DITIB: Neubewertung unumgänglich

Über gewünschte Nachverbesserungen und die Stunde der Wahrheit

Das Fazit des gestrigen Blogbeitrages war:

Die Bedeutung dieses Treffens und dieser Vereinheitlichungsversuche kann kaum überschätzt werden. Die Kölner Erklärung ist die generelle Absage an Integration, die Formulierung bleibender Sonderinteressen eines identitären Kollektivs, eine Infragestellung von Meinungs- und Pressefreiheit unter der (m.M.n. sinngemäß) Vorgabe, Kritik schon sei Diskriminierung. Das Treffen stellt, gerade weil es unter Ausschluß der (deutschen bzw. mehrheitsgesellschaftlichen) Öffentlichkeit stattfand, eine Zäsur dar. Es ist in gewisser Weise ein Ende des gemeinsamen Dialogs und der Beginn von Verhandlungen über Forderungen langfristiger und politischer Natur. Die Ummah soll, so könnte man das fassen, „erwachen“ und ihr Sprachrohr soll ein gemeinsames Gremium sein, das bei der DITIB/Diyanet angesiedelt ist und inhaltlich vom ECFR beeinflusst wird. Die türkischen Großmachtssträume der vergangenen Jahre (Rückbesinnung auf das Osmanische Reich) gehen so in den Großmachtsträumen einer erstarkenden Ummah für Deutschland und Europa auf.

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/comment-page-1/#comment-3553

Die DITIB war lange Jahre, insbesondere auch von den Kirchen*, der Politik als Ansprechpartner angedient worden, wenn es um die Belange hiesiger Muslime ging. Das ist sogar teilweise nachvollziehbar, weil der überwiegende Anteil hiesiger sunnitischer Muslime ursprünglich aus der Türkei stammt, aber längst in z.T. dritter oder sogar schon vierter Generation heimisch wurde. Die 1984 gegründete DITIB war seit Beginn und schon in der Struktur sozusagen die Auslandsfiliale der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Dies ergab sich auch aus den vorliegenden Satzungen. Insofern kann die Verwunderung über die Anbindung an die Türkei mancher politischer Akteure nur irritieren: Liest man die Rechtsgrundlagen nicht jener Partner, mit denen man sogar Staatsverträge zu schließen beabsichtigt? Braucht man wirklich Juristen, um einfache Satzungsangelegenheiten mal in 20 Minuten selber zu lesen? Kann man derart unprofessionell – man handelt ja für das Gemeinwesen, als sein Repräsentant – vorgehen?

Offensichtlich kann man das oder gibt das zumindest so an. Dass sich die DITIB wandeln könnte, wenn sich die politischen Verhältnisse und damit auch die Vorgaben aus der Türkei ändern könnten, hatte man nicht eingeplant. Insofern ist man den Weg, der sich jetzt spätestens als falscher erweist, zu lange gegangen. Die Forderungen beschränkten sich die letzte Zeit oftmals darauf, „unabhängig zu werden von der Türkei“.

In gewisser Weise ist man das nunmehr. Denn die Strukturbildung, die mit der Tagung, die übrigens nicht die erste ihrer Art war, vorangetrieben werden soll, ist nicht weniger als die organisatorische Fassung und Umsetzung des Willens einer dauerhaften, umfassenden und politischen Organisation des Islams in Deutschland. Das ist also im Grunde das, was die Politik auch, allerdings lediglich für den Islam-Unterricht, wollte: die Konstituierung eines einheitlichen Ansprechspartners. Nur ging man in vollendeter Hybris davon aus, dass ein Islam auf deutschem Boden, ein Islam, der hier organisiert sei, ein Islam sei, der ein deutscher werden könne.

Spätestens die Kölner Erklärung bereitet diesen Blütenträumen ein Ende.
Der Islam, der sich dort artikuliert, ist islamistisch nicht nur im persönlichen Bereich und Umfeld. Er Weiterlesen