War was? Nicht für die bpb!

bpb nimmt Schaden durch den Fall des DIV

Vor nunmehr fast zwei Monaten wurde der Deutsch-islamische Vereinsverband (DIV) e.V. vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt:

http://hessenschau.de/tv-sendung/video-20532.html

Immerhin gibt es auf der Seite des DIV e.V., im Gegensatz zu manchem unter Beobachtung stehenden Mitgliedsverein einen Hinweis auf die Entscheidung:

http://www.div-rm.de/div-als-extremistisch-beeinflusster-verband-vom-lfv-eingestuft/

Völlig unverständlich ist es aber, dass der DIV e.V. weiterhin mit diesen Logos, die neuen Erkenntnissen diametral widersprechen, werben darf:

div-demokratie-160918

Screenshot DIV-Seite 18.09.2016

 

Ein Verband, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf gleichzeitig dieses Logo benutzen? Ja, haben wir denn schon 1984? Die eine Seite der behördlichen Akteure beobachtet. Die andere Seite zeichnet aus und sorgt nicht dafür, dass mit dem Logo nicht mehr Dritte getäuscht werden können, wenn neue Erkenntnisse genau dem Bestätigten widersprechen, nämlich eher gegen Demokratie und Toleranz zu sein? Alle Personen, die den Hinweis-Artikel des DIV e.V. nicht lesen, was passieren kann, da er wechselnd angezeigt wird, werden getäuscht. Die sehen das Logo nämlich und werden spenden, denn der obige Artikel ist der EINZIGE Hinweis darauf, dass es mit dem Bekenntnis zu unserem Grundgesetz vielleicht doch nicht so weit her ist, wie das Logo signalisiert. Da geht keine roten Warnlampe an o.ä.

Auch auf der Seite des bfdt findet sich das noch:

http://www.buendnis-toleranz.de/themen/demokratie/170119/ich-waehle-anerkennung

Das Projekt richtete sich durch Plakate hauptsächlich an muslimische Gelehrte (Imame), muslimische Familien und Jugendliche.

Das war 2013 und 2014. Tatsächlich geworben wurden jedoch in der Folgezeit für den DIV e. V., auch Gruppierungen wie „Die barmherzigen Darmstädter e.V.“, deren Akteure durch problematische Einbindungen in salafistische Aktionen (LIES!) oder Gruppen (Darmstädter Muslime) imponieren. Es finden sich auf der Seite des DIV e.V. ein, zwei Wahlaufrufe der allgemeinen Art. Ist so etwas wirklich auszeichnungswürdig? Die im Projekt angeblich vollzogenen Einladungen von politisch Aktiven z.B. sind nicht aufzufinden, während sonst allerlei auf der Webseite dokumentiert ist. Ob die Realität also alleine schon im behaupteten Rahmen den Angaben im angeblich preiswürdigen Projekt entsprach, müsste geprüft werden.

Das Siegel müsste also zeitnah entfernt werden, da es etwas darstellt, was nicht (mehr) der schon behördlich festgestellten Zuschreibung entspricht. Das durchzusetzen wiederum wäre Aufgabe des Bündnisses für Demokratie und Toleranz (bfdt). Dieses ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) angesiedelt:

http://www.buendnis-toleranz.de/impressum/

Es wäre also konkret persönlich die Aufgabe des Leiters der Geschäftsstelle des bfdt und ggf. des Präsidenten der bpb, dafür Sorge zu tragen, wenn es die direkt befassten Sachbearbeiter nicht tun.

Vor immerhin 5 Monaten wurde auf diese Problematik das erste Mal aufmerksam gemacht. Auch wenn man vielleicht zum Vorteil des bfdt angenommen hatte, das öffentliche Votum des Verfassungsschutzes – nachträglich – abwarten zu wollen, so sind jetzt danach auch schon wieder zwei Monate ins Land gegangen. Zwei Monate, in dem Spender und Eltern getäuscht werden. Niemand, der dieses Logo sieht, wird eingehender weiter forschen. Der gute Ruf des bfdt und der bpb immunisieren den vom Verfassungsschutz beobachteten Dachverband im öffentlichen Ansehen. Wie kann es sein, dass man dies weiterhin duldet und damit billigend in Kauf nimmt, dass Dritte getäuscht werden?

Vor einem Monat auf einer Tagung der bpb setzte bpb-Präsident Krüger noch einen drauf: Schon nach jetziger zusammenfassender und maximal freundlicher Eigendiktion will man – es gab eine Nachfrage aus der Zuhörerschaft zu dem Gegenstand – darauf achten, „niemanden zu tabuisieren“. Ja, richtig verstanden, damit ist ein Verband gemeint, der unter Beobachtung steht:

http://www.bpb.de/veranstaltungen/dokumentation/232370/podiumsdiskussion

Wenn das Schule machte bei der bpb, kann sie gleich alle Betätigung einstellen. Da gleiches Recht für alle gilt (?), dürften dann Nazis, Linksradikale und Scientology vielleicht auch so ein kleines bisschen auf Gelder und Siegel hoffen? Das ist nicht weniger als eine Bankrotterklärung.

