In dieser Woche wurde der hessische Landesverfassungsschutzbericht vorgestellt. Dabei wurde neben dem Gefahrenpotential des Rechtsextremismus auch das des Islamismus hervorgehoben. Ein erstmals auf diesem Blog thematisierter Marburger Verein wurde ebenfalls erwähnt. Eine kurze Analyse des Berichts unter dem Aspekt des Islamismus.

Peter Beuth (l.) und Robert Schäfer bei der Vorstellung des Berichts (Pressebild: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) und der Präsident des Landesverfassungsschutzes, Robert Schäfer, haben am Mittwoch in Wiesbaden den hessischen Landesverfassungsschutzbericht 2018 vorgestellt. Als Schwerpunkte wurden dabei die Bekämpfung des Rechtsextremismus und des islamistischen Terrorismus genannt. Das Gefahrenpotential durch den Rechtsextremismus und den Islamismus sei gleichgroß, sagte Schäfer. Insgesamt verzeichnete der hessische Verfassungsschutz 2018 4.170 Islamisten, 2.570 Linksextremisten und 1.475 Rechtsextremisten. Bei den Islamisten sind die Salafisten bereits eingerechnet.
Im Bereich Islamismus sind derzeit besonders die IS-Rückkehrer im Fokus der Behörden. „Diejenigen, die sich an Kampfhandlungen beteiligt haben, wollen wir hinter Gitter bringen. Es sind aber auch Frauen und Kinder darunter. Nicht alle Rückkehrer sind ein Fall für die Sicherheitsbehörden. Hessen hat sich bereits frühzeitig auf mögliche Rückkehrer aus den Kampfgebieten in Syrien und Irak eingestellt und im Hessischen Landeskriminalamt das Modellprojekt ‚Rückkehrkoordination‘ angesiedelt“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Bei den insgesamt aus Hessen in Kriegsgebiete ausgereisten Jihadisten werden 150 Personen angegeben, wovon etwa ein Viertel zurückgekehrt sei. Bei 50 Personen wird davon ausgegangen, dass sie in Syrien oder im Irak getötet wurden. Bemerkenswert im Rahmen präventiver Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung ist, dass im Berichtszeitraum immer noch Verbotsverfügungen „im mittleren zweistelligen Bereich“ ausgesprochen wurden (Seite 158).
„Abgrenzung von der moralisch verkommenen Mehrheitsgesellschaft“
Im Rahmen der Vorbemerkungen zum Themenfeld Islamismus wird auf Seite 153 auch auf die ideologische Fokussierung von Islamisten auf eine „islamische Identität“ verwiesen: „Indem Islamisten die große Bedeutung einer islamischen Identität betonen, setzen sie in aller Regel ‚Ungläubige‘ herab. Diese Herabsetzung äußert sich oft in der Abgrenzung gegenüber der von Islamisten als ‚moralisch verkommen‘ empfundenen Mehrheitsgesellschaft in Deutschland.“*
Zur salafistischen Straßenaktion „We love Muhammad“, die maßgeblich von dem ehemaligen Hauptorganisator der Frankfurter „Lies!“-Koranverteilungsaktion, Bilal Gümüs, gemeinsam mit Pierre Vogel propagiert wurde, heißt es, dass die Anhänger dieser Aktion auf der Straße etwa seit Jahresmitte 2018 nicht mehr aufgefallen sind (Seite 162).
Auf diesem Blog thematisierter Verein jetzt im VS-Bericht
Ausführlich werden im Bericht die Betätigungen des Marburger Vereins Dar al Salem dargestellt. Der Verein ist dem salafistischen Spektrum zuzuordnen und wurde erstmals auf diesem Blog öffentlich thematisiert.** Im Verfassungsschutzbericht heißt es dazu: „Der 2015 in Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) gegründete Moscheeverein Dar al Salem e. V. betrieb eine Moschee im Marburger Stadtteil Richtsberg und unterhielt mehrere Auftritte in den sozialen Medien. Dass der Moscheeverein politisch-salafistische Bestrebungen verfolgte, war anhand der Predigten des Imams erkennbar[…] In den Predigten wurde ein dualistisches Weltbild vermittelt, in dem sich sowohl Muslime und Nicht-Muslime als auch Muslime untereinander in Feindschaft gegenüberstehen. Diese Zweiteilung der Welt wurde dogmatisch zugespitzt, indem suggeriert wurde, dass man dem in den Predigten normativ vorgeschriebenen Islamverständnis folgen müsse, um als Muslim gelten zu können.[…] Vielfach wurde in den Predigten betont, dass man ausschließlich der Tradition des Propheten Mohammed (arab. sunna) und den frommen Altvorderen folgen solle, da dies den ‚wahren‘ Islam ausmache. Dabei würden deren Handeln und Taten nicht nur als historisches Vorbild dienen, sondern diese müssten auch als Handlungsanweisung für die gegenwärtige Situation interpretiert werden. Neuerungen seien im Islam generell verboten und würden ins Höllenfeuer führen.“ Weiterlesen