Islamisten stellen größte Extremistengruppe im Südwesten

In Baden-Württemberg wurde am Donnerstag ein geradezu beispielhaft präziser und detaillierter Verfassungsschutz-Bericht vorgestellt. Aber auch darin finden sich Versuche, die religiöse Komponente des Islamismus um- oder gar wegzudeuten.

Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) und Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, stellten am Donnerstag in Stuttgart den baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 vor. Obwohl das islamistische Personenpotential in Baden-Württemberg mit rund 4.200 Personen deutlich größer ist als die Gruppe der etwa 2.800 Linksextremisten oder die der rund 1.970 Rechtsextremisten, wurde der Islamismus auch bei der Vorstellung dieses Berichts nachrangig behandelt. Der Anstieg beim islamistischen Potential um rund 100 Personen dürfte dem Anstieg bei den Salafisten auf rund 1.300 gegenüber 1.200 im Vorjahr geschuldet sein.

„Selbstverständlich haben wir auch die Gefährdung unserer Gesellschaftsordnung durch den islamistischen Extremismus und Terrorismus weiterhin fest im Blick. Die Gefahrenlage durch den Einfluss des Islamischen Staates (IS) ist trotz seines Zusammenbruchs weiterhin äußerst angespannt. Die Anschläge in jüngerer Vergangenheit, wie zuletzt etwa in Wien am 2. November 2020, beweisen dies in furchtbarer Weise. Die größte Gefahr geht weiterhin von Einzelattentätern in psychischen Ausnahmesituationen aus, die sich von einer vermeintlichen, selbst kommunizierten IS-Nähe mediale Aufmerksamkeit versprechen“, erklärte Thomas Strobl bei der Vorstellung des Berichts.

Motivation fanatisierter Mörder verkannt?

Die von Strobl benutzte Wortwahl könnte darauf hindeuten, dass er damit auf den Anschlag am 25. Juni in Würzburg anspielte. Bei diesem Anschlag stach ein somalischer Mann in der Würzburger Altstadt zuerst in einem Kaufhaus und danach auf der Straße mit einem Messer auf mehrere Frauen ein. Dabei tötete er drei Frauen und verletzte fünf weitere Personen schwer. Ob der Mann aus einem islamistischen Motiv, aufgrund einer psychischen Störung oder der Kombination von beidem gehandelt hat, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Weiterlesen

Zermürbender Terror-Prozess

Von der Öffentlichkeit unbemerkt geht der Düsseldorfer Prozess gegen die mutmaßliche tadschikische Terror-Zelle in die Sommerpause. Das konfrontative Agieren einiger Verteidiger lässt ein langes und zermürbendes Verfahren befürchten, das dem Gericht noch viel Nervenkraft abverlangen wird.

Muhammadali G. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Als vier der fünf seit 19. Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) angeklagten Tadschiken im April letzten Jahres festgenommen wurden, prägten sie tagelang Schlagzeilen. Die mutmaßliche Zelle wurde verdächtigt, für die Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) einen Mordanschlag auf einen Neusser Islam-Kritiker geplant sowie Luftwaffen-Stützpunkte ausgekundschaftet zu haben, hieß es. Selbst der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach von einem „ganz großen Ding“.

In den darauffolgenden Tagen aber passierte etwas, das nicht hätte passieren dürfen und das den Prozess bis heute belastet: Unzählige Ermittlungsdetails, möglicherweise ganze Akten, gerieten in die Hände von Journalisten, die alles sofort an die Öffentlichkeit brachten. Wo die undichte Stelle lag – ob bei der Bundesanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt, den beteiligten Polizeipräsidien oder dem ebenfalls involvierten Verfassungsschutz -, ist bis heute ungeklärt. Aber es führte dazu, dass Medien und Öffentlichkeit den jetzt stattfindenden Prozess nur noch als formale Angelegenheit betrachten – aber nicht mehr als Strafverfahren, das dazu dient, zu klären, ob die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe auch tatsächlich so zutreffen.

Weiterlesen

IS-Mitgliedschaft: Vier Jahre Haft für fünffache Mutter

Die IS-Rückkehrerin Fadia S. wurde am Donnerstag vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Verhandlung beendet war, wurden Journalisten sowie die Autorin von einem jungen Mann angepöbelt, der die Eltern von Fadia S. zum Urteil begleitet hatte.

Fadia S. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), einem Fall von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, sowie vier tateinheitlichen Fällen von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde Fadia S. aus Essen am Donnerstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Libanesin war 2015 mit ihren damals vier Kindern im Alter von acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Ihr fünftes Kind kam dort zur Welt. Nachdem der IS militärische Rückschläge erlitt, kam sie im Februar 2018 wieder nach Deutschland zurück. Mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum ist das Aneignen von Wohnungen und Häusern gemeint, deren Bewohner vom IS vertrieben oder getötet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger von Fadia wollten eine „bewährungsfähige“ Haftstrafe, also maximal zwei Jahre.

Weiterlesen