Anmerkungen zum NRW-Verfassungsschutzbericht

Mitte April wurde der Verfassungsschutzbericht NRW für das Jahr 2022 veröffentlicht. Neben interessanten Entwicklungen im Bereich der Anhängerzahlen islamistischer Strömungen gab es darin auch einige durchaus befremdliche Darstellungen. Besonders die eher euphemistische Sicht auf den Zentralrat der Muslime irritiert. Am unverständlichsten sind jedoch einige Darstellungen zum islamistischen Antisemitismus, die in Teilen als Relativierung gedeutet werden können.

Landesinnenminister Herbert Reul (Bild: Sigrid Herrmann)

Am 13. April stellte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vor. Darin wird bei den Islamisten bei einigen Strömungen ein dezenter Rückgang der – beobachteten – Anhängerzahlen berichtet. Neben den Salafisten betrifft das die Unterstützer des Kalifatsstaats und der Hamas sowie der Muslimbruderschaft und der Türkischen Hizbullah. Gleich geblieben sind die Anhängerzahlen der Furkan-Gemeinschaft, der Hizbollah und dem extremistischen Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Einen Anstieg vermeldet der NRW-Verfassungsschutz bei den Unterstützern der verbotenen Hizb ut-Tahrir.

Der Rückgang der beobachteten Salafisten von 3.200 auf 2.800 wird sowohl auf Rückgänge beim politischen wie auch beim gewaltbereiten Salafismus zurückgeführt. Ob das nun allerdings vornehmlich der temporären Schwächung des Islamischen Staats zuzuschreiben ist, also einer Schwächung des Zulaufs, oder auch durch eine Umgewichtung verfassungsschutzeigener Ressourcen, also einer Schwächung der Beobachtungsintensität, zuzuschreiben ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Hinsichtlich der Strategie wird auf das Wiederaufleben der – auch öffentlich sichtbaren – Missionstätigkeit (Dawa) verwiesen. Im Jahr 2022 wurde in Dortmund der Islamische Kulturverein Nuralislam als „extremistisch-jihadistisches Propagandazentrum“ verboten. Unter den salafistischen Organisationen wird insbesondere die angebliche Hilfsorganisation Blue Springs herausgestellt.

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„Hilfe“ durch Handel – Ersatz für Ansaar International?

Wegen des Verdachts der Terror-Finanzierung wurde die vermeintliche Hilfsorganisation Ansaar International vor fast zwei Jahren verboten. Damit verbunden war die Auflage, keine Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen bilden zu dürfen. Auflagen dieser Art setzen jedoch voraus, dass Ersatzorganisationen auch als solche erkennbar sein müssen.

Belegbild: Projektbilder der Barakka Group, Quelle: Internet-Seite der Barakka Group, Abruf 15.04.2023

Ansaar International e.V. war eine Spendensammel-Organisation mit Sitz in Düsseldorf. Die Spenden wurden überwiegend bei Muslimen gesammelt. Dabei wurde angegeben, als Hilfsorganisation Menschen in Syrien, Somalia, Palästina und Afghanistan zu unterstützen. An der Spitze des Vereins stand Joel Kayser. Der in Düsseldorf lebende Kayser hat in den letzten Jahren verschiedene Vor- und Nachnamen genutzt. Seit seiner Konvertierung zum Islam nennt er sich Abdurahman und wirbt in Videos mit szenetypischem Bart für seinen Glauben. In den Reise-Videos von Ansaar stand er meistens im Mittelpunkt.

Am 5. Mai 2021 wurde Ansaar International vom Bundesinnenministerium verboten. Grund war der Vorwurf, Ansaar International verfolge „den Strafgesetzen zuwiderlaufende Zwecke und Tätigkeiten und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Damit war gemeint, dass Ansaar unter dem Deckmäntelchen humanitärer Hilfe zur Finanzierung von Terror-Organisationen, etwa der palästinensischen Hamas, beigetragen haben soll. Außerdem wurde dem Verein salafistische Missionierung vorgeworfen.

