Prozessauftakt Bilal Gümüs

Erster Verhandlungstag im Verfahren, einige Eindrücke

Vor der 27. Straf-Kammer des Frankfurter Landgerichts begann heute der Prozess gegen Bilal Gümüs, der in Frankfurt jahrelang maßgeblich für die LIES-Koranverteilung wirkte. Gümüs wird zur Last gelegt, die Ausreise eines 16 Jährigen, der dann bald den Tod fand, befördert zu haben.

Das Gericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen besetzt. Neben zwei Pflichtverteidigern (u.a. Ali Aydin) ist auch noch eine dritte Vertretung vorhanden (Seda Basay-Yildiz, s.u.). Erstaunlicherweise waren nur Familienangehörige und 2,3 Freunde und Mitstreiter von Gümüs anwesend.

http://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-frueheren-frankfurter-koran-verteiler,bilal-g-prozess-100.html

https://www.bild.de/regional/frankfurt/isis/schickte-koran-verteiler-jungen-in-den-tod-55334084.bild.html

Ein Rechtsgepräch zur Verständigung hat nicht stattgefunden.
Gümüs, das wird gleich am Anfang klar, will zu den Vorwürfen selber schweigen. Der Staatsanwalt verliest eine Anklage, die sich im Wesentlichen nur auf die ursächliche Beteiligung bei der Ausreise nach Syrien des jungen Enes Ü. bezieht.

Enes und seine Geschichte wurden in der Dokumentation „Sterben für Allah“ bearbeitet:

[Man beachte die Stellungnahme des Vorstandes der Abu Bakr Moschee ab 7:50. Herr Akil erzählt natürlich nicht, dass der radikale Prediger Tarik ibn Ali mehrfach in der Einrichtung war.]

Welche Rolle Bilal Gümüs dabei spielte, soll das Verfahren klären. Die Verteidigung stellt gleich zu Beginn den Antrag, das Verfahren einzustellen. Zu viel Zeit sei vergangen seitdem die Ermittlungen begonnen hatten, immer wieder sei es zu Verzögerungen gekommen, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe. Auch sei der Verteidigung in einigen Fragen nicht Zugang zu den Akten gewährt worden. Die zu erwartende Strafe stehe zudem nicht im Verhältnis zur Verfahrensdauer. Der Angeklagte habe schon während des Ermittlungsverfahrens erhebliche Einschränkungen seiner Lebensführung hinnehmen müssen. So habe er z.B. seine Auslandsreisen ankündigen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Die Anklageschrift ist eher knapp, es wird ein Verstoß gegen den § 89 a StGB angeklagt.
Als die geladenen Zeugen gehört werden sollen, wird auch dem widersprochen. Verschiedene Mitteilungen an die Verteidigung seien erst Ende letzter Woche gemacht worden, so dass Verteidigung und Angeklagter dies nicht angemessen zur Kenntnis und Beratung nehmen konnten. Da es sich um Inhalte handelt, die durch diese Zeugen gleich heute in die Verhandlung eingeführt werden sollten, sei dies zu kurzfristig. Flankiert werden diese Widersprüche durch die Ankündigung eines Befangenheitsantrags gegen den vorsitzenden Richter. Zur Abstimmung des Vorgehens wird die Verhandlung mehrfach unterbrochen. Die Stimmung auf Seiten der Verteidigung wirkt teilweise leicht gereizt. Während sie selber (unterbrochen haben beide Seiten mal, aber mit deutlicher Häufung auf Seiten der Verteidigung) beanspruchen auszureden und diesbezüglich sich partiell da auch vom Vorsitzenden nicht das Wort nehmen lassen, fallen sie auch schon mal beherzt ein und fahren dem Vorsitzenden in einigen Fällen auch über den Mund. Natürlich ist es die Aufgabe von Verteidigern, Verfahrensfehler anzumahnen, ja geradezu auf sie zu lauern und klar Partei zu sein. Andererseits sind sie jedoch auch Organe der Rechtspflege. So mancher Antrag wirkt eher verzögernd**, manche herablassende und abschätzige Bemerkung oder Geste zum Vorsitzenden erscheint grenzwertig und mehr so, als kämpfe man um die Dominanz im Saal. Ein Gebahren, das man vom gleichen Verteidigerduo auch im parallel laufenden Verfahren gegen Malik Fandi in nahezu identischer Weise beobachten kann. Das erscheint mehr als bestmögliche Verteidigung, mehr als Achtsamkeit hinsichtlich des Verfahrensgangs. Da ist man geneigt zu denken, dass der Umgang auch etwas abfärbt. Für ein Feixen im Zuschauerraum seitens der Freunde von Gümüs ist das immer gut, doch ob das dem Angeklagten wirklich nutzt, erscheint fragwürdig.

Die Aussagen mancher Zeugen, darauf einigt man sich, werden heute nicht abgeschlossen, sondern die Zeugen werden noch einmal zu anderen Teilaspekten nachgeladen. Damit soll ein faires Verfahren sichergestellt werden. Manche Aspekte sind auch möglicherweise nicht von der Aussageerlaubnis des jeweiligen Dienstherrn umfasst. Nach Klärung der Rechtsgrundlage wird das im Einzelfall nachgebessert.

