Geständige Einlassung oder IS-Rückkehrerinnenlatein?

Obwohl sie einräumt, mit mehreren IS-„Kämpfern“ verheiratet gewesen zu sein, mit Zustimmung des IS eine Villa bezogen und im Namen von IS-Frauen Spenden gesammelt zu haben, will Monika K. keine Anhängerin der Terror-Organisation gewesen sein. Zumindest versucht die 28-Jährige das dem Gericht in Düsseldorf weiszumachen. Namen von potentiellen Zeugen will sie aber nicht preisgeben. Auf Zweifel an diesen Darstellungen reagieren ihre Anwälte mit Empörung.

Monika K. zwischen ihren Anwälten, rechts Johannes Pausch (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Seit 8. November muss sich Monika K. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, sich gemeinsam mit ihrem damaligen Mann 2014 in Syrien der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Die Führung des gemeinsamen Haushalts soll vom IS finanziert worden sein. 2015 soll der IS dem Paar eine Villa samt hochwertiger Einrichtung, darunter auch ein Whirlpool, zur Verfügung gestellt haben.

Nach ihrer Festnahme im März 2019 soll sie im Gefangenenlager Al-Hol ein Internet-Spendennetzwerk namens „Justice for Sisters“ zugunsten weiblicher IS-Mitglieder betrieben haben. Auch nachdem sie Ende 2019 von einem höherrangigen IS-Mitglied aus dem Lager geschleust wurde, soll sie weiterhin den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland und IS-Frauen in Syrien gehalten haben. Dabei wurde sie im September 2020 festgenommen. Im März 2022 wurde sie nach Deutschland ausgeflogen und unmittelbar nach ihrer Landung in Frankfurt in Untersuchungshaft genommen.

Abweichende Sitzregelung für Frauen?

Ein Blick zurück auf den Beginn des Prozesses: Als Monika K. zum ersten Mal den Gerichtssaal betritt, hält sie ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Üblicherweise ein Zeichen dafür, dass sich Angeklagte ihrer Taten schämen. Aber kaum haben die Fotografen den Saal wieder verlassen, ist der Aktenordner auch schon weg. Zum Vorschein kommt eine dunkelblonde, westlich, schon fast körperbetont gekleidete und eher unscheinbar wirkende kleine Frau. In der Öffentlichkeit würde ihre Erscheinung kaum Aufmerksamkeit hervorrufen, schon gar nicht den Gedanken, eine Terror-Unterstützerin vor sich zu haben.

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Verena M.: Erwartetes Strafmaß, aber inkonsistente Begründung

Am Dienstag wurde die IS-Rückkehrerin Verena M. in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht hatte sich die 33-Jährige abseits ihres Distanzierung vom IS als ideologisch gefestigt präsentiert. Der Strafsenat beschrieb sie in seiner Urteilsbegründung als geläuterte Rückkehrerin, ließ sich bei dieser Einordnung aber auffällig viele Hintertürchen offen.

Verena M. kurz vor der Verkündung ihres Urteils (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), schwerer Entziehung Minderjähriger sowie des Besitzes von Kriegswaffen wurde die aus Troisdorf stammende IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie Entlassung aus der Haft gefordert. Der maximale mögliche Strafrahmen erstreckte sich in diesem Fall auf zehn Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die heute 33-Jährige ist im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters in das Herrschaftsgebiet des IS gegangen. Im Januar 2019 wurde sie in Syrien von kurdischen Milizen gefangen genommen. Am 7. Oktober 2021 wurde sie zusammen mit anderen IS-Rückkehrerinnen sowie deren Kindern auf Initiative des Auswärtigen Amtes (AA) nach Deutschland zurückgeholt. Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie verhaftet. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann am 28. März.

