Die Ehrlichkeit der Verena M.

Bei ihrer „ergänzenden Einlassung“ präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag erneut als strenggläubige Muslimin, die sich von „Dawla“ betrogen fühlt und die Terror-Organisation mit scharfen Worten verurteilt. Das Gericht reagierte versöhnlich, wertete den Vortrag als Geständnis und versicherte ihr, dass ihr Auftreten im Hijab „keine Auswirkungen“ haben werde.

Verena M. beim Prozessbeginn am 28. März (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am Dienstagvormittag gab die IS-Rückkehrerin Verena M. vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte ergänzende Einlassung ab. Das von ihr handschriftlich verfasste Papier umfasste rund 50 Seiten. Verlesen wurde es von ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz, die dafür mehr als 100 Minuten benötigte.

Die Troisdorferin hatte bereits zu Prozessbeginn am 28. März eine längere Erklärung verlesen lassen. Darin kündigte sie selbstbewusst an, dass sie ihren Hijab vor Gericht nicht für ein milderes Urteil ablegen wird. Was sie auch entsprechend umgesetzt hat: Bis zuletzt erschien die 33-Jährige stets mit einem Khimar, einer islamischen Frauenkleidung, die Stirn und Haare bedeckt und dann weit bis unter das Knie geht, sowie großflächiger Corona-Schutzmaske im Gerichtssaal. Außerdem sagte sie sich in dieser Erklärung von der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mit scharfen Worten los. Dabei warf sie dem IS vor, „unislamisch“ gehandelt zu haben, sagte aber fast nichts dazu, warum sie im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn in dessen Herrschaftsgebiet ausgereist war.

Diese Erklärung führte schnell zu Diskussionen, wie ihre Lossagung zu werten sei. Als ein Journalist der Bild-Zeitung, der mehrfach in kurdischen Gefangenenlagern recherchierte und dabei auch mit Verena M. gesprochen hatte, in seiner Vernehmung aussagte, er habe den Eindruck, dass sich die Angeklagte zwar vom IS losgesagt habe, darüber hinaus aber an ihrem ideologischen Fundament festhalte, führte das zu scharfen Reaktionen von Seda Basay-Yildiz, die diese Wertung nicht gelten lassen wollte.

Aber auch andere Zeugenaussagen waren für die 33-Jährige nicht vorteilhaft. So etwa die einer früheren Freundin, die sie als Party-Girl schilderte, das aber nach der Konvertierung zum Islam schnell fanatisch wurde, ihren Jungen im Koran lesen lies und nur noch vollverschleiert in die Öffentlichkeit ging. Als auch noch eine Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes (BKA), die die Troisdorferin auf ihrem Rückflug nach Deutschland vernommen hatte, schilderte, dass Verena M. dabei gesagt habe, sie betrachte Teilnehmer an Deradikalisierungs-Programmen als „Heuchler“ und sie dies auch vor Gericht nicht bestritt, legte ihr der Vorsitzende Richter Lars Bachler mit sanftem Druck eine „ergänzende Einlassung“ nahe. Damit gab er ihr faktisch eine weitere Chance, sich reuig und aussteigewillig zu zeigen.

Zweite Einlassung nur Bekräftigung der ersten

Aber auch ihre zweite Einlassung war im Ergebnis nur eine Bekräftigung der ersten: Gleich zu Beginn hieß es, sie habe ihre Sichtweise auf den IS „grundlegend verändert“, nicht aber die auf ihre Religion. Dann kritisierte sie erneut die Terror-Organisation, die sie anfänglich als „Dawla“, später dann mehrfach als „Baghdadi-Sekte“ bezeichnete, die den Islam verraten habe. Den von US-Kräften getöteten ehemaligen IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi bezeichnete sie erneut als „Hund“ und betonte, diese Beschimpfung absichtlich gewählt zu haben. Ebenso distanzierte sie sich von den Taliban, al-Qaida und den „Pierre-Vogel-Menschen“.

Dann machte sie deutlich, dass sie sich vom IS betrogen fühle: „Dawla warb mit einem warmherzigen Umfeld“, hieß es. „Ich hatte erwartet, bei Dawla die Creme de la Creme der Muslime vorzufinden.“ Tatsächlich aber sei es „die größte Verarsche seit der Hitler-Zeit“ gewesen. Mit weiteren Vergleichen des IS mit den Nazis und immer schärferer Wortwahl war sie sichtlich bemüht, ihre Lossagung vom IS möglichst unmissverständlich zu wiederholen.

Ihre Motivation, zum IS zu gehen, stellte sie jedoch stark relativierend dar: So hätten dabei auch die Auseinandersetzungen mit ihrem ersten Ehemann eine zentrale Rolle gespielt. Den bekennenden Christen zeichnete sie dabei als autoritären Despoten, der sie bis zu einem Selbstmordversuch getrieben habe. Bei einer früheren Freundin ließ sie durchblicken, dass diese als Kurzzeit-Prostituierte tätig war. Gut kamen bei diesen Schilderungen nur ihre Familienmitglieder weg – die sie wegen ihres „Unglaubens“ in ihren Nachrichten aus dem IS-Gebiet wiederholt verächtlich gemacht hatte, bei denen sie aber nach ihrer Haftentlassung wieder leben möchte. All das habe sie damals „zunehmend überfordert“, dann sei sie „zu Dawla gegangen“, um „so weit wie möglich“ von ihrem ersten Mann wegzukommen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, bei denen sie Sorge hatte, wegen des Kindesentzuges nach Deutschland ausgeliefert zu werden, sei sie sich bei „Dawla“ sicher gewesen, „niemals zurückgeschickt“ zu werden.

