Berlin: Verwaltungsgericht bestätigt Sicht des Verfassungsschutzes zur NBS

Wichtiges Urteil zur Benennung im Verfassungsschutzbericht Berlin ergangen

Wie rbb und Tagesspiegel melden, ist die Benennung der Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) im Verfassungsschutzbericht nach Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts rechtlich nicht zu beanstanden:

Zur Begründung hieß es, die NBS unterhalte nachweislich Kontakte zur „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland“, die als größte Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland gilt. Es sei daher nicht zu beanstanden, beide Organisationen dem Spektrum des „legalistischen Islamismus“ zuzuordnen.“

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/moscheeverein-nbs-scheitert-mit-klage-gegen-verfassungsschutz.html

Der Imam gibt sich tolerant, er verurteilt den Terrorismus und gibt auch einem Juden oder einem Schwulen die Hand. Liegt der Berliner Verfassungsschutz also daneben, wenn er bei der Dar-as-Salam-Moschee den Verdacht extremistischer Bestrebungen hegt? Zumal sich der Moscheeverein betont integrativ „Neuköllner Begegnungsstätte“ nennt? Das Verwaltungsgericht hat sich jedenfalls im Rechtsstreit zwischen Moscheeverein und Nachrichtendienst nicht von freundlichem Vokabular beeindrucken lassen. Die Richter lehnten den Antrag des Vereins ab, dem Verfassungsschutz die Nennung der Moschee in seinem Jahresbericht zu untersagen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/begegnungsstaette-in-neukoelln-der-verfassungsschutz-laesst-sich-vom-moscheeverein-nicht-taeuschen-gut-so/21220520.html

Damit wird auch meine Einstufung der Einrichtung, über die ich seit 2 Jahren immer wieder zeitnah informiert habe, bestätigt (siehe Beiträge auf diesem blog zum Fatwa-Ausschuss u.s.).

Die Richter überzeugte wohl die Vielzahl an Belegen und Beweisen. Beweise, bei denen man auch versuchte, sie dem Blick der Öffentlichkeit wieder zu entziehen, nachdem man sie zuvor selbstbewußt präsentierte. Nur nicht zur Mehrheitsgesellschaft hin. Zur „eigenen“ Community hin hatte man nämlich diese „anderen“ Betätigungen umfangreich dokumentiert. Es gab und gibt hunderte Bilder, die so in der Gegengesellschaft kursierten. In diesen Nachweisen zeigte sich ein deutlich anderes Bild als das Marketing-Image, das man zur Mehrheitsgesellschaft hin zu erwecken versuchte. Aus dem Tagesspiegel zum Marketing-Bild:

Sein Anwalt argumentiert, der Imam der NBS, Mohammed Taha Sabri, sei „ein Verfechter eines europäischen Islam“ und „Anhänger der Deutschen Verfassungsordnung“. Sabri selbst, der öffentlich betont tolerant auftritt, hat mehrmals bestritten, die NBS sei mit den Muslimbrüdern liiert.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verwaltungsgericht-neukoellner-moscheeverein-scheitert-vorerst-im-rechtsstreit-mit-verfassungsschutz/21218812.html

Die Bilder für die „andere“ Community verschwanden im Laufe des Prozesses, wurden gelöscht. Da man aber sehr mitteilsam auch in die Gegengesellschaft war, sind natürlich an vielen Orten noch klare Belege öffentlich verfügbar. Taha Sabri auf einer Schulung des Europäischen Instituts für Humanwissenschaften (EIHW), Frankfurt:

Und wer überreicht da das bunte Diplom?

Der stellvertretende Vorsitzende des European Council of Fatwa and Research, (ECFR), Scheich Dr. Abdullah bin Yousef Al Jedaie, der Stellvertreter von Al Qaradawi:

https://www.e-cfr.org/members/

[Löschen zwecklos – alles ist gesichert.]

Das EIHW gilt nicht nur nach Sicht des hessischen Verfassungsschutzes als Kaderschmiede der Weiterlesen

Guter Muslim, schlechter Muslim

Über antimuslimischen Rassismus beim deutschen Islamforum

Am 17.04.2018 fand zum wiederholten Male das „Deutsche Islamforum“ statt. Das „Deutsche Islamforum“ ist eine seit etlichen Jahren stattfindende Konferenz, die die Veranstalter als gemeinsames „Projekt der Groeben-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Rat und dem Rat der Türkeistämmigen Staatsbürger in Deutschland“ bezeichnen.

