Neuer Sprecher, alte Probleme

Seit diesem Monat fungiert der DITIB-Funktionär Eyup Kalyon als Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), dem größten Zusammenschluss islamischer Verbände in Deutschland. Öffentlich trat Kalyon bislang nur wenig in Erscheinung. Die wenigen Beispiele sind jedoch exemplarisch dafür, warum die DITIB und ihre Hofierung durch die deutsche Politik so problematisch sind.

Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Anfang Oktober hat der Koordinationsrat der Muslime (KRM) turnusmäßig seinen neuen Sprecher bestimmt. Nachdem Mohamed El Kaada vom Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD) sechs Monate an der Spitze des KRM stand, folgt ihm für das nächste halbe Jahr der DITIB-Funktionär Eyup Kalyon.

Der Mitteilung des KRM zu dem Wechsel kann entnommen werden, dass sich der 2007 in Köln gegründete Dachverband trotz seiner überschaubaren Bekanntheit bei den deutschen Muslimen als legitimer Vertreter ihrer Belange gegenüber der Öffentlichkeit sieht. „Nach über zwei Jahren Pandemie und Beschränkungen wird es unsere erste Aufgabe sein, die Moscheen wieder als ein Ort der Zusammenkunft, der Gottesdienste und der Solidarität aufblühen zu lassen. Dabei brauchen wir mehr Zusammenarbeit innerhalb des KRM und eine aktivere Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten, die ich gerne führen will“, unterstrich Kalyon diesen Anspruch.

Bislang aber trat der DITIB-Funktionär nur selten öffentlich in Erscheinung. So etwa letztes Jahr, als er in dem Video zur „Essenz des Ramadan“ verkündete, dass der Koran für alle Menschen gelte, nicht nur für Muslime. Für alle Menschen sei der Koran die Quelle der „Rechtleitung“, so seine Sichtweise.

Weiterlesen

Die fünf größten Irrtümer über die DITIB

Über den Moschee-Dachverband DITIB gibt es eine Reihe weit verbreiteter, aber dennoch falscher Annahmen. Insbesondere die politischen Debatten rund um die DITIB sind bis heute von den immer gleichen falschen Annahmen gekennzeichnet.  

Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Moschee-Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, abgekürzt DITIB) gilt als größte sunnitisch-islamische Organisation in Deutschland. Nach eigenen Angaben sind mehr als 900 Moschee-Gemeinden Mitglied bei der DITIB. Der Verband mit Sitz in Köln ist seit 1984 als Verein eingetragen. 2018 wurde vom Bundesverfassungsschutz eine Beobachtung der DITIB geprüft. Bislang kam es dazu jedoch nicht.

In vielen Bundesländern ist die DITIB seit langem im Gespräch, wenn es um den islamischen Religionsunterricht geht. Die politischen Debatten rund um die DITIB sind jedoch bis heute von den immer gleichen falschen Annahmen gekennzeichnet. Zu einer wirklichkeitsnahen Einschätzung gelangt man allerdings nur durch einige Fakten zur DITIB, die der Moschee-Dachverband selber nicht liefert. Im Folgenden werden die Irrtümer behandelt, die sich bislang am hartnäckigsten gehalten haben.

1.) Die DITIB ist eine Religionsgemeinschaft

Weiterlesen

Wie der 1. FC Köln die DITIB entpolitisiert

Mit der DITIB-Moschee auf seinem neuen Auswärtstrikot hat sich der 1. FC Köln jetzt faktisch in die Debatte um den umstrittenen Moschee-Dachverband eingemischt. Dass sich der Fußball-Bundesligist dabei auf Toleranz beruft und politische Absichten bestreitet, mutet bizarr und zynisch an. Viel schlimmer als der Vorgang selber dürfte jedoch die Gedankenlosigkeit sein, die der 1. FC mit seinen Antworten an die Kritiker unfreiwillig offenbart.

Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Dass der Fußball-Bundesligist 1. FC Köln am vergangenen Wochenende Trikots vorstellte, die auch die Umrisse des Doms sowie der DITIB-Zentralmoschee zeigten, rief in der deutschen Presse anfänglich nur wenig Interesse hervor. Zu Beginn der Woche war es lediglich die türkische Presse, die ausführlich darüber berichtete. Die deutschen Medien griffen das Thema erst auf, als ein offenbar islamfeindlicher Fan deswegen aus dem Verein austrat, worin die Journalisten Rassismus erblickten.