In den Jahren vor dem Verbot hatte der Verein, der zunächst Ansaar Düsseldorf hieß, ein bundesweites Netzwerk von Sammelstellen aufgebaut, etwa für Bargeld, aber auch für Sachgüter. In der Hochzeit des Islamischen Staates (IS) wurden Hilfsgüter nach Syrien oftmals in hierzulande ausgedienten und angekauften Krankentransportfahrzeugen verschickt. Nach dem Verbot sammelten sich über 14.000 Unterstützer auf einer Petitionsplattform, um dort dessen Aufhebung zu fordern. In der Statistik der Petition fällt auf, dass die stärkste Unterstützung dafür mit jeweils Hunderten Anhängern aus Düsseldorf sowie Frankfurt am Main gekommen ist. Eingereicht wurde die Petition bis zur Veröffentlichung dieses Beitrages jedoch nicht.

Zusammen mit Ansaar hatte das Bundesinnenministerium auch rund ein Dutzend weitere Organisationen verboten, weil diese als Teil eingestuft wurden. Dabei wurde auch kein Unterschied gemacht, ob diese als Vereine oder als Handelsfirmen eingetragen waren. Unter diesen Teilorganisationen befand sich auch die Änis Ben-Hatira Help e. V./Änis Ben-Hatira Foundation (ÄBH) mit Sitz in Berlin. Von 2016 bis 2019 war Kayser auch stellvertretender Vorsitzender dieses Vereins. Darin wurde er erst abgelöst, nachdem auch beim Vorsitzenden Ben-Hatira Durchsuchungen stattgefunden hatten. Eine weitere Person aus Düsseldorf fungierte von der Gründung bis zum Verbot als Kassierer der ÄBH. Deren öffentlich sichtbare Betätigungen richteten sich vor allem auf den Handel mit fair gehandelten Naturkostprodukten für ein nicht vom Verbot umfassten Unternehmen. Gehandelte Produkte kamen unter anderem aus „Palästina“.

„Angehörige“ als Strohfrau?

Seit mehreren Monaten scheint nun auch Kayser in Sachen fairer Handel und Naturkost wieder aktiv. Das Unternehmen, für das er in Internet-Videos wirbt, heißt Barakka Group und wird nach Kaysers Angaben in einem Video vom September 2021 von einer „nahen Angehörigen“ geleitet. Zur Barakka Group gehören unter anderem eine Internet- und eine Facebook-Seite sowie ein YouTube-Kanal.

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Graue-Wölfe-Funktionär tritt aus CDU aus

Nach dem Skandal um die Hetzrede in einer Grauen-Wölfe-Moschee einigten sich die Neusser CDU und ihr Mitglied Tansel Ciftci, zukünftig getrennte Wege gehen. Ciftci konnte jahrelang gleichzeitig als kommunalpolitisch aktives CDU-Mitglied und als hochrangiger Graue-Wölfe-Funktionär agieren.

Graue Wölfe 2016 bei einem Aufmarsch in Düsseldorf (Bild: Privat)

Im Januar gab es bundesweite Empörung und Schlagzeilen, weil der türkische AKP-Politiker Mustafa Acikgöz in der Yunus-Emre-Moschee in Neuss eine Rede gehalten hatte, in der er die „Vernichtung“ von Anhängern der kurdischen PKK und der sogenannten Gülen-Bewegung gefordert hat. „Mit Allahs Erlaubnis werden wir sie überall auf der Welt aus den Löchern, in die sie sich verkrochen haben, herausziehen und vernichten“, soll er laut eines inzwischen gelöschten Twitter-Videos gesagt haben. Dem Video konnte auch entnommen werden, dass das stadtbekannte CDU-Mitglied Tansel Ciftci diese Rede mit Beifall bedacht hatte.

Das führte zu Vorwürfen der Neusser SPD gegen ihre Nachbarn von der CDU. Dabei erinnerten die Sozialdemokraten auch daran, dass der Neusser CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings die Moschee, in der die Hetzrede gehalten wurde, erst im Landtagswahlkampf 2022 mit seinem Besuch beehrt hatte. Die Kritik wurde von der Neusser CDU empört zurückgewiesen. Pikant dabei ist: Die Yunus-Emre-Moschee gehört zur Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF, auch ATF). Und die wird wegen ihrer Zugehörigkeit zum Spektrum der Grauen Wölfe vom Verfassungsschutz beobachtet. Was zum Zeitpunkt von Geerlings‘ Moschee-Besuch auch längst bekannt war. Geerlings wiederum vertritt die CDU im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages. Dort meldet er sich zwar nur höchst selten zu Wort. Dennoch sollte ein Mitglied eines Ausschusses, der sich unter anderem mit der Bekämpfung von Extremismus befasst, nicht gleichzeitig verfassungsschutzbekannten Extremisten seine Aufwartung machen.

