Kiel: Der Marsch durch die Institutionen

Über die Akteure hinter einer Kieler Studentin, die das Tragen des Niqab an der Uni durchsetzen möchte

 

Symbolbild

Eine junge Kieler Studentin, die nach eigenen Angaben vor Jahren zum Islam konvertierte, macht derzeit Schlagzeilen im Norden. Die 21-Jährige will an  der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) durchsetzen, auch mit Niqab studieren zu dürfen und ihre Kleidung nicht anpassen zu müssen. Ein Dozent hatte dies nicht hinnehmen wollen und es einer Klärung zugeführt. Die CAU hatte mit einem Burka- und Niqab-Verbot reagiert:

Mit dem Verbot von Burka (Vollschleier) und Niqab (Augen bleiben frei) zog die Christian-Albrechts-Universität Kiel die Konsequenz aus einem Schleier-Streit. Kurz vor Weihnachten war eine angehende Ernährungswissenschaftlerin zu einer Botanik-Vorlesung im Niqab erschienen. Der Dozent wies die angeblich zum Islam konvertierte Deutsche zurecht und ließ den Fall von der Uni-Spitze klären.

http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/CAU-Kiel-verhaengt-Schleier-Verbot-Studentin-kam-im-Niqab-zur-Vorlesung

Studentin Katharina K. (21) trägt Niqab – und löste an der Universität Kiel damit eine Debatte aus. Seitdem gilt ein Schleier-Verbot in Lehrveranstaltungen. Jetzt äußert sich die zum Islam konvertierte Deutsche erstmals zum Vorgang. Sie sagt: Ich gehe gegen den Erlass juristisch vor.

http://www.kn-online.de/Kiel/Betroffene-Studentin-will-gegen-Schleier-Verbot-an-Uni-Kiel-vorgehen

Seitens des lokalen AStA liegt eine sicher gut gemeinte, aber bemühte und ganz kenntnislose Solidarisierung vor:

„Der AStA hinterfragt diesen Beschluss des Präsidiums kritisch.

Wir sind der Ansicht, dass es in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht sein kann, dass Frauen aufgrund ihrer religiös begründeten Entscheidung eine Vollverschleierung zu tragen, der Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen versperrt wird. Wir halten den Beschluss des Präsidiums für diskriminierend und grundrechtswidrig. Es wird insbesondere in das Grundrecht auf Religionsfreiheit eingegriffen.„*

https://www.asta.uni-kiel.de/stellungnahme-des-asta-zum-verschleierungsverbot-an-der-cau-kiel/

Interessant ist nun, wer die Kosten eines solchen Verfahrens für die junge Frau tragen wird:

Verbände nicht unbedingt, aber ich bin mit meinem Mann auf die Föderale Islamische Union zugegangen. Deren Anwälte haben sich dieses Falles angenommen. Die Föderale Islamische Union setzt sich sehr stark für diskriminierte Muslime ein und übernimmt auch die Kosten, die anfallen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_85291830/kieler-studentin-ich-stehe-zum-nikab-egal-was-kommt-.html

Das sind die Herrschaften rund um Marcel Krass. Die „Förderale islamische Union“ ist sein jüngstes Projekt:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/05/13/berlin-hamburg-hannover-generation-krass/

Eine Solidarisierungs-Petition gibt es auch schon:

https://www.change.org/p/universit%C3%A4tsleitung-christian-albrechts-universit%C3%A4t-zu-kiel-aufhebung-der-richtlinie-zum-tragen-eines-gesichtsschleiers-an-der-cau-zu-kiel?recruiter=727750565&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_initial.pacific_post_sap_share_gmail_abi.gmail_abi&utm_medium=whatsapp&utm_content=washarecopy_14326681_de-DE%3Av3&recruited_by_id=8988e460-4782-11e7-ab71-79069fb9d844

Bei dieser Petition steht rechts als (Erst-)Unterzeichner ein Ayad Musa.

Ayad Musa (das ist ein Männername) fiel in der Vergangenheit schon als Aktivist der Islamischen Hochschulgemeinde (IHG) Kiel auf**: Weiterlesen

Offene Kapitulation vor Islamisten

Zum jüngsten Vorschlag des Berliner Innensenators Andreas Geisel, Extremisten einzubinden in die Deradikalisierung

An einer Podiumsdiskussion beim Europäischen Polizeikongress in Berlin nahmen gestern vier Länderinnenminister teil: der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD), Herbert Reul (CDU) aus Nordrhein-Westfalen, Boris Pistorius (SPD) aus Niedersachsen und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Thema war auch, wie mit Rückkehrern aus dem Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) und allgemein gewaltbereiten Radikalen und Gefährdern umzugehen sei.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) macht nun einen unkonventionellen, aber auch heiklen Vorschlag für die Re-Integration von Rückkehrern, insbesondere Frauen und Kindern.

