Furkan-Bewegung jetzt im bayerischen Verfassungsschutzbericht

In diesem Monat wurde der neue Bericht des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz herausgebracht. Neu im Bericht sind Aktivitäten von Anhängern der türkischen Furkan-Bewegung, die jetzt auch in Bayern auffällt.

http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb-2018.pdf

Hinsichtlich des islamistischen Personenpotentials ergaben sich keine großen Überraschungen, ab Seite 34:

Islamistischen Vereinigungen waren in Bayern im Jahr 2018 4.155 Personen zuzurechnen (2017: 4.070). Zu den mitgliederstärksten Gruppierungen bzw. Strömungen zählen nach wie vor, neben der „Milli Görüs“-Bewegung mit 2.900 Anhängern, die Anhänger des Salafismus. Seit 2013 stieg die Zahl der Salafisten in Bayern von 550 auf 750 zum Jahresende 2018 (2017: 730) an. Von diesen 750 Salafisten waren ca. 25 Prozent dem gewaltorientierten Spektrum zuzuordnen.

Zu den salafistischen Einrichtungen heißt es ab Seite 57:

Salafistisch geprägte Moscheen in Bayern sind die im Regierungsbezirk Schwaben verortete „Salahuddin Moschee“ des Vereins „Islamischer Verein Augsburg e. V.“ in Augsburg sowie die Moschee des Vereins „Islamisch albanisches Zentrum Ulm e. V.“ mit Sitz in Neu-Ulm. In München sind die „El-Salam“ Moschee des Vereins „Islamische Föderation München e. V.“ und die „Taufiq“-Moschee des Vereins „Somalischer Verein für Kultur, Familien, Jugendliche und Integration in Bayern e. V.“ zu nennen. Entsprechende Moscheen im Regierungsbezirk Oberpfalz sind die Moschee des Vereins „Islamisches Zentrum Weiden e.V.“, die „As-Salam“-Moschee des Vereins „Islamisches Zentrum Schwandorf e. V.“ in Schwandorf sowie die „Al-Rahman“-Moschee des Vereins „Islamisches Zentrum Regensburg e. V.“ Der letztgenannte Verein hat zudem die Trägerschaft der Treuhandstiftung „Islamische Stiftung Regensburg“ inne.

Ungewohnt deutliche Worte gibt es zu den Legalisten, Seite 36:

Durch Lobbyarbeit versuchen legalistische Islamisten, Einfluss auf Entscheidungsprozesse in Politik und Gesellschaft zu nehmen. Dabei verfolgen sie eine Doppelstrategie: Während sie sich nach außen offen, tolerant und dialogbereit geben, bestehen innerhalb dieser Organisationen antidemokratische und totalitäre Tendenzen. Ziel legalistischer Islamisten ist es, zunächst Teilbereiche der Gesellschaft zu islamisieren. Langfristig streben sie die Umformung des demokratischen Rechtsstaats in einen islamischen Staat an. Um ihre Ziele zu erreichen, betreiben legalistische Islamisten Kulturvereine und Moscheen, da diese einerseits der Werbung von Mitgliedern, andererseits der Verbreitung der Ideologie dienen. Über ihre Dachverbände versuchen sie, sich dem Staat als Sprachrohr der Muslime anzubieten.

Dankeswerterweise wird das für alle Legalisten vorbemerkt. Etwas, das man tatsächlich deutlich bemerken kann, ist die Übernahme der Doppelstrategie von weiteren Organisationen jenseits der Muslimbruderschaft. Sogar salafistische Einrichtungen versuchen sich mittlerweile darin, genauso wie entsprechende Akteure; die tatsächliche Agenda wird verdeckt oder geleugnet. Parallel wird versucht, an öffentliche Mittel zu kommen oder schlicht mit Manövern zur Mehrheitsgesellschaft hin die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Milli Görüs wird in Bayern weiterhin beobachtet, Seite 37:

Organisationen im legalistischen Islamismus sind die türkisch geprägte „Milli Görüs“-Bewegung, die in Deutschland existierenden Strukturen der „Muslimbruderschaft“ (MB), die „Furkan-Gemeinschaft“, die „Tablighi Jamaat“ (TJ) sowie schiitisch-islamistische Gruppierun

