Unbelehrt

Hanauer Verein versucht dieselbe Vorgehensweise wie der DIV e.V.

Der Deutsch-islamische Vereinsverband e.V. (DIV) wurde Mitte August offiziell unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz gestellt, siehe Beiträge hierzu auf diesem blog.

Neben der finanziellen Förderung durch das Bundesfamilienministerium aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ vergab auch die Bundeszentrale politische Bildung (bpb) über das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ (bfdt) etwas Geld an den Verband für ein Projekt bzw. als Preisgeld:

http://www.buendnis-toleranz.de/themen/demokratie/170119/ich-waehle-anerkennung

Man machte also ein paar Plakate etc. Ob die Projektangaben so stimmen, sei einmal dahingestellt. Relevanter ist, dass der nunmehr unter Beobachtung stehende Verband weiterhin mit dem Preis wirbt:

bfdt DIV 160714

Screenshot von der DIV Seite

Das bfdt lässt es demnach zu, dass ein unter Beobachtung stehender Verein mit ihrem Logo für sich wirbt und Spender täuscht. Das ist inakzeptabel und deutlich anzumahnen.

Aus diesem Fall kann man nun lernen, dass das bfdt es wohl bis auf Weiteres nicht beabsichtigt, diese Auszeichnung, die damals zwar auf den guten Glauben hin erfolgte, aber unter aktuellen Gesichtspunkten etwas definitiv falsches suggeriert, an die aktuellen Sichten anzupassen. Darunter leidet der Ruf des bfdt: Wenn Verfassungsfeinde dieses Siegel weiterhin tragen dürfen, wird das Logo völlig entwertet, denn es ist genau nicht mehr geeignet, den guten Demokraten vom Verfassungsfeind zu scheiden. Das muss also definitiv entfernt werden, soll der Ruf des bfdt nicht fortgesetzt beeinträchtigt werden. Man kann weiterhin daraus lernen, dass der DIV durch die Verfassungsschutzbeobachtung wenig beeindruckt ist und das Logo weiterhin nutzt.

In diese Grundlinie passt auch, dass nun ein Verbandsmitglied des DIV genau dieselbe Vorgehensweise versucht: Das Hanauer Islamische Informations- und Begegnungszentrum e.V. I.I.B bewirbt sich um genau denselben Preis: Weiterlesen

Alleingelassen mit dem Problem

Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider mit leeren Händen: über den neuen Verfassungsschutzbericht und suboptimale Informationsverbreitung

Montag wurde der neue Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen vorgestellt. Nach dem jüngsten Verfassungsschutzbericht ist die Zahl der Salafisten auf 1650 gestiegen im Berichtszeitraum, die Zahl der Islamisten erhöhte sich auf 4150, S. 89 ff.:

Klicke, um auf LfV_Bericht-2015final_screen.pdf zuzugreifen

Im Bericht werden sie „Aktivisten“ genannt ohne dass dieser Begriff definiert würde. Ist ein Aktivist Objekt der Beobachtung? Ist er gewaltbereit? Was macht zum Aktivisten und was nicht?*

An islamistischen Einrichtungen werden genannt das Europäische Institut für Humanwissenschaften (EIHW) und der Rat der Imame und Gelehrten (RIGD), ohne jedoch deren konkreten Sitz aufzuführen (Ostparkstr. 45 bzw. im Islamischen Zentrum Frankfurt, Eichenstr. 41). Für Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider sind das die unwichtigsten Einrichtungen, wenn man da eine Reihenfolge hineinbringen wollte. Als Akteure persönlich benannt sind Pierre Vogel, Abdellatif Rouali und Bilal Gümüs. [Der Abschnitt zur IGMG ist etwas präziser, aber auch dort werden nur „Vereine“ benannt; welche?]

Vogel ist nur sporadisch in Frankfurt, Rouali ist noch aktiv, hat aber an Einfluß in der Szene verloren und Bilal Gümüs zieht nach seinem Rauswurf bei LIES nunmehr mit Vogel durch die Lande.