Eine „Auffangstation“ könnten „die Legalisten sein, die wir in der Stadt haben“, sagte Geisel am Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion mit insgesamt vier Länderinnenministern beim Europäischen Polizeikongress in Berlin. Als „Legalisten“ bezeichnen Sicherheitsbehörden islamistische Vereinigungen wie die arabische Muslimbruderschaft und die türkische Milli-Görüs-Bewegung. Sie gelten in Deutschland als gewaltfrei und geben sich menschenfreundlich, werden aber wegen extremer Positionen vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Behörde in Berlin bescheinigt Legalisten, ein Gesellschaftssystem anzustreben, in dem die Scharia gilt.

Geisel bekannte, er sei vorsichtig, weil es „noch Überschneidungen zu Extremisten“ gebe. Aber der Dialog mit legalistischen muslimischen Gemeinden, „die keine Gewalt ausüben und Gewalt ablehnen“, sei sinnvoll. Der Senator setzt darauf, moderate Islamisten könnten militante Islamisten besser ansprechen und diese wenigstens von Gewalt abbringen. Mehr ist aus Geisels Sicht kaum zu erreichen.

https://m.tagesspiegel.de/politik/debatte-um-is-rueckkehrer-innensenator-geisel-islamisten-sollen-islamisten-auffangen/24019128.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F90vcUqm1xC

Geisel verschweigt dabei – vielleicht weiß er es auch tatsächlich nicht – dass das im Prinzip längst gemacht wird. Projekte muslimbrudernaher Akteure und Organisationen werden bereits öffentlich gefördert. In dem großen Bundesprogramm „Demokratie leben“*, das beim SPD-geleiteten Bundesfamilienministerium federführend angesiedelt ist, gibt es einen Projektbereich „Islamistische Orientierungen und Handlungen“:

https://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben/radikalisierungspraevention.html#t-1

Unter dem Deckmantel der „Radikalisierungsprävention“ werden bereits Mittel auch an Organisationen vergeben, die z.B. klar dem Muslimbruderspektrum zuzuordnen sind. Evaluiert ist da wenig, versprochen wird viel. Auch die Vernetzung dieser Organisationen in den Präventionssektor allgemein wird ihrerseits finanziell unterstützt:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/02/19/wer-schuetzt-vor-dieser-praevention/

Eigene Grafik

Man tut also schon so, als seien Organisationen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft Teil einer Lösung. Nur redete man bislang nicht so offen darüber: Die Organisationen verschleierten die Zuordnung und die Zuwendungsgeber schauten nachweislich und wider besseres Wissen-Können so intensiv weg, dass sogar Preise vergeben wurden von nahe stehenden Gremien  (bfdt). Über all das wird der milde Schleier der Sicht der Präventionsbranche gelegt, die meint, Legalisten und auch einige Extremisten zu brauchen, um das Klientel überhaupt zu erreichen. Weil man da nicht ehrlich sein will, wird all dies verdeckt, belobigt und für gut verkauft. Aus den früher korrekt zugeordneten und als Extremisten bezeichneten Strömungen wurden so Mitarbeiter gegen die direkte Gewalt und Terrorneigung. Ob die benannten Organisationen überhaupt Nennenswertes leisten bei einer Deradikalisierung oder nicht. ist ganz unklar. Man kann befürchten, dass vielmehr so manches „Empowerment“ erst zur Ausbildung einer gesonderten muslimischen Identität führt. Das ist ziemlich nah an den Vorgaben der Extremisten, die auch ständig muslimische Kinder aus dieser Gesellschaft herauslösen wollen. Die Sicherheitsbehörden sehen das – sofern man mit ihnen spricht – ebenfalls berechtigt kritisch.

Geisel setzt also im Grunde gegen die Sicht der Sicherheitsbehörden die Sicht der Weiterlesen

DITIB in Hessen: das Ende der Geduld

Kultusministerium (HKM) bezweifelt Eignung der DITIB und plant Schulversuch zu staatlichem Religionsunterricht

In Hessen war im Jahr 2012 ein Einrichtungsbescheid ergangen, der bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) in Kooperation mit islamischen Gruppen regeln und begründen sollte. Dieses Mitspracherecht wurde zwischen dem Land Hessen und der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) sowie der Ahmadiyya Muslim Jamaat vereinbart.