Debakel für die Verteidigung

Als der Vorsitzende Richter Lars Bachler am Ende seiner Urteilsbegründung detailliert erläuterte, warum die fast drei Jahre, die Verena M. in kurdischen Lagern inhaftiert war, im Gegensatz zur Untersuchungshaft nicht als bereits verbüßter Teil der Haftstrafe angerechnet wird, geriet die Urteilsverlesung für M.s Anwältin Seda Basay-Yildiz zum Debakel. Denn deren Verteidigungsstrategie bestand fast ausschließlich aus der Forderung, die Zeit in den Lagern müsse im Verhältnis 1:3, also drei Tage weniger Haft in Deutschland für jeden Tag im Lager, auf die Strafe angerechnet werden. Basay-Yildiz begründete das mit den dort herrschenden unmenschlichen Bedingungen sowie der Möglichkeit, Verena M. sei dort auf Anordnung des AA inhaftiert gewesen. Dies hatte das AA jedoch in Stellungnahmen gegenüber dem Gericht zurückgewiesen.

Auch an Verena M. ließ der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Begründung kein gutes Haar: Diese habe vor ihrer Konvertierung zum Islam ein aus Sozialleistungen und Gelegenheitsjobs bestehendes „orientierungslos anmutendes Leben“ geführt. Eine „Wende“ habe es erst gegeben, als sie sich für den Islam zu interessieren und im Koran zu lesen begann. Ihre Darstellung, sie habe von der Gewalt des IS nichts gewusst, wies Lars Bachler ebenso als unglaubwürdig zurück wie ihre Behauptung, sie habe ihren kleinen Jungen im IS-Gebiet nicht im Sinne der IS-Ideologie, sondern vielmehr in dem von Nächstenliebe und Barmherzigkeit erzogen. „Wir sind davon überzeugt, dass in dieser Zeit eine Ideologisierung des Kindes stattgefunden hat“, sagte er. „Und das Bild eines bewaffneten Kindes, das noch nicht mal zehn Jahre alt ist, ist eben kein Bild von Nächstenliebe und Barmherzigkeit.“ Es sei nur dem Zufall geschuldet gewesen, dass der Junge dort nicht zu Tode gekommen sei.

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Die Ehrlichkeit der Verena M.

Bei ihrer „ergänzenden Einlassung“ präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag erneut als strenggläubige Muslimin, die sich von „Dawla“ betrogen fühlt und die Terror-Organisation mit scharfen Worten verurteilt. Das Gericht reagierte versöhnlich, wertete den Vortrag als Geständnis und versicherte ihr, dass ihr Auftreten im Hijab „keine Auswirkungen“ haben werde.

Verena M. beim Prozessbeginn am 28. März (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am Dienstagvormittag gab die IS-Rückkehrerin Verena M. vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf eine sogenannte ergänzende Einlassung ab. Das von ihr handschriftlich verfasste Papier umfasste rund 50 Seiten. Verlesen wurde es von ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz, die dafür mehr als 100 Minuten benötigte.

Die Troisdorferin hatte bereits zu Prozessbeginn am 28. März eine längere Erklärung verlesen lassen. Darin kündigte sie selbstbewusst an, dass sie ihren Hijab vor Gericht nicht für ein milderes Urteil ablegen wird. Was sie auch entsprechend umgesetzt hat: Bis zuletzt erschien die 33-Jährige stets mit einem Khimar, einer islamischen Frauenkleidung, die Stirn und Haare bedeckt und dann weit bis unter das Knie geht, sowie großflächiger Corona-Schutzmaske im Gerichtssaal. Außerdem sagte sie sich in dieser Erklärung von der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) mit scharfen Worten los. Dabei warf sie dem IS vor, „unislamisch“ gehandelt zu haben, sagte aber fast nichts dazu, warum sie im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn in dessen Herrschaftsgebiet ausgereist war.

Diese Erklärung führte schnell zu Diskussionen, wie ihre Lossagung zu werten sei. Als ein Journalist der Bild-Zeitung, der mehrfach in kurdischen Gefangenenlagern recherchierte und dabei auch mit Verena M. gesprochen hatte, in seiner Vernehmung aussagte, er habe den Eindruck, dass sich die Angeklagte zwar vom IS losgesagt habe, darüber hinaus aber an ihrem ideologischen Fundament festhalte, führte das zu scharfen Reaktionen von Seda Basay-Yildiz, die diese Wertung nicht gelten lassen wollte.

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Verena M. bald wieder frei?

