Berlin: Verwaltungsgericht bestätigt Sicht des Verfassungsschutzes zur NBS

Wichtiges Urteil zur Benennung im Verfassungsschutzbericht Berlin ergangen

Wie rbb und Tagesspiegel melden, ist die Benennung der Neuköllner Begegnungsstätte (NBS) im Verfassungsschutzbericht nach Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts rechtlich nicht zu beanstanden:

Zur Begründung hieß es, die NBS unterhalte nachweislich Kontakte zur „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland“, die als größte Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland gilt. Es sei daher nicht zu beanstanden, beide Organisationen dem Spektrum des „legalistischen Islamismus“ zuzuordnen.“

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/04/moscheeverein-nbs-scheitert-mit-klage-gegen-verfassungsschutz.html

Der Imam gibt sich tolerant, er verurteilt den Terrorismus und gibt auch einem Juden oder einem Schwulen die Hand. Liegt der Berliner Verfassungsschutz also daneben, wenn er bei der Dar-as-Salam-Moschee den Verdacht extremistischer Bestrebungen hegt? Zumal sich der Moscheeverein betont integrativ „Neuköllner Begegnungsstätte“ nennt? Das Verwaltungsgericht hat sich jedenfalls im Rechtsstreit zwischen Moscheeverein und Nachrichtendienst nicht von freundlichem Vokabular beeindrucken lassen. Die Richter lehnten den Antrag des Vereins ab, dem Verfassungsschutz die Nennung der Moschee in seinem Jahresbericht zu untersagen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/begegnungsstaette-in-neukoelln-der-verfassungsschutz-laesst-sich-vom-moscheeverein-nicht-taeuschen-gut-so/21220520.html

Damit wird auch meine Einstufung der Einrichtung, über die ich seit 2 Jahren immer wieder zeitnah informiert habe, bestätigt (siehe Beiträge auf diesem blog zum Fatwa-Ausschuss u.s.).

Die Richter überzeugte wohl die Vielzahl an Belegen und Beweisen. Beweise, bei denen man auch versuchte, sie dem Blick der Öffentlichkeit wieder zu entziehen, nachdem man sie zuvor selbstbewußt präsentierte. Nur nicht zur Mehrheitsgesellschaft hin. Zur „eigenen“ Community hin hatte man nämlich diese „anderen“ Betätigungen umfangreich dokumentiert. Es gab und gibt hunderte Bilder, die so in der Gegengesellschaft kursierten. In diesen Nachweisen zeigte sich ein deutlich anderes Bild als das Marketing-Image, das man zur Mehrheitsgesellschaft hin zu erwecken versuchte. Aus dem Tagesspiegel zum Marketing-Bild:

Sein Anwalt argumentiert, der Imam der NBS, Mohammed Taha Sabri, sei „ein Verfechter eines europäischen Islam“ und „Anhänger der Deutschen Verfassungsordnung“. Sabri selbst, der öffentlich betont tolerant auftritt, hat mehrmals bestritten, die NBS sei mit den Muslimbrüdern liiert.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-verwaltungsgericht-neukoellner-moscheeverein-scheitert-vorerst-im-rechtsstreit-mit-verfassungsschutz/21218812.html

Die Bilder für die „andere“ Community verschwanden im Laufe des Prozesses, wurden gelöscht. Da man aber sehr mitteilsam auch in die Gegengesellschaft war, sind natürlich an vielen Orten noch klare Belege öffentlich verfügbar. Taha Sabri auf einer Schulung des Europäischen Instituts für Humanwissenschaften (EIHW), Frankfurt:

Und wer überreicht da das bunte Diplom?

Der stellvertretende Vorsitzende des European Council of Fatwa and Research, (ECFR), Scheich Dr. Abdullah bin Yousef Al Jedaie, der Stellvertreter von Al Qaradawi:

https://www.e-cfr.org/members/

[Löschen zwecklos – alles ist gesichert.]

Das EIHW gilt nicht nur nach Sicht des hessischen Verfassungsschutzes als Kaderschmiede der Weiterlesen