In den letzten Jahren waren wegen der Anbindung der DITIB an die Türkei sowie die Veränderungen im politischen Gefüge der Türkei immer mehr Zweifel an der Eignung der DITIB laut geworden. Man überlegte eine neue Bestandsaufnahme, mehr Fragen und auch Vorgaben. Man wollte dazu erneut Experten hören. Aus der heutigen Pressemitteilung des HKM:

Mit den im Dezember 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten der Wissenschaftler Prof. Dr. Josef Isensee, Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Günter Seufert wurde der DITIB Landesverband Hessen e.V. („DITIB Hessen“) aufgefordert, seine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat sowie die fortdauernde Eignung als Kooperationspartner eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts (IRU) bis zum 31.12.2018 unter Beweis zu stellen. Nach eingehender Prüfung der von DITIB Hessen eingereichten Unterlagen hat der Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz entschieden, den weiteren Vollzug des Einrichtungsbescheides für den Religionsunterricht aus dem Jahr 2012 auszusetzen. Grund dafür sind weiterhin deutliche Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner.

Eigene Grafik

Es wurde bei Überlegungen zur Kooperation weitgehend übergangen, dass die DITIB wegen der Art der Organisation und auch wegen der damaligen Satzung gar nicht unabhängig von der Türkei sein konnte. Dass die DITIB sich, um die Forderungen zu erfüllen, nahezu neu erfinden müsste, auch. Man hatte lange Jahre einfach so getan, als seien wenige inhaltliche und nur einige rechtliche Hürden zu überwinden. Zum Ende 2018, also etwa ein Jahr, wurde der DITIB eine Frist gesetzt, die neuen Fragen zu beantworten. Auch nach dieser langen Bearbeitungszeit sind jedoch wohl noch etliche Fragen offen, was zur heutigen Vor-Entscheidung geführt hat. Die Mängel scheinen nicht nur die bekannten zu sein, sondern es fehlte dem Anschein nach schon an grundlegender Ernsthaftigkeit:

DITIB Hessen muss darüber hinaus vor einer endgültigen Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit, die noch im Jahr 2019 fallen soll, u.a. zu folgenden Aspekten umfassend Stellung nehmen:

· Auch nach der im vergangenen Jahr erfolgten Satzungsänderung bedarf es weiterer Klärung, in welcher Weise der DITIB-Bundesverband, indirekt die türkischen Religionsbehörde Diyanet und gegebenenfalls die türkische Staatsregierung Einfluss auf die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand von DITIB Hessen sowie auf die Durchführung der Mitgliederversammlungen nehmen können. Überhaupt muss die aktuelle und künftige Rolle des DITIB-Bundesverbandes sowie von Diyanet innerhalb des DITIB-Gesamtverbandes mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten weiter erörtert werden.

· Des Weiteren bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission, die sich bei DITIB Hessen speziell um die Belange des Religionsunterrichts kümmert, und zur Qualifikation der Kommissionsmitglieder.

· Außerdem bedarf es zusätzlicher Angaben von DITIB Hessen zur personellen, technischen und organisatorischen Ausstattung der Geschäftsstelle sowie dazu, wie weit die Schaffung flächendeckender Mitgliedsstrukturen (Mitgliedsregister) vorangeschritten ist und wann mit dem Abschluss dieses Prozesses gerechnet werden kann.

Offensichtlich wurde da nach HKM-Sicht nicht ausreichend das Erwünschte geliefert. Mehr noch, bim HKM scheint man mit Latein und Geduld am Ende:

Abschließend erklärte der Kultusminister zur heutigen Entscheidung: „Für uns zählen bei der Beantwortung unserer Nachfragen konkrete und belegbare Ergebnisse. Anregungen, Vorschläge, Erwägungen und Planungen sind ebenso unzureichend wie Absichtserklärungen und Bemühungen, auch wenn diese ernsthaft und erkennbar sind. Hinsichtlich des Nachweises der Unabhängigkeit von DITIB Hessen geht es darum, bereits die bloße Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme – soweit wie möglich – auszuschließen. Was die Beantwortung der Nachfragen angeht, so steht weiterhin DITIB Hessen in der Verantwortung. Werden diese Nachfragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet, läuft es darauf hinaus, die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen noch in diesem Jahr endgültig zu beenden.

Aus diesen Zeilen leuchtet hervor, dass die DITIB aus Unfähigkeit oder mangelndem Willen nicht einen realitätsnahen Rapport des Ist-Zustandes ablieferte, sondern mehr Hinhaltetaktiken zu praktizieren schien. Das aber ist bei einem ernsthaften Dissens unzureichend und auch hinsichtlich der Wahrnehmung als verläßlicher Gesprächspartner nicht hilfreich. Die obigen Fragen kann man nicht aussitzen, man muss sie schlicht beantworten. Kann man das nicht, hat man auch kein Recht auf Mitsprache anzumelden.

