Eindruck schinden mit Hasspredigern

Über neue, kleine Medien-Kooperationen in NRW

Ambitionen, ähnlich wie in anderen Ländern ein visuelles Angebot für fundamentalistische Kreise zu gestalten, gibt es reichlich. Muslim Mainstream, das Video-Angebot der Gebrüder Özoguz, nicht zuletzt auch das Ahmadiyya-Video-Format MTV sind weitere Versuche, strömungsnah, also für die jeweils eigene Community, auch die eigene Sicht auf den Lauf der Welt zu artikulieren. Es gibt also immer wieder neue Versuche, Muslime und auch Islamisten anzusprechen. Zuletzt fiel damit Muhamed Ciftci auf:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/19/gegengesellschaft-on-air/

Der Erfolg von Predigern wie dem derzeit gesuchten indischstämmigen Akteur Dr. Zakir Naik weckt ebenfalls bei anderen Personen Begehrlichkeiten. Naik hat Millionen Anhänger weltweit. Auch der in Deutschland vereinzelt auftretende Dr. Haitham Al Haddad hat ein Portal, das allerdings allermeist englische Angebote bereit hält:

https://www.islam21c.com/

Al Haddad ist ein europaweit aktiver britischer Hassprediger, der zuletzt im Juni in Niedersachsen für ein Medienecho sorgte. Kontakte zwischen Al Haddad und Cifti, aber auch Naik sind belegt.

Das relativ neue Angebot „Eindruck TV“ sitzt nun nach eigener Angabe in Duisburg:

Quelle: Facebook-Seite Eindruck TV“, Abruf 30.11.2017

Diese Angabe kann, muss aber nicht stimmen, denn auch bei der zugehörenden Internetseite hält man sich hinsichtlich des Urhebers und des genauen Sitzes bedeckt:

Startseite

Der youtube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UCdvDVAgeFDA5dG2IekyYxXg?pbjreload=10

Klarer ist da schon die ideologische Verortung. Mit der Auswahl der bislang bereitgestellten Videos zeigt sich die Grundlinie auf. Vieles von Marcel Krass, vieles von Muhamed Ciftci.

Beteiligt sind als jüngere Akteure ein Tobias Ibrahim, ein Mehdin M.*, ein Abdelilah Belatouan und ein Sameh Elbehouti. In einer selbst bezeichneten Kooperation mit einem Medien Kanal „Muslim Media“ wird ein Kurzfilm zur Verfügüg gestellt:

 

Verantwortlich für den Film zeichnet Coskun Gezer.

Das Motto wird nachgereicht: „Integration zum Ablachtarif“, „Gib Vorurteilen keine Chance“ und „Sei kein Abnicker der Medien“. Interessanterweise spielt den „Shaikh“ Talha Kemiksiz

https://www.facebook.com/talha.kemiksiz.79

Er machte wohl früher einiges** mit Sabri ben Abda, der ja auch in Form von „irgendwas mit Medien“ (zur Zeit „Believers Place) weiterhin aktiv ist. Kemiksiz ist häufiger bei „Muslim Media“ als Protagonist, macht aber – da schließt sich der Kreis zu Marcel Krass – mittlerweile dem Anschein nach auch Umrah-Reisen, auch organisiert über Kaaba-Reisen.

Könnte man das – für sich genommen und ohne Kenntnis der Personen – noch akzeptieren, kehrt sich das durch die Betreiber und das Umfeld, in dem dieser Kurzfilm präsentiert werden, in das Gegenteil: Weiterlesen

Marburg: Nur nicht drüber reden

Mahnwache mit Antisemit

Über die verschiedenen Manöver, in Marburg eben nicht über das vorliegende und relevante Problem mit Strukturen u.a. der Muslimbruderschaft zu reden, war hier bereits mehrfach geschrieben worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/11/25/marburg-eine-stadt-liebt-die-muslimbrueder/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/01/27/marburg-nicht-ganz-gesund/

Immer wenn die Firnis ein paar Risse bekommt, wird eine weitere Schicht Tünche darüber gepinselt. Das Problem ist nur: Wann will man das thematisieren? Will man das wirklich der nächsten Generation überlassen? Hat die Verantwortungsverweigerung dieses Maß  erreicht?

Ein dokumentierter Judenhaß wird von einzelnen Protagonisten im Auftreten zur Mehrheitsgesellschaft hin verborgen, wohl um sogar die örtliche jüdische Gemeinde geschickt instrumentalisieren zu können. Antisemitische Haltungen werden zur „eigenen Community“ hin in aller Breite vertreten – und die ganzen religiösen Vertreter machen mit dabei, nur den von den muslimbrudernahen Kreisen erwünschten Ausseneindruck, dass man ja auch Juden ein guter Mitmarburger sei, mitzutragen. Sie geben sich als Testimonials her und verschlimmern und verlagern damit das Problem.

