Gerichtsnomaden

Über Hassprediger, die Jahre und Jahrzehnte Gerichte beschäftigen

Juristen tun sich manchmal schwer, problematische Inhalte in Hasspredigten so klar zu erkennen und zuzuordnen, dass sie in das Normengefüge von Tatbestandsmerkmalen passen. Nicht jeder Gewaltaufruf ist sofort – selbst bei guter Übersetzung – als solcher erkennbar und der geschickte Hassprediger benutzt eine bildhafte Sprache mit Gleichnissen und Geschichtsbezügen, die sich einem muslimischen Publikum erschließt, aber nicht immer einem nichtmuslimischen Juristen, der gerne klare Aussagen hat, an denen er ggf. Anklagepunkte festmachen kann. In dem juristischen Nebelfeld von potentiell falsch negativ angerechneter Übertragung, weil der Ausdruck in der Herkunftssprache mehrdeutig ist, geschickter Formulierung oder plötzlicher Unschlüssigkeit zuvor noch graniten scheinender Zeugen für eine bestimmte Sprecherabsicht ist es dann manches Mal schwierig, die realen Vorkommnisse ohne vernünftigen Zweifel so zu erfassen, dass sie strafrechtlichen Ansprüchen genügen. Das ist manchmal nicht trivial.

Ein Fall solcher Art war schon einmal von dem Frankfurter Prediger Said Khobaib Sadat beschrieben worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/11/25/hassprediger-man-muss-auch-wollen/

Doch nicht nur im Strafrecht beschäftigte der Herr Sadat immer wieder die Gerichte. Auch verwaltungsrechtlich war er über die Jahre als Kläger bei verschiedenen Instanzen aufgetreten, eine VGH-Entscheidung dazu:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:4757375

Man kann also, wenn man immer wieder klagt, günstigen Falls seine Zuordnung und seine Ausweisung jahre-, ja jahrzehntelang hinausschieben (solche Klage-Marathons sind zwar nicht nur Hasspredigern vorbehalten; auch so manche andere Entscheidung kann sich hinziehen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden). Das erste Urteil, das in der obigen Entscheidungsbegründung erwähnt wird, ist vom Jahr 1994. Der Herr Sadat ist nach dem letzten Urteil, das gegen ihn erging, wohl unter Auflagen geduldet. Er ist immer noch, jetzt in Bergen Enkheim, als Prediger tätig. Bei einer persönlichen Begegnung mit einem seiner Söhne 2012 wurde überdies deutlich, dass er seine Kinder wohl in einer Weise aufzog, die Abwertung, Hass und Abschottung von der Mehrheitsgesellschaft begünstigt.* In dieses Bild passt leider, dass eine Tochter nach Medienberichten nach Syrien ausreisen wollte und vor einem Jahr deswegen Ermittlungen gegen sie angestellt wurden:

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Imam-Tochter-radikalisiert;art675,2290085

Sie und ihr Bruder sind hier zur Schule gegangen. Die dort (Offenbach, Frankfurt) schulisch vermittelten Wertvostellungen wie „bunt, gleichberechtigt, demokratisch“ sind wohl bei einigen Kindern an der häuslichen intensiven Indoktrination abgeglitten wie ein Spiegelei an Teflon.**

Das ist jedoch kein singulärer Fall. Es gibt weitere Islamisten, die nicht nur ihre Indoktrination weitergeben***, sondern parallel wieder und wieder vor Gericht ziehen.

Ein Prediger aus Minden hat einen fast ebenso langen Gerichts-Marathon hinter sich. Auch er ist weiterhin in Deutschland und dem Anschein nach auf öffentliche Unterstützung angewiesen. Das begann so nach Darstellung des VG Minden (Urteil vom 10. Dezember 2014 · Az. 7 K 1405/13):

Zur Begründung seines Asylbegehrens gab der Kläger an, als Student an der Technischen Universität I2. zur Rückkehr zum traditionellen Islam aufgerufen zu haben. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe er unter anderem Vorträge gehalten und Demonstrationen organisiert. Wegen dieser Tätigkeit sei er in den Jahren 1987 und 1988 insgesamt drei Mal verhaftet worden. Mitte 1989 sei ein gewisser I3. B. von Beamten der Staatssicherheit ermordet worden. Im Juni oder Juli 1989 habe er erfahren, dass er und 16 weitere Personen wegen dieses Mordes angeklagt worden seien. Die falsche Anklage sei erhoben worden, um ihn und die anderen angeklagten Oppositionellen „loszuwerden“. Wegen dieser Anklage sei er zunächst nach L1. geflohen und dort untergetaucht. Von dort aus sei er im Dezember 1989 nach T1. -B1. gegangen. Nach weiteren sechs Monaten sei er weiter nach Q. /Q1. gereist. Dort sei er als Prediger tätig gewesen. Im Februar 1992 habe er sich im K. niedergelassen, um dort als Lehrer zu arbeiten. Während seines Aufenthalts im K. habe er von seinem Bruder erfahren, dass er in Ägypten in Abwesenheit zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden sei. Im Jahre 1994 habe er sich für etwa sechs Monate in K1. und für etwa drei Wochen im Sudan aufgehalten, sei dann aber in den K. zurückgekehrt. Im August 1995 seien mehrere Ägypter im K. auf Betreiben der ägyptischen Sicherheitsbehörden verhaftet worden. In diesem Zusammenhang sei auch nach ihm gefragt worden. Da er befürchtet habe, nach Ägypten ausgeliefert zu werden, sei er in die jemenitischen Stammesgebiete geflohen und habe von dort aus seine Flucht nach Deutschland vorbereitet.

