Die Hilfsorganisation „Islamic Relief Deutschland“ hat mit ihrer britischen Partnerorganisation „Islamic Relief Worldwide“ nach Einschätzung der Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft.
Laut eines Artikels des Münchner Merkurs vom Dienstag, der auf eine dpa-Meldung zurückgeht, stellt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage* der FDP-Bundestagsfraktion fest, dass Islamic Relief Deutschland (IRD) im Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft operiert:
„Der Verein und die in Birmingham ansässige Organisation „Islamic Relief Worldwide“ verfügten beide über „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft oder ihr nahe stehenden Organisationen, stellt die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion fest, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.“
https://www.merkur.de/politik/islamic-relief-hat-kontakte-zur-muslimbruderschaft-zr-12196714.html
Diese „signifikanten personellen Verbindungen“ wurden mehrfach in Beiträgen auf diesem Blog eingehender dargelegt:
https://vunv1863.wordpress.com/2016/06/30/oeffentliche-gelder-fuer-israelfeinde-teil-i/
https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/01/oeffentliche-gelder-fuer-israelfeinde-teil-ii/
https://vunv1863.wordpress.com/2016/07/02/oeffentliche-gelder-fuer-israelfeinde-teil-iii/
In dem Verfahren, das IRD gegen die Verfasserin anstrengte, wurden einige Verflechtungen auch gerichtsbekannt. IRD verlor die angestrengten Verfahren vollumfänglich.
Auch die Förderung von IRD durch das Auswärtige Amt wurde mehrfach auf diesem Blog thematisiert, unter anderem in obigen Beiträgen. Ende 2016 wurden die Recherche-Ergebnisse dem Bundesrechnungshof zur Verfügung gestellt und eine Prüfung angeregt. Auf diese Prüfung verweist nunmehr nach dem Merkur-Bericht die Bundesregierung:
„Auf die Frage, wie sie vor diesem Hintergrund ihre eigene Förderung von Projekten von „Islamic Relief“ beurteile, verwies die Bundesregierung auf eine laufende Prüfung des Bundesrechnungshofs. Sie erklärte zudem, Entscheidungen über eine Förderung würden „unter Gewichtung aller förderrelevanten Aspekte“ getroffen.“
Nunmehr stellt sich die Frage, ob der Bundesrechnungshof (BRH) nach über zwei Jahren nicht wenigstens einmal einen Zwischenbericht oder -stand angeben kann und ob dieser vom zuständigen Ausschuss abgerufen werden sollte.
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob ein Hinweis der Bundesregierung auf eine laufende Prüfung des BRH eine genügende Antwort sein kann oder aus Ausweichen nicht akzeptiert werden kann. Der BRH ist ja gerade eine unabhängige Einrichtung, die abseits der politischen Bewertung und Grundausrichtung der Bundesregierung zu urteilen hat. Der BRH prüft, ob die Regeln eingehalten wurden, Bundesregierung und Parlament machen diese.
Auf Anfrage des Merkur widersprach der IRD-Geschäftsführer Tarek Abdelalem: „Wir haben keine Kontakte zur Muslimbruderschaft.“
Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit:
In einer Entscheidung des OLG Köln in einem Verfahren IRD gegen die B.Z. hielten die Richter seinerzeit fest, dass auch die von Abdelalem abgegebene Eidestattliche Versicherung, es gebe keine personellen Verflechtungen zwischen IRD und IRW „unstreitig falsch“ sei (falsche eidesstattliche Versicherung nach Sicht des OLG Köln in einer Entscheidung, Az.: 15 W 50/16 i.V.m. Urteil LG Köln Az.: 28 O 197/16).
https://vunv1863.wordpress.com/2017/06/25/islamic-relief-speisen-mit-hasspredigern/
Das eingeleitete Ermittlungsverfahren, schließlich ist es verboten, vor Gericht falsche Angaben zu machen, deswegen läuft wohl noch.**
Immer wieder finden sich zwischen IRD oder IRW und muslimbrudernahen Strukturen personelle Schnittmengen. Erst vor kurzem wurde offenbar, dass auch der wichtige deutsche Akteur Khaled Hanafy, der in etlichen Gremien saß oder sitzt, die man dem Aktionsgeflecht zuordnen kann, auch bei IRW arbeitete. Das geht aus einer Eigenangabe hervor.

Quelle: Pop-up-Fenster auf https://fat warat.de/uber-uns/ , Abruf 16.4.2019
Ais der Kurzvita von Khaled Hanafy, (Muslimbrudernähe von den jeweiligen Verfassungschutzämtern oder -behörden festgestellt, nachfolgend Kürzel: MB)
„Tätigkeiten:
2016: Vorsitzender des Fatwa-Ausschusses in Deutschland [MB]
2013: Dekan des Europäisches Instituts für Humanwissenschaften [MB]
2013: Dozent am Institut Européen des Sciences Humaines Paris für islamische Rechtstheorien [MB]
1996-2013: Assistent – assistierender Dozent – Dozent an der Universität al-Azhar in Kairo.
2012: Islamischer Rechtsberater bei Islamic Relief Worldwide
2010: Mitglied des Scharia Boards, Meridio Deutschland
2007: Vorsitzender des Ausschusses für Forschungen und Studien bei der Europäischen Gemeinschaft der Imame und Murshidin
2008-2014: Vorsitzender des Rates der Imame und Gelehrten in Deutschland [MB]
Zu Khaled Hanafy siehe etliche Beiträge auf diesem Blog.
Einen Eindruck, welche Sympathien der Vorstandsvorsitzende von IRD hegt, erhält man hier, wohlwollende Konnentare zu den Qassam-Brigaden;
https://vunv1863.wordpress.com/2018/06/16/islamic-relief-vermeidbare-eigentore/
Die Bezüge sind offensichtlich. Auf den Bericht des BRH darf man gespannt sein, das betrifft die unmittelbare Unterstützung durch öffentliche Mittel. Nachdem die Verflechtungen nun von höchster Stelle auch bestätigt wurden, sollten aber auch all jene, die mittelbar Gelder geben, um diese Zusammenhänge wissen. Denn so mancher, der etwa nichtsahnend der „Aktion Deutschland hilft“ sein gut gemeintes Spendengeld überlässt, will sicher nicht, dass das an Islamic Relief geht.
Man beachte auch, dass etwa ein Fünftel der verfügbaren Mittel in die „Werbung und Selbstdarstellung“ gehen:
Für all jene, die IRD fleißig eingebunden haben, ist das nun natürlich ein Problem. Das geht vom Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM), die die Erlöse ihres „KDDM-Cups“ bis 2018 dieser Organisation überlassen haben, über den „Deutschen Spendenrat“, in dem Abdelalem im Vorstand sitzt, bis hin zur „Aktion Deutschland hilft“. Letztere wurde zwar informiert, hielt aber eisern an IRD fest. Das alles muss hinterfragt werden. Und es wird hinterfragt werden.
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Die Kleine Anfrage im Volltext:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908306.pdf
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Auch in dem Verfahren gegen mich vor Frankfurter Richtern, das IRD verlor, wurde diese Eidesstattliche Versicherung wieder vorgebracht. Ich fragte den Vertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt, ob seine Mandantschaft diese nach Sicht des OLG Köln doch bereits unstreitig falsche Eidesstattliche Versicherung tatsächlich erneut einbringen wolle, was dieser bejahte.
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