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Graue-Wölfe-Funktionärin in der CDU und im ZMD-Vorstand

Seit 2022 ist Özlem Basöz Generalsekretärin der ATIB. Obwohl die ATIB seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und den Grauen Wölfen zugeordnet wird, ist die Multifunktionärin auch gleichzeitig stellvertretende ZMD-Vorsitzende, CDU-Mitglied sowie stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrats Hagen. Die Personalie belegt, dass sich der Umgang mit dieser Art von Extremisten trotz öffentlicher Kritik weder bei der NRW-CDU noch beim ZMD geändert hat.

Aufmarsch des Graue-Wölfe-Spektrums 2016 in Düsseldorf (Bild: Privat)

Im September 2022 wählte der Zentralrat der Muslime Deutschland (ZMD) seinen neuen Vorstand. Als Vorsitzender wurde Aiman Mazyek bestätigt. Zu seiner Zweiten Stellvertreterin wurde die 39-jährige Özlem Basöz gewählt. Die seit 1985 in Deutschland lebende Basöz bringt nicht wenig Erfahrung als Funktionärin eines großen Verbandes mit: Von September 2020 bis Mai 2022 amtierte sie als stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa (ATIB). Seit Mai 2022 ist sie Generalsekretärin der ATIB. Bei dieser Organisation handelt es sich um ein Gründungsmitglied des ZMD. Von den Verfassungsschutzbehörden wird die ATIB seit Jahren beobachtet und den islamistisch-rechtsextremen „Grauen Wölfen“ zugerechnet.

Der Vita von Özlem Basöz kann auch entnommen werden, dass sie sich „bereits in jungen Jahren“ in der ATIB engagiert habe. „Sie bekleidete bis dato unterschiedliche Funktionen innerhalb der ATIB, angefangen im Jugendverband bis hin zur Generalsekretärin“, heißt es dazu auf der Internet-Seite des ZMD. „Darüber hinaus ist sie politisch interessiert und aktiv im Integrationsrat der Stadt Hagen als stellvertretende Ausschussvorsitzende engagiert sowie langjähriges Mitglied der CDU Hagen.“

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Wuppertal: Außenstellen der Muslimbruderschaft mit direkten Linien nach Qatar?

Seit Jahren ist bekannt, dass es in Wuppertal verschiedene Organisationen gibt, die nachweisliche Bezüge zum Spektrum der Muslimbruderschaft haben. Wie ausgeprägt auch direkte Bezüge in das Emirat Qatar sind, war bislang jedoch nicht bekannt. Beunruhigend stimmt, dass die lokale Politik dem Netzwerk gewogen ist.

Über die Aktivitäten in der Wuppertaler Abu-Bakr-Moschee wurde hier schon mehrfach berichtet (etwa hier und hier). Trägerverein der Moschee ist die laut Vereinsregister 1979 gegründete Islamische Gemeinde Wuppertal. 2005, beim Übertrag in das elektronische Vereinsregister, war Dr. Mahmoud Abodahab als Vorstand des Vereins eingetragen. Kurz darauf wurde er darin von Ahmed Bouaissa abgelöst. Danach hatte Abodahab keine eingetragene Funktion mehr in diesem Verein. Stattdessen gründete er ein Jahr später, also 2006, einen weiteren Trägerverein für eine Gebetsstätte in Wuppertal. Abodahab ist immer noch Vorsitzender des Vereins „Verein des Islam und Frieden“. Dieser unterhält die Assalam-Moschee, in der Abodahab als Imam wirkt.

Auch diese Moschee ist Teil dieses Netzwerks. So wird etwa auf der Facebook-Seite der Assalam-Moschee ein gemeinsamer Auftritt Abodahabs mit Ahmad Al-Khalifa im Mai dieses Jahres verbreitet. Über Jahre hinweg befand sich auf der Seite des Islamischen Zentrums München (IZM) ein Verweis auf die Wuppertaler Moschee. Der Ägypter Al-Khalifa ist ein wichtiger Funktionär in Deutschland und seit Jahrzehnten an das IZM, vormals auch an das in Aachen, angebunden. Al-Khalifa ist darüber hinaus ein bundesweit auftretender Referent in Moscheen, die der Bewegung nahestehen. Erst vor wenigen Wochen war bei einer Feierstunde zu seinen Ehren eine ganze Riege der wichtigsten Funktionäre europäischer Muslimbrudergremien und -einrichtungen zugegen.

