IS-Mitgliedschaft: Vier Jahre Haft für fünffache Mutter

Die IS-Rückkehrerin Fadia S. wurde am Donnerstag vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Verhandlung beendet war, wurden Journalisten sowie die Autorin von einem jungen Mann angepöbelt, der die Eltern von Fadia S. zum Urteil begleitet hatte.

Fadia S. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), einem Fall von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, sowie vier tateinheitlichen Fällen von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde Fadia S. aus Essen am Donnerstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Libanesin war 2015 mit ihren damals vier Kindern im Alter von acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Ihr fünftes Kind kam dort zur Welt. Nachdem der IS militärische Rückschläge erlitt, kam sie im Februar 2018 wieder nach Deutschland zurück. Mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum ist das Aneignen von Wohnungen und Häusern gemeint, deren Bewohner vom IS vertrieben oder getötet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger von Fadia wollten eine „bewährungsfähige“ Haftstrafe, also maximal zwei Jahre.

Der Vorsitzende Richter Lars Bachler wies zu Beginn der Urteilsbegründung darauf hin, dass der Fall im Vorfeld eng mit dem verbotenen Salafisten-Verein Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim (DIK) verwoben war. Als dessen wichtigster Akteur gilt der im Februar 2021 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa. Ihr Cousin Ahmad S., den Fadia S. auf Wunsch ihrer Familie geheiratet hatte, habe sich, so der Richter, beim DIK „in führender Position“ betätigt. Später reiste Ahmad S. zuerst nach Syrien zum IS. Heute gilt er als dort verschollen.

„Kernanliegen“ des IS erfüllt

Lars Bachler hielt Fadia S. zugute, dass sie „keine gefestigte IS-Überzeugung“ habe. Die Entscheidung zu ihrer Ausreise nach Syrien sei vielmehr von ihrem Mann getroffen worden: „Da er ihr Mann ist und sie ihm gehorchen muss, ist sie gegangen, leider.“ Andererseits werde ihre Aussage, nichts vom IS gewusst zu haben, vom Gericht „als widerlegt“ angesehen. Mit der Unterstützung ihres Mannes in seiner Zeit beim IS habe sie das „Kernanliegen“, das die Terror-Organisation an Frauen richte, erfüllt. Auch könne ihr „eine vollständige Abkehr von der Ideologie des IS nicht zugestanden werden“.

So habe Fadia S. in Nachrichten aus Syrien IS-Propagandamaterial verschickt sowie Angehörige zur Ausreise nach Syrien aufgefordert. In einer Nachricht, in der sie davon berichtete, dass dem Kind einer Haushaltshilfe wegen Diebstahl vom IS die Hand abgehackt wurde, sei sie über dessen Stehlen bestürzt gewesen – aber nicht darüber, dass einem Kind die Hand abgehackt wurde.

Am Ende der Urteilsbegründung richtete Lars Bachler das Wort direkt an Fadia S. und sagte, er hoffe, falls sie noch einmal einem Mann wie Ahmad S. begegne, „dass Sie dann so viel Rückgrat haben, dem entgegenzutreten“. Fadia S. hatte in dem Prozess, der mit zwei Monaten relativ kurz war, gesagt, dass sie keinen neuen Mann wolle, damit ihr dasselbe nicht noch mal passiere. Wegen des Kindergeld-Bezugs für ihre Zeit in Syrien ist die Deutsch-Libanesin heute in fünfstelliger Höhe verschuldet.

„Was guckst du?“

Ihre Eltern sowie weitere Personen aus dem Umfeld von Fadia S. verfolgten die rund einstündige Urteilsbegründung im Zuschauerraum. Nachdem die Verhandlung beendet war, sprach die 31-Jährige durch die Trennscheibe kurz mit ihren Eltern.

Journalisten, die den Vorgang aus mehreren Metern Entfernung betrachteten, wurden daraufhin von einem jungen Mann, der die Eltern von Fadia S. begleitet hatte, angepöbelt: „Was wollen Sie noch hier? Sie sehen doch, dass das privat ist.“ Danach hielt er seine Jacke vor eine WDR-Kamera, die gerade für den Gerichtssprecher aufgebaut wurde. Offenbar glaubte er, diese würde die Eltern von Fadia S. filmen. Aber auch die Autorin war Ziel seiner Unfreundlichkeiten: „Was guckst du?“, herrschte er sie an, bevor er das Gericht wieder verließ.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..