Wie auf der Twitter-Seite des 1. FC Köln unschwer nachgelesen werden kann, entzündete sich die massive Kritik überwiegend jedoch nicht daran, dass auf dem Trikot eine Moschee abgebildet wird. Sondern explizit daran, dass es sich dabei um eine DITIB-Moschee handelt. Den Twitter-Nutzern, die den Bundesliga-Verein damit konfrontierten, warum der über seine Satzung mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet verknüpfte Moschee-Dachverband so kritisch gesehen wird, antwortete der 1. FC jedoch nur lapidar: „Die Moschee steht symbolisch für die große türkische Community in Köln, in der es sehr viele eingefleischte FC-Fans gibt. Sie ist ein Teil der Kölner Skyline geworden. Das gilt unabhängig davon, wie man politisch zum Betreiber der Moschee steht.“ Damit war die Sache für den Verein, der Toleranz in seiner Charta als einen seiner wichtigsten Werte nennt, offenbar wieder erledigt.

Keine Einmischung in die Politik?

Wie tief die Gräben in dieser Auseinandersetzung inzwischen sind, zeigte sich am Donnerstag bei Weiterlesen

Berlin: Tagung mit problematischen Akteuren vom Senat unterstützt

Am 17. und 18. Februar fand in Berlin die „1. Fachtagung zum Thema Praktische Imamausbildung“ statt. Bei dieser „Fachtagung“ traten als Referenten Akteure aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft auf, unter anderem von Berliner Einrichtungen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Trotzdem wurde die Veranstaltung vom Berliner Senat unterstützt.

Kulturelles Zentrum der Berliner Sehitlik-Moschee, an der Aktive der Deutschen Islam-Akademie früher tätig waren (Bild: Wikipedia, Bildrechte: Gemeinfrei)

Die „Deutsche Islam Akademie“ veranstaltete am 17. und 18. Februar in Berlin eine „Fachtagung“ zur Imamausbildung. Dem Programm der Tagung kann entnommen werden, dass diese vom Berliner Senat unterstützt wurde. Das Tableau der Referenten ist bemerkenswert: Neben Lydia Nofal, die mit dem Verein Inssan seit langem im Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft wirkt, traten der Imam Taha Sabri von der Neuköllner Begegnungsstätte sowie Ferid Heider vom Teiba-Verein auf. Beide Einrichtungen sind dem gleichen Spektrum zuzuordnen. Alle drei wurden mit ihren Vereinen auch schon in Verfassungsschutzberichten des Landes Berlin erwähnt.

Auch der Referent Ali Özgür Özdil ist offen für Anregungen aus dieser Richtung. Ender Cetin hingegen, ein weiterer Referent, war an der Berliner Sehitlik-Moschee tätig, einer DITIB-Moschee, und ist der Gatte der „Akademie“-Leiterin. Funda Fidan ist Vorsitzende des „Interkulturellen Instituts für Inklusion“. Das „Institut“ ist ein Verein, nach dessen Eigenangabe Özdil Mitgründer war und der seit Mitte 2017 eingetragen ist. Den Verein findet man bei Veranstaltungen bei Einrichtungen, die dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft zuzuordnen sind; aber auch bei der ATIB und gelegentlich bei der DITIB gestaltet man Veranstaltungen mit.* Referenten bei Veranstaltungen dieses „Instituts“ sind auch immer wieder Personen aus dem Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft, etwa Ferid Heider oder der Islamologe Yusuf Dreckmann.**

Wer steht hinter der „Deutschen Islam Akademie“?

Wer steht nun hinter dem klangvollen Namen des Ausrichters der Tagung? Die Weiterlesen

DITIB: Die Pflasterung des Holzweges

Die DITIB ist dieser Tage mit zwei Meldungen in den Medien. Einerseits sollen von der DITIB entsandte Imame auch in Deutschland ausgebildet werden, andererseits soll die Türkei in Deutschland Schulen errichten dürfen. Doch beide Vorhaben werden unter kurzsichtigen Interessen und teilweise nicht unter korrekter Einordnung verhandelt.

Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.“ (DITIB) steht seit einigen Jahren wegen ihren engen Verflechtung mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet in der Kritik. Diese Verflechtung war jedoch seit Gründung bekannt, wenn man denn die Satzung und die Organisationsstruktur kannte. Dass sie lange nicht thematisiert wurde, lag daran, dass man vor der Regierungsübernahme durch Erdogan davon ausging, dass die DITIB eher religiös mäßigend einwirken würde und so mancher wohl ganz froh war, wenn sich die DITIB um die „eigenen Leute“ und ihre religiösen Bedürfnisse kümmerte. Es gab dadurch für viele Gemeinden einen gemeinsamen Ansprechpartner und man wusste ungefähr, welche Linie vertreten wurde. Dass sich die Zeiten geändert haben und genau diese Verflechtung nun im Zuge einer türkischen Rückbesinnung auf fundamental-islamische Vorgaben, die im hiesigen Kontext islamistisch sind, problematisch werden, wurde lange öffentlich wenig thematisiert. Nach und nach wurden die freundlichen, relativ säkularen Kräfte ausgetauscht und so mancher in der Politik rieb sich die Augen, welcher Wind nun wehte.

Immer wieder wurde und wird gefordert, die DITIB möge sich von ihrem Auslandseinfluss emanzipieren. Aktuell wird über eine deutsche Imam-Ausbildung überwiegend positiv berichtet. Geplant ist ein Ausbildungszentrum. „Der Staatssekretär im Innenministerium, Markus Kerber, bezeichnete das Ausbildungszentrum als positives Signal des Verbands an den deutschen Staat. Der Bundesregierung sei es in der Integrationsdebatte ein zentrales Anliegen, dass die Islamverbände ihr Moscheepersonal in Deutschland ausbildeten und der Einfluss aus dem Ausland zurückgehe. „Ein Großteil der islamischen Religionsbeauftragten wird künftig stärker der deutschen Lebenswirklichkeit entsprechen, hier werden sie ihren Lebensmittelpunkt und ihre Zukunft sehen“, sagte Kerber, der auch die Deutsche Islamkonferenz organisiert.“ Es wird jedoch nur in wenigen Presse-Artikeln genauer aufgeschlüsselt, wie die Rahmenbedingungen sind. So wird in der Zeit mitgeteilt, dass die Nachwuchskräfte ihre theologische Ausbildung nach wie vor überwiegend in der Türkei absolvieren. Der Ausbildungsabschnitt in Deutschland ist also – wenn die Informationen zutreffen – ein zusätzlicher Ausbildungsschritt. In der Zeit wird ausgeführt. „Zunächst beginnen 22 junge Leute die praxisorientierte zweijährige Ausbildung. Sie haben zuvor in Deutschland ihr Abitur gemacht und danach überwiegend in der Türkei Islamische Theologie studiert. Das neue Ausbildungsprogramm hat alleinig die DITIB-Akademie konzipiert. Es soll vor allem auf Deutsch unterrichtet werden, auch externe Dozenten sind vorgesehen. Die DITIB zahlt die Ausbildung des religiösen Nachwuchspersonals.

Die DITIB bestimmt also die Inhalte und zahlt auch die Ausbildung. Wahrscheinlich wird sie auch weiterhin die Gehälter dieser Imame zahlen. Es bleibt also im Grund alles beim alten. Im Ergebnis ist also der Sicht des Erziehungswissenschaftlers Ahmet Toprak beizupflichten, der eine Indoktrination eben dieser Imame prognostiziert. Allerdings geht die Forderung, die DITIB möge ihre Verbindungen zum türkischen Staat offen legen, am Thema vorbei. Diese Verbindungen sind langjährig bekannt, sowohl Kerber als auch Toprak sollten dies eigentlich wissen.* Der Ausbildungsabschnitt in Deutschland ist also mitnichten ein Grund zum Jubeln oder auch nur zur Zufriedenheit. Es wird damit lediglich suggeriert, man käme voran, man verschafft sich selber Zeit. Verstrichene Zeit, die jedoch nicht der Lösung des Grundkonflikts dient, sondern nur als politischer Betätigungsausweis dient. So lange es nicht um die Inhalte geht, so lange es nicht um die grundsätzliche Ausrichtung geht, ist kaum etwas gewonnen. Man räumt der DITIB weiteres Terrain ein, obwohl diese nicht einmal den Status als Religionsgemeinschaft formell reklamiert. Spätestens nach der Kölner Erklärung Anfang 2019 müsste Verantwortlichen klar geworden sein, dass es weder eine Ablösung von der Diyanet noch einen Weg zu einem „deutschen Islam“ seitens der DITIB gibt. Es kann also sein, dass es keine Lösung geben kann, die konsensual ist. Diese Debatte jedoch wieder zu vertagen, heißt, im Grunde nur sich selber für vermeintliche Fortschritte zu loben, die keine sind. Im Gegenteil: Der politische Islam wird so verankert, Langjähriges so tun als ob hat jedoch genau in die Misere geführt. Oder mit anderen Worten: Da wird gerade ein Holzweg gepflastert.