Neu im Bericht aufgenommen ist die Furkan-Gemeinschaft (siehe auch Beiträge auf diesem Blog), Seite 37 und genauer 40f.*:

Quelle: https://www.face book.com/alparslankuytulhocaefendi/photos/rpp.432720630158811/ 2153560851408105/?type=3&theater

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Scharia-Polizei: Landgericht prüft wieder nur oberflächlich

Der Auflage des BGH, eine mögliche einschüchternde Wirkung der „Scharia-Polizei“ auf junge Muslime zu prüfen, wurde der erneute Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht bislang nur wenig gerecht. Damit steht die Frage im Raum, ob sich die selbsternannten Scharia-Polizisten Hoffnungen auf einen erneuten Freispruch machen können. Ein Urteil bereits am Montag erscheint nach dem bisherigen Verlauf nicht ausgeschlossen.

Vor dem Landgericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am vergangenen Montag begann vor dem Landgericht Wuppertal erneut der Prozess um die „Scharia-Polizei“. Die selbsternannte Polizeitruppe sorgte im September 2014 für bundesweite Schlagzeilen und Empörung. Männer um den ehemaligen Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau führten Streifengänge in Wuppertal-Elberfeld durch, um insbesondere muslimische Personen vor Diskotheken oder Spielhallen von einem „gottgefälligen“ Leben zu überzeugen und sie „aus den Häusern des Teufels zu bekommen“. Bei ihren Patrouillen waren sie mit Warnwesten bekleidet, die die Aufschrift „Shariah Police“ trugen.

Schon in der Vergangenheit war die juristische Aufarbeitung ein wenig konfus: Das Landgericht Wuppertal wies die Anklage im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, das Uniformverbot gelte nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur für solche Kleidungsstücke, „die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich seien“. Von den Westen der Salafisten seien jedoch „keinerlei einschüchternde oder bedrohliche Effekte ausgegangen“. Auch habe der Schriftzug „keine Assoziation zu realen polizeilichen Kleidungstücken geweckt“.

Erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf führte dazu, dass die Anklage zugelassen und vor einer Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verhandelt werden musste. Das Verfahren gegen Sven Lau wurde jedoch wegen seiner Terror-Anklage, bei der ein höheres Strafmaß zu erwarten war, abgetrennt und dann eingestellt. Im November 2016 wurden die übrigen sieben „Scharia-Polizisten“ vom Landgericht freigesprochen.

Endgültig zur Blamage für die Wuppertaler Justiz geriet das Verfahren im Januar 2018, als der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche wieder aufhob und entschied, dass sich die Scharia-Polizisten vor einer anderen Strafkammer erneut verantworten müssen. Das Landgericht habe „außer Betracht gelassen, dass sich die Aktion an junge Muslime richtete, die davon abgehalten werden sollten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren, und statt dessen zu einem Lebensstil nach den Vorstellungen des Korans sowie zum Besuch der Moschee bewegt werden sollten. Wie die Aktion gerade auf diese Zielgruppe wirken konnte, insbesondere welche Assoziationen bei jungen Muslimen durch das Auftreten einer Gruppe von Männern unter dem gemeinsamen Kennzeichen ‚Sharia Police‘ geweckt werden konnten, ist indes entscheidend dafür, ob dem Tatgeschehen die Eignung zukam, militant und einschüchternd zu wirken“, begründete der 3. Strafsenat des BGH seine Entscheidung unter anderem.*

Angeklagte präsentieren sich entspannt

Kevin S. im Gespräch mit seinem Anwalt. Ebenso wie Sven Lau erschien auch S. mit Salafisten-Bart vor Gericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der neue Prozess begann am Montagvormittag vor der 6. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts. Als die sieben übrig gebliebenen Scharia-Polizisten den Sitzungssaal betraten, verhüllten sie ihre Gesichter durch Kapuzen oder Aktenordner. Erst nachdem die Pressefotografen ihre Arbeit beenden mussten, entblößten die inzwischen 30 bis 37 Jahre alten Männer ihre Gesichter. Anzeichen von Nervosität oder gar Angst vor einer Verurteilung waren bei den Angeklagten jedoch nicht zu erkennen. Insbesondere Kevin S. lachte mehrfach gut gelaunt. Auch sein Verteidiger gab sich optimistisch und verwies vor Journalisten darauf, im ersten Verfahren habe ein Zeuge ausgesagt, der Auftritt der Scharia-Polizei hätte den Charakter eines „Junggesellenabschieds“ gehabt.

