Wohin des Wegs, Verfassungsschutz?

Eine kurze Betrachtung zu einigen neueren Aufgaben bei manchem Verfassungsschutz

Vor dem Hintergrund, dass islamistische Vereine und Verbände in etlichen Städten ganze Netzwerke bilden, überlegt man vermeintlich neue Wege, um einer Radikalisierung von v.a. jüngeren Muslimen entgegenzuwirken. Mangelnde Trennschärfe zwischen radikalen und extremistischen Szenen, übergreifende Haltungen und eine Anschlußfähigkeit radikalen Gedankenguts lassen guten Rat teuer sein. Wenn immer vom „Extremismus der Mitte“ gesprochen wird, so sollte festgehalten werden, dass dies  – nimmt man dies an – ebenso im übertragenen Sinne für eine angenommene muslimische Community gilt.* Radikale Sichten, Verschwörungstheorien und auch manche extremistische Haltung sind bis in konservative Kreise anschlußfähig.

In einer Ausarbeitung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums, dem Hessischen Kompetenzzentrum gegen Extremismus und dem BKA aus dem Jahr 2016 wurde als ein Faktor im Radikalisierungsverlauf in 48% der Fälle eine (radikale) Moscheegemeinde ausgemacht. Immer wieder sind Moscheegemeinden oder Gruppierungen auch Ziel von Durchsuchungen, einige wurden verboten. Bei jenen, bei denen die Verstöße nicht genügen oder sie nicht hinreichend nachgewiesen werden können, um sie zu verbieten, die aber problematisch sind, versuchen einige Länder (und auch Kommunen), in einen Dialog zu treten. Bei Unlust politischer Entscheider, die rechtlichen Gegebenheiten einigen neuen Herausforderungen anzupassen** und auch vor dem Hintergrund, dass so mancher Koalitionspartner Erweiterungen der Befugnisse des Verfassungsschutzes oder auch die Einhegung religiös konnotierter Vereine*** kritisch sieht, stellt ein sogenannter „robuster Dialog“ eine Notoption dar, die jedoch wenig aussichtsreich erscheint. Zumindest dann, wenn das Robuste am Dialog nur so etwas umfasst (Beispiel aus Frankfurt):

Bezüglich des Fachbereichs Integration ist es Sylvia Weber ein Anliegen, den Extremismus zu bekämpfen. Daher setzt sich ihr Amt gemeinsam mit dem Verfassungsschutz und der Polizei mit Moscheegemeinden ins Benehmen. „Wir führen ‚robuste Dialoge’. Es geht darum deutlich zu sagen, was die Grundlagen des Rechtsstaates sind und welche Anforderungen die Stadt an die Zusammenarbeit stellt und auf eine Verhaltensänderung zu drängen.

https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2788&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=33578572&template=nav_spez_ohne_nav

Also die positive Verstärkung erwünschten Verhaltens, während man parallel die Möglichkeiten der (milden!) Sanktion einer Benennung im Bericht kaum nutzt, die ja auch die Möglichkeit zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit bietet. So wird man kaum vorankommen. Dann wird nett hingehalten, vielleicht nimmt man auch die offerierte Zusammenarbeit an, macht aber trotzdem all die Dinge weiter, die man so tat. Man denke nur an den Deutsch-islamischen Vereinsverband. Insofern erscheint auch der hessische Bericht, der vor einigen Wochen herauskam, nicht so recht an den Möglichkeiten, aber auch teilweise Notwendigkeiten orientiert. Da wäre etwas mehr Klarheit sinnvoller gewesen.

Wenn Verfassungsschützer verbreitet in einen solchen „robusten Dialog“ gehen, so bedingt dies nämlich, dass die andere Seite in Grenzen mitmacht. Sofern die eine Seite als vorrangiges Ziel hat, diesen Dialog unbedingt zu führen, die andere Seite aber wenig Lust oder Interesse verspürt oder sie gar nur zum Schein „mitmacht“, ist der Dialog assymmetrisch von den Voraussetzungen her. Die Drohung des Gesprächsabbruchs wirkt nur in die eine Richtung. Wenn für die eine Seite Gesprächsabbruch keine Option ist und man schlicht wenig anderes noch in der Hinterhand hat oder Schärferes nicht einsetzen will, so werden mittelfristig Haltungen aufgeweicht. Es besteht die Gefahr, letztlich inhaltlich erfolglose Gespräche als etwas positives darzustellen. Dialog wird zum Selbstzweck. Beide Seiten verkaufen das als Erfolg, das ist ein wenig wie die Dialogformate der Kirchen: Auch dort haben sich islamistische Akteure im Grunde nicht bewegt, ihre Gesprächspartner haben sich über die Jahre jedoch umpositioniert, immer in der irrigen Hoffnung und Selbstüberschätzung, dass ihre Gespräche etwas beim Gegenüber bewirkten. Bewirkt wurde jedoch meist allenfalls, dass man sich noch besser verkaufte und die Gesprächspartner nunmehr als Testimonials benutzen kann. Wer würde schon zugeben wollen, dass die jahrelangen Bemühungen letztlich ohne inhaltliche Bewegung blieben. Eine Mahnung und Lehre hätte spätestens sein müssen, dass die DITIB sich aus einer Position heraus, in der sie Gesprächs- und vielerorts Kooperationspartner ist bzw. war, hin zu einer Organisation wandelte, die nunmehr ersichtlicher noch eine Doppelstrategie verfolgt und immer nationalistischer und islamistischer wird. Dialog und Einbindung wurden zwar in die eine Richtung benutzt, blieben aber hinsichtlich der ideologischen Basis nicht relevant.

