Fatwas – made in Germany

Fatwa Ausschuss Deutschland hat sich konstituiert

Islamische Rechtsgutachten – Fatawa oder als der eingedeutsche Plural Fatwas – dienen in der islamischen Welt dazu, bei strittigen oder interessanten Fragen eine begründete Aussage darüber zu treffen, wie die betrachtete Frage unter Glaubensgesichtspunkten zu sehen ist. In Ermangelung allerdings einer von allen Muslimen anerkannten Autorität besteht hinsichtlich der Gültigkeit und darüber, wer Fatwas aussprechen kann, durchaus Dissens. So hat die jeweilige Fatwa denn auch nur Gültigkeit für jene Muslime, die die jeweilige aussprechende Institution oder Person als Autorität anerkennen. Im Prinzip kann somit jeder Fatwas aussprechen, solange er genügend Anhänger findet. Dieser Umstand hat zu einem gewissen Wildwuchs geführt, obwohl zumindest z.B. die Fatwas der Al Azhar Universität weithin Beachtung finden oder die Urteile mancher saudischer Gelehrter.

Da es häufig so ist, dass in einem bestimmten muslimischen Land eine vorherrschende Strömung sich durchgesetzt hat, dies aber mitnichten auch im Nachbarland dieselbe sein muss, gibt es in der Diaspora, sofern in ein Land Muslime aus verschiedenen Regionen einwandern, auch verschiedene Sichten auf Dinge schon des alltäglichen Lebens.

Diesen Umstand will man nun ändern und möglichst viele Muslime Deutschlands unter Weiterlesen

Islamistische Heiler – viel Glaube, wenig Hoffnung

Medizinische Rituale gewinnen Terrain bei Gläubigen

Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland an eine Zulassung oder Bestallung geknüpft: Nicht jeder, der sich dazu berufen fühlt, darf anderen Menschen heilende Einwirkung versprechen. Ärzte dürfen das – nach Approbation. Heilpraktiker dürfen dies auch – sofern sie eine diesbezügliche Genehmigung haben. Wird klar gemacht, dass es sich nicht um eine medizinische Handlung, sondern ein Glaubensritual handelt, darf leider sogar der „Heiler“ suggestiblen oder verzweifelten Menschen seine Dienste als Gewerbe anbieten. Es muss aber zu jeder Zeit klar sein und der Heiler muss im Streitfall darauf hinweisen, dass z.B. sein Internetangebot und ein Praxisaushang auf den Umstand aufmerksam machen, dass es sich NICHT um eine medizinische Vorgehensweise handelt. Eingriffe darf er nicht vornehmen und auch nichts zur Einnahme verordnen, allenfalls frei bleibend empfehlen. Heilpraktiker dürfen erstaunlich viel, insbesondere wenn man weiß, dass sie keine Ausbildung nachweisen müssen, sondern nur den Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz genügen:

https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/BJNR002590939.html

Die vielen Personen, die im Zuge einer erstarkenden islamischen Rückbesinnung nun alte Heilrituale wiederbeleben, unterliegen also hierzulande ganz normal diesen Vorschriften zur Weiterlesen