NRW: Freie Fahrt für Muslimbrüder?

Eine Antwort von NRW-Innenminister Herbert Reul auf eine Kleine Anfrage zum IKV Bochum offenbart, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über die „Muslimbrüder-Moschee“ nicht direkt an die Politik weitergegeben wurden. Gleichzeitig werben Landesintegrationsminister Joachim Stamp und Staatssekretärin Serap Güler für ein Netzwerk, bei dem einige Teilnehmer Bezüge zum Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft haben. Damit drohen die Warnungen von Herbert Reul und Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier vor der Muslimbruderschaft wirkungslos zu verpuffen.

Landesintegrationsminister Stamp und Staatssekretärin Güler werben für CLAIM (Belegbild: Facebook-Seite „Chancen NRW“ des NRW-Integrationsministeriums, Abruf 24.06.20)

In der jüngeren Vergangenheit warnte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) mehrfach mit eindringlichen Worten vor der Muslimbruderschaft. „Zum anderen sind islamistische Bewegungen wie die Muslimbruderschaft gut verankert und vernetzt. Sie versuchen, im Sinne ihrer extremistischen Ideologie Einfluss auf Politik und Gesellschaft zu nehmen“, schrieb Reul erst vor wenigen Wochen im Vorwort des neuen Verfassungsschutzberichts des Landes NRW. Noch deutlicher wurde der CDU-Politiker im September letzten Jahres, als er den „traditionelle Islamismus, der zunehmend in die Gesellschaft eindringt“, im Landtag als „Gefahr für die Demokratie“ bezeichnete. Als Beispiel dafür nannte er die Muslimbruderschaft, die sich seinen Worten zufolge „zunehmend als gesellschaftlich akzeptable Alternative zum Salafismus präsentiert“.

Abseits dieser Warnungen verfestigt sich jedoch der Eindruck, dass die Bedrohung durch die Muslimbruderschaft von der nordrhein-westfälischen Politik nicht sonderlich ernst genommen wird. Dies offenbarten etwa die Auseinandersetzungen um den Weiterlesen

NRW: Wenig Interesse an Verfassungsschutz-Bericht

Die für Mittwoch im Düsseldorfer Landtag geplante Erörterung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz-Berichts fiel anderen Themen zum Opfer. Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, der laut der darin genannten Zahlen in NRW weiter wächst.

Landtag in Düsseldorf

Am Mittwoch sollte der bereits in der letzten Woche veröffentlichte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 in Düsseldorf von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) und Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier den Mitgliedern des Landtags-Innenausschusses vorgestellt und mit diesen erörtert werden. Nachdem aber bereits der erste Tagesordnungspunkt zum Thema Kindesmissbrauch 106 Minuten in Anspruch genommen hatte, war klar, dass für den auf Tagesordnungspunkt 14 und damit weit nach hinten gesetzten Verfassungsschutz-Bericht an diesem Tag keine Zeit mehr bleiben wird.

Als der Bericht kurz vor Ende des Ausschusses an der Reihe war, sprach der Ausschuss-Vorsitzende Daniel Sieveke (CDU) davon, dieser könne ja auch nach der Sommerpause in einer gesonderten Sitzung dazu erörtert werden. Ob es dazu jedoch kommt, blieb unklar, denn nach diesem Vorschlag ging Sieveke ohne Abstimmung oder Beschluss, allerdings auch ohne Widerspruch einer der Fraktionen, einfach zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Dabei wäre eine Erörterung des Berichts durchaus geboten gewesen. Auch unter dem Aspekt des Islamismus, dessen Personenpotential mit 4.925 in Nordrhein-Westfalen am höchsten ist. Die rund Weiterlesen

Salafisten-Prediger Cheftrainer einer Kampfsportschule

2011 gehörte Efsthathios T. alias „Abu Alia“ in Mönchengladbach zum letzten Vorstand des später aufgelösten Salafisten-Vereins „Einladung zum Paradies“. Als Prediger war er zuletzt in Braunschweig aktiv. Das führte auch zu seiner Erwähnung im jüngst vorgestellten niedersächsischen Verfassungsschutzbericht. Die NRW-Behörden führen ihn gar in der Rubrik „Hassprediger“. Gleichzeitig ist er in Mönchengladbach unter dem Namen „Hamza“ Cheftrainer einer Kampfsportschule.

