Die IS-Rückkehrerin Mine K. wurde am Mittwoch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihr Anwalt Martin Yahya Heising schrie bei seinem Plädoyer eine Oberstaatsanwältin an und beschimpfte sie. Mine K. ließ auch in ihrem letzten Wort jede Kritik an sich selbst oder der Ideologie des IS vermissen. Stattdessen verwies sie unter Tränen darauf, krank zu sein und deswegen aus der Haft zu wollen.

Der Hochsicherheits-Gerichtssaal des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Die 47-jährige Mine K. ist am Mittwoch vom 2. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) sowie Kriegsverbrechen gegen das Eigentum der Zivilbevölkerung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kölnerin war nach ihrer Rückkehr aus dem IS-Herrschaftsgebiet und der Türkei vor rund einem Jahr am Düsseldorfer Flughafen verhaftet worden.
Argumentativ wie auch im Strafmaß folgte das Gericht damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwälte hatten zuvor in ihrem rund 90-minütigen Plädoyer davon gesprochen, dass sich die Tatvorwürfe gegen Mine K. „in vollem Umfang bestätigt“ hätten. Sie habe als „überzeugtes IS-Mitglied gehandelt“. Damit, für ihren später durch eine Drohne getöteten Mann, dem Herforder Jihadisten Murat D., in einem vom IS beschlagnahmten Haus im Irak gekocht und geputzt zu haben, habe sie „dessen Kampfkraft gestärkt“.
Mit der Salafisten-Szene verbunden
Auch habe sie sich bereits vor ihrer Ausreise in das IS-Gebiet radikalisiert. So habe Mine K. bei der Koran-Verteilaktion „Lies“ mitgemacht, auf Facebook für den Salafisten-Prediger Pierre Vogel und den IS geworben sowie mit Sven Lau den Verein „Schlüssel zum Paradies“ gegründet. Dies habe sie zwar bestritten, „konnte aber nicht erklären, wie ihre Unterschrift auf die Gründungsurkunde gekommen ist“, erläuterte der Staatsanwalt. Dass sie die IS-Mitgliedschaft bestritten habe, sei ebenso „als Schutzbehauptung widerlegt“, wie ihre Darstellungen, sie sei nicht radikal gewesen. Dabei erinnerte die Anklage auch daran, dass sie „Zehn Argumente, in den IS auszureisen“ auf Facebook gepostet habe.
Beim Betreten des Gerichtssaals hatte Mine K. ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Während der Plädoyers der Staatsanwälte grinste sie mehrfach. Sie wirkte sehr unruhig und warf ihren Kopf immer wieder hin und her. Lediglich als der Staatsanwalt daran erinnerte, sie habe ihre Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit begründet, nur Allah dürfe Gesetze machen, nickte sie knapp mit ernstem Gesichtsausdruck.
Aggressiver Anwalt spricht von „BGH-Quatsch“
Die Anwälte von Mine K., Serkan Alkan und Martin Yahya Heising, hatten einen Freispruch, hilfsweise höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung, beantragt. Sie betonten, die Vorwürfe gegen ihre Mandantin seien nicht erwiesen. Dass sie im Haushalt eines IS-Terroristen gekocht und geputzt habe, reiche nicht, um sie zu verurteilen, kritisierten die Anwälte. Damit habe sie nur ihre „gesetzlichen Pflichten als Ehefrau“ erfüllt. Auch habe sie keinen Treueid auf den IS geleistet.
Im Verlauf seines Plädoyers wirkte es, als ob Heising große Schwierigkeiten hatte, sich zu beherrschen: Der Strafverteidiger schrie, seine Stimme bebte und in seinen kurzen Sprechpausen war sein Atmen bis in den Zuschauerraum zu hören. Dabei beschimpfte er Oberstaatsanwältin Duscha Gmel mehrfach: „Das ist Gequatsche, was Sie hier von sich geben“, schrie er sie an. „Das zeigt, dass Sie nicht redlich sind.“ Insbesondere das von der Anklagevertreterin geforderte Strafmaß erregte seinen Zorn: „Was erzählen Sie hier eigentlich? Schämen Sie sich nicht?“
Auch deren Verweise auf die geänderte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Umgang mit IS-Rückkehrern machten ihn offenbar wütend: „Wir können diesen BGH-Quatsch nicht länger mitmachen.“ Verstörend war, dass das Gericht Martin Heising nicht zur Ordnung rief und er seinen Aggressionen im Gerichtssaal damit freien Lauf lassen durfte.
Später beruhigte er sich wieder und argumentierte, seine Mandantin sei bereits „genug bestraft“. Als Gründe benannte Heising ihre angeblich sichere Brustkrebs-Diagnose, den Tod ihres Vaters vor einigen Monaten sowie die Tatsache, ihr Kind nur noch „durch eine Glasscheibe“ sprechen zu können. Außerdem habe man ihr mitgeteilt, dass ihr Junge sexuell missbraucht worden sei. Allerdings sagte er nichts dazu, ob dies im IS-Gebiet passiert sei oder in der Jugendeinrichtung, in der der heute 13-Jährige seit der Verhaftung seiner Mutter untergebracht ist.
Auch beim letzten Wort keine Reue oder Distanzierung
Mine K. hatte ihren damals neunjährigen Jungen in das IS-Gebiet mitgenommen. Ob er dort auch in ein IS-Kinderausbildungslager musste, ließ sich im Prozess nicht mehr klären. Eine Vernehmung des Jungen scheiterte kurz vor dem Urteil an dem Widerspruch einer vom Familiengericht bestellten Ergänzungspflegerin.
Auch bei ihrem letzten Wort ließ Mine K. jede Reue oder kritische Reflektion ihres Handelns ebenso erneut vermissen wie eine Distanzierung von der Ideologie des IS. Zu Einträgen auf ihrer Facebook-Seite, in denen der Charlie-Hebdo-Anschlag in Paris bejubelt wurde, sagte sie kein Wort. Stattdessen sprach sie unter Tränen davon, wie schlecht es ihr ginge. „Mir geht es nicht gut“, klagte sie. „Ich kann nicht mehr. Ich möchte raus aus der Haft, damit ich wieder gesund werden kann.“