Über den muslimbrudernahen Verein Islamische Informations- und Serviceleistungen (IIS) in Wiesbaden
„Information und Service“ trägt der Wiesbadener Verein Islamische Informations- und Serviceleistungen e.V. (IIS-WI) schon im Namen, ähnlich wie der Verein Islamische Informations- und Serviveleistungen in Frankfurt (IIS-F). Zu dem Frankfurter Verein finden sich etliche Beiträge auf diesem blog, ältere und auch aktuelle (der Verein plant eine neue, größere Einrichtung in Frankfurt Enkheim). Das IIS-F wird vom Landesamt für Verfassungsschutz der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) und damit der größten Organisation, in der sich Muslimbrüder zusammenfinden, zugerechnet::
Das IIS ist seit Jahren als muslimbrudernahe Einrichtung auch vom hessischen Verfassungsschutz bestätigt:
update 5.6.2019:
Beim EZW wurde der Wortlaut des Zitats im Artikel wie folgt verändert:
„IIS ist laut LfV Hessen der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) und damit der mitgliederstärksten Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft hierzulande zuzuordnen.“
In Wiesbaden befindet sich der „Infoladen mit Gebetsraum“ nach eigener Angabe in der Bertramstraße 9.
Doch nicht nur der Name ist gleich. Es finden sich auch ganz ähnliche Referenten und Bezüge. Hier zum Beispiel der Herr Johari vom Frankfurter IIS:
https://www.iis-wiesbaden.de/image/170384535544
Es referieren der Herr Fadil:
und der Herr Taha Zaidan:
Die Herren sind ebenfalls beim IIS-F aktiv gewesen.
Aber auch Dr. Amir Zaidan lehrte schon in der Wiesbadener Einrichtung.
Dr. Zaidan ist seit vielen Jahren in Hessen wegen einschlägiger Betätigungen und Verbindungen bekannt.*
Zwei Tage ging es mal um den Engelglauben und den an Dschinns:
Zu dem Referenten Herrn Malano aus Hanau wurde hier schon geschrieben. Auch die Einrichtung, an der er vorwiegend aktiv ist, gehört zum Netzwerk. Er selber genoß nach eigenem Bekunden Teile seiner Ausbildung an einer einschlägigen französischen Institution:
https://vunv1863.wordpress.com/2018/02/11/hanau-ganz-bruederlich/
Das Eröffnungsposter des IIS-WI zeigte die Zusammenhänge schon auf:
Der Beitrag seinerzeit im Wiesbadener Kurier war jedoch eher neutral gehalten ohne Zuordnung:
Der Imam des IIS-WI, Eddin Ljajic, ist einschlägig vernetzt und dem Anschein nach ein großer Erdogan-Fan:
https://www.facebook.com/abumufaadschaat.ljajic
Die Frage, welcher Gegengesellschaft die Einrichtung in Wiesbaden nun zuzuordnen ist, kann als beantwortet gelten. Es sei auch noch einmal an das VGH-Urteil vom November 2017 erinnert:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8021065
In der Entscheidungsbegründung führt der zuständige Senat aus, es gäbe keine unproblematischen Teilbereiche des Netzwerkes, auch wenn dies manche Freunde und Förderer gerne so behaupten. Das sind meist Personen, denen die „andere Seite“ nicht vorgeführt wird, die sie nicht kennen und die sich daher ganz auf ihren persönlichen Eindruck menschlicher Begegnungen verlassen. Nicht selten verfolgen sie mit solchen Solidarisierungen jedoch auch ganz eigene Interessen. In letzterem Fall will man dann auch in dem Fall nichts wissen, wenn man konfrontiert wird. Da wäscht man die Fuesse die Hände in Unschuld.
Dieser Teil der Wiesbadener muslimischen Community ist also muslimbrudernah.
In dieser Gegengesellschaft sollen alle sozialen Bedürfnisse abgedeckt werden. Geschlechtertrennung auch jenseits ritueller Handlungen ist da Teil des fundamentalistischen Ansatzes. Damit wird auch der Kontakt der Anhänger zu Mehrheitsgesellschaft minimiert.
Da gibt es Frauenfrühstücke, Frauenflohmärkte usw. Das fällt weniger auf, weil auch in anderen Kreisen (Parteien) solche Angebote nicht unüblich sind, aber natürlich nicht den gleichen verbindlich ausschließenden Charakter haben. Solche „Extra-Angebote“ sind kein netter Zusatz, den man entspannt sehen kann, sondern sozusagen der gesellschaftliche Katzentisch:
Gleichzeitig sind die Funktionsträger dem Anschein nach höchst umtriebig darin, die Grundlinie zur Mehrheitsgesellschaft zu verbergen. Wie in Frankfurt auch (Andreas Herrmann) ist der Vereinsvorsitzende ein Konvertit:
Dieser wiederum gründete in Wiesbaden einen islamischen Kindergarten, Die Zwerge e.V. mit.