Abspaltung von der Mehrheitsgesellschaft

In die gleiche Richtung geht die heutige Meldung, die Türkei plane Schulgründungen in Deutschland. Auch dort wird Segregation als Integration etikettiert, obwohl das mittel- und langfristig genau die Abspaltung der türkischen Community von der Mehrheitsgesellschaft bedeutet. Wer in eine solche türkische Schule geht, danach etwa diese Imam-Ausbildung macht, der muss mit der Mehrheitsgesellschaft zu keiner Zeit mehr Kontakt haben als die gemeinsame Nutzung der U-Bahn. Sozial ist man oftmals sowieso separiert, was im Gespräch mit Funktionären nicht genügend auffällt: „Bunt ist es nur von weitem“.

Es rächt sich, dass schon heute viele politische Entscheidungsträger ihre Kinder nicht – mehr – in öffentliche Schulen schicken, womit sie elementare Entwicklungen in der realen Gesellschaft oftmals gar nicht wahrnehmen. Oder dass sie so von sich und hiesigen Konzepten überzeugt sind, dass sie nicht merken, dass es andere Menschen nicht zwingend ebenso überzeugend finden. „Gleicher unter Gleichen“ sein ist für den nicht attraktiv, der vom groß-osmanischen Reich träumt oder auf andere Weise einem überbordenden, islamistisch konnotierten Nationalismus mit entsprechender Selbstüberhöhung auslebt. Wie die Jugend eingestimmt wird, zeigt kaum etwas besser als dieses Video aus dem Jahr 2016:

 

Jedem, der sich nach der „Kölner Erklärung“, die auch die Kooperation mit der Muslimbruderschaft formalisieren will, noch Illusionen macht, wo man hin will, sei dieses Video ans Herz gelegt. Mit der DITIB in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit und Ausrichtung ist kein Staat zu machen. Das ist deutlich wahrzunehmen.

*
Wobei Toprak im weiteren Verlauf des Interviews – das in Gänze lesenswert ist – etliche weitere kritische Punkte anspricht. Sowohl Kerber als auch Toprak versäumen allerdings, darauf hinzuweisen, dass die DITIB, wie sie sich nach Satzung darstellt, gar nicht lösen kann. Sie müsste sich neu gründen, ohne die vielfältigen Einflußebenen. Genau darauf sollte man hinwirken.

KRM: Aufbau einer politischen Macht?

Mitte Juni wurde bekannt, dass der Koordinationsrat der Muslime (KRM) weitere Mitglieder aufnehmen will. Mit dabei sind auch problematische Vereine und Verbände. Wird damit eine neue politische Macht aufgebaut?

Mitte Juni wurde bekannt, dass der Koordinationsrat der Muslime (KRM) weitere Mitglieder aufnehmen will. Unter den drei neuen Verbänden sind zwei, die eigentlich schon über den Zentralrat der Muslime (ZMD, letzter öffentlich gemachter Stand 2016) eine Stimme im KRM haben.

http://www.islamiq.de/2019/06/12/koordinationsrat-der-muslime-nimmt-neue-mitglieder-auf/?fbclid=IwAR34ohXmCoydWMUFaRTgLNtxIW675YyPAgXiDHiepUQQkEsehqSx2MZLeTk

Im Koordinationsrat waren bislang die DITIB, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), der Islamrat und der Zentralrat der Muslime vertreten. Während die DITIB, die die türkische Religionsbehörde repräsentiert, und VIKZ sowie Islamrat – über die darin dominierende Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) – vor allem türkischstämmige Muslime repräsentieren wollen, sind im ZMD eine Vielzahl verschiedener Herkünfte und auch Strömungen beteiligt. Der ZMD hat überwiegend sunnitische Mitglieder, die hinsichtlich der Herkunft vorwiegend nicht türkischstämmig sind. Eine Ausnahme davon ist die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB).