Aktuelles Beispiel*, bei der anberaumten Mahnwache anläßlich einer Brandstiftung an einer Gebetsstätte eines fundamentalistischen Vereins wurde Dr. Hamdi Elfarra als Vertreter der Islamischen Gemeinde** entsandt (mit schwarzer Jacke, 2.v. rechts im Bild mit Brille):

 

Die von der jüdischen Gemeinde gegenüber der betroffenen Einrichtung demonstrierte Solidarität sagt etwas über diese Gemeinde aus. Sie sagt jedoch nichts über das Gegenüber aus. Sich derart mit seinen expliziten Feinden an eine Seite zu stellen – ja, dazu bedarf es schon einer besonderen Projektionsfähigkeit und Hartnäckigkeit in der Weigerung, das Gegenüber als das zu sehen, als das er sich z.B. auf seinem Facebook-Account ungeniert outet, s.u.

Dr. Hamdi Elfarra, der das Anfangsstatement spricht, weiß die Marburger Stadtgesellschaft wohl zu nutzen. Bei Kundgebungen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, also Bereichen, bei denen er selber betroffen sein könnte, ist er vorne dabei. Das steht natürlich frei und es ist ja auch gut, dass sich die Marburger da so klar positionieren (das sagt etwas Gutes über die freundlichen Marburger aus). Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Probleme, denen man beherzt entgegentreten muss. Personen, die einen eigenen gruppenbezogenen Menschenhaß pflegen, sind dort jedoch deplaziert.  Dass die Marburger bei solchen öffentlichkeitswirksamen Aktionen eine Person mit dabei haben, die Juden als Gruppe persönlich dem Anschein nach die Vernichtung wünscht, scheint wenigen klar. Alternativ sind solche Haltungen den Anwesenden egal:

Screenshot Facebook-Account Dr. El Farra, Abruf 28.01.2017

Übersetzung:


Nun – da gibt es wenig Deutungsspielraum. Selbst wenn man dieses einzeln noch positiv umdeuten Weiterlesen

Offenbach: Grüße aus Medina

Offenbacher Al Huda Moschee lädt zur Sira-Fortbildung

Die Offenbacher Al Huda Moschee war bereits mehrfach Thema auf diesem blog:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/18/offenbach-schulbesuche-bei-fundamentalisten/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Der Verein bot schon dem aktuell unter dem Verdacht terroristischer Planung einsitzenden Tarik ibn Ali ein Podium. Zur Stadtgesellschaft hin versucht man, anders aufzutreten. So wurden bereits Schulklassen eingeladen, deren Lehrer um die Einbindungen dieser Gebetsstätte wohl nicht wußten.

Nächstes Wochenende soll ein Referent in Offenbach in dieser Moschee eine zweitägige „Fortbildung“ durchführen:

 

Mitveranstalter ist wieder der im hessischen Verfassungsschutzbericht aufgeführte Rat der Imame und Gelehrten (RIG oder RIGD). Der Referent Dr. Mounia findet sich im Zusammenhang eines „Instituts Sira“. Sira ist eine Biographie des Religionsbegründers Mohammed. Auf der Facebook-Seite steht übersetzt aus dem Französischen: „Zur Erinnerung, Dr. Munla, Doktor der Wissenschaften des Hadith ist der Gründer der Abteilung der Manuskripte und Archive des Zentrums für Studien und Forschung in Medina.“ Ein Bild findet sich dort auch: Weiterlesen

Young Muslims – old tales

Über das Portal „Young Muslim“ und die Betätigungsfelder seines Betreibers

Auf dem Portal „Young Muslim“ werden allerlei Videos zu verschiedenen religiösen Fragen veröffentlicht:

https://www.youtube.com/channel/UCuPn5-LX84WOQiz6gy69CKw/videos?shelf_id=1&view=0&sort=dd&pbjreload=10

Es existieren darüber hinaus in verschiedenen sozialen Medien jeweils zugehörende Accounts, hier z.B. bei Facebook:

https://www.facebook.com/YoungMuslimTV/

Mit diesem kleinen Schnappschuss, als „Trailer“ bezeichnet, wird die Betätigung im Mai unter dem Namen „Young Muslim“ begonnen:

 

Der Betreiber, wohl ein  Tamer Kücük, war schon im diesjährigen Ramadan mit einem angstschürenden Video aufgefallen:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/05/28/angst-schueren-zum-ramadan/

Vor einigen Monaten war ein seinerzeit wohl auch von der IGMG-Jugend Gießen verbreitetes Video wieder vom Netz genommen worden. Der Betreiber war jedoch mehrfach bei dieser Jugendgruppe aktiv:

https://www.facebook.com/events/1720107744910373/

Oder hier:

 

Diese Jugendgruppe macht u.a. mit der örtlichen Einrichtung, die der Muslimbruderschaft zuzuordnen ist, gemeinsame Aktionen und scheint auch sonst diesem Gedankengut nahe. Es finden sich Statements von Hassan Al Banna und Sayid Qutb auf dem Facebook-Account (neben dem einmaligen Teilen von „Islam Fakten“, also dem Auftritt von Erol Selmani (Koranverteilungsaktion). Erbakan ist ja nicht überraschend bei der Zugehörigkeit. Diese Jugendgruppe gehört zu der Buchara-Moschee in Gießen.