Die Erfahrungen aus vielen Jahren, die andere Akteure mit ideologisch gefestigten Personen bzw. Organisationsvertretern machten, werden dabei oftmals zu wenig in Betracht gezogen. Nicht selten sind die Akteure auf islamistischer Seite ja seit Jahrzehnten dieselben, während politische Entscheider oder seitens des Verfassungsschutzes die Verantwortlichen wechselten. An manchen Orten ging das so weit, dass genau dieselben Akteure, die oder deren Organisationen noch vor Jahren unter Beobachtung standen, nunmehr gefördert werden. Nicht die Haltung der Islamisten hat sich somit längerfristig geändert, sondern die Handlungen und Betrachtungen der politischen Akteure; fast könnte man meinen: auch die Grundlinien, die eben jene politischen Akteure dem jeweiligen Verfassungsschutz vorgaben.

Ein Verfassungsschutz, der „Dialoge“ führen soll, wird seinen Kernaufgaben entfremdet. Eine Institution muss diese Kernaufgaben wahrnehmen, also die roten Linien auch in die Öffentlichkeit vertreten.

Gänzlich schwierig wird es, wenn Verfassungsschutz auch noch Prävention leisten soll jenseits der Hinweise, die an Dritte über problematische Organisationen oder Personen u.a. durch Benennung in den Berichten erfolgen. Zum einen umfassen die Aufgabenbeschreibungen der Verfassungsschützer in der Regel so etwas wie Prävention nicht. Man begibt sich also eigentlich auf Terrain, das meist nicht vom gesetzlichen Auftrag umfasst wird. Werden Dritten, also z.B. Schulen oder Behörden, Schulungen angeboten, so ist das in zweifacher Hinsicht schwierig: Zum einen dürfen Verfassungsschützer nicht konkret werden, weil sie durch den Datenschutz in ihren Aussagen begrenzt sind und auch jede ihrer Einschätzungen einer verwaltungsrechtlichen Prüfung offen steht; schon das letztere wird inhaltlich zutreffende Einschätzungen eher vage halten lassen. Zum anderen wird den Geschulten der Eindruck vermittelt, das Maß des Gebotenen und Ausgeführten sei das Maximum dessen, was berechtigt zu konkreten Akteuren und Sachlagen zu sagen ist. Über die eigenen Begrenzungen, warum man zwingend bei vielen Sachverhalten und Zuordnungen unkonkret bleiben muss, wird weniger aufgeklärt. So entstehen Missverständnisse und letztlich werden damit die konkreten Zuordnungen doch in der Laiensphäre der örtlich Betroffenen belassen. Sollen in die Prävention seitens des Verfassungsschutzes jenseits von Kontaktbeamten gar problematische Moscheegemeinden eingebunden werden, z.B. indem der politische Entscheider eben jene Moscheegemeinden z.B. in ihrer Jugendarbeit fördert, so mutet man dem Verfassungsschutz zwei Haltungen gleichzeitig zu. Die Vorgaben mancher NGO, nur noch die Gewaltbereitschaft als rote Linie zu sehen, wird im Prinzip auf die Vorgaben, die man dem Verfassungsschutz macht, übertragen und damit wird er seinen Kernaufgaben weiter entfremdet. Ein Verfassungsschutz, der auch Präventionsdienstleister sein will, gibt seine Aufgaben als Grenzwächter teilweise auf, denn diese Aufgabe erfordert das Arbeiten in der Grauzone. Ein Verein könnte also zur Mehrheitsgesellschaft hin sogar mit dem Verfassungsschutz „kooperieren“ (z.B. indem man mal eine Veranstaltung macht mit einem vom Verfassungsschutz) – und trotzdem seine anderen Betätigungen weiter verfolgen.

In Hessen umfasste das alte, bis Mitte diesen Jahres gültige Gesetz ein Aufgabenspektrum, das sich im Wesentlichen durch „Beobachten und Berichten“ umschreiben lässt:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=153393086276188062&sessionID=245725981292590817&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=169702,3

Im neuen Gesetz ist neben Umformulierungen ergänzt:

Das Landesamt hat auch die Aufgabe, den in Abs. 2 genannten Bestrebungen und Tätigkeiten durch Information, Aufklärung und Beratung entgegenzuwirken und vorzubeugen (Prävention).

