Bochum, Düsseldorf: Kein harmloser Kinder-Unterricht

Update 10.12.2018:

Strukturen muslimbrudernahe Organisationen in Bochum und Düsseldorf mit Expansionsdrang

Der islamische Verein „Deutsche Gesellschaft für Islamische Bildung e.V.“ (DGIB) hat seinen Sitz in Bochum, in der Hans-Böckler-Strasse 14. Eng verbunden ist er mit einer „Deutschen islamischen Stiftung“.  Der Verein versucht, ein Bildungsangebot für muslimische Kinder zur Verfügung zu stellen. Neben Bochum, wo man eher bescheiden residiert, sucht man in Düsseldorf eine Immobilie, wo dann weitere Aktivitäten mit Kindern geplant sind. Von der Darstellung zur Mehrheitsgesellschaft hin erscheint es möglich, dass man mittelfristig an Fördergelder heran will. Der Auftritt in den sozialen Medien:

https://www.facebook.com/DGIB-Deutsche-Gesellschaft-f%C3%BCr-Islamische-Bildung-eV-288419431562568/?hc_ref=ARRYTq-LZFpkf83LZz7D5mC5CLgxi2RcMt03UNhwjzCYlMcgBes08JcGHF31CN9kVHc&fref=nf

Seit dem April dieses Jahres sind Mohamed El Boujddaini und Mustafa Flayyih Vorstände. Vorher war jahrelang El Bachir Boutaleb erster Vorsitzender und Mokhtar Nadi sein Stellvertreter. Der Herr Boutaleb war mal in einer Arbeitsgemeinschaft Bochumer Moscheen aktiv:

http://www.bochumer-moscheen.de/

Die letzten Einträge sind dort allerdings fast 2 Jahre alt. Neueres findet sich sparsam auf Facebook:

https://www.facebook.com/pages/category/Mosque/Bochumer-Moscheen-196854823717292/

Herr Boutaleb ist auch bei den Veranstaltungen unten oft als Referent dabei.

Der Internetauftritt des DGIB: http://dgib-ev.de/

 

Quelle: denic, Abruf 22.05.2018

Der Verein macht eine professionelle Medienarbeit und Selbstdarstellung zur Mehrheitsgesellschaft hin. :

Man beachte die Pseudo-Transparenz, die mit Personen agiert, die aber namenlos bleiben.

An der gleichen Adresse ist auch die oben erwähnte „Deutsche Islamische Stiftung“ gemeldet, hier deren Auftritt:

https://www.facebook.com/Deutsche-Islamische-Stiftung-226694767480993/

Klickt man auf die angegebene deutsche Domainverlinkung, so landet man ebenfalls auf der Seite der DGIB. Weiterlesen

Ich, du, der andere

Ein paar Gedanken zu „Othering“ und  „Empowerment“

„Othering“ ist ein Konzept aus der Sozial- und auch Erziehungswissenschaft. Deutsche Übersetzungen gehen jedoch oft am Kern des Gemeinten vorbei, deshalb hat sich der Begriff im englischen Original eingebürgert. Es beschreibt ganz grob eine Haltung, die die eigene Gruppenzugehörigkeit bei anderen Menschen nicht nur sozial bevorzugen läßt, sondern die Angehörigen anderer Gruppen abwertet und die eigene Gruppe aufwertet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Othering

Es gibt ein wenig Überscheidungen  bzw. Ähnlichkeiten in der Bedeutung mit dem, was als Chauvinismus bezeichnet wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Chauvinismus

Othering ist also eine Vorstellung, die sich – bestehend aus verschiedenen Teilaspekten – um Identität und Eigenbeschreibung und -zuordnung in der Resonanz und Interferenz mit einem „anderen“ erst beschreiben lässt. Das können sogar sehr kleine Unterschiede sein, die eine solche Abgrenzung ermöglichen, es müssen sich nur genügend Personen finden, die diese Meinung teilen und dieses Merkmal ebenso zur Abgrenzung nutzen wollen. Merkmale, die sowieso allen Menschen gemein sind, können also zwar in ihrer Ausprägung und Gewichtung Teil der eigenen Identitätsverortung und auch gruppenspezifisch sein, werden aber weniger einem othering zugeordnet.

In manchen migrantischen Milieus wird nach verschiedenen Untersuchungen* häufig ein autoritärer Erziehungsstil bevorzugt (das betrifft z.B. indischstämmige Personen mit hinduistisch-religiösen Eltern ebenso wie Türkischstämmige etc; hier soll es mehr um die Erziehung gehen, die in manchen muslimischen Familien gelebt wird aus verschiedenen nationalen Herkünften). Kinder sollen nicht auffallen, sollen gehorchen. Mädchen und Jungen sehen sich oft früh unterschiedlicher Behandlung und Normen ausgesetzt. Es gibt weitere Vorgaben und Erwartungen, die an Jugendliche gestellt werden und die sich manchmal unterscheiden (das ist wiederum nun die Erwartung der Gesellschaft; diese sollen aber hier einmal hintan gestellt werden), somit also dieses Gefühl, „anders“ zu sein, erst wecken oder verstärken.

