Prävention: Unheilige Allianzen

Vor einigen Tagen war hier über ein vermutlich gescheitertes Unterfangen berichtet worden, säkulare Jugendarbeit an einige Frankfurter Moscheen zu bringen:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/16/rechtgeleitete-jugend/

Sicherlich möchte man für die eigene Jugendarbeit gerne Geld haben. Nur lieber mit Personal, das man selber auswählt, also für Jugendarbeit, die stärker religiös ausgerichtet ist und während der religiöse Regeln deutlicher befolgt werden. Jugendarbeit der sehr konservativen bis fundamentalistischen Art. Dem Anschein nach hat man einen „Ausweg“ gefunden. Man tut so als ob.

Zunächst: Die Mittelvergabe über das Programm „Demokratie leben“ ist an Bedingungen geknüpft. Aus der Förderleitlinie:

Nicht gefördert werden können

Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend […] der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung […] dienen. […]

Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;

Klicke, um auf 160216_Leitlinie_D_Modellprojekte_GMF_und_laendlicher_Raum_fin.pdf zuzugreifen

Bedingung ist auch das Bekenntnis zur FDGO.

Die Zuwendungsempfänger haben sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt.“

Klicke, um auf 160216_Leitlinie_D_Modellprojekte_GMF_und_laendlicher_Raum_fin.pdf zuzugreifen

Nun könnten prinzipiell auch Organisationen an die Fördertöpfe wollen, die bei diesem Bekenntnis zumindest einige Vorbehalte haben. So viel Vorbehalte, dass ihr Bekenntnis durchaus fraglich ist. So fraglich, dass sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen zum Beispiel. Geht nicht? Gibts nicht!

Wenn du keine Gelder fandst,

gründe einen Dachverband.

 

Und auch das vorab: Im Rat der Religionen Frankfurt sitzen folgende Mitglieder:

http://rat-der-religionen.de/ueber-den-rat/mitglieder/

Darunter ist auch ein Vertreter des DIV e.V., Saber ben Neticha, der wohl maßgeblich für die Abu Bakr Moschee aktiv ist, aber hier als formeller Vertreter des DIV e.V. dabei ist. Die Benennung des DIV in den Rat der Religionen bewirkt eigentlich, dass dieser Rat nicht satzungsgemäß besetzt ist. Nach der Satzung steht der Rat nur Religionsgemeinschften offen. Religionsgemeinschaften müssen aber auch solche sein und dürfen keine z.B. Gemischtwarenläden darstellen. Der DIV e.V. hat z.B. Bildungseinrichtungen wie das muslimbrudernahe EIHW oder einen Pflegedienst wie den ebenfalls muslimbrudernahen „Grünen Halbmond“ dabei und kann daher keine Religionsgemeinschaft mehr sein. Zur Kenntnis gegeben wurde das seinerzeit nach der zumindest prüfungswürdigen Konstituierung dem Herrn Heesemann, Herrn Prof. Valentin und der Frau Klement. Herr Heesemann hat den Rat mit und federführend gegründet. Prof. Valentin sitzt lange als Vertreter der katholischen Kirche im Rat. Frau Klemens, Frankfurter „Pfarrerin für Interreligiösen Dialog“, war lange Geschäftsführerin. Alle drei waren daran wenig interessiert. Der Rat besteht unbestritten fort; Neuwahlen fanden wohl nicht statt. Immerhin sitzt Herr Ben Neticha immer noch als DIV-Vertreter mit im Rat. Und so verwundert es auch nicht, dass eben diese drei Personen es nun auch nicht so genau nehmen, wofür sie als „Beiratsmitglieder“ noch die Testimonials abgeben:

http://www.div-rm.de/beirat-zum-div-projekt-gegen-radikalisierung-muslimischer-jugendlicher-konstituiert/

Im Papier mutet diese Absichtserklärung nahezu humoristisch an:

Der Beirat, der alljährlich zweimal zusammentreten wird, soll die Projektarbeit kritisch reflektieren und über beständigen Austausch dafür sorgen, dass die Erfahrungen der Kooperationspartner in die eigene Praxis aufgenommen werden können.