Darüber hinaus stellt sich insbesondere nach den jüngsten Betätigungen wie der Konferenz in Köln zu Jahresbeginn mit Muslimbruder-Funktionären:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/05/ditib-tango-mit-verfassungsfeinden-iii/

und den gemeinsamen Abschlußerklärungen:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/

die Frage nach der grundsätzlichen Haltung zu diesem Gemeinwesen. Auch deutliche Kritik seitens früher hofierter Unterstützer des Kölner DITIB-Großbaus, die nunmehr ohnmächtig zusehen müssen, dass ihre Meinung nicht weiter interessiert, hatte nicht zur Um- und Einkehr geführt. Vor einigen Tagen erst machte die Diyanet in der Türkei eine weitere Konferenz in einer ähnlichen Konstellation:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/02/12/ditib-und-die-muslimbruder-schaft-derweil-in-istanbul/

Es gibt eine Ahnung, dass so mancher Funktionär anders spricht, als er zu handeln beabsichtigt.
All dies ist sicher ausreichend ernsthaft, um das Aussetzen und auch ein Ende der Kooperation verständlich zu machen. Dass aktuell noch Nachbesserungen möglich sind und eine neue Frist gesetzt wurde, scheint eher einem geordneten Verfahren geschuldet, das im Zweifelsfall vor einem Verwaltungsgericht stand halten muss. Insofern ist die Erläuterung des Ministers interessant:

Trotzdem scheut sich Lorz, die umstrittene Zusammenarbeit jetzt zu beenden. Das liegt aber offenbar nicht in erster Linie an den „ernsthaften Bemühungen“, die Ditib in dem Prüfverfahren an den Tag gelegt habe. „Die entscheidenden Bedenken sind rechtlicher Natur“, sagte der Minister am Mittwoch in Wiesbaden.

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/land-bereitet-islamunterricht-ohne-ditib-vor,islamunterricht-hessen-ditib-100.html

Nach der erneuten Frist wird sich zeigen, wie viel vom Gewünschten die DITIB noch wird liefern können oder wollen. Zwischen den Zeilen der Pressemitteilung scheint jedoch auf, dass man immer weniger geneigt scheint, sich mit verbalen Oszillationen um die Realität zufrieden zu geben und nunmehr endlich konkrete Aussagen haben will. Die gezeigte lange Geduld hat den Steuerzahler – auch das sollte nicht unbeachtet bleiben – erhebliche Summen gekostet. Denn bei aufmerksamem Lesen der Satzungen war einiges jetzt Angemahnte seit langem offensichtlich. Man sollte dies zum Anlass nehmen, auch zu hinterfragen, ob das Verfahrend vor dem Einrichtungsbescheid ausreichend war, ob man im Allgemeinen seinerzeit gut beraten war. Geduld mag eine Tugend sein. Bei Verantwortlichen, die für das Gemeinwesen Entscheidungen treffen, sollte allerdings weniger Gutglauben und Geduld zentral sein, sondern mehr die Orientierung am Faktischen. Nicht das angebliche persönliche Kennen von Personen in Funktion ist wichtig, sondern Recht, Grundlagen und Praxis einer Organisation. Nur so trifft man möglichst nachhaltige Entscheidungen. Andernfalls fällt einem das irgendwann vor die Füße, dem Entscheider und dem Gemeinwesen.

 

*
Einen Anspruch auf Mitgestaltung des IRU haben nach Grundgesetz (GG) nur jene religiösen Organisationen, die die Bedingungen des GG erfüllen und Religionsgemeinschaften sind. Eine religiöse Gruppe, die keine Religionsgemeinschaft ist, hat kein Mitspracherecht. Solche Fragen liegen derzeit wieder beim Oberverwaltungsgericht Münster zur Prüfung vor (betrifft den Islamrat und Zentralrat der Muslime).

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Unterstützungsmöglichkeiten für diesen blog:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/11/29/in-eigener-sache-2/

Islamic Relief: Frauenrechte als Marketinginstrument

Fragwürdige Hilfsorganisation aus dem Muslimbruderspektrum instrumentalisiert Frauenrechts-Debatte: „Islamic Gender Justice Declaration“ in Vorbereitung

Betrachtet man die Haltungen, die von konservativen bis fundamentalistischen muslimischen Strömungen und Organisationen in der Frage der Frauenrechte eingenommen werden, so zeichnet sich das Bild ab, dass unter Frauenrechten lediglich die islamischen Frauenrechte verstanden werden. Die öffentlich auftretenden Frauen, die für gesonderte Rechte der muslimischen Frau, vor allem gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, eintreten, fallen überwiegend mit einer gewissen Schieflage auf: Zwar werden Rechte muslimischer Frauen eingefordert, jedoch eher nur die Rechte, die islamisch begründet werden. Es handelt sich also oftmals um Personen, die Frauenrechte einfordern, aufbauend auf dem – verständlichen – Missverständnis, es seien die allgemeinen Frauenrechte gemeint und doch nur die Frauenrechte nach Kairoer Erklärung vertreten:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/10/16/einmal-kairo-und-zurueck/