Fragwürdige Selbstdarstellung

Mohamed Abodahab, ein Sohn von Mahmoud Abodahab, kandidierte erfolgreich auf dem Ticket der SPD für den Integrationsrat, der in Wuppertal seit 2020 als Integrationsausschuss bezeichnet wird. Außerdem wirkte er in der „Interessenvertretung der Wuppertaler Moscheen“, die auf ihrer Facebook-Seite angibt, 16 islamische Vereinigungen in der Stadt zu vertreten. Eine ältere Angabe der Stadt listet elf Mitgliedsvereine auf, darunter auch die Grauen Wölfe. Weiterlesen

Geständige Einlassung oder IS-Rückkehrerinnenlatein?

Obwohl sie einräumt, mit mehreren IS-„Kämpfern“ verheiratet gewesen zu sein, mit Zustimmung des IS eine Villa bezogen und im Namen von IS-Frauen Spenden gesammelt zu haben, will Monika K. keine Anhängerin der Terror-Organisation gewesen sein. Zumindest versucht die 28-Jährige das dem Gericht in Düsseldorf weiszumachen. Namen von potentiellen Zeugen will sie aber nicht preisgeben. Auf Zweifel an diesen Darstellungen reagieren ihre Anwälte mit Empörung.

Monika K. zwischen ihren Anwälten, rechts Johannes Pausch (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Seit 8. November muss sich Monika K. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, sich gemeinsam mit ihrem damaligen Mann 2014 in Syrien der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Die Führung des gemeinsamen Haushalts soll vom IS finanziert worden sein. 2015 soll der IS dem Paar eine Villa samt hochwertiger Einrichtung, darunter auch ein Whirlpool, zur Verfügung gestellt haben.

Nach ihrer Festnahme im März 2019 soll sie im Gefangenenlager Al-Hol ein Internet-Spendennetzwerk namens „Justice for Sisters“ zugunsten weiblicher IS-Mitglieder betrieben haben. Auch nachdem sie Ende 2019 von einem höherrangigen IS-Mitglied aus dem Lager geschleust wurde, soll sie weiterhin den Kontakt zwischen Geldbeschaffern in Deutschland und IS-Frauen in Syrien gehalten haben. Dabei wurde sie im September 2020 festgenommen. Im März 2022 wurde sie nach Deutschland ausgeflogen und unmittelbar nach ihrer Landung in Frankfurt in Untersuchungshaft genommen.

Abweichende Sitzregelung für Frauen?

Ein Blick zurück auf den Beginn des Prozesses: Als Monika K. zum ersten Mal den Gerichtssaal betritt, hält sie ihr Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Üblicherweise ein Zeichen dafür, dass sich Angeklagte ihrer Taten schämen. Aber kaum haben die Fotografen den Saal wieder verlassen, ist der Aktenordner auch schon weg. Zum Vorschein kommt eine dunkelblonde, westlich, schon fast körperbetont gekleidete und eher unscheinbar wirkende kleine Frau. In der Öffentlichkeit würde ihre Erscheinung kaum Aufmerksamkeit hervorrufen, schon gar nicht den Gedanken, eine Terror-Unterstützerin vor sich zu haben.

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Neuer Sprecher, alte Probleme

Seit diesem Monat fungiert der DITIB-Funktionär Eyup Kalyon als Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), dem größten Zusammenschluss islamischer Verbände in Deutschland. Öffentlich trat Kalyon bislang nur wenig in Erscheinung. Die wenigen Beispiele sind jedoch exemplarisch dafür, warum die DITIB und ihre Hofierung durch die deutsche Politik so problematisch sind.

Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Anfang Oktober hat der Koordinationsrat der Muslime (KRM) turnusmäßig seinen neuen Sprecher bestimmt. Nachdem Mohamed El Kaada vom Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD) sechs Monate an der Spitze des KRM stand, folgt ihm für das nächste halbe Jahr der DITIB-Funktionär Eyup Kalyon.

