Wie islamistische Gruppierungen die Öffentlichkeit narren
Heringe haben ein wichtiges Überlebensprinzip: Sie treten im Schwarm auf. Durch dieses kollektive (dort instinktive) Verhalten wird der an dem Fang interessierte Räuber verwirrt und kann sich kaum auf einen einzelnen Hering konzentrieren: Den fangen oder lieber den oder welchen denn nun? Wem schwimmt er nach und wem nicht? Ein entscheidungsunfreudiger Thunfisch verhungert so schon mal inmitten lauter Beute.
So weit die Metapher aus der Biologie.
Islamistische Gruppierungen tendieren dazu, viele lokale Einzeldependancen zu gründen. Dieses Prinzip ist von Gülen bis hin zu den islamistischen Hilfsvereinen zu beobachten. Viele Vereine heißt, dass mühsam und mit rechtsstaatlicher Gründlichkeit die ideologische Ausrichtung und nachfolgend die mutmaßliche Zugehörigkeit nachgewiesen werden muß, bevor auch nur ein klarer Satz von öffentlicher Seite geäußert wird. Denn mittlerweile fürchten öffentliche Stellen, dass sie sofort verklagt werden, sogar wenn die Vorhaltungen stimmen, aber die Indizienkette einen winzigen Spielraum für Verfahren bietet. Manches Mal sogar dann, wenn es ziemlich wasserdicht ist, wird der Gang vor den Kadi angetreten oder angedroht: Verfahren werden gescheut, das weiß die Gegenseite und so kann sie über die Instanzen und mit Anwälten, die verschiedene juristische Mätzchen aufführen, auf Zeit spielen oder unliebsame Wahrheiten im Keim zu ersticken versuchen. Dann ist da noch der Datenschutz – für unbescholtene Bürger zu deren Freiheitsrecht und -gefühl ersonnen und meist ja auch völlig angemessen. Tarner und Täuscher, Personen bei so unehrbaren Betätigungen wie Organisierter Kriminalität bis zum Jihad-Geldsammeln, schützt dies jedoch genauso. Weiterlesen