bpb nimmt Schaden durch den Fall des DIV
Vor nunmehr fast zwei Monaten wurde der Deutsch-islamische Vereinsverband (DIV) e.V. vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt:
http://hessenschau.de/tv-sendung/video-20532.html
Immerhin gibt es auf der Seite des DIV e.V., im Gegensatz zu manchem unter Beobachtung stehenden Mitgliedsverein einen Hinweis auf die Entscheidung:
http://www.div-rm.de/div-als-extremistisch-beeinflusster-verband-vom-lfv-eingestuft/
Völlig unverständlich ist es aber, dass der DIV e.V. weiterhin mit diesen Logos, die neuen Erkenntnissen diametral widersprechen, werben darf:
Ein Verband, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf gleichzeitig dieses Logo benutzen? Ja, haben wir denn schon 1984? Die eine Seite der behördlichen Akteure beobachtet. Die andere Seite zeichnet aus und sorgt nicht dafür, dass mit dem Logo nicht mehr Dritte getäuscht werden können, wenn neue Erkenntnisse genau dem Bestätigten widersprechen, nämlich eher gegen Demokratie und Toleranz zu sein? Alle Personen, die den Hinweis-Artikel des DIV e.V. nicht lesen, was passieren kann, da er wechselnd angezeigt wird, werden getäuscht. Die sehen das Logo nämlich und werden spenden, denn der obige Artikel ist der EINZIGE Hinweis darauf, dass es mit dem Bekenntnis zu unserem Grundgesetz vielleicht doch nicht so weit her ist, wie das Logo signalisiert. Da geht keine roten Warnlampe an o.ä.
Auch auf der Seite des bfdt findet sich das noch: Weiterlesen