Bunte Autolyse

Warum „bunt“ eine Momentaufnahme ist – aber kein Zukunftsmodell sein kann

In dem Beitrag „Bunt ist es nur von weitem“:

waren bereits einige Gedanken zur Wahrnehmung in einer multikulturellen Gesellschaft, einer „bunten“ und oberflächlichen Anmutung von Menschen aufgeteilt in Kollektive, ausgeführt worden. Vor allem war auch betrachtet worden, welche Wirkungen eine solche Zuordnung hat, der man nicht, nicht einmal durch Leistung oder willentliche Abkehr, entkommen kann. Eine Gesellschaft, in der es im Hinblick auf Rechte egal ist, ob ein Individuum einer Gruppe angehört, die – selber oder in der Fremdzuschreibung – als „bunt“ bezeichnet wird, ist eine im Hinblick auf diese Zuordnung nicht rassistische.* Partizipation wird über das Einfordern – und Einräumen – von Individualrechten erzielt, die auf der Annahme gleicher Rechte von Individuen fußt. Eine „bunte“ demokratische Gesellschaft ist an diesem Punkt das Ergebnis gleicher Individualrechte. Eine Gesellschaft, die also – Gleichberechtigung für das Individuum – „bunt“ ist, will eine nichtrassistische sein. In die Zukunft fortgeschrieben, spielt es schlicht keine Rolle und soll auch keine spielen, ob jemand „bunt“ ist. Er darf sich anderen Gruppen, Kollektiven, anschließen, kann somit – in der Eigenzuordnung – auch „nichtbunt“ werden, wovon seine Rechte unbeeinflusst bleiben. Er ist einfach Bürger wie jeder andere, da er primär als gleicher Bürger gesehen wird.

In einer rassistischen Gesellschaft hingegen werden Individuen wegen ihrer Zuordnung zu einem Kollektiv, meist einer Minderheit, mindere oder auch andere Rechte und Pflichten zugeordnet. Eine festgeschrieben „bunte“ Gesellschaft, also eine, die „bunt“ bleiben soll, ist im Grunde eine rassistische Gesellschaft. Personen sind – so banal das klingen mag – nicht „bunt“. Sie sind Menschen, Individuen, Bürger. Mit Eigenschaften zwar, unveränderlichen wie veränderlichen. Aber in der Priorisierung des Aspekts des Gegenübers, der „bunt“ macht und der möglicherweise auch gegen den Willen des Betroffenen an ihm sozusagen haften bleibt, entsteht eine Gesellschaft, in der das Einende nicht mehr vorrangig ist. Das Einende zeigt sich nämlich in Gleichbehandlung, auch in der Anerkennung als Gleichberechtigtem – Bürger natürlich nur, sofern man über die Staatsbürgerschaft verfügt. Wird „bunt“ zur Zielsetzung einer Gesellschaft, so tritt „bunt“ aus der Wahrnehmung einer schlichten, aber irrelevanten Eigen- oder Fremdzuordnung heraus. Eine „bunte“ Gesellschaft als Ziel ist die Selbstauflösung der Bürgergesellschaft als eine der Individuen in eine Gesellschaft der Kollektive; es ist eine Autolyse.

Das Kollektiv

Bürger mögen sich selber einer Gruppe zugehörig fühlen oder auch nicht, das ist ihre Entscheidung und Ausdruck ihrer Individualität. Steht jedoch eine Gruppenzugehörigkeit voran, individuell gewählt Weiterlesen