Schöne Landschaft mit viel Blut

Prozessauftakt Aria L. am OLG Frankfurt

Der Offenbacher Aria L. wurde letzten Oktober in seiner Heimatstadt in Haft genommen:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/10/15/offenbacher-syrien-rueckkehrer-festgenommen/

Heute nun begann an der Staatsschutzkammer der Oberlandesgerichts Frankfurt seine Verhandlung. Vor zwanzig Zuschauern und der Presse verkünden Angeklagter und Rechtsbeistand, dass der Angeklagte sich einlassen werde; Aria L. ist teilgeständig: Reise und Fotos werden eingeräumt, Kriegsverbrechen nicht. Den anwesenden Bernhard Falk wird die Auskunftsaussicht nicht gefreut haben; weiß man doch nie, was alles aufs Tapet kommt und wie geschickt sich der nach wie vor gläubige und praktizierende „Bruder“ bei Nachfragen verhalten mag.

Aria L. ist ein kleiner junger Mann, dem die vielen Stunden Kraftsport deutlich anzusehen sind. Sein weißes Shirt mit aufgedrucktem Lorbeerkranz spannt sich an den Armen und der Brust. Der kurze Bart ist peinlich genau in Form gebracht. Es wird offensichtlich Wert gelegt auf einen speziellen Chic. Seine Familie kam in den 90er Jahren aus dem Iran. Warum, weiß er auf Nachfrage des Richters jedoch nicht. Seine Familie scheint ihm fremd. Es stellt sich der Eindruck ein, dass in der Familie wenig geredet wurde. Vielleicht waren die Eltern sehr beschäftigt damit, sich und ihren zwei hier geborenen Söhnen im neuen Land eine Existenz aufzubauen. Sie sind jetzt geschieden, Aria L. lebte lange bei der Mutter, hat aber auch noch Kontakt zum Vater. Dieser sei praktizierender Muslim, meint er, während die Mutter eine „Ungläubige“ sei. Den Weg ihres Sohnes, der heute auf die Anklagebank führte, haben sie wohl versucht, aufzuhalten. Sie versuchten an verschiedenen Punkten, noch eine Wende zu bewirken. Was der junge Mann mit seinem Leben vorhatte, wird auch nach mehreren Nachfragen des Richters nicht klar. Eine häufige Antwort ist „halt das Übliche, dies, das“.

Vedat Var 160503

Die Schulkarriere ist von Brüchen durchsetzt. Erst auf dem Gymnasium, kam er dann auf die Realschule. Es reichte dann doch nur zum qualifizierten Hauptschulabschluß. Er schiebt es auf seine Faulheit. Nach dem Hauptschulabschluß mit 18 habe er sich zwar ein wenig beworben, aber nicht die Hilfe des Jobcenters in Anspruch genommen. Eine Arbeit habe er jedoch nur einmal einen Monat in einem Fitness-Studio ausgeübt. Offiziell hat er wohl bei und von der Mutter mitgelebt. Was er noch machte, um an „Taschengeld“ zu kommen, das er für das von ihm eingeräumte starke Kiffen und Rauchen sowie die Markenklamotten brauchte, bleibt im Dunklen. Eine diesbezügliche Frage des Richters bleibt unbeantwortet. Die Frage, woher er das Geld für eine Mekka-Reise hatte, wird erst gar Weiterlesen