Sicherheitsüberprüfung für Demokratieprojekte in Hessen geplant
Hessen hat landesweit verschiedene Regionen, in denen extremistische Bestrebungen relevant sind. Das Land Hessen fördert deshalb in erheblichem finanziellen Ausmaß Projekte, die einerseits das demokratische Zusammenleben befördern und andererseits Extremismus vorbeugen helfen sollen. Dabei werden verschiedene zivilgesellschaftliche Träger gegen Fördermittel beauftragt, mit einzelnen Projekten oder mit der Bereitstellung von Dienstleistungen diesen Bedarf abzudecken.
Ein wichtiger Akteur in der Organisation zwischen Bedarf und Angebot ist das „Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus“, hier ein Organigramm:
https://hke.hessen.de/%C3%BCber-uns/aufgaben-struktur-und-ziele
In den vergangenen drei Jahren war es bei erheblicher Nachfrage nach solchen Dienstleistungen insbesondere im Bereich Islamismus immer wieder auch zu Umsetzungsproblemen und Fragwürdigkeiten seitens beauftragter Träger gekommen. So wurde im August 2016 ein Dachverband, der selber extremistisch beeinflusste Unterstrukturen und extremistische Vorstandsmitglieder aufwies, direkt aus der Förderung in die Beobachtung genommen. Bei dem Verband handelte es sich um den Deutsch-islamischen Vereinsverband Rhein-Main e.V. (DIV):
https://www.tagesschau.de/inland/bundesprogramm-islamisten-101.html
Der Verband, bei dem auch der Verein, der aktuell ein großes Funktionsgebäude mit Gebetsstätte in Frankfurt plant, der I.I.S. Mitglied war, wurde intensivst von kirchlichen Akteuren beworben und unterstützt. Zur Vorgeschichte:
https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/29/praevention-boecke-und-gaertner-i/
Viele weitere Beiträge nebst Vorgeschichte:
https://vunv1863.wordpress.com/?s=deutsch-islamischer
Insbesondere sei auch dieser Beitrag empfohlen:
https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/04/der-pudel-im-saeurebad/
Wenige Wochen nach der Berichterstattung auf Tagesschau online stellte sich das dann so dar:
„Die Brücke zum DIV hat das Familienministerium ein paar Wochen nach der Pressekonferenz dann doch abgerissen. Der Grund: eine nachträgliche Überprüfung durch den Verfassungsschutz ergab, dass von den 46 Mitgliedsvereinen des DIV ein Drittel als extremistisch eingestuft wird oder sehr enge Verbindungen zu Extremisten hat. Einige DIV-Organisationen wollen also selbst unsere demokratische Grundordnung abschaffen, gehören der radikal-islamischen Muslimbruderschaft an oder haben Salafisten in ihren Reihen. Der DIV ist Mitglied im „Zentralrat der Muslime in Deutschland“. Als hätte Zentralrats-Präsident Ayman Mazyek solche Fälle vorher gesehen, beklagte er schon vor dem Rauswurf des DIV aus dem Bundesprogramm den Argwohn mit dem solche Projekte beobachtet würden.“
Quelle:
„Präventionsprogramme gegen die Radikalisierung“
hr2-kultur | Camino – Religionen auf dem Weg, Sendedatum 16.10.2016
Auch gegen andere Akteure in der Prävention gab es begründete Bedenken, siehe u.a. Beiträge hierzu auf diesem blog:
https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/18/darmstadt-alles-auf-null/
https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/27/friede-auf-erden-2/
Sowie etliche weitere Beiträge hierzu auf diesem blog. Dazu auch:
Eine durch das Innenministerium anberaumte nachträgliche Sicherheitsüberprüfung im Februar wurde im März vom Hessischen Innenministerium mit denkbar dürren Worten für (zunächst) abgeschlossen erklärt; so wurden „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ konstatiert.
Es ist zu vermuten, dass daneben weitere Maßnahmen ohne Information der Öffentlichkeit ergriffen wurden, damit Präventionsträger nicht Ort z.B. identitärer Mission werden können oder „Empowerment“ nicht nur muslimisch-identitär umgedeutet werden kann. So mancher Präventionsdienstleister räumt im Gespräch ja ein, dass z.B. die Muslimbrüder (MB) durchaus Extremisten seien, unternimmt aber selber eher weniger, um im eigenen Einflußbereich eine rote Linie zwischen sich und den MB zu ziehen.*
Es gibt also Sorgen, während parallel der Nachweis der Wirksamkeit fraglich ist oder bereits die reine Betätigung zur Wirksamkeit umgedeutet wird. Die Anbieter werden eher zu wenig kontrolliert. Eine Mindestanforderung an öffentlich vergebene Gelder ist, dass sie nicht in gegenteiliger Wirkung münden sollen. Insbesondere im Bereich Islamismus besteht dazu nach den Vorerfahrungen aller Anlass. Ein Bundesverband Mobile Beratung wendet sich allerdings gegen dieses Vorhaben:
„Laut dem Bundesverband Mobile Beratung sollen ab dem 1. Januar 2018 Demokratieprojekte, die von Hessen gefördert werden, einer anlasslosen „sicherheitsbehördlichen Überprüfung“ durch den Verfassungsschutz zustimmen. Diese soll für neueinzustellende Mitarbeiter gelten oder solche, bei denen es „begründete Zweifel“ gebe. […] Seit vielen Jahren arbeiteten die Träger mit dem Land zusammen und setzten erfolgreiche Projekte um. Dazu zählten etwa die Universität Marburg, der hessische Jugendring oder die Bildungsstätte Anne Frank […] „Die angedachten Veränderungen sind mit uns nicht abgesprochen“, sagte der Grünen-Innenexperte Jürgen Frömmrich der taz. „Wir halten sie in dieser Form nicht für nötig und werden dazu in der Koalition das Gespräch suchen.“.„
Die Erfolge werden behauptet, sind aber ohne überzeugende Nachweise.
