Über den DIV – und den ZMD in Hessen
Der Deutsch-Islamischer Vereinsverband e.V. (DIV) war vor etwa drei Monaten unter Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz gestellt worden:
Siehe auch die Beiträge zum DIV auf diesem blog seit April.
Die Internetseite des DIV ist seit einigen Wochen im Wartungsmodus. Was man sich davon verspricht, allgemein bekannte Inhalte eben nicht mehr weiter bekannt zu geben, ist offen. Wie beim Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) Bundesverband könnte dafür die offizielle Begründung sein, man befolge „erhöhte Sicherheitsmaßnahmen“. Ob das einen Gehalt über die reine Behauptung hinaus hat, ist kaum zu ermitteln. Maßnahmen können ja begründet oder abwegig sein, vernünftig oder vorgeschoben.
Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, das Bündnis für Demokratie und Toleranz (bfdt) und das Programm „Demokratie leben“ darauf bestanden haben, dass das Logo von der Seite herunter genommen wird. Eine öffentliche Erklärung dafür liegt nicht vor.
Auf die quantitativen Auswirkungen der Einstufung als Beobachtungsobjekt auf den Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) als Bundesverband war bereits hingewiesen worden:
Es geht jedoch auch viel einfacher und direkter, indem man die Mitgliederliste des DIV e.V., der ja im Weiterlesen