Der Mitteilung des KRM zu dem Wechsel kann entnommen werden, dass sich der 2007 in Köln gegründete Dachverband trotz seiner überschaubaren Bekanntheit bei den deutschen Muslimen als legitimer Vertreter ihrer Belange gegenüber der Öffentlichkeit sieht. „Nach über zwei Jahren Pandemie und Beschränkungen wird es unsere erste Aufgabe sein, die Moscheen wieder als ein Ort der Zusammenkunft, der Gottesdienste und der Solidarität aufblühen zu lassen. Dabei brauchen wir mehr Zusammenarbeit innerhalb des KRM und eine aktivere Teilnahme an gesellschaftlichen Debatten, die ich gerne führen will“, unterstrich Kalyon diesen Anspruch.

Bislang aber trat der DITIB-Funktionär nur selten öffentlich in Erscheinung. So etwa letztes Jahr, als er in dem Video zur „Essenz des Ramadan“ verkündete, dass der Koran für alle Menschen gelte, nicht nur für Muslime. Für alle Menschen sei der Koran die Quelle der „Rechtleitung“, so seine Sichtweise.

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ZMD: Neuer Vorstand, alte Bekannte

Nach sechs Jahren, in denen keine Vorstandswahlen öffentlich wurden, hat der Zentralrat der Muslime am Montag bekannt gegeben, dass es durch Wahlen anlässlich einer Vollversammlung am Sonntag Veränderungen im Vorstand gegeben habe. Personell trifft das zu. Mit der Benennung von hochrangigen Funktionären der ATIB und eines mittlerweile aufgelösten hessischen Verbandes erscheint die Neuwahl jedoch nicht mehr als ein Täuschungsmanöver.

Noch vor Jahren residierte der ZMD in Köln im selben Gebäude wie die ATIB. Inzwischen gibt er als Adresse nur noch ein Postfach sowie eine Packstation an (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hatte zuletzt Vorstandswahlen 2016 öffentlich gemacht. In den sechs Jahren war der Verband trotz Erfolgen bei Politikern zunehmender öffentlicher Kritik auch breiterer Kreise ausgesetzt. Diese Kritik führte zum Ausschluss der „Deutschen Muslimischen Gemeinschaft“ (DMG, früher Islamische Gemeinschaft in Deutschland, IGD) im Januar. Frühere Debatten drehten sich um einen türkischen Mitgliedsverband, der den Grauen Wölfen zugerechnet wird (ATIB), und einen angeschlossenen Dachverband in Hessen, der wegen seiner engen Verbindungen zur Muslimbruderschaft und Salafisten ins Visier der Verfassungsschützer geriet, der ehemalige Deutsch-Islamische Vereinsverband Rhein-Main (DIV).

Nachrichten über die Neuwahl werden international wahrgenommen

In der Zwischenzeit sind Nachrichten über Veränderungen auch in andere Länder gelangt.
So kursieren derzeit in ausländischen Medien allerlei Missverständnisse zu der Versammlung. In ägyptischen Medien etwa wird kolportiert, bei der jüngsten Wahl seien Organisationen, in denen Ibrahim El-Zayat, der frühere Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD, jetzt Deutsche Muslimische Gemeinschaft, DMG), eine Rolle spielt, ausgeschlossen worden. Auch habe er seinen Posten als „Generalsekretär“ eingebüßt. El-Zayat war jedoch nie Generalsekretär des ZMD, sondern nur des Vorläuferzusammenschlusses. Über einen Ausschluss von Organisationen jenseits des Dachverbandes DMG im Januar ist nichts öffentlich bekannt geworden. In den dürren Erläuterungen, die der ZMD im Januar veröffentlichte, ist nur von der DMG und von „Mitgliedern auf Landesebene“ die Rede. Nun hatte die DMG keine öffentlich bekannten Länderstrukturen. Es könnten allerdings auch bei etwas sprachlicher Unschärfe die Landesverbände des ZMD gemeint gewesen sein und ein Ausschluss der DMG aus diesen Strukturen. Da gibt es also eine Menge Interpretationsspielraum. Genauer wurde es nicht. Das ist der Nachteil von Geheimniskrämerei.

