Vor einigen Tagen war hier über ein vermutlich gescheitertes Unterfangen berichtet worden, säkulare Jugendarbeit an einige Frankfurter Moscheen zu bringen:
https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/16/rechtgeleitete-jugend/
Sicherlich möchte man für die eigene Jugendarbeit gerne Geld haben. Nur lieber mit Personal, das man selber auswählt, also für Jugendarbeit, die stärker religiös ausgerichtet ist und während der religiöse Regeln deutlicher befolgt werden. Jugendarbeit der sehr konservativen bis fundamentalistischen Art. Dem Anschein nach hat man einen „Ausweg“ gefunden. Man tut so als ob.
Zunächst: Die Mittelvergabe über das Programm „Demokratie leben“ ist an Bedingungen geknüpft. Aus der Förderleitlinie:
„Nicht gefördert werden können
Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend […] der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung […] dienen. […]
Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen; “
Klicke, um auf 160216_Leitlinie_D_Modellprojekte_GMF_und_laendlicher_Raum_fin.pdf zuzugreifen
Bedingung ist auch das Bekenntnis zur FDGO.
„Die Zuwendungsempfänger haben sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt.“
Klicke, um auf 160216_Leitlinie_D_Modellprojekte_GMF_und_laendlicher_Raum_fin.pdf zuzugreifen
Nun könnten prinzipiell auch Organisationen an die Fördertöpfe wollen, die bei diesem Bekenntnis zumindest einige Vorbehalte haben. So viel Vorbehalte, dass ihr Bekenntnis durchaus fraglich ist. So fraglich, dass sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen zum Beispiel. Geht nicht? Gibts nicht!
Wenn du keine Gelder fandst,
gründe einen Dachverband.
Und auch das vorab: Im Rat der Religionen Frankfurt sitzen folgende Mitglieder:
http://rat-der-religionen.de/ueber-den-rat/mitglieder/
Darunter ist auch ein Vertreter des DIV e.V., Saber ben Neticha, der wohl maßgeblich für die Abu Bakr Moschee aktiv ist, aber hier als formeller Vertreter des DIV e.V. dabei ist. Die Benennung des DIV in den Weiterlesen