Der Verein I.I.S. Wiesbaden taucht auch in der Broschüre der Stadt Wiesbaden auf:
Klicke, um auf Broschuere-Islamische_Vereine_Wi2017-Webversion-Endversion.pdf zuzugreifen
Diese Schrift der Stadt Wiesbaden liest sich allerdings mehr wie Werbe-Material. Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider haben mit dieser Grundlage keinerlei Chancen zu erkennen, wie die Ausrichtung der Vereine tatsächlich ist. Ein normal verständiger Leser geht nämlich davon aus, dass jene Vereine, die in einer städtischen Broschüre auftauchen, natürlich gewissermaßen geprüft und daher unbedenklich seien. Weit gefehlt, diese notwendige Differenzierung erspart man sich. Nur das Eigenmarketing zur Mehrheitsgesellschaft hin findet Erwähnung. Probleme, die auch durch die Presse gingen, werden nicht aufgeführt (wie z.B. die Ladung von Hasspredigern in der Tauhid-Moschee). Es wird im Grunde ein zutiefst unehrliches Bild von der Vereinslandschaft entworfen, das am Ende des Tages auch und gerade Muslimen schadet: So mancher genannte wird nicht in einem Atemzug genannt sein wollen wie unter Beobachtung stehende Verfassungsfeinde. Dass man die Differenzierung nicht leistet, fördert gerade pauschale Urteile. Das ist in zweierlei Hinsicht falsch und letztlich fatal: Zum einen werden Eltern, Lehrer und kommunale Entscheider alleine gelassen. Wenn sie nicht selber intensiv recherchieren, können sie das nicht erkennen. Sie schicken ahnungslos ihre Kinder hin; Politiker gehen arglos zu Testimonial-Events. Etwas, wozu man eigentlich Erfahrung braucht und haben sollte, um zu einem hinreichend sicheren Urteil zu gelangen, wird so in die Laiensphäre verlagert (mit der Gefahr pauschaler und falscher Urteile, weil Differenzierung auch immer erheblich Zeit kostet). Zum anderen wird den Vereinen in der Übernahme ihrer Eigendarstellung signalisiert, es sei alles gut so, wie es ist; das führt jedoch nicht weiter.** Da werden hochproblematische Vereine aufgeführt wie in einem Reiseführer, auch seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Vereine sind nicht gekennzeichnet.***
Das muss also besser werden. Verantwortung tragen in diesem Bereich heißt definitiv, Differenzierung zu leisten und zu bieten – Muslimen wie Nicht-Muslimen. Die Frage, wohin man seine Kinder schicken kann, ist wichtig. Sie ist besonders wichtig, wenn man als Kommune vielleicht zu wenig gemeinsame Jugendarbeit anbietet oder da die Chance wittert, durch „Auslagerung“ vielleicht Kosten zu sparen. Echte Integration gibt es jedoch nicht umsonst.
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Siehe auch eine interessante Entscheidung vom VG Wiesbaden, wohl zu Dr. Zaidan:
„Auch wenn der Kläger heute geltend macht, dass die damaligen Personen gar nicht der „Moslembrüderschaft“ angehörig oder zuzurechnen gewesen sei, so hat er sich selbst zur Begründung seines Asylbegehrens dem Einflussbereich einer extremistischen Organisation zugerechnet, welche zu Recht von dem Beklagten beobachtet wird . Von seiner Zurechnung zur Moslembruderschaft, welche eine globale Verwirklichung einer islamischen Herrschaftsordnung im Sinne der Schaffung eines islamischen Gottesstaates auf Erden anstrebt, hat sich der Kläger auch nicht in seinem Asylfolgeverfahren vor dem Verwaltungsgericht G. distanziert. Zwar macht er hier wortgewaltig geltend, dass andere ihn als der Moslembruderschaft zugehörig ansehen würden; diese Zurechnung ließ er jedoch ganz offensichtlich zur Begründung seines Asylverfahrens gegen sich wirken, denn er distanzierte sich in keinster Weise von diesem Vorwurf und machte auch nicht geltend, dass es sich hierbei um eine Fehlinterpretation handele. Im Gegenteil nutzte er hierzu unter Vorlage der Auskunft des Beklagten vom …… 2001 die erteilte Auskunft zur Begründung seines Folgeverfahrens, wonach er mehrfach zu erkennen gegeben habe, dass er das Gedankengut der Moslembrüderschaft vertrete. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hätte der Kläger die Möglichkeit gehabt, sich hiervon zu distanzieren, was er nicht tat. Insoweit lässt sich feststellen, dass eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers in keinster Weise unzulässig ist.“
https://vdocuments.site/amir-zaidan-vg-wiesbaden-beobachtung-verfassungsschutz-muslimbruder.html
Darin auch bemerkenswert, der Kläger über sich:
„Schließlich bin ich auf der dritten Ebene tätig und z war im Rahmen des christlich-islamischen Dialoges und ich arbeite zusammen mit Herrn Pfarrer B. von der evangelischen Kirche in Hessen-Nassau.“
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Ergänzend sei das Buch von Susanne Schröter empfohlen, die in Wiesbadener Moscheen etliche Gespräche führte:
Das ist nur ein Beispiel. Es sind in der Broschüre einige weitere Verein aufgelistet, die ebenfalls problematisch sind, von denen ein Teil wohl unter Beobachtung steht und die mit anderen Problemvereinen und -strukturen vernetzt sind.