Ein wertvoller Vortrag von Prof. Dr. Ahmet Toprak (FH Dortmund) zum Thema „Erziehungsziele und Geschlechterrollen in unterschiedlichen Familientypen“, gehalten am 15. 10. 2015, fasst da einiges zusammen (ich möchte Lehrer nur anregen, sich damit zu beschäftigen, es gibt mittlerweile einiges an Literatur dazu. Dieser Artikel soll nur in knapper Form insbesondere Lehrer neugierig machen, ihre Schüler besser verstehen zu wollen, damit sie sie besser unterstützen können):

In strikt religiös ausgerichteten Milieus sind die Vorgaben oft stark bindend. Zudem wird in diesen traditionellen bis fundamentalistischen Milieus auch häufig stark genau auf die Identitätsbildung hingewirkt. Die Ziel-Identität ist oftmals identitär-kollektiv, mit einer Betonung der jeweiligen Ethnie oder Nationalität. Das fällt in der Diaspora besonders ins Gewicht und je mehr Personen ähnlicher Grundhaltungen in einem gegebenen Rahmen interagieren, desto stärker ist oftmals dieser Rückbezug (gegenseitige soziale Kontrolle auf ein konserviertes Heimatverständnis) auf die dann idealisierte Ursprungsregion. Die Kinder sollen also – grob – ihr „anderssein“ behalten, damit sie der Familie „ähnlich genug“ bleiben (v.a. in ihrem sozialen Nahfeld). Zugleich sollen sie in der Diaspora möglichst erfolgreich sein, sollen also – so die häufigen Wünsche von Eltern – z.B. Ärztin oder Anwalt werden. Dies erfordert Anpassungsprozesse an die und in die Mehrheitsgesellschaft. Diese sollen jedoch nicht im sozialen Nahbereich wirksam werden. So wird häufig erwartet, dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen bis zur formellen und kollektiv abgesegneten eigenen Hausstandsgründung, die nach Binnensicht oft erst mit der Heirat erforderlich wird, bei den Eltern wohnen bleiben. Die Freiräume für eigene Identitätsgestaltung, die in der Phase Jungerwachsener zwischen Kinderzeit und eigener Familiengründung wirksam werden, kommen in diesen Konstallationen oft nicht zum Tragen und sind allenfalls bei Studium oder Ausbildung in einer anderen Stadt begründbar. Die Kontrolle, die Eltern ausüben, erschwert so eine Individuation, wie sie in der Mehrheitsgesellschaft für normal gehalten wird.

Mit der Stärke dieses Kollektivs steigen lokal unterschiedlich die soziale Kontrolle des imaginierten Weiterlesen

Rüsselsheimer Exporte

Muslimbrudernahe Strukturen in Rüsselsheim

Rüsselsheimer Muslime gibt es seit vielen Jahren und ein Teil von ihnen ist – wie das häufig so vorliegt – in mehreren Gemeinden unterschiedlicher Ausrichtung organisiert. Neben Moscheen, die man der DITIB zuordnen kann, finden sich auch stark vertreten IGMG-Strukturen. Die Grauen Wölfe sind ebenso organisiert vor Ort wie die Gülen-Bewegung. Daneben findet sich aber auch reichlich muslimbrudernahe Netzwerkbildung. Es ist also überaus divers hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Gegengesellschaften. Man kann sich aber vorstellen, dass hinsichtlich der Faktoren, die alle „politischen“ betreffen, durchaus an einem Strang gezogen wird und auch der Marsch durch die Institutionen angetreten wurde.*

Die lokale Vielgestaltigkeit der Bezüge zur Muslimbruderschaft ist ebenfalls auffallend, es gibt lange zurückliegende Aktivitäten. So ist die Othman ibn Affan Moschee seit etlichen Jahren als Einrichtung bekannt, die in einem Netzwerk ihre Aktiven wirken lässt und ihrerseits die Aktiven anderer ideologisch ähnlich zu verortender Einrichtungen und Institutionen einlädt. Zum letzten öffentlichen Kenntnisstand Mitte 2016 war die Moschee Mitglied im unter Beobachtung stehenden Dachverband „Deutsch-islamischer Vereinsverband“ (DIV):

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Die Einrichtung war auch bei der „Bilal Philips online university“ als Ort angegeben, wo man für diese Kurse „Examen“ ablegen konnte. Dieses Angebot ist salafistisch ausgerichtet, wird von u.a. Pierre Vogel wärmstens empfohlen und der Begründer Bilal Philips ist in Deutschland behördlicherseits unerwünscht. In die USA, Dänemark und einige andere Länder bestehen Einreiseverbote. Aber das scheint man in Rüsselsheim nicht so ernst zu nehmen:


http://web.archive.org/web/20150928113026/http://www.islamiconlineuniversity.com/bais/approved-exam-center.php

Die genauen Adressen sind mittlerweile von der Seite genommen worden, es werden aber noch die Städte aufgeführt:

https://islamiconlineuniversity.com/approved-exam-centers/?country=81

Rüsselsheim ist weiterhin gelistet.