Nach dem oben verlinkten IslamiQ-Artikel* stehen nach über einem Jahrzehnt des Bestehens nun Änderungen bevor. IslamiQ gilt als IGMG-nah und ist damit eine in einem solchen Zusammenhang verlässliche Quelle. Neu im KRM sollen demnächst auch der Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZMaD), die Union der islamisch-albanischen Zentren (UiaD) und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken (IGBD) in Deutschland sein. Das ist recht formlos durch Absprache möglich, denn eine feste Organisationsform Weiterlesen

DITIB in Hessen: das Ende der Geduld

Kultusministerium (HKM) bezweifelt Eignung der DITIB und plant Schulversuch zu staatlichem Religionsunterricht

In Hessen war im Jahr 2012 ein Einrichtungsbescheid ergangen, der bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) in Kooperation mit islamischen Gruppen regeln und begründen sollte. Dieses Mitspracherecht wurde zwischen dem Land Hessen und der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) sowie der Ahmadiyya Muslim Jamaat vereinbart.

In den letzten Jahren waren wegen der Anbindung der DITIB an die Türkei sowie die Veränderungen im politischen Gefüge der Türkei immer mehr Zweifel an der Eignung der DITIB laut geworden. Man überlegte eine neue Bestandsaufnahme, mehr Fragen und auch Vorgaben. Man wollte dazu erneut Experten hören. Aus der heutigen Pressemitteilung des HKM:

Mit den im Dezember 2017 der Öffentlichkeit vorgestellten Gutachten der Wissenschaftler Prof. Dr. Josef Isensee, Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Günter Seufert wurde der DITIB Landesverband Hessen e.V. („DITIB Hessen“) aufgefordert, seine hinreichende Unabhängigkeit vom türkischen Staat sowie die fortdauernde Eignung als Kooperationspartner eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts (IRU) bis zum 31.12.2018 unter Beweis zu stellen. Nach eingehender Prüfung der von DITIB Hessen eingereichten Unterlagen hat der Hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz entschieden, den weiteren Vollzug des Einrichtungsbescheides für den Religionsunterricht aus dem Jahr 2012 auszusetzen. Grund dafür sind weiterhin deutliche Zweifel an der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner.

Eigene Grafik

Es wurde bei Überlegungen zur Kooperation weitgehend übergangen, dass die DITIB wegen der Art der Organisation und auch wegen der damaligen Satzung gar nicht unabhängig von der Türkei sein konnte. Dass die DITIB sich, um die Forderungen zu erfüllen, nahezu neu erfinden müsste, auch. Man hatte lange Jahre einfach so getan, als seien wenige inhaltliche und nur einige rechtliche Hürden zu überwinden. Zum Ende 2018, also etwa ein Jahr, wurde der DITIB eine Frist gesetzt, die neuen Fragen zu beantworten. Auch nach dieser langen Bearbeitungszeit sind jedoch wohl noch etliche Fragen offen, was zur heutigen Vor-Entscheidung geführt hat. Die Mängel scheinen nicht nur die bekannten zu sein, sondern es fehlte dem Anschein nach schon an grundlegender Ernsthaftigkeit:

DITIB Hessen muss darüber hinaus vor einer endgültigen Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit, die noch im Jahr 2019 fallen soll, u.a. zu folgenden Aspekten umfassend Stellung nehmen:

· Auch nach der im vergangenen Jahr erfolgten Satzungsänderung bedarf es weiterer Klärung, in welcher Weise der DITIB-Bundesverband, indirekt die türkischen Religionsbehörde Diyanet und gegebenenfalls die türkische Staatsregierung Einfluss auf die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand von DITIB Hessen sowie auf die Durchführung der Mitgliederversammlungen nehmen können. Überhaupt muss die aktuelle und künftige Rolle des DITIB-Bundesverbandes sowie von Diyanet innerhalb des DITIB-Gesamtverbandes mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten weiter erörtert werden.

· Des Weiteren bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission, die sich bei DITIB Hessen speziell um die Belange des Religionsunterrichts kümmert, und zur Qualifikation der Kommissionsmitglieder.

· Außerdem bedarf es zusätzlicher Angaben von DITIB Hessen zur personellen, technischen und organisatorischen Ausstattung der Geschäftsstelle sowie dazu, wie weit die Schaffung flächendeckender Mitgliedsstrukturen (Mitgliedsregister) vorangeschritten ist und wann mit dem Abschluss dieses Prozesses gerechnet werden kann.