Mit Bescheid vom 10. April 1996 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge – nunmehr: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – (Bundesamt) den Antrag des Klägers ab. [… es folgen etliche weitere Stationen, weitere Anträge etc. pp.]

Diesen nahm der Beklagte mit der Begründung nicht an, der Kläger habe entgegen seinen Ausführungen in der mündlichen Verhandlung vom 06. November 2013, keine religiösen Tätigkeiten mehr auszuüben, sich doch entsprechend betätigt, wie mehrere Videoaufzeichnungen im Internet belegten.

Der Kläger erklärte dazu, er habe nie behauptet, nicht mehr religiös tätig zu sein. Er habe lediglich erklärt, sich in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr politisch betätigt zu haben. Von Beruf sei er Vorbeter und Prediger. Mangels seiner Vorbildung sei die Aufnahme anderer Berufstätigkeiten für ihn schwierig. Die vom Beklagten angeführten Videoaufzeichnungen stellten Bewerbungen für eine Predigertätigkeit dar. Sie enthielten nur religiöse Thematiken.

Unter dem 13. März 2014 beantragte der Kläger die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dieser Antrag ist noch nicht beschieden.

https://openjur.de/u/753370.html

Das ist nun eine spannende Auflage.

Der Herr Ayub aus Minden unterhält wohl weiterhin eine Predigertätgkeit, die er dem Anschein nach noch ausbauen und verstetigen wollte. Die Darstellung seiner Geschichte hört sich in der aktuellen Version leicht anders an. Ab etwa 10:50 zur Lebensgeschichte:

[Man beachte auch die Redeweise des hier geborenen und zur Schule gegangenen Sohnes, der aber seit vielleicht 2 Jahren vom Vater als Jungprdiger aufgebaut wird. Ab 17;20 „Es gibt auf dieser dunya nichts besseres als islamische Studien.“ Das ist wohl der Weg des jungen Mannes, der immer mehr frömmelt.]

Ayub betreibt mit seinem Sohn Mohanned alias Abu Hagar zusammen die Webseite:

https://diesistmeinweg.jimdo.com/

Dort ist die nunmehr aktuelle Werdegangsbeschreibung normalerweise auch verfügbar:

https://diesistmeinweg.jimdo.com/%C3%BCber-uns/

Aktuell aber nicht (es wurden wohl auch einige Videos gelöscht), deshalb hier ein Screenshot von Mitte Oktober:

Abuhagar Usama Ayub Über uns – Dies ist mein Weg

Ein Eindruck von der Startseite:

Quelle: Screenshot https://diesistmeinweg.jimdo.com/ , Abruf 07.11.2017

Damit sind alle gemeint, die nicht der eigenen, strengen Glaubensauslegung angehören.

Ayub sen. und Ayub jun. scheinen den Junior als neuen Stern am Dawa-Himmel aufbauen zu wollen.

Um die Bedenken der Gerichte und Behörden, die man angesichts solcher Betätigungen haben kann, nachzuvollziehen, lohnt ein Blick in die Presse. Der Focus von 2006:

Wie FOCUS weiter berichtet gehen Staatsschützer davon aus, dass der dem NRW-Innenministerium als Hassprediger bekannte Saddiq Ayub, 39, den jetzt in Mailand angeklagten Gefolgsmann Osama-Bin-Ladens bereits in den 90er-Jahren in Jordanien oder Jemen kennen gelernt hat. Ayub, dem von einem Abschiebestopp des Verwaltungsgerichts Oldenburg bislang geschützten Mindener Islamisten, droht laut FOCUS in Ägypten eine Haftstrafe von 25 Jahren. Dazu verurteilten die Justizbehörden seines Heimatlandes den Fundamentalisten wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an der Ermordung eines hohen Staatssicherheits-Offiziers. Nach FOCUS-Informationen hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Prediger inzwischen beim Amtsgericht Minden wegen „Volksverhetzung“ angeklagt. In der Al-Rahman-Moschee der westfälischen Kreisstadt soll Ayub in der Vergangenheit mehrfach den „Tod aller Ungläubigen“ gefordert haben.

http://www.focus.de/magazin/df_aid_22088.html

Focus von 2003

Die lose Bekanntschaft mit dem Hamburger Terrorpiloten Ziad Jarrah, der am 11. September 2001 an Bord eines gekidnappten Flugzeugs in Pennsylvania abstürzte, hatte für den 26-jährigen Marcel K. aus Münster schwer wiegende Folgen. Ein Kommando des Bundeskriminalamts (BKA) nahm den Elektronikstudenten am vergangenen Donnerstag um sieben Uhr morgens fest. Der Verdacht: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.[…]