Der Imam der Moschee, Dr. Abdelhak El Kouani, wird auch immer wieder mal am unter Beobachtung Weiterlesen

Frankfurt: Verspieltes Vertrauen

Tarik ben Ziad Moschee mit Doppelstrategie

Die Frankfurter Tarik ben Ziad Moschee war vor Jahen immer wieder einmal in den lokalen Medien, weil sie Prediger einlud, die problematisch sind. Mal war es 2012 der Wuppertaler Prediger Abu Jibriel alias Mohamad Gintasi*:

An diesem Sonntag sind es rund 400, die gekommen sind um Muhammad Abu Jibril zu hören, der durch seine Videos im Internet bekannt ist. Er wird vom Verfassungsschutz beobachtet und soll laut den Staatsschützern salafistische Inhalte predigen und sogar Kontakte zu dschihadistischen Netzwerken haben.

http://www.fr.de/frankfurt/tarik-moschee-kein-platz-fuer-radikale-gedanken-a-858730

Mal war es der seit einem Jahr wegen Terrorverdachts in Großbritannien einsitzende Tarik ibn Ali:

 

Mal war es der Herr Bouniss, den man ähnlich verorten kann und der sich mit Tarik ibn Ali sozusagen einen Dolmetscher teilte:

 

Die Tarik ben Ziad Moschee war nach letztem Kenntnisstand, also bis der Deutsch-islamische Vereinsverband (DIV) seine Mitglieder dann nach der Bekanntgabe der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im August 2016 nicht mehr öffentlich machte, Mitglied im DIV:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Der Herr Mohammed Mustafa Antar**, seinerzeit Imam in der Tarik ben Ziad, war älteren Angaben zufolge, die jetzt nicht mehr auf der aktuell benutzten Seite vorzufinden sind, 2. Vorsitzender des Rats der Imame und Gelehrten (RIGD):

https://rigd.wordpress.com/vorstand/

https://www.facebook.com/notes/iis-mainz-die-gruppe-der-begegnung/der-rigd-rat-der-gelehrten-und-imame-in-deutschland-verurteilt-die-untat-von-ale/120044564731814/

Auch der RIGD steht unter Beobachtung des LfV, weil er als Struktur der Muslimbruderschaft gilt (auch wenn dort noch einzelne anders zuzuordnende mitmachen).

In den letzten Jahren wurde die Strategie verbessert. Man machte einiges zusätzlich im Rahmen einer doppelten Wahrnehmung bzw. einer zur Mehrheitsgesellschaft hin suggerierten Konformität:

Der Tarik-Ben-Ziad-Verein steht hinter dem Angebot – auch, wenn zunächst Aufklärungsarbeit nötig war, wie Vorstandsmitglied Ahmed Araychi sagt. „Aber wir haben nur positive Erfahrungen gemacht. Die Kooperation zeigt, dass wir offen sind für alle“, meint Araychi.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-frauen-trainieren-kampfkunst-in-moschee-14156410.html

Man liess sich vom OB besuchen:

http://islam.de/29181

Man lud andere Gäste ein (beispielhaft):

https://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Panorama-2/Der-Tarik-Ben-Ziad-Verein-lud-ein-Zum-Fastenbrechen-in-die-Moschee-27370.html&login=1#sozial_kommentar

– um doch der gleiche Verein zu bleiben und die „andere Seite“ weiterhin auszuleben. Nur das Marketing wurde wohl „verbessert“. Man lädt jetzt freundlich die Vertreter der Mehrheitsgesellschaft ein und tut ein bisschen so als ob. Denn der Verein blieb wohl weiterhin im DIV, der Herr Antar ist in vielerlei Muslimbruderzusammenhängen bundesweit unterwegs. Das ist nicht unüblich, denn die Imame gehen mal in diese, mal in jene Moschee des Verbundes, mal von Mainz nach Frankfurt, mal von Rüsselsheim nach Frankfurt usw.

Und dann sind da die Veranstaltungen, bei denen man „unter sich“ bleibt. Da ist dann nicht die Weiterlesen

Türkische Hizbullah in Hessen weiter aktiv

Koorperation pro-iranischer Kräfte mit Akteuren der Türkischen Hizbullah?
Aktuelle Antwort des HMDIS zu Wiesbadener Verein wirft Fragen auf

Im Januar war durch einen Bericht im „Wiesbadener Kurier“ breiter bekannt geworden, dass im friedlich scheinenden Wiesbadener Westend seit langem eine sehr problematische Strömung ihre Claims absteckt. Der Verein „Elazig Bingöl Kültür ve Dayanisma Dernegi-Vahdet e.V. “ sitzt in Wiesbaden in der Helenenstraße und betreibt die Vahdet-Moschee:

Der Verein steht seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz spricht von der „aktuell bedeutendsten islamistischen Organisation in Wiesbaden“. Der Verein gilt als „wichtiger Stützpunkt der Türkischen Hizbullah [nachfolgend TH, SHM] in Hessen“. Hizbullah steht für „Partei Gottes“. Deren Ziel sei es, „in der Türkei einen islamischen Gottesstaat zu errichten und diesen auf die gesamte Welt auszudehnen“. Der Islamismus von nebenan. […]

Ein eingetragener Verein, als gemeinnützig anerkannt. Elazig und Bingöl sind kurdische Städte im Osten der Türkei. Duran stammt aus Elazig. Der 45-Jährige ist ein einflussreicher Geschäftsmann, sein Wort hat im Westend Gewicht. Seine Familie betreibt mehrere Geschäfte. Das Restaurant „Harput“ ist eines davon.

http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/islamistische-organisation–verfassungssschutz-warnt-vor-wiesbadener-verein_18481350.htm