Hier aus der Eigenbeschreibung:

Warum wir den Dialog brauchen
Spätestens seit den gewaltsamen Anschlägen in New York und Washington am 11. September 2001 und nochmals verschärft durch die Attentate in Madrid im März 2004 und in London im Juli 2005 zieht sich eine, das friedliche Zusammenleben gefährdende Trennlinie durch die bundesdeutsche Gesellschaft. Sie verläuft zwischen dem muslimischen und nichtmuslimischen Teil der Bevölkerung. In der Mehrheitsgesellschaft verfestigen sich – begünstigt durch oftmals undifferenzierte und verkürzte Berichte in den Medien sowie latent vorhandene Ängste und Vorurteile – ablehnende Einstellungen gegenüber Muslimen.

http://www.interkultureller-rat.de/projekte/deutsches-islamforum-und-islamforen-in-den-laendern/

Bei der letzten Veranstaltung am 17.04.2018 gab es nun einen Vorgang, den die Gülen-nahe „Stiftung Dialog und Bildung“ so schildert:

Wer gehört zum Islam in Deutschland?
Erdogan-Kritiker aus Islamforum rausgeworfen
Hamidiye-Moschee in Frankfurt erweist sich als
Handlanger des türkischen Präsidenten und sät Zwietracht
Berlin. Türkische Politik auf deutschem Boden? Islamexperten, Muslimische Verbände, Vertreter des Innenministeriums von NRW, der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche Deutschland und der Universität Frankfurt sowie viele weitere Anwesende wurden gestern Zeugen, wie ausgerechnet beim Deutschen Islamforum plötzlich feindselige Stimmung verbreitet wurde:

DITIB-Vertreter Bekir Alboga erfuhr, dass der Vorsitzende der Gülen-nahen Stiftung Dialog und Bildung, Ercan Karakoyun, anwesend war und weigerte sich, an der Veranstaltung teilzunehmen. Daraufhin forderte der Gastgeber, die Hamidiye-Moschee in Frankfurt Herrn Karakoyun dazu auf, die Moschee zu verlassen. Auch Hüseyin Kurt, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Türkischer Moscheevereine in Frankfurt, störte sich offenbar an der Teilnahme von Mitgliedern der deutschen Hizmet-Bewegung. Daraufhin verließ auch Kadir Boyaci, der Koordinator des Gülen nahen Bund Deutscher Dialog Institutionen die Moschee

Karakoyun und Boyaci wollten als geladene und angemeldete Gäste an dem zivilgesellschaftlichen Austausch partizipieren, verließen dann aber die Veranstaltung, um Konflikte zu vermeiden. […] Das Deutsche Islamforum fand zum 34. Mal statt und soll eigentlich dem zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Muslimen und anderen gesellschaftlichen Gruppen dienen. Das Islamforum ist ein Projekt des Abrahamischen Forum und wird von Dr. Jürgen Micksch organisiert.

weiter hier:

http://sdub.de/pm-islamforum/m/‘

Man kann die Gülen-Bewegung berechtigt kritisch sehen*** und es ist fraglich, ob sie bei umgekehrten Vorzeichen evtl. ähnlich gehandelt hätte, also wenn sie 2013 im Machtkampf mit Erdogan, den sie viele Jahre unterstützte, nicht unterlegen wäre. Das jedoch ist Spekulation, und an der Schilderung des Vorgangs gibt es keinen tiefergehenden Zweifel. Dies ist deshalb so, weil andere Teilnehmer, Personen, die der Gülen-Bewegung nicht nahe, ja nicht einmal besonders lobend gegenüberstehen, den Ablauf in ganz ähnlichen Worten schildern. Wenn der geschilderte Vorgang also im Wesentlichen korrekt wiedergegeben ist, so stellen sich die Fragen:

Wie kann es auf einer Konferenz, die sich explizit dem Anprangern und Vorgehen gegen antimuslimischen Rassismus verschrieben hat, zu antimuslimischem Rassismus (nach deren eigenen Kriterien) kommen? Warum nehmen das die Teilnehmer hin?

Ein Anlass, sich den Hintergrund dieses Vorgangs und die Veranstalter näher anzusehen.

Zu den Mitgliedern des langjährig veranstaltenden „Interkulturellen Rats“:

http://www.interkultureller-rat.de/wir-ueber-uns/mitglieder/
[hier sei auf die Mitgliedschaft von Dr. Nadeem Elyas aufmerksam gemacht*]

Ein Bericht von 2012 zum Thema „10 Jahre Deutsches Islamforum“:

 

Auf den Seiten des „Interkulturellen Rats“ ergibt sich jedoch, dass dieser mittlerweile in Insolvenz ist:

http://www.interkultureller-rat.de/

Stattdessen wurden zwei jüngere Organisationen angeführt, das „Abrahamische Forum e.V.“ und die „Stiftung gegen Rassismus“, die als Projekte nunmehr rechtlich eigenständig seien. Beide haben ihren Sitz wie der „Interkulturelle Rat“ i.L. in der Göbelstr. 21 Weiterlesen