Anders äußerte sich Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Kiskel, der bei der Verlesung der Anklage darauf verwies, dass die Angeklagten zur Tatzeit der Salafisten-Szene angehörten. Diese wolle die Bundesrepublik Deutschland sowie das geltende Rechtssystem abschaffen und durch die Scharia ersetzen.

Nachdem alle Angeklagten die Einlassung zur Sache verweigerten, begann die Beweisaufnahme am Montag mit dem Abspielen eines Videos, das von Teilnehmern der Scharia-Polizei 2014 selbst produziert wurde. In dem mehr als 40-minütigen Video stellte Sven Lau die Scharia-Polizei während eines „Streifengangs“ vor: „Unser Ziel ist Allahs Wohlgefallen“, sagte er. „Und dass wir diese Geschwister für den Islam zurückgewinnen.“ Auch sprach er davon, dass „die Scharia mehr beinhaltet als nur Handabhacken und Steinigung“. Damit war jedoch die Verantwortung für vom Weg abgekommene oder in Not geratene Muslime gemeint.

Sven Laus Zeugenaussage von Medien als Entlastung gewertet

Als der Initiator der Scharia-Polizei am Freitag als Zeuge vernommen wurde, geriet dies zum Medienspektakel. Zusammen mit seinem Anwalt Mutlu Günal betrat Sven Lau das Gericht durch Weiterlesen

Islamische Bünde im Osten

Über zwei problematische Einrichtungen in Rostock und Schwerin sowie deren aktuelle Ausbau-Pläne.

Im Osten Deutschlands leben prozentual weniger Muslime als im Westen. Das macht sich auch bei der Anzahl der behördlich bekannten Salafisten bemerkbar, deren Zahl im Land Mecklenburg-Vorpommern aktuell mit 135 angegeben wird.

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/zahl-der-salafisten-in-mv-steigt-0235044904.html

Doch auch dort sind in den letzten Jahren, sei es durch Zuwanderung oder vermehrte Rückbesinnung auf den Glauben, die Zahlen jener gestiegen, die allgemein eine Gebetsstätte in Anspruch nehmen. Das wird von Organisationen des politischen Islam benutzt, um breiter in die Fläche zu gehen und Angebote zu schaffen. So mancher Politiker ist da ganz froh, wenn Möglichkeiten zur Andacht, die selbstorganisiert scheinen, geschaffen werden. Nicht erst seit den Vorgängen um die „Sächsische Bildungsstätte“, die breit in den östlichen Bundesländern auftrat, ist jedoch bekannt, dass dieses Engagement häufig Bezüge zur Muslimbruderschaft hat:

https://vunv1863.wordpress.com/2017/04/16/claims-abstecken-im-osten/

https://vunv1863.wordpress.com/2018/08/06/saechsiches-begegnungsstaette-auf-expansionskurs/

In Rostock scheint man seitens der Stadtpolitik indes entschlossen, der örtlichen Gemeinde, die sich „Islamischer Bund Rostock“ nennt, Optionen zur Vergrößerung anzubieten. Der aktuelle Baustopp scheint aber fehlenden Mitteln geschuldet, nicht einer kritischen Betrachtung:

Die Neubaupläne für eine Moschee in Rostock liegen vorerst auf Eis – weil dem Islamischen Bund als Bauherren die finanziellen Mittel fehlen. Aber auch, wenn die Pläne im Rathaus ruhen – die Emotionen vieler Rostocker dazu kochen weiter hoch. Die Entscheidung des Rathauses, der Islamischen Gemeinde den Standort am Holbeinplatz anzubieten, bezeichnete Cornelius als unvernünftig. ‚Dabei brauchen solche Entscheidungen Vernunft, weil sie nur dann von der Bevölkerung akzeptiert und mit getragen werden‘, sagte er. So, wie es bisher gelaufen wäre, sei es ein ‚Beispiel, wie es nicht sein soll‘.