Der Betreiber von „Young Muslim“ verfertigt also seit einigen Monaten Videos explizit für Jüngere. Sein Islamverständnis ist ein noch stärker rückwärtsgewandtes als das dieser IGMG Jugend, die auch schon für Geschlechtertrennung, ein antiquiertes Frauenbild und Angstpädagogik steht.

Relativ neu ist nun, dass seine Videos auch von Abdellatif Rouali alias Sheikh Abdellatif verbreitet Weiterlesen

Hizb ut Tahrir: Blaupause für das Kalifat

Neues aus der Gegengesellschaft

Die 2003 in Deutschland verbotene Gruppierung Hizb ut Tahrir (HuT) setzt ihre Betätigungen fort und verbleibt nach dem Verfassungsschutzbericht des Bundes 2016 hinsichtlich der Anzahl ihrer Anhänger auf gleichem Niveau, S. 202. Die aufgeführte Zahl der Anhänger mag mit 320 niedrig erscheinen. Da die HuT-Anhänger jedoch häufiger als gebildetere Personen erscheinen und sie vornehmlich auch an Uni-Städten und im Umfeld studentischer Kreise agieren, ist die Wirkung der relativ kleinen Anzahl Aktivisten jedoch nicht zu unterschätzen. Zumindest sollte man im Auge behalten, bei welchen Moschee-Gemeinden und bei welchen Studenten-Gruppen sie Aktivitäten entfalten und wo sie ideologisch hineinwirken mögen.

Klicke, um auf vsbericht-2016.pdf zuzugreifen

Der ehemalige Kopf der Bewegung in Deutschland agiert seit Jahren von Wien aus in den deutschsprachigen Raum hinein. Auch auf diesem blog war die Gruppierung bereits mehrfach Thema, hier z.B.:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/08/alte-neue-plaene-fuer-den-westen-von-hizb-ut-tahrir/

Vor einigen Wochen hat die Gruppierung ihre Vorstellungen hinsichtlich der Ausgestaltung ihres Gesellschaftsentwurfs noch einmal konkretisiert. Auf 664 Seiten wird ausgebreitet (das ist nur Teil 1), wie man sich ein Gemeinwesen vorstellt.

Klicke, um auf Praeambel_1.pdf zuzugreifen

Der Text ist nicht nur lang, sondern auch im Grunde wirr: Immer wieder werden schon den Überschriften eigentlich sachfremde Einschübe gemacht, die aber wegen der Herleitung moderner komplexer Strukturen aus den alten Überlieferungen den Verfassern wohl notwendig erschienen, s.u. Auch gibt es insbesondere im Abschnitt zu den Frauen Doppelungen – da wollte man wohl auf Nummer sicher gehen.

Das Original wurde in arabischer Sprache verfasst. Der Übersetzer ins Deutsche stellt voran:

VORWORT DES ÜBERSETZERS

Gepriesen sei Allah, der Herr der Welten. Friede und Segen auf den Führer der Erlauchten, den Herrn der Gesandten, unseren geliebten Propheten Muḥammad (s). Dieses Buch – und das sei ohne Übertreibung gesagt – ist ein wahres Meisterwerk islamischer Rechtsliteratur. Für
mich als Übersetzer war es immer wieder faszinierend zu erleben, wie präzise islamische Rechtssprüche und juristische Erkenntnisse aus den Offenbarungstexten abgeleitet
wurden. Manchmal war es nur ein Wort – oder gar nur der Teil eines Wortes – aus dem ein wichtiges, für den Rechtsspruch relevantes Detail herausgelesen wurde. Gleichzeitig hat man die juristische Gesamtbetrachtung der Texte nie aus den Augen verloren und dem Leser damit ein umfassendes Verständnis der Rechtsproblematik vermittelt. Zweifellos ist dieses Buch ein Beweis dafür, dass es unter Ausschluss rein rationaler Urteile und des leidigen Nutzendenkens möglich ist, allein auf die Offenbarungstexte gestützt für jedes Problem die richtige islamische Lösung zu finden. Und so wurde in bestechender Form demonstriert, wie iğtihād – das Ableiten islamischer Rechtssprüche – korrekt abzulaufen hat. Möge der Erhabene den Verfassern des Werkes für diese herausragende Leistung
den besten Lohn bescheren!“

In den Ausführungen wird jedwede gesellschaftliche Organisation auf ihre Berechtigung aus den alten Quellen hergeleitet. In strikter Abkehr demokratischer Strukturen wird als Vorbild die Gesellschaft zu Zeiten des Religionsgründers propagiert.