Offensichtlich wurde da nach HKM-Sicht nicht ausreichend das Erwünschte geliefert. Mehr noch, bim HKM scheint man mit Latein und Geduld am Ende:

Abschließend erklärte der Kultusminister zur heutigen Entscheidung: „Für uns zählen bei der Beantwortung unserer Nachfragen konkrete und belegbare Ergebnisse. Anregungen, Vorschläge, Erwägungen und Planungen sind ebenso unzureichend wie Absichtserklärungen und Bemühungen, auch wenn diese ernsthaft und erkennbar sind. Hinsichtlich des Nachweises der Unabhängigkeit von DITIB Hessen geht es darum, bereits die bloße Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme – soweit wie möglich – auszuschließen. Was die Beantwortung der Nachfragen angeht, so steht weiterhin DITIB Hessen in der Verantwortung. Werden diese Nachfragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet, läuft es darauf hinaus, die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen noch in diesem Jahr endgültig zu beenden.

Aus diesen Zeilen leuchtet hervor, dass die DITIB aus Unfähigkeit oder mangelndem Willen nicht einen realitätsnahen Rapport des Ist-Zustandes ablieferte, sondern mehr Hinhaltetaktiken zu praktizieren schien. Das aber ist bei einem ernsthaften Dissens unzureichend und auch hinsichtlich der Wahrnehmung als verläßlicher Gesprächspartner nicht hilfreich. Die obigen Fragen kann man nicht aussitzen, man muss sie schlicht beantworten. Kann man das nicht, hat man auch kein Recht auf Mitsprache anzumelden.

Darüber hinaus stellt sich insbesondere nach den jüngsten Betätigungen wie der Konferenz in Köln zu Jahresbeginn mit Muslimbruder-Funktionären:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/05/ditib-tango-mit-verfassungsfeinden-iii/

und den gemeinsamen Abschlußerklärungen:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/

die Frage nach der grundsätzlichen Haltung zu diesem Gemeinwesen. Auch deutliche Kritik seitens früher hofierter Unterstützer des Kölner DITIB-Großbaus, die nunmehr ohnmächtig zusehen müssen, dass ihre Meinung nicht weiter interessiert, hatte nicht zur Um- und Einkehr geführt. Vor einigen Tagen erst machte die Diyanet in der Türkei eine weitere Konferenz in einer ähnlichen Konstellation:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/02/12/ditib-und-die-muslimbruder-schaft-derweil-in-istanbul/

Es gibt eine Ahnung, dass so mancher Funktionär anders spricht, als er zu handeln beabsichtigt.
All dies ist sicher ausreichend ernsthaft, um das Aussetzen und auch ein Ende der Kooperation verständlich zu machen. Dass aktuell noch Nachbesserungen möglich sind und eine neue Frist gesetzt wurde, scheint eher einem geordneten Verfahren geschuldet, das im Zweifelsfall vor einem Verwaltungsgericht stand halten muss. Insofern ist die Erläuterung des Ministers interessant:

Trotzdem scheut sich Lorz, die umstrittene Zusammenarbeit jetzt zu beenden. Das liegt aber offenbar nicht in erster Linie an den „ernsthaften Bemühungen“, die Ditib in dem Prüfverfahren an den Tag gelegt habe. „Die entscheidenden Bedenken sind rechtlicher Natur“, sagte der Minister am Mittwoch in Wiesbaden.

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/land-bereitet-islamunterricht-ohne-ditib-vor,islamunterricht-hessen-ditib-100.html

Nach der erneuten Frist wird sich zeigen, wie viel vom Gewünschten die DITIB noch wird liefern können oder wollen. Zwischen den Zeilen der Pressemitteilung scheint jedoch auf, dass man immer weniger geneigt scheint, sich mit verbalen Oszillationen um die Realität zufrieden zu geben und nunmehr endlich konkrete Aussagen haben will. Die gezeigte lange Geduld hat den Steuerzahler – auch das sollte nicht unbeachtet bleiben – erhebliche Summen gekostet. Denn bei aufmerksamem Lesen der Satzungen war einiges jetzt Angemahnte seit langem offensichtlich. Man sollte dies zum Anlass nehmen, auch zu hinterfragen, ob das Verfahrend vor dem Einrichtungsbescheid ausreichend war, ob man im Allgemeinen seinerzeit gut beraten war. Geduld mag eine Tugend sein. Bei Verantwortlichen, die für das Gemeinwesen Entscheidungen treffen, sollte allerdings weniger Gutglauben und Geduld zentral sein, sondern mehr die Orientierung am Faktischen. Nicht das angebliche persönliche Kennen von Personen in Funktion ist wichtig, sondern Recht, Grundlagen und Praxis einer Organisation. Nur so trifft man möglichst nachhaltige Entscheidungen. Andernfalls fällt einem das irgendwann vor die Füße, dem Entscheider und dem Gemeinwesen.

