Fortsetzung, Graue Wölfe, Maßnahmen

Zu den Grauen Wölfen:
„Zum einen die organisierte „Ülkücü“-Bewegung, in der die Mitglieder ausdrücklich aufgefordert werden, ihre demokratischen Rechte in Deutschland wahrzunehmen und sich politisch und gesellschaftlich zu betätigen, um Einfluss auszuüben. Dass es der „Ülkücü“-Bewegung gelungen ist, auf kommunaler Ebene in politischen Gremien und Parteien Fuß zu fassen, darf insoweit nicht als Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstanden werden, sondern als gezielte politische Einflussnahme im Sinne einer nationalistischen Ideologie. Dem widerspricht auch nicht, dass die größte Demonstration der ADÜTDF unter dem Motto „Deutschland ist unsere Zukunft“ durchgeführt wurde (3. Mai 2014 in Düsseldorf).
Auf der anderen Seite gibt es die jugendlichen Anhänger der „Ülkücü“-Bewegung, die zwar nur selten in einem der Vereine organisiert sind, aber durchaus über entsprechende Verbindungen verfügen. Sie sind hauptsächlich über das Internet vernetzt. In einschlägigen Foren und Internetgruppen bekennen sie sich offen zum Rassismus:
„Wir sind Rassisten. Hat da jemand ein Problem mit?“ (Facebook-Seite „Freie Türkische Armee“, 28. Juli 2014)
„Die türkische Rasse ist allen anderen Rassen überlegen.“ (Facebook-Seite „Göktürk Otagi Duisburg“, 13. Juni 2014)
Im Fokus ihrer Agitation stehen vor allem Kurden, die pauschal als PKK-Anhänger bezeichnet und verbal attackiert und diffamiert werden: „Kein Wasser für Kurden“. Dazu folgender Kommentar:
„Wenn es nach mir geht, gebt ihnen auch kein Sauerstoff, diesen v****** Kreaturen.“ (Facebook-Seite „Freie Türkische Armee“, 28. Juli 2014)
Dies reicht bis zu Vernichtungsdrohungen: „Einfach ausrotten cCc60“. (Facebook-Seite „Bozkurt Germany“, 1. August 2014) Ähnlich ist die Agitation gegen Juden von einem eliminatorischen Antisemitismus geprägt: „Sind diese Juden Menschen oder was? Der Allerhöchste hat ohnehin die frohe Botschaft verkündet, dass sie vernichtet würden. Hoffentlich geschieht das bald.“ (Facebook-Seite „Bozkurt Germany“, 1. August 2014)“ S. 136 f.
Auf der Seite 114 heißt es:
„Vereinsverbote sind ein geeignetes Mittel, um die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten von Islamisten zu beschränken. Wenngleich sich dadurch Gesinnungen nicht ändern, werden doch Strukturen und Kommunikationswege nachhaltig gestört.“
Neue Organisationsformen benötigen neue Eingriffsmöglichkeiten. Auch „Stiftungen“ oder „GmbH“ agieren radikalislamistisch und dürfen nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Stiftungsrechts, des Steuer- oder des GmbH-Rechts behandelt werden (aber auch).
Die Organisatoren der islamistischen Szene müssen auf allen rechtsstaatlich möglichen Ebenen erfasst werden. Das ist eine etwas andere Vorgehensweise als üblich, aber nichtsdestotrotz notwendig.