Hanauer Verein versucht dieselbe Vorgehensweise wie der DIV e.V.
Der Deutsch-islamische Vereinsverband e.V. (DIV) wurde Mitte August offiziell unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz gestellt, siehe Beiträge hierzu auf diesem blog.
Neben der finanziellen Förderung durch das Bundesfamilienministerium aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ vergab auch die Bundeszentrale politische Bildung (bpb) über das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ (bfdt) etwas Geld an den Verband für ein Projekt bzw. als Preisgeld:
http://www.buendnis-toleranz.de/themen/demokratie/170119/ich-waehle-anerkennung
Man machte also ein paar Plakate etc. Ob die Projektangaben so stimmen, sei einmal dahingestellt. Relevanter ist, dass der nunmehr unter Beobachtung stehende Verband weiterhin mit dem Preis wirbt:
Das bfdt lässt es demnach zu, dass ein unter Beobachtung stehender Verein mit ihrem Logo für sich wirbt und Spender täuscht. Das ist inakzeptabel und deutlich anzumahnen.
Aus diesem Fall kann man nun lernen, dass das bfdt es wohl bis auf Weiteres nicht beabsichtigt, diese Auszeichnung, die damals zwar auf den guten Glauben hin erfolgte, aber unter aktuellen Gesichtspunkten etwas definitiv falsches suggeriert, an die aktuellen Sichten anzupassen. Darunter leidet der Ruf des bfdt: Wenn Verfassungsfeinde dieses Siegel weiterhin tragen dürfen, wird das Logo völlig entwertet, denn es ist genau nicht mehr geeignet, den guten Demokraten vom Verfassungsfeind zu scheiden. Das muss also definitiv entfernt werden, soll der Ruf des bfdt nicht fortgesetzt beeinträchtigt werden. Man kann weiterhin daraus lernen, dass der DIV durch die Verfassungsschutzbeobachtung wenig beeindruckt ist und das Logo weiterhin nutzt.
In diese Grundlinie passt auch, dass nun ein Verbandsmitglied des DIV genau dieselbe Vorgehensweise versucht: Das Hanauer Islamische Informations- und Begegnungszentrum e.V. I.I.B bewirbt sich um genau denselben Preis: Weiterlesen