Der erste Zeuge wird gehört und erzählt über die Entwicklung der Aktion LIES in Frankfurt. In der Vorgeschichte fallen Namen wie Dawaffm, Islamische Audios und der Internationale Jugendverein. Die drei Frankfurter Strukturen wurden März 2013 verboten. An den Infoständen, die man anfangs noch, teilweise gemeinsam, machte, sei auch ein paar mal Mohamed Mahmoud aufgefallen. Insgesamt hätten bei der Frankfurter Lies-Aktion über die Jahre etwa 150 Personen teilgenommen. Cüneyt Aksoy und Sabri ben Abda hätten ebenfalls an einigen Aktionen teilgenommen. Es irritiert etwas, dass der Aspekt der GmbH-Gründung, also der pekuniäre Aspekt, ganz außen vor blieb.

Im Verlauf wird klar: Gümüs wurde engmaschig beobachtet und wurde als zentraler Logistiker eingestuft. Bei einigen Aspekten, die im HR Film auftauchen, konnte nicht bestimmt werden, woher die zugrunde liegende Information herrührt. Als ein Zeuge einige Namen von Personen auflistet, die mit Gümüs in Verbindung standen und in diesem Zusammenhang den Begriff „salafistisches Netzwerk“ benutzt, hakt die Verteidigung ein. Was denn Salafismus sei, wird gefragt. Die Antwort stellt die Verteidigung nicht zufrieden, was zu weiteren Wortgefechten zwischen Vorsitzendem und Verteidigung führt. Dann wird nachgeforscht, was denn ein Salafist sei, wenn er denn in einer Liste von Personen als solcher unterschieden werde. Der Versuch, das durch den Besuch von Moscheen (der Zeuge spezifiziert da erst einmal nicht) zu erklären, führt zu Unruhe im Zuschauerraum: Familie und Freunde regen sich etwas auf, lachen. Die Verteidigung versucht an dem Punkt, weiter nachzusetzen. Fragt nach, ob bestimmte Personen diesbezüglich „rechtskräftig verurteilt“ seien. Das ist natürlich ein Unsinns-Argument, denn im Bereich verfassungsfeindlicher Handlungen ist das Strafrecht nicht die Richtschnur. Dieses Manöver wurde auch im Zusammenhang mit einer Person versucht, die einer mittlerweile verbotenen Struktur vorstand. Ein Verunsicherungs-Einwurf, der nicht weiterführte, sondern eher nur der Genugtuung auf den Rängen diente. Eine passende Antwort hätte lauten können, dass die Struktur immerhin so problematisch war, dass sie verboten wurde und das Verbot auch einer rechtlichen Überprüfung standhielt.

Schließlich wird doch auf die neuere Entwicklung des Angeklagten eingegangen. Geschildert wird der Bruch mit Abou Nagie, die Betätigung mit Pierre Vogel. Auch die Aktion „we love Muhammad“ wird erläutert sowie die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Verbot von LIES erfolgten. Ein Argument, das man anführen kann (und die Verteidigung auch vorbringt), ist, dass Vogel den IS zumindest öffentlich ablehnt (und auch vom IS auf einer „schwarzen Liste“ geführt wird). Dort könnte aber auf den zeitlichen Verlauf verwiesen werden. Und auch darauf, dass auch bei Aria L. eine entsprechende Reise gedanklich bei einer Mekka-Reise vorbereitet wurde, wie im Verfahren deutllich wurde (s.d.).

Die Verteidigung fragt gegen Ende nach den Observationsakten. Von diesen scheinen jedoch manche – sachlich begründet – für die Verhandlung nicht verfügbar.

Morgen wird fortgesetzt.

 

 

 

 

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Bernhard Falk empfiehlt diese beiden Anwälte. Nun, auch Werbung:

Quelle: https://www.facebook. com/pg/Falk-Nachrichten-1949997798546553/posts/, Abruf 09.04.2018

 

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Der Antrag wegen überlanger Verfahrensdauer ist sicherlich einer, den man begründet stellen kann. Er erscheint also nicht abwegig. Und auch die Anträge hinsichtlich der Zeugenanhörung sind sicher statthaft, zumal Rechtssicherheit bestehen muss und ein faires Verfahren sichergestellt sein muss.

2 Gedanken zu „Prozessauftakt Bilal Gümüs

  1. Bemerkennswert ist, das man als Deutscher frueh lernt Faschismus zu erkennen, zumindest den „weissen“. Alle schreien wenn sie diesen sehen. Wenn der Faschismus in der Form des Islam daherkommt herrscht das Schweigen der Lämmer. Dieser Faschismus wird sogar als berreicherung empfunden.
    Dies fuehrt auch zu einer Kritik der links-gruenen Weltordnung und deren Wortfuehrer an den Universitäten wo immer steilere Thesen formuliert werden. Das Resultat sind Phenomene wie Jeremy Corbyn ( Hamas & Hezbollah Fan ) und auch Judith Butler. Das Frau Merkel gegen den Willen aller Deutschen Sicherheitsbehoerden (BKA, MAD, BfV, BND) die Grenzen oeffnet gehoert auch dazu. Das dabei die europaeische Nachkriegsordnung aufs Spiel gesetzt wird scheint Frau Merkel und deren Umfeld nicht zu interessieren.
    Nach Brexit und Orban sollte man sich ein paar Fragen stellen. Aber es herrscht das Schweigen der Lämmer.

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  2. Bei dem Video bekomme ich Angst. Ich sehe wie die Gesellschaft versagt. Wenn diese Menschen neoNazi’s waeren kaeme es nicht so weit. Aber die Toleranz des Gutmenschen ermoeglicht den Faschismus.

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