Der Auflage des BGH, eine mögliche einschüchternde Wirkung der „Scharia-Polizei“ auf junge Muslime zu prüfen, wurde der erneute Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht bislang nur wenig gerecht. Damit steht die Frage im Raum, ob sich die selbsternannten Scharia-Polizisten Hoffnungen auf einen erneuten Freispruch machen können. Ein Urteil bereits am Montag erscheint nach dem bisherigen Verlauf nicht ausgeschlossen.

Vor dem Landgericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Am vergangenen Montag begann vor dem Landgericht Wuppertal erneut der Prozess um die „Scharia-Polizei“. Die selbsternannte Polizeitruppe sorgte im September 2014 für bundesweite Schlagzeilen und Empörung. Männer um den ehemaligen Mönchengladbacher Salafisten-Chef Sven Lau führten Streifengänge in Wuppertal-Elberfeld durch, um insbesondere muslimische Personen vor Diskotheken oder Spielhallen von einem „gottgefälligen“ Leben zu überzeugen und sie „aus den Häusern des Teufels zu bekommen“. Bei ihren Patrouillen waren sie mit Warnwesten bekleidet, die die Aufschrift „Shariah Police“ trugen.
Schon in der Vergangenheit war die juristische Aufarbeitung ein wenig konfus: Das Landgericht Wuppertal wies die Anklage im Dezember 2015 mit der Begründung zurück, das Uniformverbot gelte nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur für solche Kleidungsstücke, „die mit Uniformen oder Uniformteilen gleich seien“. Von den Westen der Salafisten seien jedoch „keinerlei einschüchternde oder bedrohliche Effekte ausgegangen“. Auch habe der Schriftzug „keine Assoziation zu realen polizeilichen Kleidungstücken geweckt“.
Erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf führte dazu, dass die Anklage zugelassen und vor einer Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verhandelt werden musste. Das Verfahren gegen Sven Lau wurde jedoch wegen seiner Terror-Anklage, bei der ein höheres Strafmaß zu erwarten war, abgetrennt und dann eingestellt. Im November 2016 wurden die übrigen sieben „Scharia-Polizisten“ vom Landgericht freigesprochen.
Endgültig zur Blamage für die Wuppertaler Justiz geriet das Verfahren im Januar 2018, als der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche wieder aufhob und entschied, dass sich die Scharia-Polizisten vor einer anderen Strafkammer erneut verantworten müssen. Das Landgericht habe „außer Betracht gelassen, dass sich die Aktion an junge Muslime richtete, die davon abgehalten werden sollten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren, und statt dessen zu einem Lebensstil nach den Vorstellungen des Korans sowie zum Besuch der Moschee bewegt werden sollten. Wie die Aktion gerade auf diese Zielgruppe wirken konnte, insbesondere welche Assoziationen bei jungen Muslimen durch das Auftreten einer Gruppe von Männern unter dem gemeinsamen Kennzeichen ‚Sharia Police‘ geweckt werden konnten, ist indes entscheidend dafür, ob dem Tatgeschehen die Eignung zukam, militant und einschüchternd zu wirken“, begründete der 3. Strafsenat des BGH seine Entscheidung unter anderem.*
Angeklagte präsentieren sich entspannt

Kevin S. im Gespräch mit seinem Anwalt. Ebenso wie Sven Lau erschien auch S. mit Salafisten-Bart vor Gericht (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Der neue Prozess begann am Montagvormittag vor der 6. Großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts. Als die sieben übrig gebliebenen Scharia-Polizisten den Sitzungssaal betraten, verhüllten sie ihre Gesichter durch Kapuzen oder Aktenordner. Erst nachdem die Pressefotografen ihre Arbeit beenden mussten, entblößten die inzwischen 30 bis 37 Jahre alten Männer ihre Gesichter. Anzeichen von Nervosität oder gar Angst vor einer Verurteilung waren bei den Angeklagten jedoch nicht zu erkennen. Insbesondere Kevin S. lachte mehrfach gut gelaunt. Auch sein Verteidiger gab sich optimistisch und verwies vor Journalisten darauf, im ersten Verfahren habe ein Zeuge ausgesagt, der Auftritt der Scharia-Polizei hätte den Charakter eines „Junggesellenabschieds“ gehabt.
Anders äußerte sich Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Kiskel, der bei der Verlesung der Anklage darauf verwies, dass die Angeklagten zur Tatzeit der Salafisten-Szene angehörten. Diese wolle die Bundesrepublik Deutschland sowie das geltende Rechtssystem abschaffen und durch die Scharia ersetzen.
Nachdem alle Angeklagten die Einlassung zur Sache verweigerten, begann die Beweisaufnahme am Montag mit dem Abspielen eines Videos, das von Teilnehmern der Scharia-Polizei 2014 selbst produziert wurde. In dem mehr als 40-minütigen Video stellte Sven Lau die Scharia-Polizei während eines „Streifengangs“ vor: „Unser Ziel ist Allahs Wohlgefallen“, sagte er. „Und dass wir diese Geschwister für den Islam zurückgewinnen.“ Auch sprach er davon, dass „die Scharia mehr beinhaltet als nur Handabhacken und Steinigung“. Damit war jedoch die Verantwortung für vom Weg abgekommene oder in Not geratene Muslime gemeint.
Sven Laus Zeugenaussage von Medien als Entlastung gewertet
Als der Initiator der Scharia-Polizei am Freitag als Zeuge vernommen wurde, geriet dies zum Medienspektakel. Zusammen mit seinem Anwalt Mutlu Günal betrat Sven Lau das Gericht durch Weiterlesen