Exemplarisch seien einige Highlights aufgeführt:

S. 437 ff.:

Artikel 72

Die hervorstechendsten Gefahren für die innere Sicherheit, denen das Ressort für innere Sicherheit zu begegnen hat, sind folgende: Apostasie, bewaffneter Aufruhr, Wegelagerei, Übergriffe auf privates Eigentum, Übergriffe auf Personen und ihre Familienehre, der Umgang mit zwielichtigen  Personen, die für Krieg führende Ungläubige Spionagetätigkeiten durchführen. […] Zu den Tätigkeiten des Ressorts für innere Sicherheit zählen auch der Umgang mit suspekten Personen und die Abwehr ihrer Gefahr von der Umma und vom  Staat. Dies sind die wichtigsten Handlungen, die zu einer Bedrohung der inneren Sicherheit führen. Das Ressort für innere Sicherheit hat die Aufgabe, den Staat und die Menschen vor all diesen Bedrohungen zu schützen. Deswegen wird die Todesstrafe gegen den zum Tode verurteilten Apostaten vom Ressort für innere  Sicherheit durchgeführt, wenn er von seiner Apostasie nach Aufforderung zur Reue in einem aufklärenden Gespräch nicht Abstand nimmt. Wenn es sich bei den Apostaten um eine Gruppe handelt, muss schriftlicher Kontakt mit ihnen aufgenommen und sie zur Rückkehr zum Islam aufgefordert werden. Wenn sie Reue zeigen, zum Islam zurückkehren und sich an die Gebote des islamischen Rechts halten, lässt man von ihnen ab. Sollten sie aber auf ihre Apostasie bestehen, müssen sie bekämpft werden.Weiterlesen

Islamistische Mitbürger?

Verwaltungsgerichte treffen klare Entscheidungen, ein kleiner Einblick

Hinsichtlich der Einstufung islamistischer Bestrebungen wird in den letzten Jahren von der Szene selber, Unterstützern und sogar Teilen der Präventionsarbeiter darauf abgestellt, dass eigentlich bis zur konkreten Vorbereitung von Gewaltausübung vieles gesellschaftlich hinzunehmen sei. Explizit sagt man das oft nicht, aber durch Handeln und Unterlassen, manchmal auch durch konkrete Stellungnahme ist erkennbar, wo da manche (neue) Bruchlinie verläuft. Mag bei letzteren noch im Vordergrund stehen, dass sie die Hoffnung haben, diese Personen mögen einen mäßigenden Einfluß auf (noch) radikalere Personen haben, so agieren Szene und Sympathisanten taktisch: In Relation zu den Mördern des IS ist es recht leicht, sich trotz abwertender Grundhaltungen noch als „Guter“ zu gerieren,* da bei einer Zurückweisung von Handlungen und der Gruppierung IS kaum noch nach den anderen Haltungen gefragt wird. Oft genug stellte sich bei fundamentalistischen Akteuren bei näherem Betrachten eine Zurückweisung des IS auch als Al Kaida-Nähe dar (zeitweise) oder zu noch anderen Gruppen. Zumindest gibt es aber vor Verwaltungsgerichten dann, wenn persönliche Vorteile in Anspruch genommen werden sollen, immer wieder Klarstellungen seitens der Verwaltungsgerichte, dass nicht irgendeine Relation zu noch schlimmeren Extremisten und Mördern relevant ist, sondern in vielen Zusammenhängen eben die Relation zur FDGO.

Verwaltungsgerichtsurteile sind dort manchmal wegweisend, da in ihnen Fragen wie grundsätzliche Eignung oder grundsätzliche Zurechenbarkeit von Handlungen betrachtet werden. Siehe dazu auch die Versagung einer Genehmigung zum Betrieb einer Kindertagesstätte:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/08/29/leipzig-kindersicherung-vor-hassan-dabbagh-vorlaeufig/

Insbesondere in Einbügerungsverfahren wird klar gemacht, wo – nach Sicht dieser Verwaltungsgerichte – die tatsächlichen roten Linien verlaufen und was das Gemeinwesen nach Sicht dieser Spuchkörper vielleicht nur auf der konkreten Handlungsebene, aber nicht langfristig und bei einem potentiellen Mitbürger hinnehmen muss. Rechtsgrundlage bildet dort u.a. der § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG);

1 Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn

1.
tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder […]

http://www.buzer.de/s1.htm?a=11&g=StAG

Immer wieder werden auch von bekannteren Islamisten Anträge auf Einbürgerung gestellt:

http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21539265_Islamist-aus-Herford-stellt-Einbuergerungsantrag.html

Siehe auch (allerdings zu geduldeten oder Asyl-Aufenthalten):

https://vunv1863.wordpress.com/2017/11/07/gerichtsnomaden/

In diesem Fall aus dem Jahr 2011 wurde die Einbürgerung versagt, weil die Person in einer salafistischen Moschee tätig war (in dem Urteil sind auch interessante Beschreibungen zu den Vorkommnissen in der betreffenden Mosdchee. Es handelt sich um den Verein von Hesham Shashaa, insofern auch deshalb lesenswert):