Frankfurt: Neue Wege zum Geld

Wie Muslimbruder-Akteure und ihre Wasserträger nun den Frankfurter Jugendring benutzen

Die Landschaft muslimischer Akteure ist vielfältig. Das ist zwar eine etwas abgegriffene Vokabel, aber im Feld der mannigfaltigen muslimischen Organisationen durchaus korrekt anwendbar. Es gibt alleine in Frankfurt Vereine im mittleren zweistelligen Bereich, die dem muslimisch konnotierten Kulturraum oder – grob – dem Islam als verbindendem Moment für die kulturelle Betätigung zuzuordnen sind. In diesem Feld kann man sich, wenn man sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigt, schon einmal verirren. Es ist allerdings kein Weg, an falschen Stellen Komplexität zu reduzieren: Muslimische Gemeinden und Vereine sind unterschiedlich zu bewerten. Die Pauschalisierung führt in die Irre, weil dann – mal die Extreme genommen – Vereinigungen wie der Liberal-islamische Bund und Hizb ut Tahrir (mittlerweile verboten) in einen Topf geworfen werden. Es ist weder inhaltlich angemessen noch religionspolitisch zielführend, wenn man alle muslimischen Organisationen gleichermaßen ablehnt (viele Rechte und andere Schwarz-weiß-Denker) – oder fördert (nicht wenige Linke und andere Schwarz-weiß-Denker). Gerade wenn institutionell zusammengearbeitet und öffentliche Mittel bewilligt werden sollen, muss genau hingesehen und klar und deutlich benannt werden: Wer genau ist beteiligt. Eine Förderung von Organisationen, die unter Beobachtung stehen, soll nach dem neuen Koalitionsvertrag (Bund) unterbleiben.

In der Vergangenheit ging das in Frankfurt nämlich schon mehrfach schief. Da machten sich zunächst einige problematische Moschee-Vereine falsche Vorstellungen, weil sie wohl dachten, sie erhielten Geld in einem „Präventionsprojekt“ und nicht „nur“ Sozialarbeiter an die Einrichtung (was man nicht wollte dem Anschein nach). Dann wurde ein Projekt unter der Ägide eines Dachverbandes geplant, bereits öffentlich teil-finanziert und auch schon gestartet. Im Beirat: Prof. Dr. Joachim Valentin langjährig im Frankfurter interreligiösen Dialog beschäftigt und früher erster, jetzt zweiter Islambeauftragter des Bistums Limburg. Nur hatte man „übersehen“ das der Dachverband extremistisch beeinflusst war (u.a. durch die Muslimbruderschaft). Dieser Dachverband kam inkl. einiger Vorstandsmitglieder direkt aus der Förderung in die Beobachtung. Dies geschah u.a. durch die Herstellung der notwendigen Transparenz hinsichtlich der Strukturen und Akteure auf diesem blog.

Die fehlgeleitete Förderung dieser Vorhaben war durch aktive Beteiligung der Frankfurter Stadtkirchen, deren Akteure ganz offensichtlich rein gar nichts von dem Fachvotum des Verfassungsschutzes halten, möglich. Diese kochen – das muss man leider so sagen – ihr sehr eigenes Interessensüppchen und schrecken nachweislich auch nicht davor zurück, Dritte bzw. die Öffentlichkeit über die Grundhaltungen ihrer „Schützlinge“ wieder und wieder und wieder zu täuschen:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/09/04/der-pudel-im-saeurebad/

Die Stadt Frankfurt hat übrigens den Deutsch-islamischen Vereinsverband immer noch auf ihrer Homepage:

https://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/netzwerke/deutsch-islamischer-vereinsverband-rhein-main-ev

Aus all diesen Vorgängen hat man anscheinend mitnichten gelernt jenseits des Effekts, dass man sich nach Plan A und Plan B nun Plan C zuwenden müsse.

http://rat-der-religionen.de/portfolio/professor-valentin-in-projektbeirat-fuer-frankfurter-jugendring

Es ist ja nicht so, dass man unkreativ wäre, wenn es darum geht, an öffentliche Mittel zu kommen. Der Frankfurter Jugendring soll es nun richten, öffentliche Fördermittel für Moscheevereine in Moscheen zu aquirieren:

„Unterstützung bei der Akquise von  finanziellen Mitteln und bei der Erledigung von Formalitäten; → Unterstützung bei der Bildung einer eigenen Jugendorganisation: Die Existenz einer eigenen Jugendorganisation schafft eine wichtige Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Stadt.“

Klicke, um auf fjr_-_jahresbericht_2017_-_a4_4c_final_web.pdf zuzugreifen

Da müsste man doch genau hinsehen, wer da gefördert werden soll. Und an diesem Punkt kommen wieder die Religions-Marketing-Profis von der Kirche ins Spiel. Und natürlich zuerst wieder einmal ein Weiterlesen

Berliner Selbstbilder

Über die Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) und ihren Imam Taha Sabri sowie einen Jugendimam, Mohamed Matar (BILD: „Radikal-Imam“ von der Breitscheidtplatz-Gedenkfeier letzten Dezember) war hier schon etliche Male berichtet worden. Die Einrichtung wird vom Berliner Verfassungsschutz der Muslimbruderschaft zugeordnet. Der Deutschlandfunk gefällt sich jedoch darin, mehr Marketing für die Einrichtung zu senden. Verantwortet wird der Beitrag von dem Journalisten Igal Avidan.