 

*
Einen Anspruch auf Mitgestaltung des IRU haben nach Grundgesetz (GG) nur jene religiösen Organisationen, die die Bedingungen des GG erfüllen und Religionsgemeinschaften sind. Eine religiöse Gruppe, die keine Religionsgemeinschaft ist, hat kein Mitspracherecht. Solche Fragen liegen derzeit wieder beim Oberverwaltungsgericht Münster zur Prüfung vor (betrifft den Islamrat und Zentralrat der Muslime).

___________________________________________________________________________
Unterstützungsmöglichkeiten für diesen blog:

https://vunv1863.wordpress.com/2018/11/29/in-eigener-sache-2/

DITIB und die Muslimbruder-schaft: derweil in Istanbul…

Hochrangiges Treffen in Istanbul zwischen Diyanet und ECFR

Anfang des Jahres veranstaltete die DITIB, die Dependance der türkischen Religionsbehörde Diyanet auf deutschem Boden, in der noch recht neuen Großmoschee in Köln eine Tagung. Da die vormals unterstützende Kölner Lokalpolitik weder informiert noch eingeladen war, vielmehr einige international bekannte Funktionäre der Muslimbruderschaft stattdessen die erwählten „Dialogpartner“ waren, gab es im Nachhinein einiges an Verstimmung und Ernüchterung. Siehe zur Einordnung:

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/05/ditib-tango-mit-verfassungsfeinden-iii/

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/

Exemplarisch zu den hervorgerufenen Irritationen:

Ex-OB Fritz Schramma (71) sagte, es sei unüblich, dass die Ditib die Stadtspitze nicht über ihre internationalen Gäste informierte. Die Ditib teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man habe einen „innerislamischen Dialog“ führen wollen. Bei 100 Teilnehmern solle man die Anwesenheit von zwei Vertretern der Muslimbruderschaft „in Verhältnismäßigkeit“ setzen, so die Organisation.

https://www.rundschau-online.de/politik/koelner-moschee-scharfe-kritik-an-ditib-nach-treffen-mit-muslimbruedern-31839778

[Anm.: Es waren natürlich mehr als die zwei auf Nachfrage eingeräumten Personen aus dem Muslimbruderspektrum anwesend. Dies ergibt sich aus den vorliegenden Bildern von der Tagung. SHM]

Anwesend war unter anderem der stellvertretende Generalsekretär des „European Council for Fatwa and Reearch“ (ECFR), Dr. Khaled Hanafy. Hanafy ist auch der Vorsitzende des „Fatwa-Ausschusses Deutschland“ sowie der Dekan des „Europäischen Instituts für Humanwissenschaften“ (EIHW). Der Fatwa-Ausschuss ist der deutsche ECFR-Ableger. Alle genannten Strukturen sind der Muslimbruderschaft zuzuordnen.

Am 9. und 10.02.2019 fand nun in Istanbul eine weitere Tagung in diesem Kontext relevanter Akteure statt:

Hier noch einmal eine Aufnahme der wichtigsten Akteure:

Von links nach rechts: Akram Kalash (Ekrem Keles), Ali al Qaradaghi, Ali Erbas, Khaled Hanafy

Hier die Erläuterungen von Khaled Hanafy dazu: Weiterlesen

DITIB: Monheimer Naivität

Monheimer Bürgermeister macht sich für DITIB-Moschee stark – ohne genug darüber zu wissen

Der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann fiel in den letzten Jahren mehrfach dadurch auf, eine muslimische Gemeinde in seiner Stadt, die dem Dachverband DITIB angehört, unter Ausnutzung seiner Funktion nach Kräften zu fördern. In einem Artikel in der Rheinischen Post von heute erläutert er seinen Standpunkt und auch, dass er da unbeirrt weitermachen will und noch weiteren Handlungsbedarf sieht, siehe link unten. Doch zunächst zum Verständnis die Vorgeschichte:

Auch wenn in vielen Kommunen lokale Entscheider wenig Einblick in die muslimische Community haben und auch problematische islamistische Vereine eher nur oberflächlich wahrnehmen, so sticht Monheim hinsichtlich der Konsequenz heraus. Die 43.000 Einwohner-Gemeinde zwischen Leverkusen und Düsseldorf war vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil Bürgermeister Zimmermann städtische Grundstücke „kostenlos“ muslimischen Gemeinden zur Verfügung stellen wollte:

https://www.focus.de/politik/deutschland/monheim-am-rhein-buergermeister-ueberlaesst-islamischen-gemeinden-land-und-erntet-starke-kritik_id_5654590.html

