Trotz Kindesentzugs mit Todesfolge wurde die IS-Rückkehrerin Carla S. am Mittwoch nur zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihr sechsjähriger Sohn wurde in Syrien in ein IS-Kinderausbildungslager gesteckt. Später starb der kleine Junge bei einem Bombenangriff. Das Gericht begründete das milde Urteil damit, ihr nicht „die Zukunft verbauen zu wollen“. Außerdem nehme sie nun an einem Aussteigerprogramm teil.

Vor der Urteilsverkündung verbarg Carla S. ihr Gesicht hinter einem Aktenordner (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Die IS-Rückkehrerin Carla S. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wegen einer Reihe von Straftaten, darunter Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Kindesentzugs in drei Fällen, davon einmal mit Todesfolge, zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit urteilte das Gericht deutlich milder als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Die Anklagebehörde hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten dreieinhalb Jahre gefordert.
Wegen des Vorwürfe, sie habe ihren sechsjährigen Sohn in ein IS-Ausbildungslager gesteckt und wegen Zweifeln an der Ideologie des IS sogar der IS-Religionspolizei gemeldet, geriet die Oberhausenerin schon vor Prozessbeginn in die Schlagzeilen. Der kleine Junge starb später bei einem Bombenangriff. Vor Gericht präsentierte sie sich in ihrer Einlassung tränenreich und beteuerte mehrfach, sie habe nur in ein islamisches Land auswandern wollen. Der IS habe zwar „großen Anreiz“ für sie gehabt, sei aber nicht ihr eigentliches Ziel gewesen. Das Gericht hatte bereits zur Prozesseröffnung deutlich gemacht, diesen Darstellungen nur wenig Glauben zu schenken.
In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Lars Bachler aus, die Beweisaufnahme Weiterlesen