Sven Lau zum Prozess um „Scharia-Polizei“ freigelassen?

Nur wenige Tage vor der Wiederauflage des Prozess um die Wuppertaler „Scharia-Polizei“ wird Sven Lau aus der Haft entlassen. Das Gericht begründet das damit, der ehemalige Mönchengladbacher Salafisten-Chef habe sich vom islamistischen Gedankengut distanziert und befinde sich jetzt in einem Aussteigerprogramm.

Sven Lau posiert mit Glaubensbrüdern sowie einer AK-47 Kalaschnikow auf einem Panzer. Das beim Prozess gegen ihn als Beweisstück genutzte Bild soll Ende Oktober 2013 in Syrien entstanden sein.

Der 38-jährige Salafisten-Prediger Sven Lau wird „unter strengen Auflagen zur Bewährung“ vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mit. Lau war am 26. Juli 2017 durch den Fünften Senat des Oberlandesgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er die ausländische terroristische Vereinigung „JAMWA“ in vier Fällen unterstützt hatte. Von dieser Haftstrafe hat er inzwischen zwei Drittel verbüßt, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

Der Senat hat vor seiner Entscheidung unter anderem Stellungnahmen der Justizvollzugsanstalt sowie des Aussteigerprogramms für Islamisten eingeholt, einen renommierten Sachverständigen zu Rate gezogen und den Generalbundesanwalt Stellung nehmen lassen. Danach ist davon auszugehen, dass Sven L. nach der mehrjährigen Haft künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Von seiner ursprünglichen radikal-islamischen Haltung hat er sich deutlich distanziert. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. In diesen fünf Jahren muss Sven L. strenge Auflagen erfüllen. Diese Auflagen reichen von der Bestimmung des Wohnsitzes über Kontakt- und Aufenthaltsverbote über die Fortführung seiner Teilnahme an dem bereits begonnenen Aussteigerprogramm für Islamisten bis hin zur engen Kontakthaltung zu seinem Bewährungshelfer„, hieß es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig, da die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.

Weitere Informationen gab es dazu am Donnerstag nicht. Am Freitag berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger in einem Bezahlartikel, dass Sven Lau an 39 Sitzungen eines Aussteigerprogramms für Salafisten mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden teilgenommen habe. Unter anderem deshalb sowie aufgrund von Gesprächen mit ihm seien befragte Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass er dem radikalen Salafismus glaubhaft abgeschworen habe.

https://www.ksta.de/politik/frueherer-salafist-sven-lau-die-wandlung-des-einstigen–staatsfeindes-nummer-1–32553966

Mit martialischen öffentlichen Gebeten in die Schlagzeilen

Sven Lau geriet 2010 erstmals in die Schlagzeilen, als er zusammen mit Pierre Vogel und Muhamed Ciftci das Führungs-Trio des Mönchengladbacher Salafisten-Vereins Einladung zum Paradies (EZP) bildete. Auf die martialischen öffentlichen Gebete der EZP-Salafisten reagierte die Stadt Mönchengladbach eher passiv und erlaubte die Vorgänge mit Verweis auf das Grundrecht der Religionsausübung. Die Empörung der Anwohner darüber führte zur Gründung einer Bürgerinitiative. Bevor EZP verboten werden konnte, löste sich die Gruppierung wieder auf. Zu diesem Prozess mögen die regelmäßige Proteste der Bürgerinitiative beigetragen haben.