https://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Rostocker-Moschee-Plaene-gestoppt

Der „Islamische Bund Rostock“ mit Verweis auf das European Council for Fatwa and Research (ECFR), einem Muslimbruder-dominierten Gremium (siehe diesen Blog):

https://www.facebook.com/Islam.HRO/

In der aktuellen Stellungnahme zum Ramadan wird wiederum Bezug genommen zum deutschen Fatwa-Ausschuss, der die deutsche Sektion des ECFR darstellt:

https://www.facebook.com/Islam.HRO/posts/2140430402740016

Aktueller Vorsitzender ist Dr. Ahmed Maher Fakhouri. Die Einschätzung, die sich durch Sichtung neuerer Bezüge ergibt, deckt sich mit bereits erfolgten Einstufungen. Zur Rostocker Einrichtung gab Weiterlesen

Sven Lau zum Prozess um „Scharia-Polizei“ freigelassen?

Nur wenige Tage vor der Wiederauflage des Prozess um die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ wird Sven Lau aus der Haft entlassen. Das Gericht begründet das damit, der ehemalige Mönchengladbacher Salafisten-Chef habe sich vom islamistischen Gedankengut distanziert und befinde sich jetzt in einem Aussteigerprogramm.

Sven Lau posiert mit Glaubensbrüdern sowie einer AK-47 Kalaschnikow auf einem Panzer. Das beim Prozess gegen ihn als Beweisstück genutzte Bild soll Ende Oktober 2013 in Syrien entstanden sein.

Der 38-jährige Salafisten-Prediger Sven Lau wird „unter strengen Auflagen zur Bewährung“ vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mit. Lau war am 26. Juli 2017 durch den Fünften Senat des Oberlandesgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er die ausländische terroristische Vereinigung „JAMWA“ in vier Fällen unterstützt hatte. Von dieser Haftstrafe hat er inzwischen zwei Drittel verbüßt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

Der Senat hat vor seiner Entscheidung unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt sowie des Aussteigerprogramms für Islamisten eingeholt, einen renommierten Sachverständigen zu Rate gezogen und den Generalbundesanwalt Stellung nehmen lassen. Danach ist davon auszugehen, dass Sven L. nach der mehrjährigen Haft künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Von seiner ursprünglichen radikal-islamischen Haltung hat er sich deutlich distanziert. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. In diesen fünf Jahren muss Sven L. strenge Auflagen erfüllen. Diese Auflagen reichen von der Bestimmung des Wohnsitzes über Kontakt- und Aufenthaltsverbote über die Fortführung seiner Teilnahme an dem bereits begonnenen Aussteigerprogramm für Islamisten bis hin zur engen Kontakthaltung zu seinem Bewährungshelfer„, hieß es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig, da die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Weitere Informationen gab es dazu am Donnerstag nicht. Am Freitag berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger in einem Bezahlartikel, dass Sven Lau an 39 Sitzungen eines Aussteigerprogramms für Salafisten mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden teilgenommen habe. Unter anderem deshalb sowie aufgrund von Gesprächen mit ihm seien befragte Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass er dem radikalen Salafismus glaubhaft abgeschworen habe.

https://www.ksta.de/politik/frueherer-salafist-sven-lau-die-wandlung-des-einstigen–staatsfeindes-nummer-1–32553966

Mit martialischen öffentlichen Gebeten in die Schlagzeilen

Sven Lau geriet 2010 erstmals in die Schlagzeilen, als er zusammen mit Pierre Vogel und Muhamed Ciftci das Führungs-Trio des Mönchengladbacher Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies (EZP) bildete. Auf die martialischen öffentlichen Gebete der EZP-Salafisten reagierte die Stadt Mönchengladbach eher passiv und erlaubte die Vorgänge mit Verweis auf das Grundrecht der Religionsausübung. Die Empörung der Anwohner darüber führte zur Gründung einer Bürgerinitiative. Bevor EZP verboten werden konnte, löste sich die Gruppierung wieder auf. Zu diesem Prozess mögen die regelmäßige Proteste der Bürgerinitiative beigetragen haben.