Der Vorstand der NBS verfolgt eine klassische Doppelstrategie, die in Mehrheitsgesellschaft und „eigener“ Community jeweils ein anderes Bild, ein geradezu gegensätzliches Konstrukt, erzeugt, Diese Doppelstrategie wird in sehr vielen Kommunen gleichermaßen verfolgt. Eine allgemeine Einordnung, warum das problematisch ist, kann man hier finden:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/01/01/muslimbrueder-ein-puzzle-mit-vielen-teilen/

Die Zuordnung der NBS lässt sich gut begründen und breit und eindrucksvoll an den Handlungen und Betätigungen der wichtigen Akteure belegen. Trotzdem versuchen einige interessierte Personen in Politik, Stadtgesellschaft und leider auch Journalismus, wesentlich das Eigenmarketing von Berliner  Muslimbrudereinrichtungen als die statthafte Sicht zu propagieren. Nicht in der Lage mit Ambivalenzen umzugehen, werden hehre Worte gewählt. Manchmal wird in verschleiernder Absicht sogar ein Konzept aus dem Strafrecht, das eigentlich dem Schutz eines Beschuldigten gegen den anklagenden Staat dienen soll, vorgeschoben, um die mehrheitsgesellschaftliche Wahrnehmung von Eigenbekundungen (!) des Betreffenden in vermeintliches Unrecht zu setzen. Mehr Paternalismus und positiver Rassismus ist kaum vorstellbar, wenn Personen der Öffentlichkeit einreden wollen, gegen die Eigenzuordnung Mündiger gelte die „Unschuldsvermutung“. Oder sie sich gar weigern, die andere Seite wahrzunehmen. Es gibt also wohlmeinende Personen, die andere erwachsene mündige Personen wegen ihrer Handlungen derart in Schutz nehmen, dass sie ganz unmündig erscheinen: Ab wann darf man einem Erwachsenen seine freiwilligen Handlungen zurechnen? Nur dann, wenn es diesem Erwachsenen gefällt?

Ein aktuelles Beispiel, bei dem ein berichtender Journalist wohl nicht Willens ist, Erwachsenen ihre Handlungen zuzurechnen und dafür lieber einem ganzen  Feuerwerk an Testiimonialbekundungen Raum gibt, ist dieser Beitrag im Deutschlandfunk von Igal Avidan zur NBS:

https://www.deutschlandfunk.de/berliner-moschee-ein-imam-zwischen-den-stuehlen-100.html

3.v.l. hinten Taha Sabri beim radikalen Rat der Imame und Gelehrten

Die mittige Definition der Ziele der Muslimbruderschaft ist als Zitat gekennzeichnet. Von wem ist allerdings erst nicht ersichtlich. Es entstammt den Berliner Verfassungsschutzberichten, der allgemeinen Einordnung der Bewegung. Im Zitat wird unscharf von einem „Spektrum“ gesprochen, das Weiterlesen

Kampagne für das Kinderkopftuch – islamistische Akteure

Eine Übersicht zur Kampagne und den Gruppen, die dahinter stehen

Die Landesregierung NRW denkt über ein Verbot des Kinderkopftuchs nach:

Das nordrhein-westfälische Integrationsministerium erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Religionsunmündige Kinder dürften nicht dazu gedrängt werden, ein solches Kleidungsstück zu tragen, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der „Bild“-Zeitung. „Daher sollten wir prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen.“ Jede Frau solle selbstbestimmt entscheiden, ob sie Kopftuch trägt oder nicht. Diese Selbstbestimmung sei bei Kindern jedoch noch nicht vorhanden.

https://www.tagesspiegel.de/politik/integration-und-religion-nrw-loest-kontroverse-debatte-um-kopftuchverbot-fuer-junge-maedchen-aus/21155662.html

Hinsichtlich der religiösen Einordnung äußert sich Prof. Dr. Ucar vom IIT Osnabrück so

Theologe Bülent Ucar stellt klar: Es sei Konsens in allen muslimischen Denkschulen, dass Mädchen vor der Pubertät kein Kopftuch tragen müssen. Er attestiert eine „krankhafte Fixierung“ aller Seiten auf das Thema. […} Aber für ein weitreichendes Verbot sehe ich in Deutschland auch rechtlich keine Basis.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article175333784/Islamforscher-Buelent-Ucar-Kopftuch-fuer-kleine-Maedchen-hat-keine-religioese-Basis.html

Bei dem letzten Punkt irrt er allerdings: Das wäre zu formulieren. Ucar ist nun ganz sicher keiner, den man für liberal halten könnte.