Beim Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. beantragte deren Anwältin Seda Basay-Yildiz am Dienstag in Düsseldorf die Aufhebung des Haftbefehls. Unter anderem begründete sie dies damit, dass die kurdische Lagerhaft bei der deutschen Strafe im Verhältnis 1:3 angerechnet werden müsse. Mit dieser Sichtweise hatte Basay-Yildiz bereits beim Prozess gegen Sibel H. in München Erfolg.

Verena M. bei Prozessbeginn (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. wurde Anfang dieser Woche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt. Die Troisdorferin erscheint dabei auch weiterhin vollverschleiert sowie mit Corona-Maske vor Gericht. Damit ist ihr Gesicht für niemanden im Saal erkennbar. Beim Prozessauftakt hatte die 33-Jährige angekündigt, ihren Hijab „nicht für ein milderes Urteil ablegen“ zu wollen.

Montagnachmittag stellte sich der Islamwissenschaftler Guido Steinberg den Fragen zu seinem Gutachten. Bei der Fortsetzung am Tag darauf wurde die Verlesung eines Briefes erwartet, den Verena M. aus der Haft an ihre Mutter geschickt hatte. Da sie sich darin zu ihrer Zeit bei der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) geäußert hatte, wurde der Brief vom Vorsitzenden Richter Lars Bachler als Beweismittel anerkannt. Umso überraschender war es, dass Bachler am Dienstag verkündete, der Brief werde nicht im Gerichtssaal verlesen und stattdessen im sogenannten Selbstleseverfahren behandelt. Damit wird in einem Strafprozess, der öffentlich geführt werden soll, ein möglicherweise wichtiges Beweisstück im Ergebnis der Kenntnisnahme der Öffentlichkeit entzogen.

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„Wegen Zugehörigkeit zum IS diskriminiert“

In Düsseldorf begann am Montag der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Verena M. Ihre Einlassung begann die Troisdorferin, die mit ihrem kleinen Jungen in das IS-Gebiet gegangen ist, mit einer Erklärung, ihren Hijab aus feministischen Gründen nicht für ein milderes Urteil ablegen zu wollen. Anschließend setzten M. und ihre Anwältin Seda Basay-Yildiz zum verstörenden Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr an.

Bild: Sigrid Herrmann-Marschall

Vor dem 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) begann am frühen Montagvormittag der Prozess gegen Verena M. Der aus dem zwischen Köln und Bonn gelegenen Troisdorf stammenden Frau wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, im Sommer 2015 mit ihrem damals knapp sechsjährigen Sohn ohne das Einverständnis des Kindsvaters in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gegangen zu sein. Dort soll sie zwei Schnellfeuergewehre, darunter eine AK-47, in ihrem Besitz gehabt und ihren kleinen Jungen der IS-Ideologie entsprechend erzogen sowie an den Gebrauch von Schusswaffen herangeführt haben. Außerdem habe sie ihrem neuen Mann, mit dem sie sich nach islamischem Ritus verheiratet fühlte, den Haushalt geführt und ihm damit sein Dasein als IS-Terrorist ermöglicht.

Verena M. wurde im Januar 2019 in Syrien gefangen genommen. Am 7. Oktober 2021 wurde sie zusammen mit anderen IS-Rückkehrerinnen sowie deren Kindern auf Initiative des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt. Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie verhaftet. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.

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IS-Mitgliedschaft: Vier Jahre Haft für fünffache Mutter

Die IS-Rückkehrerin Fadia S. wurde am Donnerstag vom OLG Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Verhandlung beendet war, wurden Journalisten sowie die Autorin von einem jungen Mann angepöbelt, der die Eltern von Fadia S. zum Urteil begleitet hatte.

Fadia S. beim Prozessauftakt (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), einem Fall von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, sowie vier tateinheitlichen Fällen von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht wurde Fadia S. aus Essen am Donnerstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Deutsch-Libanesin war 2015 mit ihren damals vier Kindern im Alter von acht Monaten bis sechs Jahren nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. Ihr fünftes Kind kam dort zur Welt. Nachdem der IS militärische Rückschläge erlitt, kam sie im Februar 2018 wieder nach Deutschland zurück. Mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum ist das Aneignen von Wohnungen und Häusern gemeint, deren Bewohner vom IS vertrieben oder getötet wurden.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger von Fadia wollten eine „bewährungsfähige“ Haftstrafe, also maximal zwei Jahre.