„Abu Alia“ am 17.09.2010 bei einer öffentlichen EZP-Veranstaltung in Mönchengladbach. Links von ihm Sven Lau, rechts leicht verdeckt Pierre Vogel (Bild: Privat)

2010 und 2011 sorgte in Mönchengladbach der Salafisten-Verein Einladung zum Paradies (EZP) fast täglich für Schlagzeilen. Hintergrund war die Absicht der damaligen EZP-Führungsriege um Muhamed Ciftci, Sven Lau und Pierre Vogel, eine Koranschule von Braunschweig nach Mönchengladbach zu verlegen. Ein Vorhaben, das vielleicht sogar unbemerkt von der Öffentlichkeit hätte umgesetzt werden können, hätten nicht die martialischen Auftritte der Salafisten in Mönchengladbach-Eicken für große Angst in der Bevölkerung gesorgt.

Aus Enttäuschung darüber, dass die Politik dem Treiben der Salafisten passiv zuschaute, gründete sich schnell eine Bürgerinitiative. Diese demonstrierte und protestierte fast ein Jahr lang nahezu wöchentlich gegen die Salafisten. Das wiederum rief den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf den Plan, der im Dezember 2010 ein Vereinsverbot von EZP auf den Weg brachte. Zermürbt von den Protesten und dem Verbotsverfahren kündigten die Mönchengladbacher Salafisten im Juni 2011 die Auflösung von EZP an. Ciftci, Lau und Vogel verließen die Stadt und widmeten sich anderen Aktivitäten. Der Bürgerprotest von Mönchengladbach gilt bis heute als das einzige erfolgreiche zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland gegen Islamisten.

Während Lau, Vogel und Ciftci, die in der Stadt am Niederrhein von der Bevölkerung scherzhaft als das „Salafisten-Dreigestirn“ bezeichnet wurden, medial sehr stark wahrgenommen wurden, blieben andere EZP-Vorstände öffentlich fast unbemerkt. So etwa Efsthathios T. alias „Abu Alia“. Dass der Weiterlesen

Fünf Jahre für Sabri Ben A.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Dabei wies der Strafsenat auch mit scharfen Worten die Vorwürfe seines Anwalts Martin Yahya Heising zurück. Der Verteidiger hatte der deutschen Justiz in seinem Plädoyer vorgeworfen, Islamisten aus „politischen Erwägungen“ zu verurteilen.

Kurz vor dem Urteil sprechen Sabri Ben A. und Martin Heising miteinander (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Unterstützung der in Syrien aktiven Terror-Organisation „Ahrar ash-Sham“ in drei Fällen sowie Unterstützung der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) durch entsprechende Propaganda im Internet verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) den Deutsch-Tunesier Sabri Ben A. am Freitag zu fünf Jahren Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Die Anwälte des 39-jährigen Kölners hatten Freispruch beantragt.

Kaum hatte die Vorsitzende Richterin Dr. Karina Puderbach-Dehne das Strafmaß verkündet, wies sie mit scharfen Worten die von Martin Yahya Heising, einem der beiden Anwälte von Sabri Ben A., in dessen Plädoyer gegen die deutsche Justiz erhobenen Vorwürfe zurück. Der Senat verwahre sich gegen solche Vorwürfe und „brauche keine Erinnerung“, so die Richterin. Auch bei Islamisten gelte im deutschen Strafrecht die Unschuldsvermutung. Und die Verurteilung von Sabri Ben A. erfolge nicht aus „politischen Erwägungen“, sondern aufgrund der umfassenden Beweiserhebung und -würdigung.

IS-Videos unter „Dawla“ abgelegt

Ebenso deutlich zurückgewiesen wurden in diesem Prozess mehrfach geäußerte Darstellungen, Sabri Weiterlesen

Muslimbruderschaft in NRW fast vervierfacht

Das der in Nordrhein-Westfalen der Muslimbruderschaft zugerechnete Personenpotential hat sich fast vervierfacht. Das ergab der am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellte Landesverfassungsschutzbericht. Mit Ausnahme der DMG werden in NRW aktive Organisationen mit Bezug zur Muslimbruderschaft in dem Bericht auch weiterhin nicht namentlich genannt.

Das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf

Das der Muslimbruderschaft zugerechnete Personenpotential in Nordrhein-Westfalen ist 2019 von 65 auf 250 gestiegen. Das ist das mit großem Abstand stärkste Wachstum im Bereich des Islamismus und entspricht fast einer Vervierfachung. Das ergab der am Dienstag in Düsseldorf von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) vorgestellte nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht für 2019.

In dem Bericht lobt sich die nordrhein-westfälische Landesregierung für ihre Warnungen vor der Muslimbruderschaft. Gleichzeitig fällt auf, dass Organisationen, die in NRW als Vertretungen der Muslimbruderschaft gelten oder Bezüge zu ihr haben, mit Ausnahme der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) auch weiterhin nicht namentlich genannt werden. Mit ihrer Vorgehensweise, vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen sowie wichtige Akteure mit Bezügen zur Muslimbruderschaft nicht namentlich zu nennen, begünstigt das von Herbert Reul geführte Ministerium seit Jahren die weitere Ausbreitung der Muslimbruderschaft in NRW. Auch im Falle der DMG, die zwar im Verfassungsschutzbericht namentlich genannt, aber gleichzeitig bei einem neuen Projekt des Landesintegrationsministeriums berücksichtigt wurde, verhält sich die nordrhein-westfälische Landesregierung inkonsequent.