Seitens der Organisationen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft hat man lange erkannt, dass es insbesondere auf europäischer Ebene kein Gremium gibt, dass die Muslimbruderschaft als extremistische Strömung erkennt, benennt und bekämpft. Die offene Flanke ist natürlich insbesondere auf Frauenseite nutzbar, da dort der Argwohn noch einmal ferner liegt. Organisationen wie das „European Forum Of Muslim Women“ (EFOMW) haben es also bei Bestrebungen des Organisationswachstums, der Ansprache politischer Entscheider oder bei der Bewilligung von Mitteln besonders leicht, gelten Frauen doch als freundlicher, harmloser und friedvoller. Dieses Vorurteil macht man sich zunutze und tritt ungeniert als Vorkämpfer für Frauenrechte auf:

Quelle: https://www.face book.com/EuropeanForumOfMuslimWomenEfomw/ , Abruf 18.02.2019

Die Vorsitzende des EFOMW war übrigens die Schwedin Lamia el Amri:

https://web.archive.org/web/20180530161741/https://efomw.eu/www.efomw.eu/index6706.html?page_id=665

Sie sitzt als „Director“ im Vorstand von Islamic Relief Worldwide:

Islamic Relief is pleased to announce Lamia El Amri as Acting Chair of Trustees of Islamic Relief Worldwide.

https://www.islamic-relief.org/lamia-el-amri-appointed-acting-chair-of-islamic-relief/

Insofern wird auch erklärlich, wieso die angebliche Hilfsorganisation Islamic Relief nunmehr aktuell für bestimmte Frauenrechte eintritt: Man verknüpft positive Dinge wie Hilfe und Eintreten für Frauenrechte Weiterlesen

DITIB und die Muslimbruder-schaft: derweil in Istanbul…

Hochrangiges Treffen in Istanbul zwischen Diyanet und ECFR

Anfang des Jahres veranstaltete die DITIB, die Dependance der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf deutschem Boden, in der noch recht neuen Großmoschee in Köln eine Tagung. Da die vormals unterstützende Kölner Lokalpolitik weder informiert noch eingeladen war, vielmehr einige international bekannte Funktionäre der Muslimbruderschaft stattdessen die erwählten „Dialogpartner“ waren, gab es im Nachhinein einiges an Verstimmung und Ernüchterung. Siehe zur Einordnung:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/05/ditib-tango-mit-verfassungsfeinden-iii/

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/

Exemplarisch zu den hervorgerufenen Irritationen:

Ex-OB Fritz Schramma (71) sagte, es sei unüblich, dass die Ditib die Stadtspitze nicht über ihre internationalen Gäste informierte. Die Ditib teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man habe einen „innerislamischen Dialog“ führen wollen. Bei 100 Teilnehmern solle man die Anwesenheit von zwei Vertretern der Muslimbruderschaft „in Verhältnismäßigkeit“ setzen, so die Organisation.

https://www.rundschau-online.de/politik/koelner-moschee-scharfe-kritik-an-ditib-nach-treffen-mit-muslimbruedern-31839778

[Anm.: Es waren natürlich mehr als die zwei auf Nachfrage eingeräumten Personen aus dem Muslimbruderspektrum anwesend. Dies ergibt sich aus den vorliegenden Bildern von der Tagung. SHM]

Anwesend war unter anderem der stellvertretende Generalsekretär des „European Council for Fatwa and Reearch“ (ECFR), Dr. Khaled Hanafy. Hanafy ist auch der Vorsitzende des „Fatwa-Ausschusses Deutschland“ sowie der Dekan des „Europäischen Instituts für Humanwissenschaften“ (EIHW). Der Fatwa-Ausschuss ist der deutsche ECFR-Ableger. Alle genannten Strukturen sind der Muslimbruderschaft zuzuordnen.

Am 9. und 10.02.2019 fand nun in Istanbul eine weitere Tagung in diesem Kontext relevanter Akteure statt:

Hier noch einmal eine Aufnahme der wichtigsten Akteure:

Von links nach rechts: Akram Kalash (Ekrem Keles), Ali al Qaradaghi, Ali Erbas, Khaled Hanafy

Hier die Erläuterungen von Khaled Hanafy dazu: Weiterlesen

Mainzer muslimische Kita muss Betrieb einstellen

Landesjugendamt zieht Konsequenz aus Bezügen zu Muslimbrüdern und Salafisten

Der Mainzer Arab Nil-Rhein Verein in Mainz betrieb jahrelang eine Kindertagesstätte, die öffentlich bezuschusst wurde. Diese Betätigung findet nunmehr mit dem Entzug der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt ein Ende zum Ende nächsten Monats:

Spätestens zum 31. März müsse die Mainzer Al-Nur-Kindertagesstätte geschlossen werden, gab Landesamts-Präsident Detlef Placzek am Montag bekannt. Grund für die bedauerliche Entscheidung sei die mangelnde Zuverlässigkeit des Trägervereins. „Der Verein vertritt Inhalte der Ideologie der Muslimbruderschaft sowie zum Salafismus und steht damit nicht mehr auf dem Boden der Verfassung der Bundesrepublik“, erklärte Placzek.