Der Herr Krüger verwechselt da auch etwas: Er muss nicht in seiner Funktion möglichst viele gesellschaftliche Akteure ansprechen und einbinden (was auch der Job von Politikern ist), sondern er hat die Information der Öffentlichkeit zu verantworten. Wenn er mit Islamisten reden will, kann er das gerne privat tun. In seiner Funktion als bpb-Präsident hat er jedoch jene zu „tabuisieren“, die ihm der Verfassungsschutz und Innenministerium vorgeben, nicht umgekehrt.

wilson-ken-exterior-of-the-replica-trojan-horse-troy-anatolia-turkey-minorEs ist somit durchaus vorstellbar, wenn auch spekulativ, dass man bei dem Vorgehen gegen diesen Umstand eher Dienst nach Vorschrift macht oder man gar keine Korrektur vornehmen will. Schließlich konnte man ja damals nicht wissen… und die Rechtslage ist unübersichtlich.

Doch, eigentlich konnte man schon wissen. Wenn man denn hätte wissen wollen. Man muss sich Informationen auch beschaffen können als Profi. Recht unverständlich ist es allerdings, wenn man das auch nach Hinweis nicht schafft. Vielleicht besteht Unsicherheit darüber, wie man das rechtlich angehen muss. Für die Anerkennung gibt es sicher Vorgaben, für die Aberkennung gibt es so etwas wohl nicht. Dafür aber gibt es Fachleute, wenn schon nicht im eigenen Haus, so doch direkt im Bundesministerium des Inneren. Nicht nur diese aufreizende Langsamkeit schien schon Hinweise darauf zu geben, dass das bfdt und damit auch die bpb die Sicht des Verfassungsschutzes nicht so recht zu teilen scheinen. Ebenso wie die Leitung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ vornehmlich wohl erst auf öffentlichen Wahrnehmung und Kritik reagierte, könnte es sich bei der bpb verhalten. Es gab erst nach den Berichten seinerzeit die gemeinsame Einlassung von Frau Schwesig und Dr. de Mazieré. Diesmal läge das hinsichtlich der Zuständigkeiten allerdings etwas anders.

Die besondere Konstellation hier entbehrte nicht einer gewissen inneren Spannung. Krüger ist SPD-Mitglied. Die bpb ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt. Sie ist dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt in der Aufsicht, ist also – grob vereinfacht betrachtet – eine Art Abteilung des Innenministeriums. Autarkie in der Entscheidungsfindung ist in manchen grundsätzlichen Fragen nicht vorgesehen in den Rechtsgrundlagen, allenfalls ein Entscheidungsspielraum, wenn es um die Ausführung des Auftrags geht, die der Verfassungsrahmen steckt. Das BMI hatte sich eindeutig hinsichtlich des DIV e.V. hinter das Votum aus Hessen gestellt. Dass die bpb anders agieren könnte als das BMI mit seiner Grundlinie hinsichtlich DIV, wäre somit eine Art Palast-Revolte: Abteilung A verhielte sich öffentlich anders als eine Abteilung B des BMI, die mehr Kenntnisse im konkreten Fall hat. Die auch im Gegensatz zu Abteilung A Entscheidungen treffen kann und muss und nicht nur ausführende Kraft im Medienbereich ist oder Fördermittel vergibt. Das BMI und der Verfassungsschutz bestimmen sozusagen den Rahmen, innerhalb derer sich Abteilung A bewegen muss. Zwingend und verbindlich. Mit Entscheidungsspielraum von A, aber nur innerhalb der von B gesetzten Grenzen. Agierten das bfdt und die bpb anders, hätten sie eine Art in dieser Form unzulässigen Eigenlebens entwickelt, das auch sicher beim Beirat der bfdt und vom Kuratorium der bpb, eingesetzten Gremien zu Kontrolle dieser Organisationen, Interesse finden sollte.

Vor einigen Jahren gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem klargestellt wurde, welche Maßnahmen die bpb ergreifen darf, um einen drohenden Glaubwürdigkeitsschaden abzuwenden. Die ergriffenen Maßnahmen müssen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip folgen (BVerfGE 1 BvR 2585/06, RN 24). Im behandelten Fall hatte die bpb Maßnahmen ergriffen, die nach Ansicht des BVerfG nicht mehr verhältnismäßig waren. Dort war der Anschein (zumindest der Eigeneindruck) gewesen, die bpb habe „unter Missachtung ihrer Pflicht zur politisch ausgewogenen Haltung extremistischen Positionen ein publizististisches Forum“ geboten. (ebd. RN 25). Die bpb hatte gehandelt, und diese Maßnahme schoß nach Sicht des BVerfG so weit über das Ziel, die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit, hinaus, dass das BVerfG dies anmahnte.

