Update zum Verein Islamic Care in Darmstadt
Der Darmstädter Verein „Islamic Care“ sammelt in Deutschland Spenden und setzt mit diesen Spenden nach eigenen Angaben Projekte in Ländern wie Somalia um. Im Mittelpunkt stehen dabei Verteilungen von Wasser und Lebensmitteln. Diese Verteilungen werden meist per Video dokumentiert, z.B. auf der Facebook-Seite des Vereins:
https://www.facebook.com/islamiccare2008/
Der Verein wirbt intensiv um Mitglieder und Spenden. Das ist deshalb problematisch, weil der Verein seit Jahren fragwürdige Kontakte in das radikal-islamistische Lager unterhält:
https://vunv1863.wordpress.com/2016/06/26/darmstaedter-biedermann-auffuehrung/
Dazu in einem Artikel vor einem Jahr im Echo:
„Anfang Februar berichtete das ECHO auf der Hessenseite über Hinweise des Verfassungsschutzes, dass der Darmstädter Verein aufgrund seiner Nähe zu bekannten Salafisten der islamistischen Szene zugeordnet werde. Auf eine vorangegangene E-Mail-Gesprächsanfrage der Redaktion hatte „Islamic Care“ nicht reagiert.
Nach Erscheinen des Artikels konnte der Vereinsvorsitzende Mohamed Youssuf telefonisch erreicht werden. Er erklärte jedoch, sich nicht direkt äußern zu wollen. Man möge ihm Fragen schriftlich zusenden, „dann werden wir über die Beantwortung beraten“. Der Verein bekam daraufhin eine Reihe von Fragen zu seiner Tätigkeit und zu möglichen verfänglichen Kontakten zugesandt. Beantwortet wurden sie nicht.
„Islamic Care“ veröffentlichte stattdessen auf seiner Facebook-Seite eine Stellungnahme zu dem ECHO-Artikel. Darin wird anerkannt, dass in dem Bericht die Distanzierung des Vereins von Gewalt – dazu findet sich ein Satz im Internet-Auftritt – erwähnt wird. Gleichwohl heißt es, der Artikel habe einen „manipulatorischen Duktus“ und enthalte „unzumutbare Anschuldigungen und unbegründeten Verdacht“. Man habe rechtliche Schritte dagegen eingeleitet. Widerlegt werden die Verdachtsmomente in der wortreichen Stellungnahme freilich nicht.“
http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/verschlossene-helfer-islamic-care_17702702.htm
Viel offener ist man aktuell nicht, die ursprüngliche Seite ist im Wartungsmodus (14.03.2018)*.
Dafür gibt es was neues, schönes, buntes:
http://staging.islamic-care.de/ueber-uns/
Schaut man im Vereinsregister nach, findet man als offiziellen Vereinssitz nach wie vor Bad Vilbel:
Aus dem Vereinsregister geht auch hervor, dass man im Vorstand einen kleinen Wechsel vollzogen hat: Vorsitzender ist nunmehr seit etwa einem Monat der Rüsselsheimer Abdirahman Abdi, Stellvertreter der Darmstädter Abdikalik Abdulkadir. Auf noch einer Seite findet sich dann dieses Impressum:
https://islamic-care.org/index.php/en/home/impressium
Im Verein sind mehrere Abdis aktiv; Hirsi Abdi und Hussein Abdi hatten auch schon Funktionen inne:
Islamic Care Ansar Da VR HE-Darmstadt_VR_83136+Chronologischer_Abdruck-20180314173926
Der langjährig bekannte islamistische Prediger Muhamed Ciftci ist Ehrenmitglied. Ciftci war verantwortlich für die Gruppierung „Einladung zum Paradies“, die einem Verbot des BMI nur durch Selbstauflösung entging. Unter seinem alten Namen „Ansar“ hatte „Islamic Care“ auch immer wieder noch andere Prediger wie Hassan Dabbagh eingeladen. Dabbagh ist Imam der unter Beobachtung stehenden Ar Rahman Moschee in Leipzig.
Der im Netz angegebene Vereinssitz hingegen und manche Akteure des Vereins sind identisch mit der Gruppierung „Darmstädter Muslime“.

Quelle: https://www.facebook. com/darmstaedtermuslime/videos/532312046944258/ , Abruf 14.03.2018
Auch von dieser Struktur kann man vermuten, dass sie im Fokus der Sicherheitsbehörden steht.
https://vunv1863.wordpress.com/2016/04/22/darmstadt-gruppenbild-mit-ciftci/
https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/05/vernetzungen-darmstadt-offenbach/
Die Vernetzungen sind also problematisch. Neuzugänge bessern dieses Bild nicht:

Quelle: https://www.facebook. com/islamiccare2008/, Abruf 14.03.2018
Das ist der Herr Talha Kemiksiz.
Der Herr Kemiksiz ist vielfach aktiv, u.a. mit „Muslim Media“:
https://vunv1863.wordpress.com/2017/11/30/eindruck-schinden-mit-hasspredigern/
Früher war er auch mit dem Herrn Sabri ben Abda unterwegs; nach meiner Erinnerung war er z.B. der Kameramann, der hier bei einer Aktion im Frühjahr 2015 auffiel:
https://vunv1863.wordpress.com/2015/02/16/mahnwache-vom-14-02-2015/
Der Verein stellt aktuell heraus, dass man eine Aktion in Somalia mache. Verteilt werden Wasser und Lebensmittel, es werden Waisenhäuser besucht (und den Angaben nach unterstützt). Anhand der Bilder kann man erkennen, dass geschlechtergetrennte Schulen aufgesucht werden, wobei das Bildungssystem wohl daniederliegt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Somalia#Religion
Ein schlimm gebeuteltes Land. Menschen mit wenig Hoffnung und Zukunftsaussichten, keine Frage. Hilfsorganisatioen und aktuell auch die Bundeswehr (die nur zu Beratungszwecken da war) ziehen sich zurück. Ein lesenswerter Artikel nach dem schlimmern Anschlag mit 300 Toten Ende letzten Jahres:
Ungeachtet dessen ist es oft unklar, in welche Regionen die Hilfslieferungen gehen.
Bei der Intransparenz hinsichtlich der Spenden, vor allem aber wegen der Ausrichtung des Vereines und seiner Einbindungen ist es nicht nachvollziehbar, dass diesem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde. Von der Facebook-Seite des Vereins:
Das widerspricht nach meiner Rechtsansicht dem § 51 (3) Abgabenordnung, sofern der Verein vom Verfassungsschutz geführt wird, was meiner Ansicht nach der Fall sein sollte:
„(3) 1 Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundes-verfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. 2 Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. 3 Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.“
https://dejure.org/gesetze/AO/51.html
Dazu der § 4 BVerfSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html
Die Option der Beweislastumkehr in einem solchen Fall erschiene mir zweckmäßig.
Das sollte man also behördlicherseits eingehend prüfen.
Spendern hingegen ist anzuraten, ihre gut gemeinten Spenden eher an Organisationen zu geben, die transparenter agieren und nicht solche problematischen Bezüge haben.
*
In einem Beitrag von 2011 im Blog Boxvogel fragte man sich schon, was das für eine Spendenorganisation sei:
http://boxvogel.blogspot.de/2011/09/wer-ist-al-ansar-ev.html