Er leite seit 2007 als Vorbeter das Freitagsgebet der Moschee, wenn der eigentliche Imam nicht anwesend sei. Dies sei der Fall gewesen am 9. März und 22. Juni 2007 und am 2. und 14. Januar 2008. Er sei ständiger Besucher dieser Moschee und stehe weiterhin als Vorbeter zur Verfügung. Als nach wie vor aktives Gründungsmitglied und mehr noch als Vorbeter müsse er sich die salafistische Ausrichtung dieser Moschee zurechnen lassen. […] Es genügt, dass konkrete Tatsachen vorliegen, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine derartige Annahme begründen. Dadurch soll eine Einbürgerung auch dann verhindert werden, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG sind politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die Bundesrepublik Deutschland beruht, zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 2, 1 [12]; s. auch Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG in der Fassung v. 20.12.1990, BGBl. I S. 2954 [2971]). Ebenso wenig muss nachgewiesen sein, dass es zu einer Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen gekommen ist. Der begründete Verdacht genügt. Ferner genügt es für den Ausschluss der Einbürgerung nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, wenn die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Sie müssen nicht auch objektiv geeignet sein, diese zu beeinträchtigen. Es reicht aus, wenn der Träger der Bestrebungen mit ihnen das Ziel verfolgt, die besagten Grundprinzipien zu beeinträchtigen (BVerwG v. 22.2.2007, BVerwGE 128, 140). Ebenfalls wird nicht verlangt, dass das Verhalten des Ausländers tatsächlich Erfolg hat oder für einen Erfolg ursächlich ist. Darüber hinaus ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Unterstützung jede Handlung des Ausländers ist, die für die Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist, das heißt, sich in irgendeiner Weise positiv auswirkt. Dies muss für den Ausländer erkennbar sein und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebungen handeln wollen (BVerwG v. 22.2.2007, a.a.O.).Weiterlesen

Leicht gemacht

Eine Meinung zu dem Fernseh-Beitrag „Warum macht Allah es uns so schwer“

Man stelle sich einmal eine Sport-Berichterstattung vor: Der Reporter beschreibt, dass eine „niedrige zweistellige Zahl an Personen“ auf dem Feld sei. Sie teilten sich auf in zwei Gruppen, die lustige bunte Hosen tragen. Sind das die Löwen Frankfurt, die da spielen? Gegen die Rhein-Neckar-Löwen? Boateng (?) gibt ab an – wer ist das? Steffi Graf? – und schießt. „Ja, ja, alle neune!“. Hinterher, nach der Pressekonferenz, wird verkündet, es sei ein spannendes Spiel gewesen mit vielen schönen Gelegenheiten „einzulochen“. Roger Federer und Sebastian Vettel hätten angegeben, eine sehr gute Saison gehabt zu haben.

So etwas wäre undenkbar. Man würde von dem Reporter berechtigt annehmen, dass er nicht weiß, welche Mannschaften auf dem Platz sind, was überhaupt ablief und vor allem: Welche Sportart war das noch mal?

Bei der Bearbeitung des komplexen Themenfeldes Islam ist es hingegen manchmal ein bisschen anders. Da geht mancher heran, ohne sich über die Protagonisten eingehender zu informieren, ja anscheinend ohne grundlegende Recherche-Lust, zu erkunden, mit wem er überhaupt zu tun hat. Die Eigenauskunft genügt und wird nicht hinterfragt. Wenn man so herangeht, also die Personen vornehmlich in ihrer Eigenwahrnehmung und Selbstdarstellung zentriert, dann kann man lange „begleiten“ und bleibt doch nur an der Oberfläche. Eine solche journalistische Arbeit war neulich schon einmal zu der Neuköllner Begegnungsstätte vorgelegt worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/09/25/ein-werbefilm-fuer-taha-sabri/

Es ist natürlich journalistisch statthaft, so zu verfahren. Das wäre auch akzeptabel, ginge es nur um den Alltag der Weinkönigin von Michelstadt.* Da wäre das ein Bild aus der Gesellschaft, mehr Unterhaltung als Aufklärung, nahezu belanglos jenseits des Unterhaltungswerts. Da es beim Thema Islam jedoch komplexer ist und bei den jeweiligen Akteuren auch die Frage nach der Verortung relevant ist, da es um Einschätzungen des Verfassungsschutzes geht, um gesellschaftliche Einbindungen und oft genug auch kurz- oder mittelfristig um öffentliche Gelder, kann dieser Ansatz bei diesem Thema nicht genügen. Da kann es nicht ausreichen, naiv an eine Darstellung zu gehen, weil man sonst Gefahr läuft, sich instrumentalisieren zu lassen. Oder alternativ eine eigene Agenda nur zu bebildern (was man aber nicht unterstellen solle).