Der 2009 eröffnete Kindergarten und der für die Einrichtung verantwortliche „Arab Nil-Rhein Verein“ seien in den vergangenen zehn Jahren intensiv vom Landesamt beraten und begleitet worden, hieß es. Erste öffentliche Hinweise auf eine Nähe des Vereins zum Salafismus habe es bereits zum Jahreswechsel 2012/2013 gegeben, als ein umstrittener Prediger in dem Verein auftrat. Weitere Sachverhalte seien der Behörde aber erst im vergangenen Jahr bekanntgeworden. Im vergangenen Herbst habe das Landesamt erfahren, dass der Verein bei einem interkulturellen Fest eine jugendgefährdende Schrift verteilt habe und als Prüfstelle für Studenten einer „Online-Universität“ des Islamisten Bilal Philips fungierte.

https://rp-online.de/politik/deutschland/mainz-rheinland-pfalz-einziger-muslimischer-kindergarten-muss-schliessen_aid-36697769

Hier der Besuch von Al Arifi Ende 2012 in der Moschee, der die Kita angeschlossen ist:

Der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek erläutert im folgenden Video-Beitrag knapp die Gründe.

Bezüge zu Muslimbruderschaft und Salafismus seien nachzuweisen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/Muslimische-Kita-ueberprueft-Behaelt-die-Al-Nur-Kita-in-Mainz-ihre-Betriebserlaubnis,landesamt-kita-pruefung-100.html

Die Sachverhalte, die jetzt zur Schließung führen, sind seit langem bekannt und hier auf dem Blog bereits seit 2015 auch öffentlich einsehbar, neben einer knappen Erläuterung der Problematik, kritisiert Weiterlesen

Taha Amer und Ahmad Al Khalifa in Bochum

Muslimbruder-Funktionäre nächstes Wochenende im „Islamischen Kulturverein“

Im Dezember hatte der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, deutliche Worte zur Gefährlichkeit der Muslimbruderschaft für unsere Gesellschaft gefunden:

Mittelfristig gesehen, warnte Freier, gehe von einer verstärkten Einflussnahme der MB eine weitaus größere Gefahr für die deutsche Demokratie aus, als von der radikal-islamischen Salafisten-Szene, deren militante Protagonisten Terror-Gruppierungen wie Al Kaida oder den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützten. Die Gründe für diese Einschätzung sind vielfältig: Zum einen verfügen die Führungsfiguren der Bewegung über einen hohen Bildungsgrad, ferner werden sie großzügig durch Geldgeber von der arabischen Halbinsel unterstützt.

https://www.focus.de/politik/deutschland/auch-zentralrat-im-visier-der-extremisten-verfassungsschuetzer-muslimbrueder-wollen-deutschland-in-islamischen-gottesstaat-verwandeln_id_10049144.html

Zur Einordnung:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/12/11/muslimbrueder-viertel-nach-zwoelf/

Nächstes Wochenende nun sollen zwei langjährig und einschlägig bekannte Akteure im „Islamischen Kulturverein Bochum“ als Referenten auftreten. Taha Amer und Dr. Ahmad al Khalifa:

[Man beachte auch, dass die Verteilung dieser Veranstaltungankündigung durch Dr. Houiada Taraji, einem Vorstandsmitglied des Zentralrats der Muslime, vorgenommen wird.]

Auf der Seite der Moschee ist die Veranstaltung ebenfalls angekündigt:

https://www.ikv-online.net/

Taha Amer ist der Vorsitzende des „Rats der Imame und Gelehrten Deutschlands“ (RIGD). Diese Weiterlesen

DITIB und IGBW lehnen Stiftungmodell in Baden-Württemberg ab

Kooperationsvereinbarungen zum islamischen Religionsunterricht in Baden-Württemberg bleiben schwierig

Nach dem Auslaufen eines Modellprojekts zu islamischen Religionsunterricht hatte die baden-württembergische Landesregierung eine neue Herangehensweise versucht. Eine Landesstiftung sollte die religiösen Verbände an einen Tisch bringen, wenn es um die Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts geht:

Diese Stiftung des öffentlichen Rechts soll als Schulrat für den islamischen Religionsunterricht fungieren. Damit wäre sie zum Beispiel Ansprechpartner, wenn es um Bildungspläne oder die Lehrerlaubnis für Lehrkräfte geht. […]

Doch nur zwei von insgesamt vier islamischen Verbänden wollen sich an der Stiftung beteiligen, nämlich der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken. Die anderen beiden, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg, lehnen eine Teilnahme ab.

