Der Islamisten-Anwalt

In einem Rechtsstaat hat jeder Angeklagte das Recht auf eine ordentliche Verteidigung, keine Frage. Es gibt Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger und wenn ein besonders gefragter Anwalt die Verteidigung übernehmen soll, kostet das schon mal etwas extra. Spezialisierungen werden honoriert, ebenso Erfahrung. Das ist bei Beschuldigten, die wegen Terrortaten oder staatsgefährdenden Betätigungen in Verdacht stehen, nicht anders. Auch die Islamisten-Szene hat also einige Haus- und Hof-Anwälte, unter denen einer besonders hervor sticht.

Dieser Anwalt heißt Mutlu Günal und hat seine Kanzlei mit zwei Kompagnons in Bonn:

http://www.strafverteidigerbonn.de/anwaelte.html

 

Bild: Kanzleiseite http://www.strafverteidigerbonn.de/images/mutlu_guenal.jpg

 

Die Kanzlei ist nach Eigenangabe auch auf organisierte Kriminalität spezialisiert.

Von Abou-Nagie bis Pierre Vogel, von Kresnik Berisha bis Sven Lau, Günal ist fast immer dabei, wenn es den Islamisten an den rechtlichen Kragen gehen soll. So auch beim aktuellen Prozess in Frankfurt:

https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,c5c43f76-660e-d417-9cda-a2b417c0cf46,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=c5c43f76-660e-d417-9cda-a2b417c0cf46%26overview=true.htm&uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818

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Aus den Angaben zur Vergütung der Kanzlei.

Nach Bestellung als Verteidiger gegenüber der zuständigen Strafverfolgungsbehörde oder dem zuständigen Gericht und dem Eingang der Ermittlungsakte bzw. des erstinstanzlichen Urteils wird dem Mandanten ein individueller Vergütungsvorschlag unterbreitet, der sich am voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit orientiert.

Das scheint zu heißen: Große Bedeutung = hohe Vergütung.

Man fragt sich manches Mal, wie sich eher junge Angeklagte, die noch nichts angespart haben können, den Herrn Günal leisten können. Das könnte sicher der Günal aufklären, tut er aber sicher nicht, das ist Verhandlungssache zwischen ihm und dem Mandanten.

Klar ist jedoch, dass Bernhard Falk, seines Zeichens selbsternannter Prozeßbegleiter und Gefangenenbetreuer, als Werber auftritt und Szene-Anwälte vermittelt. Das erklärt das betont freundliche Verhalten zwischen Falk und Günal, wie es zum Beispiel kurz vor Prozeßbeginn der Verhandlung gegen Kreshnik Berisha in Frankfurt zu beobachten war. Man kennt sich, man schätzt sich. Falk vermittelt u.a. Günal auch in den Fällen, in denen die Angeklagten Günal nicht kennen. Ein neutraler Anwalt könnte ja mehr darauf hinwirken, dass der Mandant im eigenen Interesse maximal auspackt. Ob Günal darauf immer so hinarbeitet, ist fraglich. Schließlich hat Falk ein Interesse daran, dass der „Bruder“, die „Schwester“ eben nicht auspacken und bei der ideologischen Stange bleiben, auch wenn dies mehr Haft bedeuten sollte. Alternativ gälten sie in der Szene als Verräter, was auch nicht immer gesund sein muss.

Bei dem Prozess gegen Abou Nagie im April jedenfalls gefiel sich u.a. Günal darin, das Gericht und damit die Verhandlung maximal aufzuhalten mit entbehrlichen und nur knapp statthaften Anträgen. Im Grunde verstieß er damit gegen das Aufklärungs- und Beschleunigungsgebot, dem alle Prozeßbeteiligten unterliegen.

Diese Szene ist die ökonomische Nische des Herrn Günal. Und noch mal: Ja, jeder hat das Recht, seinen Anwalt zu wählen. Aber bei diesen Fällen ist die Abgrenzung doch schwer, inwiefern der Herr Günal nur den Willen seines Mandanten umsetzt oder diesen – bei sehr jungen Beschuldigten – mit generiert, um als Szene-Anwalt z.B. vom Herrn Falk weiterempfohlen zu werden. Man wird auf jeden Fall genau hinschauen müssen, so weit dies rechtsstaatlich möglich ist, wie der Herr Günal seine Mandanten berät. Ob bei den Verfahren, die er betreut, im Schnitt weniger Geständnisse erfolgen und die Kooperation sich schwieriger gestaltet.