Die Verbindung zu einem weiteren Islamisten brachte K. zusätzlich in die Bredouille. Bis Sommer 2002 leitete er zusammen mit dem Ägypter Usama A. das Islamische Zentrum Münster. A. ist den Behörden als Hassprediger bekannt. Zudem soll er Anschläge auf US-Einrichtungen geplant haben.“

http://www.focus.de/magazin/archiv/islamisten-student-mit-fatalen-bekanntschaften_aid_194582.html

Der zufällige Herr K. ist im Übrigen Marcel Krass, hier im Spiegel von 2001 noch nicht ganz so zufällig zumindest mit dem Herrn Ayub:

Der Arabischlehrer, der 1996 auf dem Frankfurter Flughafen Asyl begehrte und dessen Auslieferung Ägypten wegen eines Mordfalls beantragt hat, gilt nahöstlichen Geheimdienstlern als einer der Kontaktmänner zu Kreisen arabischer Mudschahidin. Ganz offen vertreten die Mitglieder des Islamischen Zentrums ihre Sympathie mit Afghanistan. Die Taliban machen „zu 95 Prozent gute Sachen“, tönt etwa Marcel Kraß, nach Osama A. zweiter Vorsitzender des Vereins.
Seit den Anschlägen beobachten Ermittler das Münsteraner Zentrum deshalb mit erhöhter Aufmerksamkeit. Neben möglichen Verbindungen zum Umfeld der Hamburger Attentäter interessieren sich die Fahnder auch für die internationalen Kontakte: So lebte Osama A. laut eigenen Angaben nach seiner Flucht aus Ägypten als Prediger und Lehrer in Pakistan und Jemen – ausgerechnet in jenen Ländern, in denen auch Bin Laden starke Strukturen unterhält. Zeitweilig galt er den ägyptischen Behörden gar als einer der 14 meistgesuchten einheimischen Fundamentalisten. Sein Mandant habe mit der gesamten Szene „nichts zu tun“, sagt sein deutscher Anwalt. A. selbst wollte sich nicht äußern.
Obwohl Osama A. als radikal-islamistisch gilt, genießt er den Schutz des deutschen Ausländerrechts.“

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-20184253.html

[Der zufällige Herr Krass ist übrigens dem fundamentalistischen Islam verhaftet geblieben, s. dazu Beiträge z.B. auf diesem blog.]

In dem oben eingefügten Screenshot „über uns“ wird darauf verwiesen, dass der Junior „sein Studium schon früh im Alter von ca. 3 Jahren beim Gelehrten Sheikh Usama Ayub, welcher auch gleichzeitig sein Vater ist,“ begonnen habe.  Das führt dann zu so etwas**** wie dem Prediger-Profil des Juniors, der fast ausschließlich fromme Botschaften verkündet:

https://www.facebook.com/MohannedAbuhagar/

Die starke Prägung auf das Jenseitige, die starke Fokussierung auf Glaubensinhalte dieser Ausprägung schon ab frühester Jugend lassen kaum hoffen, dass die Abschottung trotz hiesigem Schulbesuch in dieser Generation noch aufgelöst werden kann.***** Wer von frühester Jugend an beigebracht bekommt, mindestens in der Mehrheitsgesellschaft nur „Götzendiener“ zu sehen, wird sich weder einpassen noch Teil dieser Gesellschaft sein wollen, zumindest jenseits der glaubensneutralen Vorzüge. Zu diesen Vorzügen gehört auch, diesen Staat der „Götzendiener“ ablehnen zu können, sich aber trotzdem alimentieren zu lassen und jeden Rechtsweg zu nutzen, der diesen Zustand aufrecht erhalten kann.

Diese beiden Prediger mögen Extrembeispiele sein. Da sie jedoch auch erheblich in ihren Teil der Öffentlichkeit hineinwirken, ist auch wegen der Beispielfunktion zu überlegen, ob man derartige Verfahren nicht abkürzen kann.

 

 

*
Nach einer angeblichen Ausreise – damals wohl noch nach Waziristan – geriet der junge Mann aus meinem Blick. Mir liegen keine weiteren Erkenntnisse zu ihm vor.

**
Man muss trotzdem um jedes Kind kämpfen.

***
Das sind wahrscheinlich viel mehr, als man befürchten konnte.
Die legalistischen Islamisten jetzt noch nicht einmal mit betrachtet, bei denen man vordergründig integriert scheint.

****
Ein weitere Sohn:

 

https://www.facebook.com/profile.php?id=100009541665174&fref=pb&hc_location=friends_tab&pnref=friends.all

*****
Insofern ist die von Vater und Sohn geplante Arbeit mit Flüchtlingen höchst kritisch zu sehen: Wenn dieses Bild von der Mehrheitsgesellschaft transportiert wird, kann man sich überlegen, wohin die Geflüchteten integriert werden sollen:

Klicke, um auf muslimischerKulturverein.pdf zuzugreifen

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