Der Entwurf gehe „weit über die Schmerzgrenze hinaus und ist für uns nicht vertretbar“, hieß es. Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht sei nach ihrer Überzeugung verfassungswidrig und greife „massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein“. Die beiden Verbände wollen stattdessen zur Erarbeitung verfassungskonformer Modelle eine unabhängige Expertenkommission einberufen.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Modellprojekt-wird-abgeloest-Baden-Wuerttemberg-gruendet-Stiftung-fuer-islamischen-Religionsunterricht,stiftung-islamischer-religionsunterricht-100.html

Dazu die DITIB Baden-Württemberg und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) in einer gemeinsamen Stellungnahme:

„Die Errichtung einer staatlichen Einrichtung zur Erteilung von Religionsunterricht ist nach Überzeugung der Unterzeichner verfassungswidrig. Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus, und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein.“

https://www.ig-bw.de/detail/igbw-beteiligt-sich-nicht-an-dem-stiftungsmodell.html

Das Problem, das von den beiden Organisationen übergangen wird, ist jedoch: Um die Ansprüche einer Religionsgemeinschaft stellen zu können, muss man auch Religionsgemeinschaft sein. Eine hinsichtlich der primären Zielsetzung der Mitglieder gemischte Interessengemeinschaft oder ein kleiner Verein, eine politische Gruppierung sind, auch wenn sie religiös konnotiert sind, keine Religionsgemeinschaften. Ein (zu) loser Zusammenschluss, der nicht auf Dauer angelegt ist, wenige Mitglieder hat oder mangelnde Binnenstrukturen können zum Beispiel dagegen sprechen, Religionsgemeinschaft zu sein im Sinne des Art. 7 (3) GG. In einer Entscheidung von 2017 gegen den Zentralrat der Muslime und den Islamrat hatte dazu das OVG Münster ausgeführt**:

Voraussetzung dieses Anspruchs ist, dass die Kläger Religionsgemeinschaften oder Teile einer Religionsgemeinschaft im Sinn des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG sind. Eine Religionsgemeinschaft in diesem Sinn ist ein Verband, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst. Diese Merkmale müssen objektiv, d. h. auf der Grundlage des nach objektiven Umständen feststellbaren äußeren Erscheinungsbildes und geistigen Gehalts der Gemeinschaft erfüllt sein. Allein die Eigenbehauptung und das Selbstverständnis eines Verbandes, er sei eine Religionsgemeinschaft, reichen nicht aus. Über seine Eigenschaft als Religionsgemeinschaft im Sinn des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG entscheidet nicht der Verband selbst. Die verbindliche Entscheidung darüber obliegt vielmehr den staatlichen Organen, letztlich den Gerichten.[…] Erstens muss er eine innere Verfassung aufweisen, die in ihrer Gesamtheit durch ein organisatorisches Band zusammengehalten wird, das durch die gemeinsame Konfession geprägt ist und vom Dachverband an der Spitze mit seinen Gremien bis hinunter zum einfachen Gläubigen reicht. Zweitens muss er nach seiner Satzung für die Wahrnehmung von Aufgaben auch auf der Dachverbandsebene zuständig sein, die für die Identität einer Religionsgemeinschaft wesentlich sind. Drittens bedarf es der Feststellung, dass der Dachverband über die satzungsmäßig vorgesehene mit Sachautorität und ‑kompetenz ausgestattete Instanz in Bezug auf seine identitätsstiftenden Aufgaben auch tatsächlich verfügt und eine etwa von ihm in Anspruch genommene Autorität in Lehrfragen in der gesamten Gemeinschaft bis hinunter zu den örtlichen Glaubensgemeinden reale Geltung hat. Viertens schließlich setzt der Rechtsbegriff der Religionsgemeinschaft bei einem an der Basis aus örtlichen Glaubensgemeinden bestehenden Dachverband weiter voraus, dass die ihm angeschlossenen Glaubensgemeinden und deren regionale Zusammenschlüsse die Tätigkeiten des Dachverbands und damit auch den Charakter der von ihm angeführten Gesamtorganisation prägen. An dieser letztgenannten Voraussetzung fehlt es, wenn Mitgliedsverbände ein Übergewicht haben, die auf einer anderen als religiösen Grundlage, nämlich auf beruflicher, sozialer, kultureller, wissenschaftlicher oder sonstiger fachlicher Grundlage beruhen.Weiterlesen

DITIB: Monheimer Naivität

Monheimer Bürgermeister macht sich für DITIB-Moschee stark – ohne genug darüber zu wissen