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=153393091273435869&sessionID=11514310242118617653&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=8089651,3

Eigentlich, so könnte man meinen, hätte Hessen für genau diese Zwecke u.a. die Dienste von Violence Prevention Network (VPN) eingekauft.**** Nun werden diese Aufgaben doch dem Anschein nach teilweise vom Landesamt übernommen. Man könnte nun fragen, wenn VPN und andere Präventionsdienstleister sowieso überwiegend nur das Umfeld erreichen und beraten, ob diese doppelte Herangehensweise zweckmäßig und kostensparend ist (in den Gefängnissen werden ja z.T. noch mal andere Personen eingesetzt, also dort, wo ein tatsächlicher Kontakt zur Zielperson erfolgt und wo eine Einbindung selber praktizierender Personen möglicherweise noch einen, aber nachzuweisenden Vorteil bringt; unabhängig davon sollten Gefängnis-Imame zwar auf dem Boden der Verfassung stehen, haben aber einen anderen, nicht sicherheitsbezogenen Zugang zu Inhaftierten).

Die Befassung des Verfassungsschutzes mit Dialogen und Prävention hat den Effekt, dass die Neigung, wirklich rote Linien zu ziehen, wohl abnehmen wird. Im Zusammenwirken mit dem Umstand, dass politische Entscheider den legalistischen Islamismus nutzen möchten, um den extremistischen Islamismus einzuhegen, und dem Einwirken von Kirchen und NGO, werden Grenzen verschoben. Flankiert wird das von manchen Akteuren u.a. bei der bpb, die den Extremismusbegriff dem Anschein nach am liebsten abschaffen, zumindest aber aufweichen wollen.*****

Vor dem Erstarken von einigen Extremismusformen wird eigentlich ein starker und klarer Verfassungsschutz benötigt (auch wenn einem das nicht vollumfänglich gefallen mag und an diesem Punkt einiges noch an Aufarbeitung notwendig ist). Ein neuer Aufgabenbereich als Dialogpartner und Präventionsdienstleister im Bereich Islamismus schwächt den Verfassungsschutz jedoch n.m.M., weil dies zu Lasten der Wächterfunktion geht. Irgendwo in der Mitte zwischen Staatsschutz, Kirchen und NGO – das sollte in diesem Bereich nicht die Zielzone für den Verfassungsschutz sein. Langfristig erscheint eine Konzentration auf den Kernbereich zweckmäßiger. Da gibt es nämlich reichlich zu tun und – leider – jeden Tag mehr.

 

 

 

 

*
Durch die sozioökonomische Analyse Hitlers Wähler (1991) von Jürgen W. Falter wurden die Mittelschichtsthesen zur Erklärung des Aufstiegs des Nationalsozialismus stark relativiert. Falter fand heraus, dass zwar 40 % der NSDAP-Wähler aus der Mittelschicht stammten, dass aber auch die Arbeiterschaft eine bedeutsame Wählergruppe darstellte. Als deutlichstes Sozialmerkmal der NSDAP Wähler stellte sich die Konfession heraus, da Protestanten viel eher als Katholiken NSDAP wählten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus_der_Mitte

*
Die Entscheidungsbegründung im NPD-Urteil hat n.m.M. auch eine gewisse Wirkmacht auf das mögliche Ansinnen, islamistische Strömungen zu verbieten; wenn jenseits der direkten Strafbarkeit einzelner Handlungen eine Gruppierung, hier Partei, erst groß genug sein muss, um eine tatsächliche Bedrohung der Demokratie darzustellen, bevor sie verboten werden kann, verschiebt das die „rote Linie“ nachhaltig. Auch wenn man berechtigt der Meinung sein kann, dass Demokratie auch Haltungen aushalten muss, die ihr zuwiderlaufen, so stellen organisierte Verfassungsfeinde, deren Haltungen anschlußfähig sind, eine beträchtliche Gefahr für das Gemeinwesen dar.

**
Rechtliche Regelungen haben immer Gültigkeit für alle Bürger; insofern mag mancher Akteur, der sich gegen strengere Regelungen ausspricht auch Gruppierungen im Hinterkopf haben, die mehr dem eigenen politischen Lager zuzuordnen sind.

***
Hier bei Eröffnung der Beratungsstelle Offenbach, die drei Stunden in der Woche besetzt ist. Das hier allerdings wird der Herr Schmäing nicht so gesagt haben bzw. das ist falsch wiedergegeben:

Zum Start in den Räumen in der Schloßstraße 20 bis 22 kam der Landespolizeivizepräsident Wilfried Schmäing nach Offenbach. Er betonte die Notwendigkeit der Prävention und schätzte die Zahl an Gefährdern in Hessen auf rund 1500 Menschen.

Ganz so viele sind es denn doch nicht.

https://www.offenbach.de/leben-in-of/soziales-gesellschaft/beratungsstelle-hessen-salafismus30.01.2018.php

****
Eindruck auf einer mehrtägigen bpb-Tagung letzten Dezember.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..