Wer sind nun einige der Akteure, die in dieser Frage gezielt Einfluss nehmen und die muslimische Community, die Ummah, mobilisieren wollen?

Der Sprecher des Islamrats, Burhan Kesici, meint zum Thema:

Noch kritischer äußerte sich der Vorsitzende des Islamrats für Deutschland, Burhan Kesici: „Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen.“ Kesici nannte die Debatte „populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer“.

http://www.taz.de/!5496780/

Da fehlt seitens der taz leider wieder die Einordnung, dass Milli Gürüs islamistische Tendenzen hat und deswegen unter Beobachtung steht:

Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit
Die Umsetzung des „Adil Düzen“-Konzept als Ziel der politischen Bewegung Milli Görüs ist mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Darüber hinaus treten anti-semitische Einstellungen sowohl in „Adil Düzen“ als auch bei Äußerungen Necmettin Erbakans und einiger Milli Görüs-Funktionäre deutlich zu Tage.

http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/islamismus/legalistische-organisationen/milli-goerues-bewegung.html

Kesici sollte eigentlich genau wissen, dass gegen den Kopftuchzwang selten vorgegangen wird. Das sind Dinge, denen Mädchen in ihrem sozialen Nahfeld ausgesetzt sind. Sie müssten dieses anzeigen. Das in gleicher Weise zu nennen, wie eine Regel für alle, die genau solche Mädchen schützt, das ist schon ambitioniert.

Dann sind da Hizb ut Tahrir-nahe Portale und Akteure. Die Hizb ut Tahrir ist zwar seit 2003 verboten in Deutschland. In anderen Ländern ist sie das jedoch nicht und stellt in UK sogar eine Partei dar. Das Verbot ändert nichts daran, dass es einige höchst aktive Leute gibt, die das nur anders, neutraler benennen und ungeniert weitermachen. Solche Plattformen heißen zum Beispiel „Generation Islam“ (GI, Sitz bzw. Aktionsschwerpunkt vermutlich Hamburg) und „Realität Islam“ (RI, Sitz bzw. Aktionsschwerpunkt Frankfurt und Mörfelden Walldorf, zu beiden siehe diesen blog). Zusammen haben sie mit ihrer Aktionsform bzw. ihren Followern in dieser Gegenaktion gegen die Planungen NRWs bereits etwa 60.000 Muslime erreicht. Die Zahl der jeweiligen Follower liegt noch erheblich höher (~ 23.000 RI bzw. 65.000 GI). Zusammen sind das ca. 90.000 überwiegend junge Muslime, wobei es Überschneidungen in relevanter Höhe sicher gibt. Es steht allerdings zu befürchten, dass sie über ihre spezielle Mischung aus Ängste schüren, Verschwörungstheorien anheizen und unbekümmerter politischer Chuzpe mit ihren Vorschlägen auch Muslimen erreichen, die nicht dem extremistischen Spektrum angehören. Die Kampagne zielt in die Mitte der jüngeren muslimischen Community.

„Generation Islam“ möchte heute einen „Twitterstorm“ anfachen:

 

Der NRW-Vorstoß wird zum „Islamhass“ umgetextet. Man versucht alles zu vermischen und lügt ungeniert. Das Kinderkopftuch ist mitnichten seit „Jahrzehnten hier vorhanden“. Es wird atemlos eine Verschwörungstheorie gerührt. Man beachte auch, dass bei den Mädchen auf die Biologie abgestellt wird, nicht das Lebensalter. Man verweist auf eine Petition, beschwört die Ummah.

https://www.facebook.com/events/408128686265788/

„Realität Islam“ mobilisiert über Unterschriften: Weiterlesen

Zielobjekt Kind

Über fundamentalistische Angebote für Kinder

Die Schulung von Kindern wird auch in religiösen Kreisen nicht dem Zufall überlassen. Ob Salafisten oder Muslimbrüder – man hat ein Programm, das die Kinder maximal religiös prägen soll. Eine muslimische Identität soll vor allem anderen stehen. Nicht Mann, Frau, Bürger, Bürgerin sollen als Erwachsene später agieren, sondern der Gläubige in seiner Rolle, der Muslim als Akteur in den Lebensbereichen. Es soll nach Möglichkeit keine Minute des Tages geben, die frei ist von religiöser Besinnung und Einbindung. Erst, wenn eine solch totalitäre Religionsauffassung seelisch verankert ist und greift, ist der Gläubige für die jeweilige Strömung maximal nutzbar, denn es bleibt kein Freiraum mehr, in der er nur er selbst ist – und frei. Um so etwas zu installieren, muss man früh anfangen. Bei manchen Richtungen soll Freiraum Angstraum werden, angstfrei ist nur die Einhaltung des Regelwerks.