Der Bericht:

http://www.ardmediathek.de/tv/Gott-und-die-Welt/Warum-macht-Allah-es-uns-so-schwer/Das-Erste/Video?bcastId=2833732&documentId=47694310

fängt dramatisch an, es wird auf das Berliner Attentat verwiesen. Solche Vorfälle polarisierten, schüfen Angst und den Vorwurf, Muslime selber täten nicht genügend gegen Radikalisierung. Muslime, die sich aktiv gegen Radikalisierung einsetzen, wollte man finden. Der Autor Niko Apel hat sich offensichtlich aber nicht eingehender über seine Protagonisten informiert. Die Reportage lebt nur vom Augenblick, in dem die Kamera dabei ist und und gefilmt wird. Apel wollte Muslime finden, die sich für ein gutes Miteinander einsetzen. Ja, die gibt es. Die beiden zentrierten Personen sind das jedoch eher nicht, sofern man nicht nur die Absage an physische, selbst ausgeübte Gewalt darunter versteht. Die Ansprüche werden niedrig gehalten: „Ron versucht ein Islamverständnis zu vermitteln, das den Jugendlichen helfen soll, in Deutschland konfliktfrei zu leben.“ In seinem Gespräch mit den Schülern am Anfang leuchtet bei der Diskussion zu nichtehelichem Sex auf, wie er die unterschiedliche Sicht der Geschlechter auflöst: Beides [gemeint ist die nichteheliche sexuelle Betätigung von Frauen und Männern] sei „gleich schlimm“. Auf die Idee, dass Religion sich nicht in die persönliche und schon gar nicht die fremde Sexualität einzumischen habe, kommt man nicht, ist zu tief verhaftet in der reaktionären Sicht. Ist wirklich etwas gewonnen, wenn in einer fiktiven Zukunft nicht nur Brüder Schwestern überwachen, sondern auch Schwestern ihre Brüder? Woher diese rückwärtsgewandte Sicht kommt, kann man ergründen.** Der Herr Weber machte, bevor er zusammen mit anderen von VPN rekrutiert wurde, u.a. den Verein „Lichtjugend“:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/09/21/religion-als-geeigneter-zugang/

Nicht nur in Berlin sollte man wahrnehmen, wofür die steht. Nicht nur, weil er seit einiger Zeit für VPN arbeitet, sondern auch, weil er – das ist dem Beitrag zu entnehmen – (wieder) eine „Akademie“ gründen will. Ein paar sympathische Bilder genügen nicht, um die Haltungen da zu erfassen und auch auf dem Hühnerhof wird man da wenig schlauer.

Und der zweite Protagonist, der Herr Mustapha Lamjahdi, vom Herrn Apel zum Präventionsarbeiter geadelt, der in Frankfurt agiert? Bei der Atassamoh Moschee, bei T.U.N unter anderem und in einem Jugendrat? Der vorgeführt wird als Person, die für ein gutes Zusammenleben eintritt? Ja, der Herr Apel hat das Gesicht zur Mehrheitsgesellschaft hin dokumentiert. Mehr aber auch nicht.

Denn da gibt es die anderen Seiten. Solche z.B.:

 

Das ist der Herr Lamjahdi mit dem Herrn Qaradaghi (s. Beiträge auf diesem blog). Das findet man SOFORT, wenn man das Profil vom Herrn Lamjahdi anschaut und auf die Fotos geht. Das ist also völlig offen. Nur wenn man Weiterlesen

Geförderte Spiegelfechterei

Über EU-geförderte Projekte der IGS

Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) und ihre Strukturen waren auf dem blog schon mehrfach Thema, z.B.:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/08/20/bertelsmann-bad-practice-ii/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/10/04/die-mitternachtssonne-ueber-frankfurt/

Mitte des Jahres war die IGS bzw. das Al-Mustafa-Institut in die Aufmerksamkeit der Medien gerückt:

http://www.bild.de/politik/inland/iran/al-mustafa-igs-konferenz-52433852.bild.html

und

http://www.bild.de/politik/ausland/frauenrechte/antwort-bundesregierung-iran-52983568.bild.html

Es ging da auch um Förderungen aus dem Bundesfamilienministerium.
Nun ist dieser „Fördertopf“ des Bundesfamilienministeriums nicht der einzige, aus denen auch problematische Akteure schöpfen wollen. Oftmals wird dabei die Unkenntnis der direkt befassten Personen ausgenutzt, die entgegen einer vom Bürger üblicherweise angenommenen Sorgfalt eben oft nicht überprüfen, welchen Hintergrund Antragsteller haben. Man kann manches Mal begründet zweifeln, ob das schon das Niveau von „Dienst nach Vorschrift“ erfüllt. Das ist ein großer Fehler, ein unentschuldbares Versäumnis und ein institutioneller Mangel, der behoben werden muss. Denn neben dem Geld geht es ja auch um eine ernste Sache.

Ein weiterer Fall, indem man sich fragt, welche Angaben da dem Fördermittelgeber gegenüber wohl gemacht worden sind, zeigt sich gegenwärtig. Nach eigener Angabe hat die IGS weitere Fördermittel aus einem „Inneren Sicherheitsfonds der EU-Kommission“ in Aussicht:

 

Ansprechpartner ist der Wiesbadener IGS-Funktionär Dawood Nazirizadeh.