Von der Mönchengladbacher Justiz wurde Lau in dieser Zeit wiederholt milde behandelt: Obwohl er Weiterlesen

Polizist mit radikalem Imam solidarisch?

Die NRW-Landesregierung schiebt die Verantwortung für die Überprüfung des Düsseldorfer Kita-Imams Asmer Ujkanovic auf die Diakonie ab. Kurz darauf zeigt sich Dirk Sauerborn, der Kontaktbeamte der Düsseldorfer Polizei, beim KDDM-Cup demonstrativ mit dem bosnischen Imam.

Unbenannt

Quelle: https://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Fussball-und-Familienfest-Kreis-der-Duesseldorfer-Muslime-feiert-den-7.-KDDM-Cup-114917, Abruf 5.5.2019, Belegbild              Links im Bild Dirk Sauerborn, rechts Asmer Ujkanovic beim KDDM-Cup am 1.5.2019

In der letzten Woche äußerte sich die nordrhein-westfälische Landesregierung erstmals zu den Vorgängen um den Düsseldorfer Kita-Imam Asmer Ujkanovic. Die Verantwortung für die Überprüfung seiner radikalen und antisemitischen Facebook-Beiträge wurde dabei jedoch der Diakonie zugeschoben. In einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es wörtlich: „Die Landesregierung bewertet nicht die religiöse Tauglichkeit von Imamen. Gleichwohl sind Personen, die Antisemitismus oder radikal-salafistisches Gedankengut verbreiten, für eine Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung ungeeignet. Dies in jedem Einzelfall zu prüfen, ist zunächst einmal die Aufgabe des jeweiligen Trägers.

Auffällig ist dabei, dass die Antwort der Landesregierung nicht von dem für Extremismus zuständigen Weiterlesen

Islamforum in Frankfurt – nicht so neu, wie es scheint

Bekannter Akteur aus dem Netzwerk der Muslimbruderschaft verwirrt Frankfurter Lokaljournalisten.

Nach Angaben des Vereins „Islamforums Frankfurt“ wird in der Frankfurter Rundschau und in der Frankfurter Neuen Presse (Artikel liegt nicht vor) den Lesern der noch recht neue Verein vorgestellt: Die Organisation ist erst seit einigen Monaten eingetragen. In einem „Infokasten“ macht sich nun die FR die Eigendarstellung der Akteure zu eigen und gibt sie ungeprüft an die Leser weiter. Daraus:

Das Forum ist unabhängig und frei von Gruppierungen, Ländern und politischen Richtungen. Entsprechend möchte es zu Vorträgen Experten einladen, die ihre theologische Ausbildung in Deutschland und nicht im Ausland absolviert haben. Die Mitglieder lehnen jegliche Art von Extremismus, Radikalismus und Diskriminierung ab.

https://www.fr.de/frankfurt/islamforum-frankfurt-nicht-fragt-bleibt-dumm-12228089.html

Auf einer Seite der Stadt Frankfurt ist der Vereinsvorsitzende Khaled el Sayed als Tätiger in der Jugendarbeit aufgeführt:

https://www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de/de/kontakt/khaled-el-sayed

https://frankfurter-islamforum.de/index.php/der-verein/impressum

Tatsächlich ist der Verein aber eine weitere Strukturbildung muslimbrudernaher Akteure.

Khaled el Sayed ist im Vereinsregister als Vorsitzender des Vereins „Islamforum in Frankfurt“ eingetragen:

Bei dem Frankfurter Verein Islamische Informations- und Serviceleistungen (IIS) hatte er eine Funktion. Das IIS gilt als IGD- und DMG-nah. Die Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) bzw. neu „Deutsche muslimische Gemeinschaft“ (DMG) ist als Dachverband die größte Organisation in Deutschland, in der sich Muslimbrüder zusammenfinden. Die Funktion beim IIS wurde letztes Jahr aufgegeben:

IIS HE-Frankfurt_am_Main_VR_10898+Chronologischer_Abdruck-20190505144413

Sie war aber langjährig augenfällig, hier von 2006:

http://www.taz.de/!575301/

Dort hält er auch seit Jahren schon Predigten:

El Sayed tritt jedoch auch noch unter anderem Namen auf: Weiterlesen