Mainzer Hütchenspiele

Verfassungsschutz sieht bei Mainzer Verein den Verdacht extremistischer Bezuge

Vorgestern gab Rheinland-Pfalz bekannt, dass die Gespräche hinsichtlich des Islamunterrichts mit den Verbänden erst einmal neu justiert werden müssen. An einigen Schulen im Land gibt es zwar modellhaft bereits Islam-Unterricht; bei diesem sind die Verbände jedoch nicht eingebunden. Aktueller Anlass war die Veröffentlichung zweier Gutachten zu den muslimischen Akteuren in Rheinland-Pfalz, die sich um eine Einbindung bewerben. Die Gutachten sollten den politischen Entscheidern Entscheidungshilfe hinsichtlich einer Einbindung bieten. Es wurden wieder die gleichen Gutachter beauftragt wie 2014, als schon einmal wissenschaftlicher Rat eingeholt worden war :

Unterbrochen sind die Verhandlungen mit diesen beiden Organisationen [Schura und DITIB, SHM] sowie mit dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) und der Ahmadiyya Muslim Jamaat seit 2016. Erstellt wurden die Untersuchungen von dem Bayreuther Religionswissenschaftler Christoph Bochinger und dem Kölner Juristen Stefan Muckel. Beide sind auch die Autoren von zwei ersten Gutachten aus dem Jahr 2015, die den Verbänden noch grundsätzlich den Status einer Religionsgemeinschaft attestierten.

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/Verhandlungen-um-Religionsvertrag-Land-stellt-Gutachten-zu-islamischen-Verbaenden-vor,studie-ditib-100.html

Aus dem Gutachten von Bochinger geht nun hervor, bei welchen Mitgliedern der Schura, einem Dachverband, der Verfassungsschutz extremistische Bezüge sieht, S. 58 f.:

Dem rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz hegen im Falle der nachfolgend genannten
Mitgliedsvereine der Schura Rheinland-Pfalz Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer
Bestrebungen vor:
Arab Nil-Rhein Verein e.V,
Islam Info Service Mainz e. V.,
Verein der Islamischen Kultur Koblenz e. V. Abu Bakr-Moschee.
Dieser Einschätzung liegen insbesondere wiederholt festgestellte Bezüge zur Muslimbruderschaft
und ihren Organisationseinheiten in Deutschland zugrunde. In geringerem Maße
wurden auch Bezüge zum Salafismus in seiner gewaltfreien Ausprägung festgestellt.

Die Gutachten sind u.a. hier abrufbar:

Keine Verhandlungen mit islamischen Verbänden in Rheinland-Pfalz

Der Arab-Nil-Verein und der Koblenzer Verein wurden hier schon mehrfach behandelt.*

Der Islam Info Service Mainz e. V. (IIS-MZ) ist ein eingetragener Verein, so dass die Eckdaten im Vereinsregister (VR) hinterlegt sind. Sieht man nur die Facebook-Seite an, die diesen Namen führt, so erscheint diese Seite als ein typischer Account, wie ihn Einrichtungen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft unterhalten. Beispielhaft der Herr Zaidan in Mainz:

 

Der Verein IIS-MZ lädt zu Veranstaltungen in die Bihildisstr. 2 in Mainz ein:

https://www.facebook.com/events/258576801546449/

Hinsichtlich der Referenten und Inhalte kann man ihn wie ein Spiegelbild der entsprechenden Wiesbadener Dependance sehen:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/06/03/wiesbaden-keine-bannmeile-fuer-muslimbrueder/

Man beachte die vielen Gemeinsamkeiten hinsichtlich Themen und Referenten.

Hier findet sich eine ältere Eigenauskunft, die aber auf ein Gründungsdatum von 2003 verweist:

http://www.lichtwort.de/iis2

Dort ist die Flachsmarktstr. 22 als Adresse eingetragen. was sich mit der Angabe im VR deckt.

Als Kontakt für männliche Anrufer (geschlechtergetrennt!) wird auf Eddine Ljajic verwiesen. Ljajic ist auch bei der Wiesbadener Einrichtung in zentraler Funktion.

Vorsitzender nach aktuellem Vereinsregisterauszug des Islam Info Service Mainz e. V. ist jedoch ein Muhammad Edgar Hartmann, Stellvertreter ein Oliver Michael Buschmeyer und als Kassiererin ist Frau Bärbel Demir verzeichnet.