Schon im Bericht des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von 2013 hieß es, S. 55 ff:

In der Türkei scheint die TH den Weg aus dem Untergrund in die Öffentlichkeit zu suchen. Nach dem Scheitern des gewaltsamen Umsturzes im Jahr 2001 und einer Phase der Restrukturierung strebt die TH verstärkt in die Legalität, um ihre extremistischen Ziele durch Unterwanderung von Staat und Gesellschaft unter Verzicht auf Gewalt zu erreichen. Dies macht die TH nicht weniger gefährlich, da sie ihre Aktivitäten in Deutschland unverändert fortsetzt. Auch in Deutschland treten die TH-Vereine, die sich in den vergangenen Jahren konspirativ verhielten, häufiger in Erscheinung, wobei sie den tatsächlichen Bezug zur TH konsequent verschleiern. Es ist zu erwarten, dass die TH ihre Strategie, Deutschland als Rückzugsraum zu nutzen, fortsetzen wird. Hier versucht sie, sich ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zu erschließen, um in der Türkei erneut Fuß zu fassen. Hessen wird im Rahmen dieser zu erwartenden Entwicklung weiterhin ein bedeutender
Stützpunkt der TH bleiben.

Klicke, um auf Verfassungsschutzbericht%202013_0.pdf zuzugreifen

Die TH sind – nur damit es keine Verwechslungen gibt – Sunniten.

Im Bericht von 2014 des LfV, S. 106:

Sie ist bestrebt, ihre Ziele eines strengen Gottesstaates unter Ablehnung zentraler Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der jungen Generation zu vermitteln und möglichst ihren Anhängerkreis zu erweitern. Dem zu begegnen, ist die Herausforderung für Staat und Gesellschaft.

Klicke, um auf LfV_Bericht2014.pdf zuzugreifen

Im Verfassungsschutzbericht 2016 heißt es zur Wiesbadener Gemeinde auf S. 160:

Die besonders aktive Moscheegemeinde in Wiesbaden blieb − wie in den vergangenen Jahren − ein wichtiger Stützpunkt der TH in Hessen.Zu ihr zählt nicht nur ein enger Kreis von TH-Aktivisten,  sondern sie hat in den letzten Jahren signifikant an Moscheebesuchern hinzugewonnen und damit, wie ihre Ausrichtung der Feier anlässlich der Heiligen Geburt des Propheten Mohammed zeigt, ihre überregionale Bedeutung offenbar ausgebaut. Es ist damit zu rechnen, dass sich der verfassungsfeindliche und integrationshemmende Einfluss der TH-Ideologie insbesondere auf Kinder und Jugendliche in den TH-Vereinen in Hessen verstetigen wird. Da antisemitische, antiwestliche, antiisraelische und antiamerika-nische Propaganda zum festen Bestandteil der TH-nahen Magazine gehören, ist von Seiten der Sicherheitsbehörden zudem darauf zu achten, ob sich entsprechende Einflüsse auch im Umfeld der TH-Vereine zeigen.

Klicke, um auf Verfassungsschutzbericht%202016.pdf zuzugreifen

Verantwortliche des Vereins und ihr Umfeld versuchen, zur Mehrheitsgesellschaft hin als gut integriert zu erscheinen. So wird noch im Jahr 2015 in der Allgemeinen Zeitung über den Vorsitzenden berichtet:

Heute betreiben die beiden das „Harput“, eines der erfolgreichsten türkischen Restaurants im Rhein-Main-Gebiet. Die Duran-Brüder besitzen Immobilien im Wiesbadener Westend, die gleichnamige Bäckerei haben sie aufgebaut.[…] Für Hobbys bleibt nicht wirklich Platz: Ismail versucht, so viel Zeit wie möglich in der Vahdet-Moschee zu verbringen, er ist der Vorsitzende der Gemeinde.

http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-regional/eine-geschichte-aus-ostanatolien_15857916.htm

Und aktuell:

Schon seit 1991 führt sein Onkel Ismail Duran das Harput Restaurant mit türkischen Spezialitäten auf der gegenüberliegenden Straßenseite, das im ganzen Rhein-Main-Gebiet bekannt ist.

http://www.mensch-westend.de/2018/05/03/5990/

Die „anderen Aktivitäten“ finden hinter dieser Fassade migrantischer Aufstiegs- und Erfolgsgeschichten statt. Das ist feinsäuberlich getrennt: sprachlich, sozial, ideologisch. Man könnte dies auch eine türkische Parallelgesellschaft heißen, wenn der ideologische Anspruch sie nicht zur Gegengesellschaft machte. Um Akteure und ihre Absichten zu erfassen, muss man jedoch beide Seiten sehen und dann – als politischer Akteur – auch Ambivalenzen aushalten lernen.