Der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann fiel in den letzten Jahren mehrfach dadurch auf, eine muslimische Gemeinde in seiner Stadt, die dem Dachverband DITIB angehört, unter Ausnutzung seiner Funktion nach Kräften zu fördern. In einem Artikel in der Rheinischen Post von heute erläutert er seinen Standpunkt und auch, dass er da unbeirrt weitermachen will und noch weiteren Handlungsbedarf sieht, siehe link unten. Doch zunächst zum Verständnis die Vorgeschichte:

Auch wenn in vielen Kommunen lokale Entscheider wenig Einblick in die muslimische Community haben und auch problematische islamistische Vereine eher nur oberflächlich wahrnehmen, so sticht Monheim hinsichtlich der Konsequenz heraus. Die 43.000 Einwohner-Gemeinde zwischen Leverkusen und Düsseldorf war vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil Bürgermeister Zimmermann städtische Grundstücke „kostenlos“ muslimischen Gemeinden zur Verfügung stellen wollte:

https://www.focus.de/politik/deutschland/monheim-am-rhein-buergermeister-ueberlaesst-islamischen-gemeinden-land-und-erntet-starke-kritik_id_5654590.html

Hier die entsprechenden kommunalen Anträge und Vorhaben:

https://session.monheim.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4577

Darin werden auch die vor Längerem gefassten „strategischen Ziele“ für Monheim umschrieben: Weiterlesen

Bunte Autolyse

Warum „bunt“ eine Momentaufnahme ist – aber kein Zukunftsmodell sein kann

In dem Beitrag „Bunt ist es nur von weitem“:

waren bereits einige Gedanken zur Wahrnehmung in einer multikulturellen Gesellschaft, einer „bunten“ und oberflächlichen Anmutung von Menschen aufgeteilt in Kollektive, ausgeführt worden. Vor allem war auch betrachtet worden, welche Wirkungen eine solche Zuordnung hat, der man nicht, nicht einmal durch Leistung oder willentliche Abkehr, entkommen kann. Eine Gesellschaft, in der es im Hinblick auf Rechte egal ist, ob ein Individuum einer Gruppe angehört, die – selber oder in der Fremdzuschreibung – als „bunt“ bezeichnet wird, ist eine im Hinblick auf diese Zuordnung nicht rassistische.* Partizipation wird über das Einfordern – und Einräumen – von Individualrechten erzielt, die auf der Annahme gleicher Rechte von Individuen fußt. Eine „bunte“ demokratische Gesellschaft ist an diesem Punkt das Ergebnis gleicher Individualrechte. Eine Gesellschaft, die also – Gleichberechtigung für das Individuum – „bunt“ ist, will eine nichtrassistische sein. In die Zukunft fortgeschrieben, spielt es schlicht keine Rolle und soll auch keine spielen, ob jemand „bunt“ ist. Er darf sich anderen Gruppen, Kollektiven, anschließen, kann somit – in der Eigenzuordnung – auch „nichtbunt“ werden, wovon seine Rechte unbeeinflusst bleiben. Er ist einfach Bürger wie jeder andere, da er primär als gleicher Bürger gesehen wird.

In einer rassistischen Gesellschaft hingegen werden Individuen wegen ihrer Zuordnung zu einem Kollektiv, meist einer Minderheit, mindere oder auch andere Rechte und Pflichten zugeordnet. Eine festgeschrieben „bunte“ Gesellschaft, also eine, die „bunt“ bleiben soll, ist im Grunde eine rassistische Gesellschaft. Personen sind – so banal das klingen mag – nicht „bunt“. Sie sind Menschen, Individuen, Bürger. Mit Eigenschaften zwar, unveränderlichen wie veränderlichen. Aber in der Priorisierung des Aspekts des Gegenübers, der „bunt“ macht und der möglicherweise auch gegen den Willen des Betroffenen an ihm sozusagen haften bleibt, entsteht eine Gesellschaft, in der das Einende nicht mehr vorrangig ist. Das Einende zeigt sich nämlich in Gleichbehandlung, auch in der Anerkennung als Gleichberechtigtem – Bürger natürlich nur, sofern man über die Staatsbürgerschaft verfügt. Wird „bunt“ zur Zielsetzung einer Gesellschaft, so tritt „bunt“ aus der Wahrnehmung einer schlichten, aber irrelevanten Eigen- oder Fremdzuordnung heraus. Eine „bunte“ Gesellschaft als Ziel ist die Selbstauflösung der Bürgergesellschaft als eine der Individuen in eine Gesellschaft der Kollektive; es ist eine Autolyse.

Das Kollektiv

Bürger mögen sich selber einer Gruppe zugehörig fühlen oder auch nicht, das ist ihre Entscheidung und Ausdruck ihrer Individualität. Steht jedoch eine Gruppenzugehörigkeit voran, individuell gewählt Weiterlesen