Mit Hartmann gibt es ein zurückliegendes Interview; das Video ist leider nicht mehr verfügbar:

https://www.zdf.de/kultur/forum-am-freitag/den-glauben-wechseln-100.html

Er und die anderen Vorstandsmitglieder des Islam Info Service Mainz e. V. nach VR treten nicht stärker öffentlich in Erscheinung für den Verein, was durchaus verwundert.

In den Informationsangaben der aktuell genutzten Facebook-Seite findet sich eine Telefonnummer:

https://www.facebook.com/pg/iismainz/about/?ref=page_internal

Diese Nummer führt zu dem Eintrag eines „Islamischen Bildungs- und Informationszentrum e.V.“:

https://www.mainz.de/verzeichnisse/vereinsverzeichnis/islamisches-bildungs–und-informationszentrum-e.v.-vereine.php

Da findet sich dann auch Edin Ljajic sowie die Bilhidisstr. 2, in die eingeladen wird.

An der Adresse findet sich die „Moschee des I.I.S. Mainz“:

https://www.moscheesuche.de/moschee/Mainz/Moschee_des_IIS-Mainz/13787

Und auch hier werden die beiden Vereine getrennt geführt:

https://mffjiv.rlp.de/de/themen/integration/integrationspolitik-in-rheinland-pfalz/weitere-anlaufstellen/

Da der IIS-MZ deutlich später gegründet wurde als der andere Verein und auch mit ganz anderen Namen agiert wird, kann man das schon als Verwirrspiel bezeichnen. Nur der IIS-MZ, also der später gegründete mit den „deutschen“ Namen im Vorstand, dessen Träger aber nicht weiter in Erscheinung treten, ist nämlich Mitglied der Schura (insofern kann man die Antwort des Verfassungsschutzes auch verstehen: er sieht sicherlich die Verknüpfungen, aber der andere, ältere Verein ist eben nicht Mitglied der Schura):

Mitgliedsgemeinden

Der jüngere Verein wurde just gegründet, als die Sache mit Schura und Islamunterricht akut wurde.

Entstehungsgeschichte

Aktueller Vorsitzender des Vereins „Islamisches Bildungs- und Informationszentrum e.V.“ ist Sefer Simsek. Stellvertreter Alici Hikmet. Kassierer und Schriftführer sind Telat Özhan und Akif Gürkan (alles aktuell abgerufen aus dem Vereinsregister).

https://www.facebook.com/events/169051900446037/

Und hier, als Mitglied der „Mainzer Muslime“ wird für das IBIZ noch mal eine andere Adresse angegeben und das IIS als anderer Verein ebenfalls geführt, mit der Flachsmartstraße:

Klicke, um auf flyer.pdf zuzugreifen

Nun werden die Betätigungen in der Einrichtung, die örtlich dem Islamisches Bildungs- und Informationszentrum zuzuordnen ist, auch im Gutachten dem IIS zugerechnet. Das ist inhaltlich sicher zutreffend, formal aber wegen des Verwirrspiels mit zwei eingetragenen Vereinen etwas weniger trivial.

Eine gewisse Auflösung des Verwirrspiels lässt sich jedoch zusätzlich darstellen, wenn man nicht nur die aktuellen, sondern auch diejenigen Funktionsträger des IBIZ betrachtet, die nicht mehr offiziell aktiv sind:

Über Frau Karola Khan, die ehemalige stellvertretende Vorsitzende ist der weitere Bezug da:

Interview mit Karola Khan, Leiterin des Islamologischen Instituts über ihre Arbeit und Einrichtung.

Karola Khan ist schon lange innerhalb der Islamischen Institutionen in Europa aktiv. 1995 war sie Mitgründerin des bis heute bestehenden ersten Islamischen Kindergartens in Wiesbaden. Sie war Gründungsmitglied der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen IRH. Von 1996 bis 2000 war sie Teil deren Vorstands.

Interview mit Karola Khan, Leiterin des Islamologischen Instituts über ihre Arbeit und Einrichtung. Interview von Sumaya Mohammed Wegenstein

Islamologie? IRH? Das ist der gemeinsame Nenner mit dem Herrn Zaidan, der in einem Verfahren mal sogar aktiv nutzen wollte, dass er Muslimbruder sei**

So schließt sich dann der Kreis.