Von der Startseite des Zentralrats jedenfalls ist der Punkt „Landesverbände“ verschwunden. Die „Landesverbände“ sind aber noch über diesen Link abrufbar.

Öffentliche Kritik mit zweifelhafter Wirkung

Wenn es öffentliche Wahrnehmung von Mitgliedern des ZMD und Kritik gibt, verfolgt der ZMD seit Jahren die immer gleiche Strategie. Erst wird geleugnet, dann wird versucht, die Kritiker in eine rechtsextreme Ecke zu schieben, zur Not unter Beihilfe nahe stehender Medien. Ist die Kritik damit nicht aus der Welt zu schaffen, wird es erst mit weiterem Aussitzen versucht: Der ZMD-Vorsitzende hat in der Vergangenheit wiederholt zugesichert, die „Vorwürfe zu prüfen“. So wollte der ZMD 2016 nach kritischen Presseberichten zu seinem Mitglied „Deutsch-Islamischer Vereinsverband Rhein-Main“ den Vorhalten nachgehen. Dessen Förderung durch das Bundesfamilienministerium endete zuvor abrupt, als bekannt wurde, dass Verband und Teile des Vorstandes vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Verband wechselte nachfolgend erst seinen Vorstand und löste sich in der Zeit danach ganz auf. Auch bei ATIB und DMG wollte der ZMD die öffentliche Kritik „prüfen“. Bei der DMG führte dies, als die Kritik nicht verstummte, im Januar zum Ausschluss. ATIB und Funktionäre des aufgelösten DIV scheinen für den ZMD jedoch unentbehrlich.

Vollversammlung scheint dünn besucht

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Verwirrspiel um Mitgliedsverband des KRM-Sprechers

Seit dem Frühjahr ist Mohamed El Kaada neuer Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), dem größten Zusammenschluss islamischer Verbände in Deutschland. Trotz mangelnder Transparenz sowie der Beteiligung als extremistisch eingestufter Organisationen wird der KRM von der Politik hofiert. El Kaada selbst ist auch Vorstandsmitglied eines marokkanischen Kulturvereins in Gelsenkirchen. Auf seiner spärlich frequentierten Facebook-Seite finden sich „israelkritische“ Haltungen ebenso wie gänzlich unkritische Haltungen zur Muslimbruderschaft.

Mohamed El Kaada mit Außenministerin Annalena Baerbock (Beweisbild: Facebook-Seite von Mohamed El Kaada, Abruf 19.09.22)

Die größte islamische Organisation in Deutschland ist der Koordinationsrat der Muslime (KRM). Der KRM wurde 2007 in Köln als Arbeitsplattform der vier größten islamischen Organisationen in Deutschland im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz gegründet. Gründungsmitglieder waren die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZDM), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD) sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). 2019 traten mit dem Zentralrat der Marokkaner in Deutschland (ZRMD) und der Union der islamisch-albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) zwei weitere Dachverbände dem KRM bei. Zu der 2019 offenbar anvisierten Mitgliedschaft der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken (IGBD) kam es jedoch bislang nicht. Zumindest wird die IGBD auf der Internet-Seite des KRM bis heute nicht als Mitglied genannt.

Damit sind die deutschen Moschee-Gemeinden über ihre Dachorganisationen überwiegend im KRM vertreten. Da aber ein großer Teil der deutschen Muslime überhaupt keiner Moschee-Gemeinde angehört, ist umstritten, wie viele der hier lebenden Muslime tatsächlich vom KRM vertreten werden oder sich vertreten fühlen. In der vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ wurde der Bekanntheitsgrad des KRM gar nicht erst erforscht. Hinzu kommt, dass kein einziges KRM-Mitglied bislang als Religionsgemeinschaft formell anerkannt wurde.

Dennoch wird der KRM nicht müde, über seinen jeweiligen Sprecher Teilhabe und weiteres politisches Entgegenkommen zu fordern. Gleichzeitig ist seine Binnenstruktur aber bis heute formal eher ungeregelt: Es gibt lediglich eine grundlegende Vereinbarung in Form einer Geschäftsordnung, eine festere rechtliche Struktur wie ein Verein wurde jedoch bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht gegründet.

