Muslimbrüder unterwegs
Der in Frankfurt ansässige „Rat der Imame und Gelehrten Deutschlands“ (RIG) wird immer wieder im hessischen Verfassungschutzbericht erwähnt, so auch im aktuellen Bericht 2015. Er gilt als Struktur, die der Muslimbruderschaft zugeordnet wird, S. 107 :
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Auf der Frankfurter Buchmesse war man dieses Jahr auch präsent.
Nun könnte man da vielleicht zweifeln, aber nein, im Aussteller-Katalog findet sich das auch:
Man war also tatsächlich vor Ort.
Man kann dem Veranstalter bzw. der RIG nicht einmal vorhalten, gegen die allgemeinen Teilnahmebedingungen verstoßen zu haben, denn ein solcher Passus liegt in den AGB nicht vor. Man darf allerdings berechtigt bezweifeln, dass es anderen, bekannteren Extremisten gelungen wäre, dort einen Stand anzumieten.
Berechtigt ist auch die Frage, was an Büchern man dort ausgestellt hat. „way to allah“ z.B. hat ja auch einen assoziierten Buchverlag, das „WTA Verlagshaus“:
http://www.way-to-allah.com/projekte/15.html
Oder der Bukhara-Verlag?
Der RIG kann also trotz den Verfassungsschutzbeobachtung ganz ungehindert einen Stand auf der Frankfurter Buchmesse anmieten. Das liegt wohl daran, weil der RIG einer breiteren Öffentlichkeit einfach nicht präsent ist und so unerkannt agieren kann. Das WAT hat ja schon vor Jahren angekündigt, mit seinen Schriften auch in den „deutsche Buchhandel“ zu wollen (mal abgesehen von der sprachlichen Unschärfe: ist man nicht deutsch?).
Auf der Buchmesse konnte man sich aber auch – das ist vielleicht eine der Interessen gewesen – ganz unbeobachtet mit Personen aus anderen Ländern treffen. Es ist ja nur die Buchmesse, wer könnte etwas dagegen haben?