„Kritisch reflektiert“ wurde ja noch nicht einmal, für wen man da den guten Namen hergibt.

Man möchte ausrufen: Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Für zwei von dreien kann man das annehmen. Für die dritte Person eher nicht.

Diese drei Frankfurter Stadt-Honoratioren sorgen mit ihrer Beiratstätigkeit also dafür, dass dieses Projekt auch noch nach außen gut wirkt. Die Gattin von ben Neticha sitzt übrigens auch im Beirat. „Demokratie leben“ als Etikett drauf, Salafis, Muslimbrüder und noch allerlei anderes drinnen. Getäuscht wird damit ein weiteres Mal die Zivilgesellschaft und auch – sollte dieser Beirat sich auch schon für die Mittelvergabe stark gemacht haben – die öffentliche Hand. Von den Eltern ganz zu schweigen, die ihre Kinder vielleicht bei „Demokratie leben“ wähnen und die dann bei den „barmherzigen Darmstädtern“ landen. Die könnten dann einen Leitfaden herausgeben: „Schöner aquirieren heute“. Da im Rat der Religionen seinerzeit auch der Vertreter einer muslimbrudernahen Einrichtung nicht störte, fällt die Art der Jugendarbeit auch sicher nicht im Beirat auf: Prof. Valentin fiel ja bei den Gülenisten jahrelang nichts Relevantes auf, der Frau Klemens auch nicht auf einer Pro-Palästina-Demo. Eine sehr, sehr unheilige Allianz unter stark religiösen Personen, bestenfalls noch eine Selbst- und Fremdtäuschung von Personen, die es wohl noch für Dialog halten, wenn sie am Ring in der Nase durch die Manege geführt werden.

Wegen eines Passus der Förderbedingungen wird man auch prüfen müssen, ob kommunale Zuständige Dinge bescheinigt haben, die äußerst fraglich sind:

Die Vorlage befürwortender Stellungnahmen der jeweils zuständigen Behörden auf kommunaler, regionaler, landesweiter oder auch bundesweiter Ebene mit Aussagen zur bisherigen Arbeit des Projektträgers und zur fachlichen Eignung des geplanten Projektvorhabens sind zwingend erforderlich. Der Nachweis über die Ko-Finanzierung ist mit der Antragstellung zu erbringen.

Klicke, um auf ba_140910_Leitlinie_E_Modellprojekte_zur_Radikalisierungspraevention_fin.pdf zuzugreifen

Wer ist Ko-Finanzier?

Der DIV hat seinen Sitz in Frankfurt. Zuständig sollte demnach das AmkA sein. Man darf gespannt sein, ob und was evtl. von dort geliefert wurde.

Auch hier wird man nachfragen müssen, da der DIV e.V. sich als „Preisträger 2015“ bezeichnet:

http://www.buendnis-toleranz.de/themen/integration/142334/vorbildliche-projekte

Wofür soll der DIV e.V. ausgezeichnet worden sein?

Glücklicherweise besteht aber noch Hoffnung. Beispielhaft aus einer Anlage zu einem Zuwendungsbescheid für Trier:

1.1. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Der Zuwendungsbescheid kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist.

http://www.pfd-trier.de/images/downloads/2_Bewilligungsbedingungen-fuer-die-Zuwendung-Demokratie-leben-2015.pdf

Man wird also sehen, ob sich die Verantwortlichen von „Demokratie leben“ eine solche Verdrehung des Förderungszweckes durch einfaches Einziehen einer Dachverbands-Ebene gefallen lassen werden.

Ich halte das für einen handfesten Skandal.

Überdies sollten das Bistum Limburg und das evangelische Stadtdekanat Frankfurt einmal prüfen, wofür sich ihre Repräsentanten so hergeben. Repräsentant sein heißt auch ein Mindestmaß an Sorgfalt in der Prüfung dessen walten zu lassen, wofür man sich hergibt oder mit wem man Allianzen eingeht. Diese Sorgfalt wurde hier in relevanter Weise verletzt. Möge sich der Schaden rasch begrenzen lassen.

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