In dem Bericht werden manche Aktivitäten, nicht aber Orte und weitere Aktive konkret benannt. So fand am 11. Januar 2015 eine Veranstaltung für Frauen statt „in einer Moschee“ oder „charismatische Prediger“ seien dabei beobachtet worden, um Anhänger zu werben. Die vielen weiteren Beobachtungsobjekte jenseits des EIHW und des RIGD und die Namen der Prediger werden jedoch nicht genannt. Dr. Khaled Hanafy wird nicht Weiterlesen

Eremitin, ledig, jung sucht…

Neues islamistisches „Hilfswerk“ für weibliche Eremiten

Die islamische Geschlechtertrennung wird von verschiedenen islamistischen Gruppierungen und Kreisen unterschiedlich streng gehandhabt. Am rigidesten wird dies wohl im Mutterland des Wahabismus in Saudi-Arabien gehalten, wo Frauen wenig alleine tun dürfen. „Es gibt ein Sprichwort: „Eine gute Frau ist nur zweimal in ihrem Leben auf der Straße zu sehen: das erste Mal, wenn sie als Braut in das Haus ihres Gatten kommt und das zweite Mal, wenn sie es auf der Bahre wieder verläßt“.“

https://www.ibka.org/artikel/miz95/frauen.html

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Frankfurterin Quelle: fb

Diese Vorschriften scheinen sich manche Fundamentalistinnen nun zur Lebensmaxime auch hierzulande zu machen. Was noch rein in der Umsetzung funktionieren kann, wenn man einen Gatten oder Angehörige hat, die es unterstützen oder gar fordern, dass Frauen gar nicht mehr das Haus verlassen, funktioniert nicht mehr, wenn Familie oder Mann fehlen.

Ein neues islamistisches Hilfswerk „Ansarul Akhawat“, dt. „Unterstützer der Frauen“, hat sich zusammengefunden, um dort abzuhelfen: Die Glaubensschwestern sollen „beschützt“ weitgehend zu Hause bleiben dürfen. Man darf berechtigt fragen, wie der Lebensunterhalt erwirtschaftet wird, wenn weder Betätigung noch Familienunterhalt dazu beitragen. Selbst staatliche Unterstützung ist ja an Kooperation hinsichtlich der eigenen Arbeitsaufnahme geknüpft sofern man jung und gesund ist. Zum Vergleich die Lage in Weiterlesen

Biologieunterricht als Problemzone

Ein Kernthema in der Debatte zwischen fundamentalistisch gläubigen Personen und eher wissenschaftlich orientierten Menschen ist seit langer Zeit oftmals die Evolutionslehre. Über dieses Thema wird der Zugang gesucht zu der Frage, was der Mensch ist und was er sein kann. Hierzulande wurde eine meist eingehaltene und sachgerechte Abtrennung des naturwissenschaftlichen Unterrichts von Glaubensinhalten durchgesetzt. Während diese Debatten mit dem Christentum bis auf kleine Kreise innerhalb fundamentalistischer Gruppen (Anhänger des „intelligent design“, Kreationisten anderer Färbung, manche ultrakatholischen Kreise) im Wesentlichen derzeit weniger geführt werden, zumindest meist keine größere Rolle mehr spielen, ist diese Auseinandersetzung mit Personen und Organisationen islamistischer Orientierung erst in den Anfangsstufen.

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Bild: http://www.independent.co.uk/news/science/tyrannosaurus-rex-could -open-its-mouth-really-wide-scientists-discover-a6719846.html

Wird im Biologie-Unterricht die Evolutionslehre besprochen oder wird in anderen Fächern die Abstammung des Menschen relevant (Vor- und Frühgeschichte im Geschichtsunterricht, im GK- oder Politikunterricht die Frage, wer billigerweise Regeln machen darf, die für alle zunächst verbindlich sind) so berichten Lehrer von manchen neuen bzw. dem Wiederaufflammen alter Debatten. Wird zu stark und damit falsch zu verstehen verkürzt auf „Menschen stammen von Affen ab“, so wird das von fundamentalistischen Schülern aufgegriffen und umgedreht: Der Ungläubige mag vielleicht von sich annehmen, er stamme von Affen ab, für den Gläubigen gelte dies selbstverständlich nicht. Sonderrolle und Überlegenheits- und damit Herrschaftsanspruch werden so vermeintlich legitimiert.

Ideologisch wird diese Herangehensweise von einigen Vordenkern unterfüttert.