Auch das Verhältnis zu ihrem Sohn erläuterte sie in ihrer ergänzenden Einlassung: Dessen Namenswechsel zu „Mohammed“ nach ihrer Konvertierung wurde dabei mehr als sein eigener Wunsch dargestellt. Auch habe sie nicht gewollt, dass ihr Kind „verdummt“. Damit stehen diese Einlassungen im Gegensatz zu Zeugenaussagen, die ihr die Umbenennung zuschrieben und angaben, sie habe für ihren Sohn zunächst keine „westlichen“ Schulbücher gewollt.

Teilnahme am API oder nicht?

Ihre Aussage bei der vom Auswärtigen Amt initiierten Rückholaktion, Teilnehmer an Deradikalisierungs-Programmen seien „Heuchler“, erklärte Verena M. als Missverständnis: Die Frage der BKA-Mitarbeiterin danach habe sie auf von Kurden in den Lagern betriebenen Programme bezogen, nicht ahnend, dass damit die deutschen Programme gemeint waren. „Ich spreche seit einem halben Jahr mit dem API und bin positiv überrascht“, ließ sie ihre Verteidigerin verlesen. Ob sie bereit ist, an diesem vom Land NRW initiierten „Aussteiger-Programm Islamismus“ auch tatsächlich teilzunehmen, ließ sie aber erneut geschickt offen.

Ebenso geschickt umschiffte Verena M. die nach der bisherigen Beweisaufnahme im Raum stehende Frage nach ihrem Judenhass, den sie in mehreren Nachrichten nach Deutschland offen gezeigt hatte. Stattdessen sprach sie davon, dass sie sich beim Abspielen ihrer Audio-Nachrichten im Gerichtssaal geschämt habe und sich „am liebsten unter den Tisch verkrochen“ hätte. Zu den ideologischen Inhalten ihrer Nachrichten und ihre heutige Betrachtung darauf sagte sie aber nichts.

Appell an das Gericht

„Ich fand den Sinn des Lebens im Islam“, hieß es zum Ende der Erklärung von Verena M. „Im Islam habe ich meinen Frieden gefunden und ich fände es schade, wenn Sie mir meine Religion negativ anrechnen würden.“

Bei der anschließenden Befragung deutete der Vorsitzende Richter mehrfach an, ihr nicht alles zu glauben. So etwa ihre Darstellung, bei den Waffen, die auf von ihr nach Deutschland geschickten Bildern zu sehen waren, habe es sich um Spielzeugwaffen gehandelt. Der IS habe sein Kalifat wohl kaum mit Spielzeugwaffen verteidigt, hieß es von der Richterbank. „Ich habe den Eindruck, dass Sie ganz gut dabei waren“, resümierte Lars Bachler. „Insofern sortieren wir sie erstmal als IS-Frau ein.“ Abschließend aber gab sich der Senatsvorsitzende versöhnlich, wertete ihre ergänzende Einlassung zur Überraschung so mancher Prozessbeobachter als Geständnis und versicherte Verena M., ihr Auftreten vor Gericht im Hijab werde „keine Auswirkungen“ haben.

Kernfragen werden umgangen

Dazu, dass Verena M. in ihrer ergänzenden Einlassung erneut offen gelassen hat, ob sie denn nun bereit ist, tatsächlich an einem Aussteiger-Programm teilzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter jedoch nichts. Möglicherweise war das darin begründet, dass Seda Basay-Yildiz bereits nach der Vernehmung des Bild-Reporters kampfeslustig eine Diskussion darüber anzuzetteln versuchte, ob das Praktizieren einer strengen und fundamentalistischen Glaubensauslegung bereits als Extremismus gewertet werde. Und dass ein Gericht die Erörterung solcher Fragen, vor deren Beantwortung sich selbst Innen- und Verfassungsschutzbehörden seit Jahren herumdrücken, mit einer streitbaren Anwältin lieber umgeht, ist menschlich nur allzu verständlich.

Aber der Prozess gegen Verena M. hat genau diese Fragen aufgeworfen. Im Ergebnis hat sie sich vehement und glaubwürdig vom IS distanziert, aber ebenso vehement und glaubwürdig sowie mit geradezu beeindruckendem Selbstbewusstsein deutlich gemacht, dass sie sich mit ihrer strengen Glaubensauslegung wohl fühlt und diese weiter praktizieren will. Damit ist sie – in der Gesamtbetrachtung – vielleicht sogar die ehrlichste IS-Rückkehrerin, die sich jemals einem deutschen Gericht präsentiert hat. Aber möglicherweise ist sie damit auch die erste IS-Rückkehrerin, der eine Strafmilderung gewährt wird, ohne auch nur ein Jota von ihrer handlungsleitenden Ideologie abgewichen zu sein. Denn ihre Lossagung vom IS wurde nicht mit der Errichtung des Kalifats begründet, sondern mit der „unislamischen“ Umsetzung derselben. Leider wurde auch dieser Punkt sowie seine Bedeutung in der Verhandlung nicht näher beleuchtet.

Ein Gedanke zu „Die Ehrlichkeit der Verena M.

  1. Selbstverständlich ist eine strenge, fundamentalistische Glaubensauslegung des Islam als extremistisch zu bewerten. Der Islamismus ist ja die strenge, fundamentalistische Islam- Auslegung, – also buchstabengetreu. Der Islamismus steckt tief im Islam verwurzelt drin und genau deshalb ist diese Religion so gefährlich.

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