Hier die entsprechenden kommunalen Anträge und Vorhaben:

https://session.monheim.de/bi/vo0050.php?__kvonr=4577

Darin werden auch die vor Längerem gefassten „strategischen Ziele“ für Monheim umschrieben: Weiterlesen

DITIB: Neubewertung unumgänglich

Über gewünschte Nachverbesserungen und die Stunde der Wahrheit

Das Fazit des gestrigen Blogbeitrages war:

Die Bedeutung dieses Treffens und dieser Vereinheitlichungsversuche kann kaum überschätzt werden. Die Kölner Erklärung ist die generelle Absage an Integration, die Formulierung bleibender Sonderinteressen eines identitären Kollektivs, eine Infragestellung von Meinungs- und Pressefreiheit unter der (m.M.n. sinngemäß) Vorgabe, Kritik schon sei Diskriminierung. Das Treffen stellt, gerade weil es unter Ausschluß der (deutschen bzw. mehrheitsgesellschaftlichen) Öffentlichkeit stattfand, eine Zäsur dar. Es ist in gewisser Weise ein Ende des gemeinsamen Dialogs und der Beginn von Verhandlungen über Forderungen langfristiger und politischer Natur. Die Ummah soll, so könnte man das fassen, „erwachen“ und ihr Sprachrohr soll ein gemeinsames Gremium sein, das bei der DITIB/Diyanet angesiedelt ist und inhaltlich vom ECFR beeinflusst wird. Die türkischen Großmachtssträume der vergangenen Jahre (Rückbesinnung auf das Osmanische Reich) gehen so in den Großmachtsträumen einer erstarkenden Ummah für Deutschland und Europa auf.

https://vunv1863.wordpress.com/2019/01/07/koelner-erklaerung-muslimische-forderungen/comment-page-1/#comment-3553

Die DITIB war lange Jahre, insbesondere auch von den Kirchen*, der Politik als Ansprechpartner angedient worden, wenn es um die Belange hiesiger Muslime ging. Das ist sogar teilweise nachvollziehbar, weil der überwiegende Anteil hiesiger sunnitischer Muslime ursprünglich aus der Türkei stammt, aber längst in z.T. dritter oder sogar schon vierter Generation heimisch wurde. Die 1984 gegründete DITIB war seit Beginn und schon in der Struktur sozusagen die Auslandsfiliale der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Dies ergab sich auch aus den vorliegenden Satzungen. Insofern kann die Verwunderung über die Anbindung an die Türkei mancher politischer Akteure nur irritieren: Liest man die Rechtsgrundlagen nicht jener Partner, mit denen man sogar Staatsverträge zu schließen beabsichtigt? Braucht man wirklich Juristen, um einfache Satzungsangelegenheiten mal in 20 Minuten selber zu lesen? Kann man derart unprofessionell – man handelt ja für das Gemeinwesen, als sein Repräsentant – vorgehen?

Offensichtlich kann man das oder gibt das zumindest so an. Dass sich die DITIB wandeln könnte, wenn sich die politischen Verhältnisse und damit auch die Vorgaben aus der Türkei ändern könnten, hatte man nicht eingeplant. Insofern ist man den Weg, der sich jetzt spätestens als falscher erweist, zu lange gegangen. Die Forderungen beschränkten sich die letzte Zeit oftmals darauf, „unabhängig zu werden von der Türkei“.

In gewisser Weise ist man das nunmehr. Denn die Strukturbildung, die mit der Tagung, die übrigens nicht die erste ihrer Art war, vorangetrieben werden soll, ist nicht weniger als die organisatorische Fassung und Umsetzung des Willens einer dauerhaften, umfassenden und politischen Organisation des Islams in Deutschland. Das ist also im Grunde das, was die Politik auch, allerdings lediglich für den Islam-Unterricht, wollte: die Konstituierung eines einheitlichen Ansprechspartners. Nur ging man in vollendeter Hybris davon aus, dass ein Islam auf deutschem Boden, ein Islam, der hier organisiert sei, ein Islam sei, der ein deutscher werden könne.

Spätestens die Kölner Erklärung bereitet diesen Blütenträumen ein Ende.
Der Islam, der sich dort artikuliert, ist islamistisch nicht nur im persönlichen Bereich und Umfeld. Er Weiterlesen