Ein weitere Stelle ist ausgeschrieben, bei der das Projekt die Binnenerfassung ist. Bei gleichem Weiterlesen

IGD: Tabula rasa im Internet

IGD verändert Namen
s.u. update zum 31.12.2018

Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ (IGD) wird nach Angaben des EPD ihren Namen ändern, meldet das Portal IslamiQ. Danach habe Ibrahim El Zayat, der gegenwärtig im Aufsichtsrat sitze. aktuell in Frankfurt verkündet, man wolle mit der Namensänderung seine Verbundenheit zu Deutschland stärker zeigen. Zugleich wird auf die Kontinuität der Ziele und Vorgaben verwiesen:

Mit der Namensänderung ginge allerdings keine inhaltliche Veränderung ihrer Agenda einher.

„Islamische Gemeinschaft in Deutschland“ ändert ihren Namen

Als neuen Namen habe man „Deutsche muslimische Gemeinschaft“ (abgekürzt wohl DMG) gewählt.

Dies ist der nunmehr dritte Namenswechsel der Gemeinschaft. Als Moscheebau-Kommission 1960 in München gegründet, änderte der Verein seinen Namen zunächst in „Islamische Gemeinschaft in Süddeutschland“. Später wechselte man dann auf den Namen, der bis vor kurzem noch geführt wurde. Eine kurze Übersicht zu den ersten Gründungsjahren und anfänglichen Einbindungen:

http://www.focus.de/politik/deutschland/islam-es-begann-in-muenchen_aid_215889.html

In den letzten Jahren waren in verschiedenen Verfassungsschutzberichten die Strategien der IGD beschrieben worden. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern heißt es unter der Überschrift „Die Muslimbruderschaft (MB) und ihr Einfluß inDeutschlamd“, S 40 f.:

Das Wesentliche der verfassungsfeindlichen Ideologie der MB ist in der – für die Organisation bis heute maßgeblichen – Schrift „Allgemeine Ordnung der Muslimbruderschaft“, die auf die Gründergeneration um Hassan al-Banna zurückgeht, festgehalten:
f Islamisierung der Gesellschaft durch Da’wa-Aktivitäten
(deutsch: Missionierung) und soziale Maßnahmen
f Beendigung der „kulturellen Verwestlichung“ (arabisch:
Taghrib)
f Umwandlung des Bildungswesens und der Bildungsinstitutionen
nach islamischen Kriterien
f Errichtung eines islamischen Staates auf der Grundlage
islamischer Prinzipien und Werte
f Anwendung des islamischen Rechts (arabisch: Scharia)

[…]Die MB tritt zwar in Deutschland nicht offen in Erscheinung, wird jedoch durch die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und die FIOE als Teil einer weltweiten „Islamischen Bewegung“ vertreten und ist somit auch in Deutschland aktiv. Nach außen gibt sich die MB offen, tolerant und dialogbereit und strebt eine Zusammenarbeit mit politischen Institutionen und Entscheidungsträgern an, um so Einfluss im öffentlichen Leben zu gewinnen. Ihr Ziel bleibt aber die Errichtung einer auf der Scharia basierenden gesellschaftlichen und politischen Ordnung, wobei die MB für sich die Führungsrolle für alle Muslime beansprucht. Sie steht für eine deutliche Abgrenzung gegenüber den USA, Israel, dem jüdischen Volk und Andersgläubigen. Anhänger der MB bekunden in sozialen Netzwerken zum Teil auch Sympathien für terroristische Organisationen.“

Klicke, um auf verfassungsschutzbericht_bayern_2016_mai_2017.pdf zuzugreifen

Direkt zur IGD. S. 43:

Die IGD ist um eine Verselbstständigung der ihr nachgeordneten Islamischen Zentren bemüht. Damit entstehen Vereinsstrukturen, die nur schwer kontrollierbar sind und die die tatsächliche
Anbindung an die IGD verschleiern. Dieses Vorgehen ermöglicht den neu gegründeten selbstständigen Vereinen, für sich die Gemeinnützigkeit (steuerrechtliche Vorteile) zu beantragen. Die IGD selbst verlor 1999 die Gemeinnützigkeit, eine zunächst gegen diese Entscheidung eingereichte Klage hatte sie später wieder zurückgenommen. Auch eine Klage der IGN gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2009 und 2010 blieb erfolglos. Die Klage wurde mit Urteil vom 8. März durch das Finanzgericht Nürnberg zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Weiterlesen

Gerichtsnomaden

Über Hassprediger, die Jahre und Jahrzehnte Gerichte beschäftigen

Juristen tun sich manchmal schwer, problematische Inhalte in Hasspredigten so klar zu erkennen und zuzuordnen, dass sie in das Normengefüge von Tatbestandsmerkmalen passen. Nicht jeder Gewaltaufruf ist sofort – selbst bei guter Übersetzung – als solcher erkennbar und der geschickte Hassprediger benutzt eine bildhafte Sprache mit Gleichnissen und Geschichtsbezügen, die sich einem muslimischen Publikum erschließt, aber nicht immer einem nichtmuslimischen Juristen, der gerne klare Aussagen hat, an denen er ggf. Anklagepunkte festmachen kann. In dem juristischen Nebelfeld von potentiell falsch negativ angerechneter Übertragung, weil der Ausdruck in der Herkunftssprache mehrdeutig ist, geschickter Formulierung oder plötzlicher Unschlüssigkeit zuvor noch graniten scheinender Zeugen für eine bestimmte Sprecherabsicht ist es dann manches Mal schwierig, die realen Vorkommnisse ohne vernünftigen Zweifel so zu erfassen, dass sie strafrechtlichen Ansprüchen genügen. Das ist manchmal nicht trivial.

