Suspendierte Mitarbeiterin wirkt weiter für das Violence Prevention Network (VPN)
Ein Kommentar
Vor drei Wochen wurde bekannt, dass zwei Mitarbeiter von VPN durch das hessische Innenministerium suspendiert wurden:
Heute nun meldete HR info, dass die Mitarbeiterin aus Darmstadt seit einigen Tagen wieder für VPN Präventionsaufgaben wahrnehme. Eilig betrachtet – und so wird es VPN für sich vermarkten meiner Meinung nach – könnte man darin eine Entwarnung sehen. Doch wie ist der Ablauf nun jenseits des Marketings zu betrachten, schon von außen?
VPN hatte sich auch aktuell öffentlich vor die Mitarbeiterin gestellt, nachdem bekannt wurde, dass es wegen der Betätigungen u.a. der Mitarbeiterin Sicherheitsüberprüfungen bei allen Mitarbeitern geben werde. Das geschah vor dem Hintergrund, dass allen – die Vorhalte waren seit fast einem Jahr öffentlich verfügbar, weil auch die Betätigungen öffentlich verfügbar waren – Akteuren, also wohl auch VPN, die Vorhalte seit einem Jahr bekannt waren.
VPN hat – Kenntnis darf angenommen werden (ich lasse mich da aber auch eines Besseren belehren) – es in diesen Monaten nicht für nötig befunden, sich von einer Mitarbeiterin zu trennen, die nicht nur Kontakte hatte, sondern gemeinsame Programme machte mit anderen Frauen, die von einem Verein kommen, der wohl unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Frauen, die den Verein also besuchten, wurden Ultra-Hardlinerinnen ausgesetzt, ohne dass davor gewarnt wurde etc. Vielmehr wurde das alles als Programm eben jenes Frauenvereins öffentlich propagiert. Eine unbedarfte Frau konnte die Treffen für normale Betätigungen halten, es konnte also in verfassungsschutzrelevante fundamentalistische Kreise geraten werden. Mehr noch, es fand ein Wochenende gemeinsam mit den Hardlinerinnen statt in einer bundesweit bekannten Einrichtung der Muslimbruderschaft, die regelmäßig in Verfassungsschutzberichten auftaucht. Es war eine allgemeine Einladung, ohne Warnung etc. Man kann daraus schließen, dass die betroffene Mitarbeiterin also diese Einrichtung für unproblematisch hält. Das lässt entweder an ihrem Urteil zweifeln (nähme man dies an, so hätte sie es nicht einmal für nötig befunden selber die Verfassungsschutzberichte zu lesen – und so jemand soll anderen etwas beibringen?) oder sie findet das alles so gut, hält das für eben normale muslimische Betätigungen und eine normale muslimische Einrichtung. Dann allerdings ist sie eine Vertreterin des politischen Islams. Und die Verantwortlichen von VPN halten den Extremismus bis hin in diese Handlungen anscheinend für unproblematisch. Zumindest für so unproblematisch (als säkularer Träger!), dass man solche Personen weiter für sich arbeiten lässt. Vielleicht weil man – konzeptionell – eben eher auf Gewaltphänomene fixiert ist und zu legalistischem und auch salafistischem Islamismus, anscheinend so lange er nicht gewaltbereit auftritt, eine Haltung hat, die sich von der des Verfassungsschutzes letztlich unterscheidet.
All die Betätigungen der suspendierten Mitarbeiter sind Handlungen, die man unter Verfassungsschutzaspekten sehr kritisch sehen sollte.
Das rechtliche Problem ist nun die Zwischenschaltung von VPN. Weiterlesen