In Übertragung dieses Gedankens bestünde im Grunde die Pflicht der bpb, den Eindruck, man unterstütze Vereine, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zu korrigieren. Macht man dies nicht unverzüglich, nimmt das öffentliche Ansehen der bpb Schaden. Eine solche Korrektur, nämlich das Hinwirken darauf, dass das Siegel nicht weiter benutzt werden darf, wäre auch angemessen und verhältnismäßig, da eine realitätsferne Zuordnung mit der relevanten Einstufung in Einklang gebracht würde.

Da in dieser Konstellation aktuell kein Dritter eingebunden ist, die Einordnung des DIV e.V. ist ja bereits erfolgt, wäre es Aufgabe des BMI, das bfdt und die bpb an ihren Rahmen und die Grenzen ihres Handlungsspielraums zu erinnern und eine Handlung dort einzufordern. Es wäre ganz unerträglich, bliebe auf der bpb der Makel oder auch nur die Anmutung, man stelle sich, weil man nicht in der Lage oder Willens ist, geeignet vorzugehen, gegen das eigene Haus und gegen den Verfassungsschutz an die Seite von Muslimbrüdern und Salafisten. Es ist nicht akzeptabel, wenn ein Logo des bfdt genau das Gegenteil dessen sozusagen amtlich bestätigt, was real vorzufinden ist.

Dieser Eindruck, das bfdt und die bpb immunisierten wissentlich und willentlich Verfassungsgegner, darf keinesfalls entstehen oder bestehen bleiben. Er liefe dem Auftrag der bpb zuwider:

Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.

http://www.bpb.de/die-bpb/51244/der-bpb-erlass

Ganz ohne Eifer ist festzustellen: Nichtstun, wenn das hauseigene Qualitätssiegel einen so falschen Eindruck erweckt oder wenn es nun, unter dem Licht der neuen Erkenntnisse, in einem ganz falschen Kontext steht, geht also nicht. Rechtfertigen, wenn nachgefragt wird, geht erst recht nicht. Die „Abteilung B“ kann allerdings auch kaum bei solcher Insubordination vor das BVerfG ziehen. Dafür stünden andere Möglichkeiten zur Verfügung: die Abberufung der Verantwortlichen. Wenn die Glaubwürdigkeit eines der Flaggschiffe der politischen Willensbildung durch die Entscheidungsträger selber, deren Motivation hier ganz dunkel erscheint, litte, wäre die Institution wichtiger als Personen. Diese erfüllten dann nämlich ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr. Ab einem bestimmten Punkt des Glaubwürdigkeitsverlustes spielt es auch keine Rolle mehr, welche Motivation es denn nun genau ist: Die Außenwirkung zählt. Bekommen gute Demokraten und Verfassungsgegner gleichermaßen solch ein Siegel zur weiteren Verwendung, wird die Auszeichnung beliebig und nur vom persönlichen Wohlwollen einzelner Personen bei der bfdt abhängig, es wird willkürlich. Die allgemeine Regel wäre außer Kraft gesetzt, dass man sich auf die Aussage verlassen könne. Stellte sich die bpb auch an die Seite von Beobachtungsobjekten, von Verfassungsfeinden, dann wird die bpb belanglos, die bpb stünde dann für den politischen Willen, bei Verfassungsfeinden mit zweierlei Maß zu messen: Islamistische Verfassungsfeinde wären Verfassungsfeinde mit Sonderstatus, weil die Entscheider einer persönlichen Wirkung oder der Einflüsterung erlegen wären, dass legalistisch agierende islamistische Verfassungsgegner nicht gleich zu behandeln seien wie Rechts- oder Linksextremisten. Man setzte seine persönliche (Privat-)Meinung über das Votum des Verfassungsschutzes oder folgte den Vorgaben eines anderen Ressorts. Der beobachtete Fall allerdings wäre dann nur der öffentlich gewordene. Wie könnte man darauf vertrauen, dass dann im Rahmen einer falsch verstandenen Meinungspluralität nicht zu allen islamistischen legalistischen Gruppierungen kein Diskriminierungsvermögen (mehr) da ist? Das Gegenteil dessen, was ist, zu bestätigen, ist nicht politische Bildung, sondern Propaganda. Das darf der Innenminister meiner Ansicht nach nicht hinnehmen.

Eine solche Außenwirkung ist nämlich fatal. Die Institution nimmt Schaden. Dieser ist abzuwenden, denn die bpb wird in Bestform für unser Gemeinwesen gebraucht, klar in den Linien und in der Ausrichtung. Instrumentalisiert von Muslimbrüdern und Salafisten gefährdet sie ihren Auftrag und damit ihre Daseinsberechtigung. Das darf nicht so stehenbleiben.

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