Am 17. Juni wird der Verfassungsschutzbericht von Landesverfassungsschutz-Chef Burkhard Freier im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags vorgestellt. Nach der Erörterung in diesem Ausschuss erscheint auf dieser Seite eine ausführliche Analyse des Berichts unter dem Aspekt des Islamismus.

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„Sabri Opfer des Staates“

Großes Kino beim OLG Düsseldorf: In einem 25-minütigen letzten Wort präsentiert sich Sabri Ben A. als Opfer und beklagt sein schlechtes Image. Sein Anwalt Martin Yahya Heising fordert Freispruch. Der deutsche Staat habe Sabri „provoziert“, rechtswidrig „schikaniert“ und damit „radikalisiert“, lautet seine Begründung. Mit Vergleichen zu RAF-Prozessen und dem Vorwurf politisch beeinflusster Urteile gerät Heisings Plädoyer zum Frontalangriff auf die Justiz als solche. Das Urteil wird am Freitag verkündet.

Sabri Ben A. spricht mit seinem Anwalt Martin Heising (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wer einmal das fragwürdige Vergnügen hatte, live zu erleben, wie Sabri Ben A. Journalisten und andere kritische Zeitgenossen auf der Straße in bedrohlicher Manier eingeschüchtert hat, der glaubte am Montag vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zuerst, einen völlig neuen Sabri zu erleben: In seinem rund 25-minütigen „letzten Wort“ flehte der 39-jährige Kölner um eine milde Strafe, präsentierte sich dabei als unschuldiges Opfer, treusorgender Familienvater, weinte gar zwischendurch und gab sich geläutert. „Ich werde nichts mehr posten“, versprach der Deutsch-Tunesier. „Ich will nur noch für meine Familie und meine Kinder da sein.“

Für mögliche Opfer der von ihm im Internet veröffentlichten IS-Videos bot Sabri Ben A. Wiedergutmachung an. Dem Staatsanwalt versprach er: „Sie werden nie wieder etwas von mir hören.“ Und für sein schlechtes Image hatte er keine Erklärung: „Bei mir deutet man alles negativ um“, klagte er. „Dieses Dämonisieren, dieses schlechte Bild von mir, finde ich schade.“ Seine wirklich letzten Worte lauteten nach fast einer halben Stunde: „Ich hoffe auf ein mildes Urteil. Insch’allah wird alles gut.“

Bei genauer Betrachtung seiner bühnenreifen Show fiel jedoch auf, dass es zu seinen früheren Weiterlesen

Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre für Sabri Ben A.

Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Sabri Ben A., unter anderem für die Unterstützung einer in Syrien aktiven Terror-Organisation. Darstellungen seiner Verteidigung, auf seinem Computer gefundene grausame IS-Videos seien ihm aus journalistischen Gründen zugeschickt worden, wurden beim Plädoyer als „abwegig“ und „wenig plausibel“ bezeichnet. Das Urteil gegen Ben A. soll nächsten Freitag verkündet werden.

Sabri Ben A. bei der Prozesseröffnung (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Beim Prozess gegen Sabri Ben A. wurde am Freitag vom 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) die Beweisaufnahme geschlossen. Gegen den Deutsch-Tunesier wird seit 6. Februar verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2014 in Syrien die ausländische terroristische Vereinigung „Ahrar ash-Sham“ unterstützt zu haben, unter anderem mit militärischer Ausrüstung. Außerdem soll sich der heute 39-Jährige Kölner in den darauffolgenden Jahren im Internet als der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) nahestehender „Cyber-Jihadist“ betätigt haben. Sabri Ben A. gehört seit fast zehn Jahren zu den bekannteren Akteuren der deutschen Salafisten-Szene. Er sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft.

Unmittelbar nach dem Schließen der Beweisaufnahme hielt Oberstaatsanwalt Holger Heming sein rund 30-minütiges Plädoyer. Darin sagte er, Sabri habe sich „seit 2012 mit radikalen Glaubensinhalten identifiziert“. Dies belege seine Teilnahme an der Lies-Koranverteilaktion mit Abou Nagie. Seine Vorstrafen von 2012 bis 2014 belegen eine „aggressive radikalisierte Grundhaltung“. In seinen Weiterlesen