Es gibt weiteren Widerspruch:
„Die Demokratieprojekte gegen jede Form von politischem und religiösem Extremismus brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Erfahrung. Dazu gehören auch Aussteiger, die in der Vergangenheit Kontakte zu Extremisten und extremen Gruppen hatten”, wird die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Lisa Gnadl zitiert.“
https://www.ksta.de/demokratieprojekte–spd-kritik-an-mitarbeiter-ueberpruefungen-28986256
Das Argument krankt daran, dass man eben sicher wissen muss, dass der Aussteiger auch ein Aussteiger ist und nicht ein staatlich alimentiertes U-Boot. Leider ist man dem Anschein nach zu wenig aktuell informiert. Man beachte in diesem Zusammenhang Fälle eingebundener Salafisten und Muslimbrüder, die als „Geheimwaffe“ zur Deradikalisierung der Jihadisten von Präventionsdienstleitern befördert wurden und teilweise noch werden. Oder gar ganze Träger, die eine fragwürdige Geschichte oder Personal aufweisen. Hessen ist gut beraten, auf Argumente zu setzen und nicht auf Gefühle.
Der Bundesverband Mobile Beratung spricht gar von „unerklärlichem Misstrauen“.
Wenn man schon so etwas als „Misstrauen“ deklariert, fragt es sich, wie man mit Extremisten umgeht. Glaubt man ihnen jedes Wort? Die Eigenauskunft und -sicht als das Non plus ultra? Verbandsvertreter, die das Vertrauen ihnen gegenüber auf jeden ihrer Mitarbeiter übertragen wissen wollen, überschätzen sich massiv. Sie können ihre Mitarbeiter oft nicht in der Weise überprüfen, wie es sachlich angemessen ist, oftmals will man es anscheinend auch nicht. Das wäre ja „unerklärliches Misstrauen“. Wenn, wie z.B. im Fall des 12 jährigen Ludwighafeners, der von einem Salafisten betreut wurde, etwas schief geht, will es dann hinterher keiner gewesen sein:
Bei jeder Sicherheitsfirma ist das üblich, aber NGO, die öffentliche Gelder erhalten, fühlen sich beeinträchtigt, wenn ihre Mitarbeiter gecheckt werden sollen?
Nein. Auf Gefühle kommt es da wenig an. Verein hin, Verein her, es ist im Grunde eine Dienstleistung. Das Selbstbestimmungsrecht muss dort enden, wo öffentliche Aufgaben in einem bereich übernommen werden, der sicherheitsrelevant sein kann oder auch nur dem eigentlichen Ziel zuwiderläuft (Prävention). Die Träger erhalten öffentliche Gelder. Es ist sogar jenseits des Gedankens der Gefahrenabwehr notwendig, dass überprüft wird. Weil öffentliche Mittel nicht zweckentfremdet werden dürfen. Weil man auch im Blick behalten muss, wer was macht, warum, mit welchem Erfolg und mit welchen Personen. Das ist kein Misstrauen, sondern übliche Sorgfalt, wie sie in jedem anderen Bereich des Lebens auch statthaft ist.
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https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/19/wer-schuetzt-vor-dieser-praevention/
Nachtrag 09.12.2017:
Der Herr Dr. Mendel von der Bildungsstätte Anne Frank schwadronierte gar am 06.12.2017 im HR:
„Für Bildungsstätten-Direktor Mendel wird so „die Unschuldsvermutung de facto abgeschafft“.“
Mal davon abgesehen, dass die Unschuldsvermutung ein Konzept aus dem Strafrecht ist, wird diese keineswegs abgeschafft, weil es um die nicht geht. Mit diesem wichtig klingenden, aber ganz offensichtlich nicht mal selbst verstandenen Wort versucht Mendel zu umschreiben, dass man ihm völlig vertrauen sollte. ihn einfach nach Gusto werkeln lassen soll. Ist er konsequent, dann vertraut auch er völlig jedem, der sich bewirbt bei ihm. Andernfalls gälte ja die „Unschuldsvermutung“ auch bei ihm nicht. Das ist also kompletter, lebensferner Unfug, verantwortungslos dazu. Ein deutlicher Beleg dafür, dass eine verstärkte Aufsicht sehr Not tut, weil man es mit Personen mangelndem Problembewußtseins zu tun hat. Insofern sollte man sich von derlei Lobbyisten-Tönen (die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank kooperiert seit einiger Zeit mit VPN) nicht beeindrucken lassen. Verantwortung muss man tragen wollen. Wer keine Verantwortung übernehmen will, ,uss andere wenigstens die Verantwortung tragen lassen. Wer auch das nicht will, sollte auch keine Gelder erhalten. Soll er halt anderes machen, die Bildungsstätte Anne Frank hat ja durchaus einen (guten!) anderen Auftrag.