Ein Fall solcher Art war schon einmal von dem Frankfurter Prediger Said Khobaib Sadat beschrieben worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/11/25/hassprediger-man-muss-auch-wollen/

Doch nicht nur im Strafrecht beschäftigte der Herr Sadat immer wieder die Gerichte. Auch verwaltungsrechtlich war er über die Jahre als Kläger bei verschiedenen Instanzen aufgetreten, eine VGH-Entscheidung dazu:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:4757375

Man kann also, wenn man immer wieder klagt, günstigen Falls seine Zuordnung und seine Ausweisung jahre-, ja jahrzehntelang hinausschieben (solche Klage-Marathons sind zwar nicht nur Hasspredigern vorbehalten; auch so manche andere Entscheidung kann sich hinziehen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden). Das erste Urteil, das in der obigen Entscheidungsbegründung erwähnt wird, ist vom Jahr 1994. Der Herr Sadat ist nach dem letzten Urteil, das gegen ihn erging, wohl unter Auflagen geduldet. Er ist immer noch, jetzt in Bergen Enkheim, als Prediger tätig. Bei einer persönlichen Begegnung mit einem seiner Söhne 2012 wurde überdies deutlich, dass er seine Kinder wohl in einer Weise aufzog, die Abwertung, Hass und Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft begünstigt.* In dieses Bild passt leider, dass eine Tochter nach Medienberichten nach Syrien ausreisen wollte und vor einem Jahr deswegen Ermittlungen gegen sie angestellt wurden:

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Imam-Tochter-radikalisiert;art675,2290085

Sie und ihr Bruder sind hier zur Schule gegangen. Die dort (Offenbach, Frankfurt) schulisch vermittelten Wertvostellungen wie „bunt, gleichberechtigt, demokratisch“ sind wohl bei einigen Kindern an der häuslichen intensiven Indoktrination abgeglitten wie ein Spiegelei an Teflon.**

Das ist jedoch kein singulärer Fall. Es gibt weitere Islamisten, die nicht nur ihre Indoktrination weitergeben***, sondern parallel wieder und wieder vor Gericht ziehen.

Ein Prediger aus Minden hat einen fast ebenso langen Gerichts-Marathon hinter sich. Auch er ist weiterhin in Deutschland und dem Anschein nach auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Das begann so nach Darstellung des VG Minden (Urteil vom 10. Dezember 2014 · Az. 7 K 1405/13):

Zur Begründung seines Asylbegehrens gab der Kläger an, als Student an der Technischen Universität I2. zur Rückkehr zum traditionellen Islam aufgerufen zu haben. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe er unter anderem Vorträge gehalten und Demonstrationen organisiert. Wegen dieser Tätigkeit sei er in den Jahren 1987 und 1988 insgesamt drei Mal verhaftet worden. Mitte 1989 sei ein gewisser I3. B. von Beamten der Staatssicherheit ermordet worden. Im Juni oder Juli 1989 habe er erfahren, dass er und 16 weitere Personen wegen dieses Mordes angeklagt worden seien. Die falsche Anklage sei erhoben worden, um ihn und die anderen angeklagten Oppositionellen „loszuwerden“. Wegen dieser Anklage sei er zunächst nach L1. geflohen und dort untergetaucht. Von dort aus sei er im Dezember 1989 nach T1. -B1. gegangen. Nach weiteren sechs Monaten sei er weiter nach Q. /Q1. gereist. Dort sei er als Prediger tätig gewesen. Im Februar 1992 habe er sich im K. niedergelassen, um dort als Lehrer zu arbeiten. Während seines Aufenthalts im K. habe er von seinem Bruder erfahren, dass er in Ägypten in Abwesenheit zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei. Im Jahre 1994 habe er sich für etwa sechs Monate in K1. und für etwa drei Wochen im Sudan aufgehalten, sei dann aber in den K. zurückgekehrt. Im August 1995 seien mehrere Ägypter im K. auf Betreiben der ägyptischen Sicherheitsbehörden verhaftet worden. In diesem Zusammenhang sei auch nach ihm gefragt worden. Da er befürchtet habe, nach Ägypten ausgeliefert zu werden, sei er in die jemenitischen Stammesgebiete geflohen und habe von dort aus seine Flucht nach Deutschland vorbereitet. Weiterlesen