Ein Video von einer Feier der Gemeinde 2016, ein Blick in die Gegengesellschaft:

In einer aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP heißt es:

Die Vahdet Moschee ist ein wichtiger Stützpunkt der Türkischen Hizbullah (TH) in Deutschland. Hauptziel der sunnitischen, kurdisch dominierten TH ist die Abschaffung des laizistischen Staatssystems in der Türkei, die Errichtung eines islamistischen Staates und dessen kontinuierli-che, letztlich globale Ausweitung. Zur Durchsetzung ihrer Ziele hält die TH die Anwendung von Gewalt für gerechtfertigt. Die Organisation nutzt Deutschland als Rückzugsraum zur Ge-winnung neuer Mitglieder, für Spendensammlungen und zur Veranstaltung religiöser und kultu-reller TreffenDer Moscheeverein kann als eine gutbesuchte Moschee eingestuft werden, die stetigen Zulauf erfährt und sich nach außen hin als integrative Kraft darstellt, tatsächlich aber konsequent im Sinne der TH agiert. Sie wird insgesamt als extremistisches Objekt bewertet.“ Weiterlesen

Ihre Mädchen, unsere Mädchen

Reaktionen einiger Akteure in der Kinderkopftuchdebatte

In Österreich nimmt die Vorstellung, dass junge Kinder in Schule und Kita keine religiöse Kopfbedeckung tragen dürfen, Form an. Mithilfe einer gesetzlichen Regelung soll für Kinder durchgesetzt werden, dass Kita und Schule frei bleiben von derlei religiöser Markierung:

https://www.tagesschau.de/ausland/kopftuch-oesterreich-101.html

Auch in Deutschland wurde das danach diskutiert, da in NRW einige Überlegungen dazu angestellt wurden. Die Debatte hatten einige Extremisten genutzt, sich als Vorkämpfer für die „Rechte“ von Musliminnen zu stilisieren und eine Kampagne initiiert:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/04/15/kampagne-fuer-das-kinderkopftuch-islamistische-akteure/

Zur grundsätzlichen Frage, ob sich schon Kinder nach muslimisch-religiösen Vorstellungen bedecken müssten, meint Prof. Dr. Bülent Ucar aus Osnabrück, es gebe dafür keine islamische Quelle, das sei „Konsens in allen islamischen Denkschulen“.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article175333784/Islamforscher-Buelent-Ucar-Kopftuch-fuer-kleine-Maedchen-hat-keine-religioese-Basis.html

[Ucars Erinnerungen an seine Zeit als Lehrer sind in dem Artikel wenig hilfreich – das liegt lange zurück. Die Verhältnisse haben sich deutlich verändert.*}

Übergangen wird in dem Interview jedoch, dass die Frage, bis wann ein Mädchen noch ein Kind ist, unterschiedlich beurteilt wird und die Sichten durchaus von der hiesigen Rechtslage und auch der (mehrheits-)gesellschaftlichen Vorstellung abweichen können. Zu Beginn des Jahres war z.B. von der Diyanet, der türkischen Religionsbehörde, überlegt worden, ob man das Heiratsalter für Mädchen nicht auf 9 Jahre absenken solle:

https://rp-online.de/politik/ausland/tuerkei-diyanet-erklaert-heirat-von-neunjaehrigen-maedchen-fuer-zulaessig_aid-17721109

https://www.mena-watch.com/tuerkische-religionsbehoerde-erklaert-maedchen-ab-9-jahren-fuer-heiratsfaehig/

Über die DITIB ist die Anbindung an die Diyanet strukturell vorgegeben.

Die Behörde dementierte dann zwar nachfolgend. Staatlicherseits liegt das Mindestalter bei 18 Jahren in der Türkei. Doch können Ehen islamisch gültig auch vor dem Imam geschlossen werden und entziehen sich damit der staatlichen Regelung. Erdogan versucht, genau diese Eheform wieder voranzubringen,

Ob ihr es wollt oder nicht, das Gesetz wird kommen.“ Mit diesen Worten hatte der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan in Ankara seine Entschlossenheit, islamische Ehen einzuführen unterstrichen. Bisher durften nur Standesbeamte rechtsgültige Trauungen vollziehen. Religiöse Eheschließungen waren zwar zusätzlich möglich, aber nicht allein gültig. Künftig sollen sich Paare vor einem Mufti, einem islamischen Rechtsgelehrten, das Ja-Wort geben können. Er ersetzt den Standesbeamten.

https://www.waz.de/panorama/tuerkische-behoerde-maedchen-koennen-ab-neun-jahren-heiraten-id212992191.html

Auch werden derzeit in der Türkei Initiativen gesehen, die das Kopftuch bei Kindern über das Verschenken von Schals fördern wollen.

Gestern hatte sich der Ministerpräsident von NRW, Armin Laschet zu Wort gemeldet. Gedacht war da wohl, dass hier wirkende Imame in diesem Kontext Verbündete sein könnten:

Die Moscheegemeinden könnten hier helfen, indem jeder Imam im Freitagsgebet den Familien erklärt, dass das Kopftuchtragen von Mädchen mit Religion nichts zu tun hat. […] „Kindern vor der Religionsreife und vor der Geschlechtsreife das Kopftuch anzuziehen, halte ich für nicht geboten.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article176326092/Armin-Laschet-Imame-sollen-bei-Familien-fuer-Kopftuchverbot-werben.html