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Nurten J. findet milden Richter

Die IS-Rückkehrerin Nurten J. wurde am Mittwoch in Düsseldorf zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft zeigte sich der Richter milde und attestierte der 35-Jährigen Reue und eine „glaubwürdige Distanzierung vom IS“. Obwohl die Tochter der Verurteilten bis heute schwerst traumatisiert ist, wurde die Trennung von dem Kind strafmildernd gewertet.

Nurten J. (l.) kurz vor dem Urteil (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht, vier Fällen von Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Nurten J. am Mittwoch vom 7. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate gefordert.

Die in Mazedonien geborene Leverkusenerin war im Februar 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien in das Herrschaftsgebiet des IS ausgereist. Die heute 35-Jährige wurde unmittelbar nach ihrer Ankunft am 24. Juli 2020 am Frankfurter Flughafen festgenommen. Ihre Tochter befindet sich seitdem in der Obhut des Frankfurter Jugendamtes.

Versklavte Jesidin sagte aus

Das schwerste Delikt bei der Verurteilung sei die Nutzung einer vom IS versklavten Jesidin gewesen, erläuterte der Vorsitzende Richter Lars Bachler. Dafür bekam Nurten J. eine Einzelstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dabei wurde sie jedoch nur wegen Beihilfe, nicht aber wegen Täterschaft verurteilt. Dies begründete Lars Bachler damit, dass ihr die Sklavin, die in dem Prozess als Zeugin aussagte und auch als Nebenklägerin auftrat, von der mutmaßlichen IS-Frau Sarah O. zur Verfügung gestellt wurde, die sich seit 2019 ebenfalls vor dem OLG verantworten muss: „Die Entscheidungsgewalt blieb bei Sarah O.“

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Eine versklavte Jesidin sagt aus

In ihrer Einlassung vor Gericht präsentierte sich die IS-Rückkehrerin Nurten J. am Mittwoch naiv und unwissend. Die Zeugenaussage einer versklavten Jesidin am Tag darauf zeichnete jedoch ein anderes Bild der Angeklagten und bot zugleich schwer erträgliche Einblicke in die Gräueltaten des IS.

Der Hochsicherheits-Gerichtssaal des OLG Düsseldorf (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Mit der Einlassung der Angeklagten wurde der Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Nurten J. aus Leverkusen am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt. Die in Mazedonien geborene Nurten J. soll 2015 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien in das Herrschaftsgebiet der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) ausgereist sein. Dort soll sie als IS-Mitglied Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Außerdem werden ihr Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie waffenrechtliche Verstöße zur Last gelegt. Die heute 35-Jährige wurde unmittelbar nach ihrer Ankunft am 24. Juli 2020 am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Als sie am Mittwoch den Saal 2 des OLG-Hochsicherheitstraktes betrat und neben Serkan Alkan, einem ihrer Verteidiger, Platz nahm, trug Nurten J. einen kurzen Khimar, ein langes Kopftuch, das ponchoartig auch Ausschnitt, Schultern und Brust bedeckt. Bereits beim ersten Satz fing sie an zu weinen. Sie erzählte von ihren Eltern, die beide „islamisch geprägt“ seien. Ihr Vater sei „aggressiv“ gewesen, ihre Mutter liebevoll. Die Ungleichbehandlung durch ihre Eltern sei „unerträglich“ gewesen, klagte Nurten J.: „So wenig wie ich durfte, so viel durfte mein Bruder, der ein Junge war.“ Dabei weinte sie erneut, woraufhin Serkan Alkan die Verlesung ihrer Einlassung fortführte.

