Berliner Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Am Dienstag hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) den Bericht des Berliner Verfassungsschutzes für 2019 vorgelegt. Neben der besonderen Relevanz des Themas Rechtsextremismus befasst sich der aktuelle Bericht auch mit den Entwicklungen in anderen Phänomenbereichen. Im Kapitel Islamismus fällt auf, dass bei den Salafisten konkrete Einrichtungen zumindest beispielhaft benannt wurden. Diese Konkretisierung problematischer Moscheen und Strukturen fehlt jedoch bei anderen islamistischen Strömungen. 

Berlin (Symbolbild)

Beim neuen Berliner Verfassungsschutzbericht springt zunächst ins Auge, dass ein eigenes Kapitel über „Hate Speech“ verfasst und den Phänomenbereichen vorangestellt wurde. Darin wird angemerkt, dass Online-Hetze nicht auf das rechtsextremistische Spektrum beschränkt sei: „Die Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt werden auch aus dem islamistischen und dem linksextremistischen Spektrum heraus bedroht“, heißt es dazu, „Im islamistischen Spektrum werden ,Ungläubige‘ regelmäßig zur Zielscheibe entsprechender Propaganda.“

Dass der Verfassungsschutz einen neuen Schwerpunkt setzt, zeigt sich auch daran, dass die Reihenfolge der Phänomenbereiche mit diesem Bericht verändert wurde. War lange Zeit der Islamismus der erste Punkt in solchen Berichten, wurde dies nun durch Rechtsextremismus sowie nachfolgend und gesondert erfasst „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ersetzt. Erst danach kommen die Ausführungen zum Islamismus.

Neuer Begriff des „Jihad“

Ob die auf Seite 93 im Gegensatz zu den Vorjahren modifizierte Begriffserklärung zum Konzept des Jihad eine ursprüngliche Bedeutung ist, die im Text als „eigentliche“ Bedeutung bezeichnet wurde, oder nicht vielmehr eine moderne Interpretation, die Raum schaffen soll für eine weniger gewalttätige Auslegung entsprechender Schriftstellen, kann dahingestellt bleiben. Immerhin war ja Unterwerfung unter Gott und Gehorsam zu seinem Propheten in der Frühzeit eins. Die „Anstrengung auf dem Pfade Gottes“ war weniger abstrakt, ritualisiert und spirituell, sondern bestand in Unterordnung und war ganz real dem militärischen Vorankommen der Gruppe dienlich. Die vorherige Fassung, nach der das Konzept des Jihad bei Extremisten eine Reduzierung auf eine offensive, kriegerische Pflicht beinhalte, kam ohne die abschließende eigene Wertung aus, welches Konzept nun das ursprüngliche sei.

Wieder mehr Zuwachs

Alleine im Bereich des Salafismus gab es 2019 einen Zuwachs von 1.020 auf 1.140 Personen. Das gewaltorientierte salafistische Personenpotential beläuft sich nunmehr auf 470 Personen nach 460 im Jahr zuvor. „Nachdem die Dynamik des Zuwachses in den vergangenen Jahren nachgelassen hatte, fällt der Anstieg wieder stärker als 2018 aus. Dies ist zum einen das Ergebnis der verstärkten Aufklärung des salafistischen Spektrums in Berlin. Zum anderen ist es aber auch Ausdruck einer gewissen Sogwirkung, die Berlin auf die salafistische Szene in anderen Bundesländern ausübt. Auch das jihad-salafistische Personenpotenzial ist nach wie vor in Berlin aktiv. Die Szene zieht sich allerdings weiter ins Private zurück. Salafistische Moscheen dienen vor allem als Treffpunkte zur Kontaktanbahnung. Die Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus bleibt auch in Berlin unverändert hoch“, heißt es weiter. Einige der entsprechenden Einrichtungen, etwa die Al-Khalil-Moschee oder die Al-Nur-Moschee, werden im Bericht explizit benannt.

Fasst man alle Personen mit islamistischen Bestrebungen zusammen, die der Berliner Verfassungsschutz aufführt, ergibt sich eine Steigerung von 1.995 auf 2.170 Personen. Die Anhängerschaft der Muslimbruderschaft und der Milli Görüs-Bewegung soll dabei gleich geblieben sein. Diesem Spektrum des legalistischen Islamismus werden rund 600 Personen zugerechnet, wobei all die kleineren Strömungen, wie etwa pakistanischstämmige Islamisten, außen vor bleiben. Hier fällt auf, dass die Vereine, in denen sich dieser Personenkreis organisiert, nicht namentlich benannt werden.

Einig im Hass auf Israel

Die Anhängerschaft von Terror-Organisationen wie der Hamas oder der Hizbollah wird in Berlin wie 2018 auf etwa 320 Personen beziffert. Die Organisationen, in denen solche Terror-Befürworter aktiv sind, werden jedoch nicht bezeichnet. Beim Hass auf Israel finden die Islamisten dann in großer Einmütigkeit zusammen, weiß der Verfassungsschutz zu vermelden: „Dieses Thema vereint die oben benannten islamistischen Organisationen Hamas, Muslimbruderschaft, Hizb ut-Tahrir und Hizbollah mit der säkularen Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP). Auch wenn sie sich in ihren ideologischen Grundlagen unterscheiden, bilden Antisemitismus und der Hass auf Israel ein einigendes Fundament für die Anhängerinnen und Anhänger dieser Gruppierungen. Hamas, Muslimbruderschaft, Hizb ut-Tahrir, Hizbollah und die PFLP negieren das Existenzrecht Israels und propagieren den bewaffneten Kampf bis zur Vernichtung Israels. Dies wird beispielsweise in dem Slogan ,Palestine will be free – from the river to the sea‘, den nahezu alle islamistischen Organisationen benutzen, deutlich. Der Satz formuliert die Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer und impliziert damit die Vernichtung Israels.“

Beim schiitischen Islamismus ist die Islamische Gemeinde der Iraner in Berlin-Brandenburg e.V. im Bericht neu benannt, die dem Islamischen Zentrum Hamburgs (IZH), das als Leitorganisation gilt, nahesteht. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass im Berichtsjahr verschiedene antisemitische oder israelfeindliche Betätigungen unterbunden wurden.

Fehlende Benennungen begünstigen Unterwanderung

Die mangelnde Benennung von Organisationen aus dem Bereich des legalistischen Islam führt dazu, dass deren Unterwanderung politischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen nicht gehemmt werden kann. Wenn schon der Verfassungsschutz die klare Zuordnung scheut, können islamistische Akteure und ihre Steigbügelhalter in der Gesellschaft ungehemmt agieren. Die Zuordnung islamistischer Akteure darf nicht in der alleinigen Verantwortung von Journalisten und Experten liegen, sondern der Verfassungsschutz muss der Gesellschaft die Informationen geben, die sie braucht, um sich selbst zu schützen. An dieser Stelle gibt es in Berlin noch viel zu tun.

 

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