Diese Vorstellung ist als Wunsch und Ansinnen nachvollziehbar, offenbart jedoch mit welcher Naivität die religiösen Funktionäre eingeordnet werden. Die Imame, die von der Diyanet entsandt sind, agieren weisungsgebunden. Ist ein Dissens da, also ein Widerspruch zwischen den diffusen Wünschen hiesiger Politiker und den Vorgaben ihres Arbeitgebers, werden sie sich in der Regel an die Vorgaben der Diyanet halten. Die Diyanet stellt jedoch nicht nur für die DITIB die Imame. Auch die ATIB, eine Organisation aus dem Graue Wölfe-Spektrum, bezieht ihre Imame nach Aussage von Mehmet Celebi von der Diyanet. Von der IGMG wurde vor einiger Zeit anläßlich einer Kleinen Anfrage bekannt, dass auch sie einen Teil ihrer Vorbeter von der Behörde bezieht. Und so sind die Positionierungen klar:

Der einflussreiche Dachverband Ditib, der vom türkischen Staat finanziert wird, verweist ebenfalls auf das Gesetz und das allgemeine Recht der Eltern auf die religiöse Erziehung ihrer Kinder. Und Ditib klagt an: „Sondergesetze für Muslime zu fordern, ist ein immer wiederkehrendes politisches Verhaltensmuster, um Gesellschaft und Medien von dringlichen Problemen abzulenken“, sagt die Pressesprecherin Ayse Aydın. […] Und Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, hält es für das „normalste der Welt“, dass Eltern ihre Kinder durch ein Kopftuch an die Religion heranführen würden. Den Vorwurf von Staatsministerin Güler, das Kopftuch würde junge Mädchen sexualisieren, erkennt er nicht an. Er sagt: „Wenn sich das Mädchen später gegen das Kopftuch entscheidet, was nicht selten vorkommt, ist es sein Wille, und wenn es sich dafür entscheidet, ebenso.“ Warum es aber sinnvoll sein soll, schon Mädchen vor der Pubertät mit einem Kopftuch an die Religion heranzuführen, erklären beide Verbände auch auf Nachfrage nicht.

https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2018-04/nordrhein-westfalen-kopftuchverbot-maedchen-debatte-meinungen/seite-2

Der jüngste Vorstoß von Laschet, dass die Imame aktiv werden könnten, findet daher erwartungsgemäß** wohl wenig Gegenliebe. So meinte Ali Kizilkaya, ein langjähriger IGMG- Weiterlesen

Berlin, Hamburg, Hannover: Generation Krass

Neue Kooperation extremistischer Akteure Krass, Hadrous und Tamim

Eyad Hadrous ist eine zentrale Figur an der Berliner Al Nur Moschee, die durch radikale Prediger und andere Umtriebe immer wieder im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Immer wieder war auch über ein Vereinsverbot nachgedacht worden. Seit Jahren schon wurden Maßnahmen angekündigt, die dann aber doch nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens erfolgten:

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/salafisten-zentrum-al-nur-moschee-in-neukoelln-noch-immer-nicht-verboten-29638094

Auch der Umstand, dass der Vorsitzende des Vereins Zugang zu Geflüchteten hat, indem er für einen Integrationsverein arbeitet, führte bislang nicht dazu, dass diese Betätigung unterbunden wurde. Zumindest ist die Profilseite von Dr. Izeldin Hamad weiterhin bei diesem Verein aufrufbar:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/01/18/berlin-al-nur-chef-arbeitet-mit-gefluechteten/

Aktuell verkündet Herr Hadrous eine Kooperation mit zwei weiteren Akteuren mit extremistischen Bezügen:

update 01.08.2018: Wegen Entfernung hier der Screenshot:

Quelle: fb-Account Ahmad Tamim, Abruf 12.05.2018

Marcel Krass ist ein bundesweit seit 9/11 bekannter Islamist, der nach einer Recherche der NP jetzt von Hannover aus operiert:

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Top-Salafist-Marcel-Krass-zieht-es-nach-Hannover

Der Dritte in diesem Bunde ist Ahmad Tamim, das bekannteste Gesicht des Hizb ut Tahrir-nahen Weiterlesen

Stendal: Schutz und Schirm für Muslimbrüder

Stendaler Einrichtung Al Rahman Moschee im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt benannt

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt wird eine Einrichtung in Stendal neu als Einrichtung der Muslimbruderschaft benannt:

Islamische Gemeinde Stendal e. V. (IGS)
Die IGS wird von einer Personengruppe dominiert, die der MB-Ideologie anhängt. Mehrere einflussreiche und zum Teil im Vorstand aktive Gemeindemitglieder teilen auf ihren Facebookseiten unter anderem Inhalte mit deutlichen Bezügen zur MB sowie Aufrufe zum bewaffneten Kampf gegen Israel. Bei dieser Personengruppe erkennbare israelfeindliche und antisemitische Einstellungen wurden in der Gemeinde darüber hinaus gezielt an Kinder vermittelt. […] Öffentlich werden sie sich weiterhin als gemäßigte Muslime darstellen und als vertrauenswürdige zivilgesellschaftliche Akteure auftreten. Es gilt zu verhindern, dass dieses Bild bei Verantwortungsträgern im Land, in Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft verfängt und möglicherweise zu Fehleinschätzungen führt.