Von der Mönchengladbacher Justiz wurde Lau in dieser Zeit wiederholt milde behandelt: Obwohl er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt kam, wurden alle Strafverfahren gegen ihn wieder eingestellt. Auch dann, als er den „Muslim-Hassern“ der Bürgerinitiative vorwarf, einen Brand in der Salafisten-Moschee gelegt zu haben. Aber nur wenige Wochen später war aus Polizeikreisen zu vernehmen, es gebe ausreichende Beweise dafür, dass Lau den Brand zusammen mit einem Glaubensbruder selber gelegt habe. Später wurde jedoch auch dieses Verfahren eingestellt. Eine Aufarbeitung der Vorgänge findet sich hier:

http://nrw-direkt.net/der-mythos-vom-staatsfeind-nr-1/

Nach der Auflösung von EZP widmete sich der mit einer Marokkanerin verheiratete ehemalige Feuerwehrmann der „Syrien-Hilfe“. Dazu reiste er auch mehrfach in das Bürgerkriegsland. Für bundesweite Schlagzeilen und Empörung sorgten seine Patrouillengänge mit der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ im September 2014. Die Männer um ihn herum führten Streifengänge im Stadtteil Elberfeld durch, um muslimische Jugendliche vor Diskotheken oder Spielhallen von einem „gottgefälligen“ Leben zu überzeugen und sie „aus den Häusern des Teufels zu bekommen“. Bei ihren Patrouillen waren die selbsternannten Polizisten mit Warnwesten bekleidet, die die Aufschrift „Shariah Police“ trugen.

„Scharia-Polizei“ geriet zur Justiz-Farce

Die juristische Aufarbeitung der Scharia-Polizei geriet jedoch schnell zur Farce: Das Landgericht Wuppertal wies die Anklage im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, das Uniformverbot gelte nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur für solche Kleidungsstücke, „die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich seien“. Von den Westen der Salafisten seien jedoch „keinerlei einschüchternde oder bedrohliche Effekte ausgegangen“. Auch habe der Schriftzug „keine Assoziation zu realen polizeilichen Kleidungstücken geweckt“.

Erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf führte dazu, dass die Anklage zugelassen und vor einer Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verhandelt werden musste. Das Verfahren gegen Sven Lau wurde jedoch wegen seiner Terror-Anklage, bei der ein höheres Strafmaß zu erwarten war, abgetrennt und eingestellt. Im November 2016 wurden die übrigen sieben „Scharia-Polizisten“ vom Landgericht freigesprochen.

Endgültig zur Blamage für die Wuppertaler Justiz geriet das Verfahren im Januar 2018, als der Bundesgerichtshof die Freisprüche wieder aufhob und entschied, dass sich die Scharia-Polizisten vor einer anderen Strafkammer erneut verantworten müssen. Der neue Prozess, für den bislang vier Verhandlungstage angesetzt wurden, beginnt am Montagvormittag. Ob Sven Lau dabei wegen seiner Funktion als Anführer der Scharia-Polizei als Zeuge geladen wird, ist bislang nicht bekannt.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/2018009.html?nn=11916982 nk

Freilassung kurz vor Prozess-Wiederauflage Zufall?

Dass die Nachricht von Sven Laus Freilassung und seiner vermeintlichen Läuterung ausgerechnet vier Tage vor der Wiederauflage des Prozesses gegen die übrigen Scharia-Polizisten verkündet wird, ist in höchsten Maße auffällig. Da fällt es schwer, an einen Zufall zu glauben.

Inwieweit man Sven Lau seine Wandlung abnehmen kann, wird sich möglicherweise schon in diesem Prozess zeigen, sofern er als Zeuge geladen wird. Hat er sich tatsächlich „von seiner ursprünglichen radikal-islamischen Haltung […] deutlich distanziert“, sind umfängliche Aussagen zu erwarten. Dass auch das Oberlandesgerichts die Einkehr noch unter Vorbehalten sieht, ist möglicherweise an der Länge der Bewährungszeit erkennbar: Das Gericht hat fünf Jahre Bewährungsfrist angeordnet. Das stellt das Höchstmaß dar und wird eher seltener verhängt. Dass sich Lau tatsächlich abgewandt hat, erscheint eher unwahrscheinlich; zu groß ist die Diskrepanz zwischen dem Selbstbild eines „Staatsfeinds Nr. 1“ und einem Feuerwehrmann, der ideologisch falsch abbog. Einen solchen kolossalen Irrweg zu erkennen und auszuhalten, erfordert innere Größe. Man darf sich fragen, ob Sven Lau die hat.

 

 

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