Stimmen zum Koalitionsvertrag von islamischen Verbänden
Im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und SPD aushandelten, werden auch grob die Herausforderungen umrissen, die durch islamistische Umtriebe zu bearbeiten sind. In dem Papier werden einige Absichtserklärungen getätigt, die den geplanten Umgang mit dem radikalen Islam betreffen. Interessanterweise melden sich nun allerlei muslimische Stimmen und kritteln am Vertrag:
„Verschiedene Muslime in Deutschland sind enttäuscht vom schwarz-roten Koalitionsvertrag. Die Stimmung gegenüber Muslimen und dem Islam durchlaufe zurzeit eine Talfahrtsphase – so der Vorsitzende des Islamrates Burhan Kesici. Auch die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs und der Zentralrat der Muslime vermisst im Koalitionsvertrag die Aufforderung zum Dialog.
Der Vorwurf lautet: Nur der radikale Islam werde im Koalitionsvertrag erwähnt. Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime sagt, dass die Konnotation Extremismus, Terrorismus weitestgehend im Zusammenhang vom Islam beschrieben werde – dieser Duktus sei irritierend. Wo es um den Islam gehe, gehe es zugleich auch um innere Sicherheit, kritisiert der Generalsekretär der Milli Görüs, Bekir Altas: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Muslime ausschließlich in diesem negativen Kontext genannt werden. Entweder steht der Islam in Kontext des Terrorismus, Radikalismus oder des Extremismus.„
Interessant ist nun, wer kritisiert, sich also angesprochen fühlt: Der Islamrat ist IGMG-dominiert, die länderweise unter Beobachtung stehen. Der Zentralrat der Muslime hat auch einige Unterorganisationen, die im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen. Man nimmt – jenseits einer leider durchaus üblichen, anklagenden Tonart – den Text als etwas wahr, was dem Anschein nach Ungemach bringen könnte. Dies scheinen die betreffenden Organisationen bzw. ihre Vertreter durchaus wahrzunehmen. Nüchtern betrachtet und nach der Eigenbeschreibung gegangen, müssten sie sich, wenn vom „radikalen Islam“ die Rede ist, ja gar nicht angesprochen fühlen. Man meint sehr deutlich Islamisten, nicht die Muslime. Also Personenvereinigungen, die potentiell unser Gemeinwesen nicht nur ablehnen, sondern auch den einen oder anderen Schritt unternehmen, eben jenes Gemeinwesen zu schädigen und zu unterlaufen.
Dazu der Text des Koalitionsvertrages:
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Ab 5594:
„Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Ausbau unserer erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus, gegen Linksextremismus, gegen Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus.“
Ab 5607:
„Die Empfehlungen der NSU Untersuchungsausschüsse bleiben für die präventive Arbeit gegen Rechtsextremismus handlungsleitend. Das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus wollen wir über das Jahr 2018 hinaus fortführen.“
Ab 5956:
„Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbindliche Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden.
Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung. Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren. Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern.“
Ab 6308:
„Gerade im weiter wachsenden Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus wollen wir Prävention und Deradikalisierung weiter stärken, national und auf EU-Ebene.
Wir werden den radikalen Islam in Deutschland zurückdrängen. Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen. Radikalisierte Moscheen werden wir beobachten und gegebenenfalls schließen. Hierzu werden wir die Praxis zwischen Bund und Ländern abstimmen. Wir stellen sicher, dass öffentliche Gelder des Bundes nicht an Einrichtungen und Initiativen vergeben werden, die verfassungsfeindliche Tendenzen aufweisen. Wir werden die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen.“
Die markierten Stellen mögen besonders stören, denn davon ist man ggf. betroffen.
Ins gleiche Horn wie Islamrat und ZMD stößt die Hizb ut Tahrir nahe Plattform Realität Islam:
Auch die ATIB, eine Organisation Türkischstämmiger aus dem Graue Wölfe Spektrum, länderweise Weiterlesen