Klicke, um auf VSB2017_Presse1.pdf zuzugreifen

Dieser Sicht kann man nur beipflichten, doch die Reaktionen auf diese Benennung sind in gewisser Weise so stereotyp, dass man sich nur wundern kann. Genau die „Verantwortungsträger im Land, in Kommunen, Kirchen und der Zivilgesellschaft“ melden sich nun zu Wort. Nicht, weil sie die Sache jenseits flüchtiger persönlicher Kennverhältnisse beurteilen könnten (und manche Befragten haben nicht mal das in petto). Sondern einfach so, da man dort z.B. mal frühstücken war und natürlich jemand, mit dem man mal Brötchen und Marmelade teilte, unbedingt glaubwürdiger ist als die zuständige Fachbehörde. Natürlich erwartet man in der trauten Atmosphäre von Frühstücken auch gleich eine Generalbeichte. Ist doch normal, dass man bei Frühstücken nichts als die reine Wahrheit in Gänze zusätzlich aufgetischt bekommt. So erscheint zumindest die lokale Erwartungshaltung:

Beschwichtigend äußerte sich dagegen Schulenburgs Parteifreund Klaus Schmotz in seiner Funktion als Oberbürgermeister von Stendal. Zu den Vorwürfen gegen die Islamische Gemeinde in seiner Stadt sagte er MDR SACHSEN-ANHALT, er habe den Verfassungsschutzbericht zur Kenntnis genommen. Es gebe seiner Ansicht nach derzeit keinen Grund zur Besorgnis. Er wolle den bisher geübten Umgang mit der Islamischen Gemeinde Stendal „auf friedliche Weise weiter pflegen“. Schmotz fügte hinzu: „Wir müssen natürlich auch mehr über den Islam erfahren, uns selber über die vielschichtigen Gedanken in dieser Religion informieren und aufmerksam auch gegenüber extremistischen Ansätzen sein. (…) Dann stelle ich mir vor, dass wir in einem offenen Disput auch solche Dinge in unserer Stadt miteinander klären.“ Ihm seien bei seinen Aufenthalten in der Stendaler Moschee keine antisemitischen oder extremistischen Bestrebungen aufgefallen, sagte der Oberbürgermeister. Er kündigte an, sich mit den Verantwortlichen der Moschee über die Inhalte des Verfassungsschutzberichtes unterhalten zu wollen.

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/stendal/islamische-gemeinde-stendal-unter-druck-100.html

Man kann, man sollte sprechen. Aber gut vorbereitet.
Herr Schmotz verkennt leider völlig, dass die naive Beurteilung ohne Vorkenntnisse kaum möglich ist. Selbst wenn da problematische Schriften auslägen bei seinen Besuchen, er würde sie wohl nicht erkennen und für normale islamische Schriften halten. Was will er persönlich und selber denn beurteilen? Das Sozialverhalten von Gesprächspartnern? Besuchstermine, die er anführt, zu nennen, zeigt, mit welch unglaublicher Naivität agiert wird. Zugleich wird die Intelligenz der dort agierenden Muslime maximal unterschätzt (das ist fast schon beleidigend): Das sind Akademiker, länger hier lebend. Sie wissen im Allgemeinen, was man Bürgermeistern bei Besuchen an Artigkeiten und Bekundungen bieten muss (der Bürgermeister war wohl mal in der Moschee frühstücken). Im Allgemeinen trifft man bei Einrichtungen der Muslimbruderschaft auf geschultes „Personal“, also Personen, die um Öffentlichkeitsarbeit und -wirkung wissen. Das Gesicht zur „eigenen “ Community kann ein ganz anderes sein und im Falle der Stendaler Moschee ist das nach Sicht des Verfassungsschutzes, die Fachleute haben, so. Anscheinend überwiegt beim Bürgermeister jedoch die eigene Sicht.

Das ist ein wenig wie nach der Früherkennung beim Arzt: Der Patient hat einen Befund, der Anlass zur Sorge gibt. Das wird mit erprobten Methoden gemacht und der Fachmann (oder -frau) erkennt mit seinen Verfahren Dinge, die Laien nicht sehen, deswegen gibt es Ärzte. Der Laie meint dann dazu: „Also eigentlich sieht der Onkel Heinz doch ganz gut aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der was hat.“ Der Laie kennt weder die Methode der Befunderhebung, noch wüsste er, was der NMP22 ist. Das sagt ihm einfach nichts und selbst wenn man es ihm sagte (ohne die Fachmeinung dazu), wäre das von ihm nicht einzuordnen. Ein Beispiel von der Facebook-Seite der Gemeinde:

Und, erkannt? Welche Rückschlüsse ziehen diejenigen, denen nichts aufgefallen ist, nun aus diesem Bild?*

Ähnlich verhält es sich also hier. Um etwas ein- und zuordnen zu können, braucht man nunmal Kenntnisse. Sonst hat man nur die persönlichen Gefühle – und das, was einem präsentiert wird. Das Weiterlesen

DIV: Update mit Überraschung

Mediengehypter Lehrer Vorsitzender des unter Beobachtuing stehenden DIV

Der „Deutsch-islamische Vereinsverband Rhein-Main e.V.“ (DIV) war im August 2016 unter Beobachtung gestellt worden:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/08/25/deutsch-islamischer-vereinsverband-unter-beobachtung-gestellt/

Grund war die Beeinflussung durch muslimbrudernahe und salafistische Organisationen und Akteure:

Wie das hessische Innenministerium der Frankfurter Rundschau mitteilte, seien von den 46 Mitgliedsvereinen des DIV „rund ein Drittel als extremistisch oder extremistisch beeinflusst zu bewerten“. Es bestünden Bezüge zum Salafismus und zur islamistischen Muslimbruderschaft. Auch unter den Funktionsträgern des Verbandes gebe es Personen, „die dem extremistischen Spektrum zugerechnet werden“.