„Dass ich mich bedeckte, störte andere“

In ihrer Kindheit musste sie kein Kopftuch tragen, hieß es dann. Ihre erste Schwangerschaft mit 16 endete mit einer Abtreibung in Mazedonien. Nach ihrer Mittleren Reife habe sich eine weiterführende Schule als zu schwer erwiesen. Eine Ausbildung wurde wieder abgebrochen. Nach verschiedenen kurzzeitigen Jobs lernte sie 2006 den späteren Vater ihrer Tochter kennen. Dieser habe „Kontakt zu Alkohol und Drogen“ gehabt. Eine Begegnung mit einem Freund dieses Mannes führte jedoch dazu, dass sie begann, den Koran zu lesen. „Ich sah für mich die Wahrheit klar und deutlich“, hieß es. „Ich las alles über den Islam.“ Von nun an trug sie ein Kopftuch und nach der Geburt ihrer Tochter begann sie, sich weiter „zu bedecken“. Dies rief jedoch Ablehnung hervor, auch von Seiten ihrer Eltern.

Die Verlesung von Nurten J.s Einlassung dauerte fast 100 Minuten. Mehrfach wippte sie dabei minutenlang mit dem Oberkörper vor und zurück, als ob sie beten würde. Am Ende der fast romanartigen Erzählung war, in direkter Ansprache des Gerichts, von „Scham“ und „Reue“ die Rede. Das passte aber nur wenig dazu, dass sich Nurten J. zu einigen Punkten in fast epischer Breite äußerte, etwa zur Zeit ihrer Gefangenschaft in einem kurdischen Lager, zu den Anklagepunkten aber fast nichts gesagt hatte.

„Glaube, Auswandern und Heiliger Krieg“

So schilderte sie die Zeit ihrer Radikalisierung nur sehr knapp: „Ich war durch Facebook ein Teil der islamischen Gemeinschaft, auch wenn es nur virtuell war.“. Dabei war von mehreren Gruppen die Weiterlesen

Salafistenkinder – Katastrophe mit Ansage

Der NRW-Verfassungsschutz warnt vor 100 salafistischen Familienverbänden. Deren Kinder werden einer normalen Sozialisation, die auf ein gedeihliches Miteinander in dieser Gesellschaft gerichtet ist, entzogen. Welche Herausforderungen stellen sich dadurch?

Salafistin mit Kind (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Am zweiten Weihnachtsfeiertag veröffentlichten mehrere Medien eine Antwort des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes auf eine dpa-Anfrage zur Salafisten-Szene. Die Antwort brachte hervor, dass sich die Zahl der Salafisten alleine in NRW im letzten Jahr um rund 100 auf nunmehr etwa 3.200 erhöht habe. Der leichte Anstieg werde auch darauf zurückgeführt, „dass sich die Zahl und der Anteil der Frauen im Salafismus erhöht habe“.

Bereits deutlich wahrnehmbar sei ein Anstieg der Aktivitäten von Frauen in den sozialen Netzwerken. Ausreisende, Zurückgekehrte und in Deutschland verbliebene Salafistinnen seien zunehmend gewaltbejahend und gewaltbereit“, hieß es weiter. Dabei seien durch die Geburt von Kindern inzwischen rund 100 salafistische Familienverbände entstanden. „Die Szene schotte sich ab. Die Salafistinnen schickten ihre Kinder nicht in den Kindergarten. So wachse eine zweite Generation von Salafisten heran, die bereits im Kindesalter radikalisiert werde.

An diesem Punkt ist guter Rat teuer. Die Hoffnung, dass diese Kinder durch Kindergarten und Schule doch in diese Gesellschaft finden werden, könnte sich als illusorisch und Einzelfällen vorbehalten erweisen. Denn die Kinder sind so bis zur Schulpflicht dem Einfluss einer radikalen Weltanschauung ausgesetzt.

Etwa um das sechste Lebensjahr sind viele Weichen hinsichtlich der Sozialisation bereits gestellt; es ist schwer, gegen ein derart früh vermitteltes geschlossenes Weltbild anzukommen. Es ist besonders schwer, wenn es mit Angst verbunden ist. Wenn schon Zweifel an einer vorgegebenen Deutung Angst auslösen, sind solche Vorprägungen schwer aufzulösen. Das gilt um so mehr, als sie mit einer Selbstüberhöhung sowie Abwertung anderer einhergeht und den Kindern Imaginationen einer angeblich feindlich gesonnenen Umgebung eingeschärft werden. Die Kinder lernen teilweise bereits, so der Verfassungsschutz, das Zählen mit Waffenbildern.

