Die problematische Förderung von islamistischen Dachverbänden durch die öffentliche Hand
Der Fall des hessischen Deutsch-Islamischen Vereinsverbandes Rhein-Main e.V. (DIV) fand aktuell breitere mediale Wahrnehmung. Der Verband hatte über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ öffentliche Gelder bezogen. Es ist fraglich, ob im Bundesfamilienministerium die Zusammensetzung und Einbindung des DIV auch unter Verfassungsschutzaspekten hinreichend geprüft worden war. Nach öffentlicher Kritik wurde der Verein neu bewertet. Diesmal wurden auch die Sicherheitsbehörden nachweislich in angemessener Weise eingebunden. Seit dem 16.08.2016 steht in Folge der DIV e.V. als gesamtes Konstrukt unter Beobachtung des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Eines der öffentlich vorgebrachten Argumente waren nach dem HR:
„Von den 46 Mitgliedsvereinen ist etwa ein Drittel als extremistisch oder extremistisch beeinflusst zu bewerten.“ Mitgliedsvereine des DIV, aber auch Funktionäre hätten Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft und in die salafistische Szene.“
und
Wenn ein Minimum von einem Drittel der Vereine, zu denen man sichere Erkenntnisse zu deren extremistischer Einbindung hat, ausreicht neben der Einbindung von Funktionären in extremistische, hier auch: ebenfalls unter Beobachtung stehende, Vereine, sollte man gleiche Maßstäbe auch an andere Organisationen anlegen können. Zum Beispiel an den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Die Schwergewichte, das heißt die Dachverbände mit etlichen Untervereinen, stehen nunmehr fast alle unter Beobachtung. Auch da erscheint also das Maß an Beeinflussung durch islamistische Akteure erreicht, das weitere öffentliche finanzielle Einbindung schwierig macht. Man kann zumindest einmal darüber nachdenken, ob das alles so ist, wie der Herr Mazyek ebd. darstellt: Weiterlesen