http://www.fr.de/rhein-main/deutsch-islamischer-vereinsverband-islamverband-unter-beobachtung-a-317512

Interessant ist der DIV auch deshalb, weil es erhebliche Überschneidungen  hinsichtlich der Mitgliedsvereine mit dem Zentralrat der Muslime Hessen gibt. Hier zum Vergleich die Listen der damaligen Mitgliedsvereine, natürlich etwas älter (etwa Mitte 2016), da der DIV seine Binnenstruktur nicht mehr zeigt:

https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/07/islamisten-skat/

Auf die Gründung des ZMD-Landesverbandes wies der DIV seinerzeit auf seiner google-plus-Seite hin. Das ist noch (Stand heute) einsehbar:

https://plus.google.com/100218197000083500112

Der DIV bei einer Sitzung wohl im Jahr 2014:

 

Seit langer Zeit ist die Internetseite des DIV im „Wartungsmodus“:

https://www.div-rm.de/

Nach 18 Monaten Wartungsarbeiten etwa sollte das gründlich werden.

Das wird aber wohl absehbar eher nichts mehr mit der freiwilligen Transparenz zur Mehrheitsgesellschaft. Zur eigenen Community hingegen waren schon vor einiger Zeit wieder Betätigungen sichtbar als z.B. mit der T.U.N.-Moschee eine Medien-Veranstaltung gemacht wurde

Die angegebene Telefonnummer ist die des TUN wie unten:

https://www.facebook.com/pg/islam.frankfurt.tun.ev/about/?ref=page_internal

Nimmt man also die Betätigungen der letzten Zeit (s.u.) als Maßstab, so scheint sich das Treiben des DIV überwiegend dort zu resublimieren. Ein neuer Blick ins Vereinsregister zeigt denn auch auf, wie sich das gestaltet.

Neuer Vorstandsvorsitzender seit einiger Zeit ist Mustapha Lamjahdi: Weiterlesen

BFH: Urteil zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Wichtige Entscheidung zur steuerlichen Bewertung islamistischer Vereine, Kontextuierung

Am 2. Mai wurde die Urteilsbegründung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) öffentlich. Geklagt hatte eine islamische Gemeinde, der die steuerlichen Vorteile einer Gemeinnützigkeit aberkannt worden waren. Gegenstand der Auseinandersetzung war, ob ein Verein als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung gelten kann, obwohl er als extremistisch oder extremistisch beeinflusst in Verfassungsschutzberichten aufgeführt wird:

Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins

Leitsätze

1. Die widerlegbare Vermutung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO setzt voraus, dass die betreffende Körperschaft (hier: ein islamischer Verein) im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes für den zu beurteilenden Veranlagungszeitraum ausdrücklich als extremistisch eingestuft wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. April 2012 I R 11/11, BFHE 237, 22, BStBl II 2013, 146).

2. Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert den vollen Beweis des Gegenteils; eine Erschütterung ist nicht ausreichend.

3. Im Rahmen des § 51 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Leistungen des Vereins für das Gemeinwohl nicht im Wege einer Gesamtschau gegen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche tatsächliche Geschäftsführung abzuwägen.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=36328&pos=0&anz=40

Die entsprechende Regelung im Wortlaut:

Abgabenordnung (AO) § 51 Allgemeines

(3) Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. Die Finanzbehörde teilt Tatsachen, die den Verdacht von Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung begründen, der Verfassungsschutzbehörde mit.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__51.html

Der Verein, der klagte, war wohl die Islamische Gemeinde Nürnberg. Wie bei manch anderen Klagen muslimbrudernahen Vereinen auch wurde mit dem Anführen verschiedener, aber letztlich nicht entscheidungsrelevanter Sachverhalte aufgewartet. So wurde z.B. nach der Entscheidung in der Vorinstanz bekannt, dass im Verfahren auf das Engagement der Gemeinde hingewiesen worden sei.

Zudem fordert Braun den Bundesfinanzhof noch einmal dazu auf, das wertvolle Engagement der Gemeinde eben doch in die Waagschale zu werfen. Die Erstinstanz hatte die Revision im Hinblick darauf zugelassen, weil eben noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, ob nicht doch eine Abwägung erfolgen sollte.

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/streit-geht-weiter-ist-die-moschee-der-ign-gemeinnutzig-1.5522852

Das Urteil des BFH ist nicht nur nach dem Gesetzestext der AO folgerichtig. Das Augenmerk im konkreten Fall muss darauf gerichtet sein, gegen welche Vorschriften tatsächlich verstoßen wird. Das ist hier die Benennung in Verfassungsschutzberichten. Das Finanzgericht hat da n.m.A. wenig Ermessen, da es nicht die Aufgabe hat, zu prüfen, ob die Benennung durch den Verfassungsschutz einer gerichtlichen Prüfung standhält. Das zu prüfen, wäre ggf. Sache eines Verwaltungsgerichts. Würden sich solche „Gesamtschauen“ als Prinzip durchsetzen, würde Recht ausgehöhlt: Nicht mehr der Verstoß zählte, sondern auch, wie sich der Delinquent sonst führte oder wen er als Fürsprecher Weiterlesen