IS-Mitgliedschaft: Vier Jahre Haft für fünffache Mutter

Die IS-Rückkehrerin Fadia S. wurde am Donnerstag vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Verhandlung beendet war, wurden Journalisten sowie die Autorin von einem jungen Mann angepöbelt, der die Eltern von Fadia S. zum Urteil begleitet hatte.

Fadia S. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), einem Fall von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, sowie vier tateinheitlichen Fällen von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde Fadia S. aus Essen am Donnerstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Libanesin war 2015 mit ihren damals vier Kindern im Alter von acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Ihr fünftes Kind kam dort zur Welt. Nachdem der IS militärische Rückschläge erlitt, kam sie im Februar 2018 wieder nach Deutschland zurück. Mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum ist das Aneignen von Wohnungen und Häusern gemeint, deren Bewohner vom IS vertrieben oder getötet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger von Fadia wollten eine „bewährungsfähige“ Haftstrafe, also maximal zwei Jahre.

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