Neben der Unterrichtung in manchen fundamentalistischem Koranschulen, die mancherorts in Drill mündet, gibt es auch über das Netz Angebote für Kinder. Solche Angebote waren hier schon mehrfach Thema, :

https://vunv1863.wordpress.com/2016/10/29/kaderkinder/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/10/05/iranische-kinder-propaganda-fuer-deutschland/

https://vunv1863.wordpress.com/2016/08/29/kinderpropaganda/

Das geht von relativ harmlosen, aber identitären Angeboten bis hin zu klarer segregativen* und angsterzeugenden Inhalten.

Über Facebook und youtube werden seit einigen Wochen Zeichentrick-Videos für Kinder verbreitet.

Ihr könnt teilhaben an den Videos, indem ihr Audios von Euren Kindern aufnehmt und mir dann schickt. Dafür müsstet ihr mir vorerst eine Nachricht schreiben, damit ich Euch sage, wie ihr aufnehmen sollt und welche Texte.
Was Wir zukünftig vorhaben:
– Qur’an-Rezitationen
– Adhkar
– Anasheed
– Quiz
– kleine Reminders
– Wettbewerbe (wer rezitiert am besten, wer singt am besten Ansheed etc. mit tollen Preisen zu gewinnen in sha Allah)
Es soll ein „Sender“ für unsere kleinen Muslime werden in sha Allah 💖
Und das klappt nur mit Eurer Hilfe in sha Allah.
Lasst uns alle teilhaben an den Hassanet, auch Eure Kinder in sha Allah 🌸 (keine Sorge, Eure Kinder sieht man nicht). Möge Allah dieses Projekt segnen und uns ermöglichen unser Vorhaben in die Tat umzusetzen. Allahumma Amin

https://www.facebook.com/DieKleinenMuslime/

https://www.youtube.com/channel/UCf_NuXsPKYvCPXZlWpgxttA

Und damit die bunten Farben die Kleinen nicht übermütig werden lassen und damit auch bei Kindern stets eine angemessene Ernsthaftigkeit da ist, sollen die Videos nicht mal mit ein bisschen Kinder-Gesang untermalt werden:

Quelle: Facebook-Seite „Die kleinen Muslime“, Abruf 11.02.2018

Kinder sollen eben für manche nicht einfach Kinder sein, sondern zuallererst „kleine Muslime“.

Auch hier beim nächsten Angebot ist das dargestellte aktive weibliche Kind gleich mit Kopftuch zusehen, das eine Mädchen ohne ist Ausnahme und Weiterlesen

Der Tag des Anwalts

Einige Eindrücke vom 2. Verhandlungstag im Prozeß gegen Bilal Gümüs vor dem Frankfurter Landgericht

Eine Einschränkung vorab: Die Verhandlung war sehr turbulent, was sich auf die Qualität der Notizen auswirkte. Das ging teilweise sehr flott und mit Normen-Ping-Pong.

Fortsetzung zu:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/09/prozessauftakt-bilal-guemues/

Prolog:
Auf der Anwaltsseite hat der eine Verteidiger, Ali Aydin, ein Brecht zugeschriebenes Zitat zentriiert: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht“.

https://www.aliaydin.de/

Nun ist mit dem Zitat eigentlich etwas ganz anderes gemeint als die professionelle juristische Interessenvertretung in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Es ist mehr der Widerstand gegen eine ungerechte höhere Autorität, gegen ein Herrschaftssystem, das auch staatlich organisiert sein kann, gemeint. Das kann aber sicher bei einem Anwalt nicht gemeint sein. Vielleicht richtet sich das eher diffus an manche Mandantschaft, die sich selber als Widerständler sehen mag (das erscheint als das Selbstbild von z.B. Bernhard Falk). Das Zitat klingt halt gut und vielleicht nimmt man es nicht so genau. Prolog Ende.

Am zweiten Tag sollen weitere Zeugen gehört werden. Auf der Verteidigerbank fehlt Frau Barsay-Yildiz. Im Zuschauerraum Bruder und Vater des Angeklagten, zwei Freunde (?), einer davon in traditioneller Kleidung mit Gebetsmütze. Die vier kennen sich und sitzen zusammen. Einige Polizisten hören zeitweise zu.

