Der Erziehungshelfer

Bekannter Prediger in der Düsseldorfer Jugendhilfe

Der Prediger Mohamad Gintasi alias „Abu Jibriel“ oder „Abu Jibril“ ist seit vielen Jahren in der Szene bekannt und war mit etlichen Szenegrößen schon aktiv:

http://www.wz.de/lokales/wuppertal/islam-verein-in-vohwinkel-radikal-oder-liberal-1.183706?page=all

In dieser Vorlage von 2015 für das Wuppertaler Wegweiser Projekt wird er explizit benannt:

Bereits seit 2010 wurde in der Presse von der Moschee Schababanur / Al Baraka in Wuppertal Vohwinkel berichtet, die Salafisten rund um den Prediger Abu Jibriel einen Raum bot.

Klicke, um auf Vorlage%20Wegweiser%20Projekt.pdf zuzugreifen

Ein Eindruck eines Falles, der mit „Schababanur“ in Zusammenhang gebracht wurde:

http://investigativ.welt.de/2011/06/30/emrah-e-der-terror-insider-aus-wuppertal/

Er ist daher mindestens unter seinem Predigernamen als Person des öffentlichen Lebens und eines berechtigten Interesses zu betrachten.

Vor 4 Wochen nun wurde sein Antrag auf Einbürgerung vom OVG Münster in zweiter Instanz wiederum abgelehnt. Die in der Pressemitteilung des OVG angegebenen Merkmale erlauben dem Kundigen die Identifikation. Die Entscheidung des OVG liegt noch nicht verschriftlicht vor, die Pressemitteilung ist aber inhaltlich schon einmal wegweisend:

Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbürgerungsantrag ab, nachdem ihr Erkenntnismaterial der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des Salafismus hindeutete. Eine der diversen im Internet als Video veröffentlichten „Predigten“ des Klägers hatte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, das später eingestellt worden war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags gerichtete Klage ab. Auch die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht blieb nunmehr erfolglos.

Zur Begründung hat der 19. Senat ausgeführt:

Eine Einbürgerung des Klägers sei ausgeschlossen, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins „Einladung zum Paradies“ mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Denn er bestreite weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_170906/index.php

Aktuell war er hier bei den „Lifemakers“ in München, einem Projekt u.a. des Münchners Massi Popal. Die abgebildeten Herren sind fast alle bekannt aus muslimbrudernahen Kontexten. Weiterlesen