Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch ein IS-Schulungsvideo gezeigt, in dem demonstriert wurde, wie man „Ungläubigen“ die Kehle durchschneidet, den Bauch aufschlitzt oder sie in die Luft sprengt. Dies wurde an bis dahin lebenden Menschen demonstriert. Ben A. wollte die grausamen Bilder jedoch nicht sehen und behauptete, das Video sei ihm „zugeschickt“ worden. Das Urteil soll im Juni verkündet werden.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)
Der Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Mittwoch vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt. Dem Deutsch-Tunesier wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben. Unter anderem soll er eine Kampftruppe dieser Terror-Gruppe mit militärischen Ausrüstungsgegenständen sowie mit Hilfsgütern versorgt haben.
Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner auch im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Verteidigt wird er von den Rechtsanwälten Martin Yahya Heising und Serkan Alkan.
„Greif sie an!“
Am Mittwoch zeigte das Gericht mehrere Videos, die auf Computern von Sabri Ben A. gefunden wurden. Darunter war auch in rund 30-minütiger Film, der mit dem Logo des IS versehen war. Einer Ansprache zu Beginn des Films mit dem Titel „Greif sie an!“ konnte entnommen werden, dass dieser an in Frankreich lebende Muslime gerichtet war. Botschaften wie „Slaughter the Disbelievers“ (Schlachtet die Ungläubigen), „Allah befahl uns, die Kuffar, die uns am Nächsten sind, zu bekämpfen“ oder „Kämpfe für deine Religion“ ließen keinen Zweifel an der Botschaft des Videos.
„Um die Wirkung etwas abzumildern, zeigen wir das Video ohne Ton“, sagte die Vorsitzende Richterin Karina Puderbach-Dehne, bevor der Film anlief. Schon bald zeigte sich, was sie damit meinte: Wie man einem Menschen die Kehle durchschneidet und ihm den Bauch von unten nach oben aufschlitzt, demonstrierte ein IS-Terrorist an einem lebenden Menschen. Nachdem zu sehen war, wie die Eingeweide aus dem blutüberströmten Körper des Mannes quollen, teilten eingeblendete Untertitel in deutscher Sprache lapidar mit, dass es sich bei dem gerade vor der Kamera Getöteten um einen „Agent der Kreuzzügler-Koalition“ gehandelt habe.
Ein zerfetzter Leib in Zeitlupe und Großaufnahme
Nicht weniger grausam ging es weiter, nachdem rund 15 Minuten lang erklärt wurde, wie man mit einfachen Materialien in einer Küche einen Sprengsatz bauen kann. Dann nämlich wurde gezeigt, wie einem jungen, laut Untertitel kurdischen Mann ein Sprengsatz umgelegt wird. Danach wurde der Mann gefilmt, wie er in der Wüste zu flüchten versuchte. Dann wurde in Zeitlupe gezeigt, wie die Explosion seinen Körper in mehrere Teile zerfetzte. Zum Schluss wurde in Großaufnahme gezeigt, was von seinem Körper übrig blieb.
Nachdem das Licht im Saal wieder eingeschaltet wurde, begründete die Richterin erneut, warum das IS-Video ohne Ton gezeigt wurde: „Mit der Untermalung der Schreie ist es schier unerträglich.“ Auf Nachfrage sagte Martin Yahya Heising, er und sein Mandant hätten sich während der Vorführung unterhalten, da sie sich solche Bilder nicht anschauen wollten. Ben A. habe ihm gesagt, dies seien Videos, „die mir Leute zugeschickt haben und die ich mir nicht mal anschaut habe und für die ich jetzt geradestehen muss“.
Anwalt bestreitet IS-Bezüge weiter
Mit einer wohl einzigartigen Unverfrorenheit behauptete der Strafverteidiger erneut, Sabri Ben A. würde solche Filme von anderen zugeschickt bekommen, da er in der Vergangenheit „ja auch journalistisch tätig war“. Damit dürfte er gemeint haben, dass Ben A. Koran-Verteilungsaktionen der „Lies!“-Kampagne in Videos propagandistisch aufbereitet hatte. Obwohl Sabri Ben A. wegen seiner Militanz seit Jahren öffentliche Bekanntheit hat und mehrere Zeitungen bereits 2017 unwidersprochen berichtet hatten, er sei IS-Anhänger, hatte Heising derartige Bezüge im Verlauf dieses Prozess stereotyp bestritten.
Das Gericht zeigte sich von diesen Ausflüchten jedoch auch am Mittwoch nicht sonderlich beeindruckt. Die Richterin kündigte an, beim nächsten Verhandlungstag am 25. Mai die Beweisaufnahme schließen zu wollen. Am selben Tag könne die Staatsanwaltschaft auch ihr Plädoyer halten. Das Plädoyer der Verteidigung soll am 5. Juni erfolgen. Am 8. Juni soll das Urteil verkündet werden. Gut sieht es nach dieser Beweisaufnahme für Sabri Ben A. nicht aus.
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