Erschienen ist auch ein Zeugenbeistand. Eine solche Hinzuziehung ist möglich, das muss nicht unbedingt ein Anwalt sein. Insbesondere aber wenn absehbar ist, dass der Zeuge evtl. sich selber belasten könnte, was er nach § 55 StPO nicht muss, ist ein solcher Rechtsbeistand ratsam, zumal der Laie nicht immer ganz überblickt, welche Folgen diese oder jene Aussage für ihn haben könnte oder ob das Gericht aus Darstellungslücken Rückschlüsse ziehen könnte. Oder ob eine zunächst unproblematisch erscheinende Aussage mittelbar dadurch schwere Folgen auslöst wie z.B. die Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen, wenn diese „harmlose“ Aussage bereits bestehende Erkenntnisse soweit ergänzt, dass strafbares Handeln fassbar wird. Siehe dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mosaiktheorie

Die erste Zeugin, Georgina J., tritt ganz in Schwarz auf. Einen Gesichtsscheier, der nur schmal die Augen freilässt, ist wie ein Piratentuch umgebunden- Man  kann es kaum glauben, dass die sehr kleine schmale 23 Jährige bereits drei Kinder hat und das vierte erwartet. Einen Beruf hat sie nicht erlernt, gibt sie an. Sie soll mit ihrem islamisch getrauten Mann im September 2013 nach den Vorstellungen der Polizei nach Syrien ausgereist sein und soll nach wenigen Monaten zurück gekommen sein. Ein Verfahren gegen sie war nach § 170 (2) eingestellt worden, weil wohl die Beweislage für eine Anklage nicht ausreichte.

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html

Der Vorsitzende möchte, dass die junge Frau ihre Verhüllung im Kopfbereich abnimmt. Er sagt „Kopftuch abnehmen“, was den Zeugenbeistand, flankiert von Herrn Aydin zu Gegenrede veranlasst. Es folgt ein zunehmend aufgeregter Abtausch, der in einem Befragen der Prozessbeteiligten mündet, Weiterlesen

Prozessauftakt Bilal Gümüs

Erster Verhandlungstag im Verfahren, einige Eindrücke

Vor der 27. Straf-Kammer des Frankfurter Landgerichts begann heute der Prozess gegen Bilal Gümüs, der in Frankfurt jahrelang maßgeblich für die LIES-Koranverteilung wirkte. Gümüs wird zur Last gelegt, die Ausreise eines 16 Jährigen, der dann bald den Tod fand, befördert zu haben.

Das Gericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen besetzt. Neben zwei Pflichtverteidigern (u.a. Ali Aydin) ist auch noch eine dritte Vertretung vorhanden (Seda Basay-Yildiz, s.u.). Erstaunlicherweise waren nur Familienangehörige und 2,3 Freunde und Mitstreiter von Gümüs anwesend.

http://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-frueheren-frankfurter-koran-verteiler,bilal-g-prozess-100.html

https://www.bild.de/regional/frankfurt/isis/schickte-koran-verteiler-jungen-in-den-tod-55334084.bild.html

Ein Rechtsgepräch zur Verständigung hat nicht stattgefunden.
Gümüs, das wird gleich am Anfang klar, will zu den Vorwürfen selber schweigen. Der Staatsanwalt verliest eine Anklage, die sich im Wesentlichen nur auf die ursächliche Beteiligung bei der Ausreise nach Syrien des jungen Enes Ü. bezieht.

Enes und seine Geschichte wurden in der Dokumentation „Sterben für Allah“ bearbeitet:

[Man beachte die Stellungnahme des Vorstandes der Abu Bakr Moschee ab 7:50. Herr Akil erzählt natürlich nicht, dass der radikale Prediger Tarik ibn Ali mehrfach in der Einrichtung war.]

Welche Rolle Bilal Gümüs dabei spielte, soll das Verfahren klären. Die Verteidigung stellt gleich zu Beginn den Antrag, das Verfahren einzustellen. Zu viel Zeit sei vergangen seitdem die Ermittlungen begonnen hatten, immer wieder sei es zu Verzögerungen gekommen, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe. Auch sei der Verteidigung in einigen Fragen nicht Zugang zu den Akten gewährt worden. Die zu erwartende Strafe stehe zudem nicht im Verhältnis zur Verfahrensdauer. Der Angeklagte habe schon während des Ermittlungsverfahrens erhebliche Einschränkungen seiner Lebensführung hinnehmen müssen. So habe er z.B. seine Auslandsreisen ankündigen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Die Anklageschrift ist eher knapp, es wird ein Verstoß gegen den § 89 a StGB angeklagt.
Als die geladenen Zeugen gehört werden sollen, wird auch dem widersprochen. Verschiedene Weiterlesen

Münster: Ein wenig Einordnung

Zu einem falschen Persilschein

Nach dem heutigen schlimmen und wohl nicht islamistisch konnotierten Anschlag in Münster wurde über Welt und Focus verbreitet, in der Stadt gäbe es keinerlei islamistische Umtriebe. Ein Anschlag ist für die Opfer immer sehr schlimm, da spielt es eine geringe Rolle, aus welchen Gründen der Täter das machte, Man kann Verletzten und Angehörigen der Opfer nur einen raschen Heilungsprozeß wünschen und viel Kraft.