In dem Gutachten Bochingers heißt es auf S. 60 unter Verweis auf den oben ebenfalls verlinkten Artikel aus dem Jahr 2013:

Bei den beiden anderen Moscheen handelt es sich um Gründungsmitglieder der SCHURA, die beide zugleich auch Mitglied im Verband Zentralrat der Muslime sind. Beide Moscheen werden bereits 2013 in einem kritischen Bericht des Journalisten Ludger Fittkau im Deutschlandfunk erwähnt.^^ Der Autor dokumentiert den Auftritt des bekannten salafistischen Predigers Mohammed al-Arifi in der Arab Nil-Rhein Moschee [Al-Nur-Moschee] zur Jahreswende 2012/2013 und die Reaktionen nach Bekanntwerden des Falls. Die Moscheeleitung distanzierte sich gemäß der Berichterstattung nachträglich von dem Auftritt (wie auch der damalige SCHURA-Vorsitzende Cimsit). Ein weiterer salafistischer Prediger, Ibrahim Hassan, sei sowohl in der Arab Nil-Rhein-Moschee als auch im Islam Info Service Mainz (IISJ aufgetreten.^

Zwischen Arab Nil Verein und IIS-MZ gibt es sicher nicht nur solche Gemeinsamkeiten. Man steht sich ideologisch nicht so fern. Aber auch einer anderen Einrichtung in Mainz, in der wiederum andere aktiv sind, bestehen langjährige Bezüge zur Muslimbruderschaft.***

Insofern war auch der ehemalige Generalsekretär der IGD****, der größten Organisation in Deutschland, in der sich Muslimbrüder organisieren, sicher gern gesehener Gast in Mainz:

Mainz hat also eine relevante strukturelle Breite an Organisationen, die unterschiedlich auftreten, die aber ihre Ablehnung wichtiger (mehrheits-)gesellschaftlicher Haltungen eint.

Mainz täte gut daran, sich von derlei Hütchenspielerei nicht täuschen zu lassen, die Dinge zu erkennen und auch im Sinne muslimischer Mitbürger zu benennen (ein muslimischer Kindergarten ist nicht notwendigerweise ein islamistischer – da tut Abgrenzung not). Es täte weiterhin gut daran, in diese Verflechtungen nicht auch noch öffentliche Mittel zu pumpen (z.B. zum Arab-Nil-Verein hin).

*
Zum Arab-Nil-Verein s. auf diesem Blog auch:

https://vunv1863.wordpress.com/2015/10/30/problematischer-mainzer-verein-auch-in-fluechtlingsarbeit-aktiv/

https://vunv1863.wordpress.com/2015/08/04/organisierte-gegengesellschaften/

https://vunv1863.wordpress.com/2017/09/03/eihw-breiter-aufgestellt/

Zu dem Koblenzer Verein:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/02/15/koblenz-muslimbrueder-und-co-i/

https://vunv1863.wordpress.com/2018/02/15/koblenz-muslimbrueder-und-co-ii/

**
Vor dem VG Wiesbaden:
„Zwar macht er hier wortgewaltig geltend, dass andere ihn als der Moslembruderschaft zugehörig ansehen würden; diese Zurechnung ließ er jedoch ganz offensichtlich zur Begründung seines Asylverfahrens gegen sich wirken, denn er distanzierte sich in keinster Weise von diesem Vorwurf und machte auch nicht geltend, dass es sich hierbei um eine Fehlinterpretation handele. Im Gegenteil nutzte er hierzu unter Vorlage der Auskunft des Beklagten vom …… 2001 die erteilte Auskunft zur Begründung seines Folgeverfahrens, wonach er mehrfach zu erkennen gegeben habe, dass er das Gedankengut der Moslembrüderschaft vertrete.

https://vdocuments.site/amir-zaidan-vg-wiesbaden-beobachtung-verfassungsschutz-muslimbruder.html

***
https://vunv1863.wordpress.com/2018/05/20/ruesselsheimer-exporte/#more-13981

****

S. 69:

Klicke, um auf Vsbericht_BW_2009.pdf zuzugreifen

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