Konkret stellen stark islamistisch orientierte Schüler so manchen Biologie-Lehrer auf eine harte Geduldsprobe, weil Belege und Hinweise nicht anerkannt werden, nicht einmal bei klarer Lage und Weiterlesen

Offenbach: Schulbesuche bei Fundamentalisten

In manchen Kommunen machen Schulen seit einigen Jahren Moschee-Besuche. Es gilt als integrationsförderlich und so mancher Lehrer zieht dies in Erwägung. Auch wenn man berechtigt fragen kann, ob die intensive Beschäftigung mit eher religiös-kulturellen Dingen nun wirklich noch in den Besuch von Gebetshäusern münden muss, scheint dies nicht breiter hinterfragt zu werden. Der gemeinsam verbrachte Vor- oder Nachmittag könnte ja alternativ auch in den vielen Museen verbracht werden. Geschichte, Handwerks- oder Naturkunde bieten auch für Kinder und Jugendliche fassbarere Konzepte als unterschiedliche Vorstellungen, die rein kultureller Natur sind, aber soziale Auswirkungen haben. Nun könnte man auch darüber noch – sofern die Pädagogen gut geschult und im Bilde sind, wohin sie sich begeben – hinwegsehen, sofern begleitend Informationen vom Pädagogen kommen. Sind die Pädagogen jedoch selber nicht im Bilde, werden evtl. Kinder in Kontakt gebracht zu Personen, deren Verhältnis zur FDGO man begründet in Zweifel ziehen kann. Oder um es klarer zu sagen: Bei jeder anderen Extremismusform wäre es ganz undenkbar, Kinder und Jugendliche erst in Kontakt zu bringen mit Personen und Institutionen, bei denen zumindest Zweifel bestehen. Beim Islamismus herrscht jedoch verbreitet Unkenntnis vor und so kann es geschehen, dass Lehrer mit ihren Klassen mal kurz auf Stippvisite in Problem-Moscheen gehen.

In Offenbach z.B. fanden wohl im Mai und Juni durch gleich zwei Schulen Besuche an der Al Huda Moschee statt, gibt der Verein auf seiner Seite bekannt:

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Screenshot 18.09.2016

http://adkulturverein.de/2016/06/

Die Al Huda Moschee ist Mitglied im Dachverband Deutsch-islamischer Vereinsverband Weiterlesen

Hippe Fundis

Über „neue“ Prediger, eine andere Art der Ansprache und alten Wein in neuen Schläuchen

Wer glaubt, islamischer Fundamentalismus zeichne sich vor allem durch das äußere Bekenntnis wie Barttracht, kurze Hosen und Häkelmütze aus, geht fehl. Auch wenn dies Zeichen einer rigiden Religionsauslegung sein können, gibt es doch eine wachsende Zahl an Salafisten und Fundamentalisten, die äußerlich nicht vom Mitschüler, Kollegen oder Kommilitonen zu unterscheiden sind. Das gab es auch schon früher, sicher. Fundamentalisten wie der ehemalige Chef der mittlerweile verbotenen IHH, Mustafa Yoldas, kam auch zu Hochzeiten, d.h. vor dem Vereinsverbot, immer westlich gewandet daher, ganz so, wie er es über den Umweg einer Schura mittlerweile an die Verhandlungstische der Hamburger Bürgerschaft geschafft hat. Oder der immer tadellos gekleidete Herr El Zayat: Unter gutem Anzug und Krawatte verbirgt sich ein Funktionär der Muslimbruderschaft.

Was den Älteren Anzug und Krawatte sind, ist den Jüngeren nur billig: Optisch ist da wenig an Erkennungsmerkmalen auszumachen. Manchmal ist ein Bart da, aber eher kürzer und gepflegt. Diese Fundamentalisten zeigen sich im Gespräch und in der persönlichen Lebensführung bzw. diese gibt Hinweise darauf. Natürlich sind auch ihre Verlautbarungen in den sozialen Netzwerken, vor allem aber ihre Einbindungen aufschlussreich. So mancher ist entweder „familiär vorbelastet“ oder er hat einen älteren Mentor, dessen Seilschaften angejahrt, aber noch nützlich sind. So fallen zum Beispiel die Weiterlesen

Reaktionen der Szene auf Berichte zu „Hass-Kindern“

Vor einigen Tagen war vom HR das Thema einer extremistischen Erziehung aufgegriffen worden, in Hessenschau :

http://hessenschau.de/gesellschaft/staatsschutz-warnt-vor-islamistischen-hass-kindern,hasskinder-100.html

und Maintower:

 

Die Beiträge fanden breite Wahrnehmung und wurden auch von anderen Medien aufgegriffen. Dies war darauf zurückzuführen, dass das Thema der extremistischen Erziehung, also die Erziehung auf eine Gegengesellschaft hin, mit drastischen Beispielen autoritärer und gewalttätiger Kindesmisshandlung belegt wurde. Nicht wenige Fälle solcher und ähnlicher „Erziehungsmethoden“ werden jedoch nicht aktenkundig werden, schlicht deshalb, weil diese Vorgänge familienintern gehalten werden. Dass der Staatsschutz bzw. die Polizei und das Jugendamt hinzugezogen werden, dürfte eher die Ausnahme denn die Regel sein.

Auch in den einschlägigen Kreisen erregte der Beitrag Aufmerksamkeit. So sah sich z.B. Weiterlesen

Koranverteilungen: Wieder Mißverständnisse

Projekte an sich wurden entgegen Presseberichten nicht verboten

Koranverteilungsprojekte wie „LIES!“ oder „Siegel der Propheten“ sind in vielen Innenstädten vorzufinden. Stolz präsentiert und dokumentiert wird das meist mit Fotos oder Videos auf der Facebook-Seite „Die wahre Religion“ bzw. der entsprechenden Seite von „Siegel der Propheten“.

Lies Hamm 151017

LIES, Beispiel-Bild

Diese Betätigungen sind den Kommunen natürlich wegen ihres bekannten Radikalisierungs-potentials ein Dorn im Auge. Ordnungsämter, Polizei und Verfassungsschutz haben jedoch mit dem  Problem zu kämpfen, dass die Aktion als solche, das Verteilen des Korans, als freie Religionsausübung aufgefasst wird (was durchaus mal zu prüfen wäre nach den mittlerweile vorliegenden Erkenntnissen). Sondernutzungen werden daher oftmals erteilt, weil man in fast 5 Jahren es in der Breite nicht schaffte, den Herausforderungen angemessene Sondernutzungssatzungen zu erstellen und man oftmals auch sonst hofft, das Problem werde sich entweder von selbst erledigen oder der Bundesinnenminister werde es schon richten. Die gewerbliche Komponente der LIES-Aktionen wurde – trotz Hinweises – anscheinend als wenig aussichtsreich erachtet.

Ab und an geistert durch die Medien, die Koranverteilungen seien von Kommunen verboten worden. Das war im letzten Jahr der Fall in Wiesbaden, wo der Ordnungsdezernent Franz stolz verkündete, man habe zielführend gegengewirkt:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/koranverteilung-in-wiesbaden-verboten-13407438.html

Bei genauer Nachforschung stellte sich dann heraus, dass es Bürgerbeschwerden gab, denen man einzeln nachgegangen war. Teilweise hatte man auch den fliegenden Verteilern vorgehalten, sie benötigten eine Sondernutzungssatzung (die sie nicht vorweisen konnten, weil sie halt nicht notwendig ist bei der Art der Betätigung, wie sie in Wiesbaden ausgeübt wurde; andernorts mit richtigen Ständen natürlich schon):

http://www.jurablogs.com/2015/02/04/wiesbaden-ordnungsamt-untersagt-koranverteilung-durch-salafisten

Aktuell rauscht der Hamburger Innensenator durch den Blätterwald; Andy Grote, so geht Weiterlesen

Quo vadis profiling II

Fortsetzung zu:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/05/09/quo-vadis-profiling-i/

Will man nun nicht nur bei den tatsächlichen Tätern oder Tatverdächtigen ansetzen, also in der Vorbeugung konkreter Taten oder in der Deradikalisierung, sondern geht in die Prävention, so zeigen sich auch dort verschiedene Linien auf. Schaut man sich die Verlautbarungen derer an, die in der Prävention, mal kürzer, mal länger, tätig sind, an, so gibt es auch dort Rückmeldungen über Beobachtungen in den Beratungsstellen.