Zugehörigkeit des neuen Sprechers verschwiegen

Seit diesem Frühjahr fungiert Mohamed El Kaada als Sprecher des KRM. Entsendet wurde El Kaada vom ZRMD. Dies wurde jedoch bei seinem Amtsantritt der Öffentlichkeit verschwiegen. Selbst die Neubesetzung des Sprecherpostens wurde in den Pressemitteilungen des KRM eher beiläufig erwähnt. Dies könnte den Grund haben, dass die Struktur dieses Zentralrats so unklar und intransparent erscheint, dass dies nur noch als Geheimniskrämerei verstanden werden kann. Das beginnt damit, dass im Internet keine eigene Seite des ZRMD zu finden ist.

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Verena M.: Erwartetes Strafmaß, aber inkonsistente Begründung

Am Dienstag wurde die IS-Rückkehrerin Verena M. in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht hatte sich die 33-Jährige abseits ihres Distanzierung vom IS als ideologisch gefestigt präsentiert. Der Strafsenat beschrieb sie in seiner Urteilsbegründung als geläuterte Rückkehrerin, ließ sich bei dieser Einordnung aber auffällig viele Hintertürchen offen.

Verena M. kurz vor der Verkündung ihres Urteils (Bild: Sigrid Herrmann-Marschall)

Wegen Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS), schwerer Entziehung Minderjähriger sowie des Besitzes von Kriegswaffen wurde die aus Troisdorf stammende IS-Rückkehrerin Verena M. am Dienstag vom 7. Strafsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie Entlassung aus der Haft gefordert. Der maximale mögliche Strafrahmen erstreckte sich in diesem Fall auf zehn Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die heute 33-Jährige ist im Sommer 2015 mit ihrem damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Kindsvaters in das Herrschaftsgebiet des IS gegangen. Im Januar 2019 wurde sie in Syrien von kurdischen Milizen gefangen genommen. Am 7. Oktober 2021 wurde sie zusammen mit anderen IS-Rückkehrerinnen sowie deren Kindern auf Initiative des Auswärtigen Amtes (AA) nach Deutschland zurückgeholt. Bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt wurde sie verhaftet. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann am 28. März.

Debakel für die Verteidigung

Als der Vorsitzende Richter Lars Bachler am Ende seiner Urteilsbegründung detailliert erläuterte, warum die fast drei Jahre, die Verena M. in kurdischen Lagern inhaftiert war, im Gegensatz zur Untersuchungshaft nicht als bereits verbüßter Teil der Haftstrafe angerechnet wird, geriet die Urteilsverlesung für M.s Anwältin Seda Basay-Yildiz zum Debakel. Denn deren Verteidigungsstrategie bestand fast ausschließlich aus der Forderung, die Zeit in den Lagern müsse im Verhältnis 1:3, also drei Tage weniger Haft in Deutschland für jeden Tag im Lager, auf die Strafe angerechnet werden. Basay-Yildiz begründete das mit den dort herrschenden unmenschlichen Bedingungen sowie der Möglichkeit, Verena M. sei dort auf Anordnung des AA inhaftiert gewesen. Dies hatte das AA jedoch in Stellungnahmen gegenüber dem Gericht zurückgewiesen.

Auch an Verena M. ließ der Vorsitzende Richter zu Beginn seiner Begründung kein gutes Haar: Diese habe vor ihrer Konvertierung zum Islam ein aus Sozialleistungen und Gelegenheitsjobs bestehendes „orientierungslos anmutendes Leben“ geführt. Eine „Wende“ habe es erst gegeben, als sie sich für den Islam zu interessieren und im Koran zu lesen begann. Ihre Darstellung, sie habe von der Gewalt des IS nichts gewusst, wies Lars Bachler ebenso als unglaubwürdig zurück wie ihre Behauptung, sie habe ihren kleinen Jungen im IS-Gebiet nicht im Sinne der IS-Ideologie, sondern vielmehr in dem von Nächstenliebe und Barmherzigkeit erzogen. „Wir sind davon überzeugt, dass in dieser Zeit eine Ideologisierung des Kindes stattgefunden hat“, sagte er. „Und das Bild eines bewaffneten Kindes, das noch nicht mal zehn Jahre alt ist, ist eben kein Bild von Nächstenliebe und Barmherzigkeit.“ Es sei nur dem Zufall geschuldet gewesen, dass der Junge dort nicht zu Tode gekommen sei.

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