Trotzdem ist es wichtig, dass die Lage allgemein richtig eingeschätzt wird. Münster mag generell eine sichere Stadt sein, trotzdem ist es falsch, zu behaupten, es seien dort keine Islamisten.

Quelle dieser Fehlinformation ist der anscheinend von der „Welt“ befragte Hans-Gerd Jaschke:

Terrorexperte Hans-Georg Jaschke sagte zudem dem Fernsehsender „Welt“, es gäbe keine radikalen Gruppierungen oder Moscheen in der Stadt und keine Islamistenszene. Münster gilt als sichere Stadt. Dass es gerade dort zu einem Anschlag kommt, überrasche ihn daher sehr, so Jaschke.

https://www.focus.de/panorama/welt/anschlag-in-muenster-taeter-soll-psychische-auffaelliger-deutscher-gewesen-sein-was-wir-wissen-und-was-nicht_id_8727058.html

Zum einen war sehr bald bekannt, dass der Täter sich selber erschossen hatte.
Eine solche Handlung kann man – seltene Ausnahmen mag es geben – grob als Knockout-Kriterium hernehmen, zumindest als eines, dass die Wahrscheinlichkeit eines Islamisten als Täter stark absenkt. Grund ist, dass eine solche Tat so begangen (also nicht sich selber in die Luft gesprengt, sondern sich selbst erschossen) als normaler Selbstmord gelten würde. Islamisten machen das nicht, weil es auf diese Weise die jenseitige „Belohnung“ für die Tat in Frage stellte (sich selber als Waffe einsetzen ist verbreitet – die Waffe gegen sich selber richten, nicht). Zum anderen bestünde, selbst wenn es in Münster nichts gäbe, in der relativen Umgebung reichlich Gelegenheit, sich radikaleren Gruppen anzuschließen.

Dass es keine radikale Szene in Münster gibt, ist allerdings nicht zutreffend.

Zunächst das Offensichtliche, Jungen und Männer, die für die Aktion „Die wahre Religion“ (Koranverteiler) auf die Strasse gingen. Längere Zeit gab es große und aufwendige Infostände mit Tischen etc. :

https://www.facebook.com/lies.munster/

Man kann diesen Account von Deutschland aus nicht (mehr) sehen, weil die Gruppierung „Die wahre Religion“ am 15.11.2016 verboten wurde. Beispielhaft, da waren sie mobil unterwegs:


Und die Nachfolge-Aktion, hier mit Pierre Vogel beim Verteilen der Biographie des Religionsbegründers: Weiterlesen

Bonn: international im Hinterzimmer

Über Doppelstrategien an einer Bonner Groß-Moschee

Nächstes Wochenende soll es in Bonn eine Veranstaltung geben, bei der es zumindest nach Ankündigung um eine „intensive Schulung zur Biographie des Propheten“ gehen soll. Die Schulung soll in der Al Mujahirin-Moschee stattfinden. Der Zugang ist begrenzt, man bittet um Anmeldung.

 

Eine solche Bitte um Voranmeldung erstaunt jedoch den ortskundigen, aber sonst eher uninformierten Rezipienten:

Quelle: fb-Account der Einrichtung, Abruf 07.04.2018

Vorher wissen, wer kommt – das ist schon mal in einer Einrichtung dann gut, wenn es nicht nur um ein wenig fromme Besinnung mit historischen Bezügen gehen soll. Das Aufbieten von gleich drei Referenten ergibt durchaus einen Sinn, sofern neben Frömmigkeit auch anderes interessiert. Ibrahim El Zayat ist als Multifunktionär der Muslimbruderschaft seit vielen Jahren bekannt. Er ist u.a. ehemaliger IGD-Vorsitzender (Beiträge in reicher Auswahl zu ihm auf diesem blog). Er hatte viel mit Bauprojekten zu tun und gilt als Person, die Zugang zu Geldern aus dem Ausland verschaffen kann. Der Herr Amer wiederum ist seit einigen Jahren Vorsitzender das „Rats der Imame und Gelehrten Deutschlands“ (RIG oder RIGD), einer Organisation, die ebenfalls der Muslimbruderschaft zugerechnet wird und in Hessen unter Beobachtung steht.

Doch wo trifft man sich nun? Ein Blick in die Vergangenheit.

2006 gab es in Bonn erhebliche Bedenken, als dieser Verein ein Großprojekt plante. Eine Einrichtung Weiterlesen