Warum sich die deutsche Justiz schwertut, Hassprediger und problematische Einrichtungen aus dem Verkehr zu ziehen
In etlichen Moscheen werden Inhalte verbreitet, die nicht geeignet sind, zum friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben beizutragen. Man versucht Einfluß darauf zu nehmen, wie die Zuhörer ein gottgefälliges Leben führen oder wie sie andere Menschen sehen sollen. Mit der Autorität des theologisch Gebildeten werden diese Weisungen gegeben und die oft autoritär geprägte Zuhörerschaft nimmt dies hin. Schließlich beruft sich der örtliche Imam oder der eingeladene Sheikh auf Stellen im Koran oder gibt als „Beweis“ die eine oder andere Überlieferung an. Um dagegen halten zu können, müsste der skeptische Zuhörer also eine andere einschlägige Stelle im Koran oder eine anders lautende Überlieferung, einen Hadith, benennen können. Das kann man – der Text ist als Gesamtwerk widersprüchlich – häufig durchaus tun oder eine andere Deutung dagegenstellen. Nur fehlt es dazu den Zuhörern meist an islamischer Bildung und so wird das hingenommen.
Immer wieder gehen aus diesen Einrichtungen auch Personen hervor, zu deren Radikalisierung solche Predigten, Unterrichte und Seminare beigetragen haben. Wird dies bekannt, so wundert Weiterlesen