Wer Kinder derart indoktriniert, hat den Wunsch, sie nicht als Kinder zu sehen, als Garanten einer Weiterlesen

Taha Amer und Ahmad al-Khalifa in Karlsruhe

Der „Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe e.V. – Annur Moschee“ betreibt eine Gebetsstätte mit angeschlossener Schule. Zur Karlsruher Stadtgesellschaft hin gibt man sich dialogorientiert. Doch es gibt auch noch eine andere Seite des Vereins – die zur Muslimbruderschaft hin.

Der „Verein für Dialog und Völkerverständigung in Karlsruhe e.V. – Annur Moschee“ betreibt neben der Moschee auch eine Schule. Nach eigenen Angaben seit 1994 in das Vereinsregister eingetragen, bietet der Verein auf den ersten Blick übliche religiöse Betätigung für Muslime. Mit dem Angebot einer „Annur-Schule“ zielt man dem optischen Eindruck nach auf Muslime der Mittelschicht. Auf der Facebook-Seite der Schule sieht man fröhliche Kinder bei allerlei Betätigungen. Größere Mädchen tragen jedoch fast durchgängig ein Kopftuch.

Hinsichtlich der Außendarstellung des Vereins finden sich gängige Muster; so wird auf der „Über-uns“-Seite des Vereins auch auf die Kontakte zur Mehrheitsgesellschaft hin und das Engagement im interreligiösen Dialog verwiesen:

Das andere richtungsweisende Ziel ist das Fördern eines besseren Miteinanders zwischen Muslimen und ihren Mitbürgern.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hat der Verein folgende Aktivitäten:

„Tag der offenen Moschee“, jährlich am 03. Oktober
Moscheeführungen für Schulklassen, andere Institutionen und interessierte Menschen
Mitarbeit in der „Christlich-Islamischen Gesellschaft in Karlsruhe e.V.“
Teilnahme an verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen
Kontaktpflege mit der Stadtverwaltung und anderen Vereinen
Kooperation mit anderen muslimischen Vereinen in Karlsruhe.“

Zur Stadtgesellschaft hin spiegelt sich dies vor allem in der Repräsentanz durch Personen und dem Eigenmarketing wie hier letztes Jahr.

Bei solchen Gelegenheiten wird schon mal erzählt, wovon man annimmt, dass es ankommt, aber wenig mit den tatsächlichen und durch die Ausrichtung zur „eigenen“ Community hin dokumentierten Zielen zu tun hat.

Belegbild: https://www.facebook.com/IIFGe.V/, Abruf 19.8.2019

In der „Christlich-Islamischen Gesellschaft“ ist die tunesischstämmige Najoua Benzarti seit 2015 als „muslimische Vorsitzende“ bestellt. Benzarti ist noch unter dem anderen Namen Skandrani seit Gründung 2002 als Vorsitzende der „Islamischen Internationalen Frauengemeinschaft Karlsruhe und Umgebung e.V.“ eingetragen. Bereits auf der Facebook-Seite dieses Frauenvereins finden sich nun Bezüge zur Muslimbruderschaft, wenn auch nicht sofort erkennbar.

So wird wiederholt Werbung für die spirituellen Reisen von Mohammed Siddiq gemacht. Hinter diesem Namen verbirgt sich der Konvertit Wolfgang Borgfeldt, der lange das einschlägig bekannte „Haus des Islams“ in Lützelbach leitete und immer noch als einer der deutschen Vertreter im „European Council for Fatwa and Research“ sowie dessen deutschem Ableger „Fatwa-Ausschuss Deutschland“ geführt wird. Beide Strukturen sind der Muslimbruderschaft zuzuordnen. Borgfeldt unterhielt aber auch eine Art Reisebüro für Pilgerfahrten und andere muslimisch-spirituelle Reisen. Auch verlinkte Inhalte des Deutschsprachigen Muslimkreis Karlsruhe und des Deutsche Muslimischen Zentrums (ehemals Deutschsprachiger Muslimkreis Berlin) weisen in diese ideologische Richtung.

Schwerer wiegen jedoch die Bezüge, die sich durch Veranstaltungen und in die Moschee geladene Personen darstellen lassen. So findet am 7. und 8. September in der Moschee eine „Sira-Schulung“ statt: Weiterlesen