Das Feedback bezieht sich dabei auf den Personenkreis, der Beratungsangebote nutzt. In letzter Zeit häufig genannte Merkmale von Gefährdeten sind u.a. diesen Verlautbarungen nach:

– wenig religiös vor der Radikalisierung

– eher säkulare Familien

– viele Kleinkriminelle

– Diskriminierungserfahrungen

– Lebenskrise

Was meist nicht berücksichtigt wird, ist, dass die Beratungsangebote Beratungs-angebote sind und der Identitätsaspekt der Religion, zumindest auf der spirituellen Ebene möglichst wenig berührt wird*. Alle Deradikalisierung, alle Prävention beruht auf Freiwilligkeit. Sie stützt sich auf der Mitarbeit mindestens einer Person, dem Gefährdeten selber. Meist rufen jedoch Angehörige oder Lehrer an, auf deren Mitarbeit es auch sehr wesentlich ankommt. Wird nicht kooperiert, kann nur repressiv vorgegangen werden. Von den Eltern, von den Behörden. Das jedoch ist erst dann möglich, wenn es diesen Akteuren zur Kenntnis gelangt. Bei den Behörden ist zudem eine erhebliche Schwelle gesetzt, bevor ein Agieren oder gar repressive Maßnahmen möglich sind. So kann z.B. ein Wuppertaler Jungprediger, 16, recht unbehelligt agieren, weil die Erziehungsberechtigten dies billigen.

Fragezeichen 160620Zur bias, dem systematischen Beobachtungsfehler in der Prävention, ist zunächst zu sagen, dass fundamentalistische Personen die verfügbaren Beratungsangebote in noch geringerem Ausmaß nutzen als säkulare. Auch werden Eltern eher die Angebote nutzen, deren Nachwuchs tatsächlich noch in jugendlichem Alter ist. Ist er älter, wird auch die Möglichkeit der Einflußnahme als gering Weiterlesen

Der falsche Freund

Über einen von mehreren Wegen zur weiblichen Radikalisierung

Konkrete Zahlen dazu, wie viele Personen zum Islam konvertieren, gibt es nicht. Relativ häufig ist jedoch die Konstellation, dass die Konversion einem Partner zuliebe erfolgt, dass z.B. Frauen einen Mann kennenlernen und dann konvertieren. In dieser Richtung ist das zwar nicht unabdingbar. Muslimische Männer dürfen nach ihren religiösen Regeln auch Jüdinnen oder Christinnen heiraten. Bei einem Konkubinat ist diese Vorgabe noch weiter gefasst. Bei Frauen jedoch gibt es das Konkubinat nicht. Die praktizierende Muslima darf nur einen Muslim heiraten und nur in einer solchen Ehe ist Sexualität für sie statthaft.

Ist der Mann eine Person, die den Glauben fundamentalistisch auslebt, wird es heikel für die konvertierte Frau. Sie hat nach fundamentalistischer Lesart weniger Rechte, der Mann ist ihr klar übergeordnet, sie ist zu Gehorsam verpflichtet. Er hat ein Züchtigungsrecht. Teilt sie schon vor der Ehe oder nach einiger Zeit die fundamentalistischen Inhalte, ist das zwar etwas, was persönlich bedauerlich ist, das die Gesellschaft weniger angeht. Der freiwillige Gang in Unfreiheit und Unterordnung unter einen Mann steht einer Frau frei, das ist deren Privatsache. Nur ist dies meist eine Einbahnstrasse und bewirkt häufig, dass bisherige soziale Umfelder abrupt gewechselt werden. Oft genug steht die eigene Familie sprach- und fassungslos vor der Wandlung der Schwester oder Tochter. Auch wenn die Tochter oder Schwester schon über 18 ist, ist für viele Familien jedoch der Versuch, die Angehörige aus dieser Szene wieder herauszulösen, alternativlos.

Manche fundamentalistische Muslime täuschen auch über die wahren Absichten, sogar Konvertitinnen gegenüber. Immerhin scheint das Problem so virulent, dass der Prediger Brahim Belkaid alias Abu Abdullah dies aufgreift. Das Video ist weiterhin ein Beispiel für seine Vorstellungen hinsichtlich der Ehe und Eheschließung:

[Man beachte die Denkweise, dass die „Sünde“ des Vaters sich darüber „räche“, dass seine Töchter sich „falsch“ entwickelten.]

Wie zeigt sich das nun konkret, so in der eigenen Familie? Brahim Belkaids eigene Frau Weiterlesen