Eine am Montag veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage der NRW-Grünen zum Zentralrat der Muslime (ZMD) erbrachte lediglich banale und unbefriedigende Auskünfte. Noch enttäuschender ist jedoch, dass die Grünen zur Kooperation der Landesregierung mit problematischen ZMD-Mitgliedern in ihrer Anfrage erst gar nichts wissen wollten. Damit wirken sowohl Fragen als auch Antworten mehr wie politischer „Dienst nach Vorschrift“.

Die Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal gehört zu einer Mitgliedsgemeinde des ZMD (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Am Montag wurde die Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sigrid Beer, Berivan Aymaz und Horst Becker (Bündnis 90/Die Grünen) zur politischen und religiösen Identität des Zentralrats der Muslime (ZMD) sowie seiner Mitglieder veröffentlicht. Verfasst wurde die Antwort von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Übereinstimmung mit Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sowie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
Wer angesichts dieser langen Liste zuständiger Minister ausführliche und detaillierte Antworten erwartet hatte, der wurde enttäuscht: Mit Ausnahme von bereits allgemein Bekanntem gab die nordrhein-westfälische Landesregierung an, nur wenig über den ZMD und seine Mitglieder zu wissen. „Der Landesregierung liegt keine aktuelle Liste über den vollständigen Mitgliederbestand des Zentralrats der Muslime in Deutschland vor. Daher kann die Landesregierung auch zu Ein- und Austritten bei der Mitgliedschaft im Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. keine belastbaren Auskünfte erteilen“, hieß es etwa auf die Frage nach Ein- und Austritten beim ZMD.
„Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), wird in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Verbindung zur Muslimbruderschaft durch den Verfassungsschutz beobachtet. Der ZMD selbst ist kein Beobachtungsobjekt des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Sofern darüber hinaus Mitglieder des ZMD einen Bezug zu Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes aufweisen, findet eine Bearbeitung im Rahmen des gesetzlichen Auftrages statt. Weitergehende Erkenntnisse und Bewertungen zu einzelnen Mitgliedern des ZMD können nicht mitgeteilt werden. Zu Beobachtungsobjekten der Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer und des Bundes kann sich die Landesregierung nicht äußern“, hieß es zur Frage, welche ZMD-Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das sind Aussagen, die mehr Fragen hervorrufen als Antworten darstellen. Es war nicht gefragt worden, ob der Landesverfassungsschutz seinen Job macht, sondern ob er ihn auch bei ZMD-Mitgliedern macht. Die Antwort des Innenministers ist insofern unklar und mehrdeutig; die Vokabel „sofern“ lässt offen, in welchem Umfang es erforderlich ist.
Antwort des Innenministers offenbart Hilflosigkeit
Neue Erkenntnisse lieferte diese Antwort ebenfalls nicht; dass die DMG vom nordrhein-westfälischen Weiterlesen